Indoor- und SFX [Bühnenwasserfälle] Absoluter Anfänger sucht Hilfe

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Desperado, 12. September 2008.

  1. Hallo und schönen guten Tag zusammen.
    Bitte lacht mich nicht aus, aber ich bin absoluter Anfänger. Für unser Indoor Event haben wir uns Bühnen-Wasserfälle mit einer Brenndauer von 30 Sekunden gekauft. Diese wollen wir in einer Höhe von ca. 4,5 m anbringen. Auf der Beschreibung steht, dass der Effekt eine Ausstoßhöhe von 7 m hat. Da wir mir zum ersten Mal anders. Dann sollen die Dinger auch noch mit einer dicken Metallfolie umwickelt werden und in einer Metallhalterung gezündet werden. Spätestens jetzt kann ich nur noch große Augen und ein dummes Gesicht machen. Den Verkäufer habe ich gefragt, wie die Dinger gezündet werden. Antwort: mit einem Akkuschrauber ! Alles klar ?
    Kurzum, momentan bin ich zu feige, die Dinger morgen anzubringen. Mit diesen Aussagen kann ich nix anfangen.
    Wer hat den einen oder anderen Tipp für mich ?

    Viele Grüße
     
  2. Also mit einem Akkschauber kann mann meines wissens nix zünden, vieleicht mit einem Akku vom Schrauber. Zur Höhe kann ich nur sagen, das ich da nicht viel Ahnug hab, vieleicht ist gemeint, das das Ding min. 7m über dem Boden angebracht werden muss, wenn deine Unterlage brennbar ist, was sie ja auch nicht sein sollte. Oder das der über eine Höhe von 7m den Wasserfall ist
     
  3. Also 7m für einen "Indoor"-Wasserfall halte ich schon eher für fadenscheinig! Selbst wenn, ist die angegebene Ausstoßhöhe größer,als wie der Mindestabstand zu nichtbrennbaren Materialien, wie Bühnenboden mit feuerfester Beschichtung zu empfehlen wäre. Dann würde ich lieber zu Eisföntänen tendieren, die problemlos ab 2m Abstand abbrennen. Es entsteht dadurch aber nur eine Flamme mit Sternchen - also kein wirklicher Wasserfalleffekt. Allerdings unter dem Vorwand, dass die Papphülse und die Flamme nach unten hängen, bzw. brennen und somit ein Nachglühen- wenn nicht gar Brennen verursachen. Ich persönlich hätte da arge Bedenken.
    Aber ich denke, dass hier die eingefleischten und gestandenden Bühnen-Pyros noch andere Ideen und Lösungen haben.
     
  4. Die Metallummantelung und Metallhalter sind bestimmt wegen dem Brandschutz gemeint. 7 m Ausstoßhöhe? Halkte für recht viel, die wir mal hatten lagen bei knapp 3 Meter.
    Zum Zünden denke ich auch mal, dass der Akku vom Schrauber gemeint war, also auf jeden Fall eben elektrisch gezündet, und wenn man keine professionelle Zündanlage hat, kann man auch auf Akkus zurückgreifen, muss nur eine aureichende Spannung anliegen.
     
  5. Hi Desperado,

    also erstens mal solltest Du die Sicherheitsabstände, die im Merkblatt/ Beschreibung angegeben sind, einhalten können. Zudem solltest Du den Effekt kennen, bevor er vor Publikum eingesetzt wird! Also erstmal UNBEDINGT ERPROBEN! Eine Anzeige für Dein Vorhaben,ist ja sowieso nötig. Die Feuerwehr wird Dir bei der evtl. stattfindenden Erprobung sagen, in wieweit der Effekt eingesetzt werden kann, denn die Effekte dürfen nur vorgeführt werden, "...wenn wegen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen..."

    Zu den Steighöhen, oder besser Falltiefen bei Bühnenwasserfällen sei gesagt, daß diese Angaben immer recht großzügig, und teilweise auch sehr übertrieben werden. Ich gehe nach Deiner Beschreibung mal davon aus, daß es sich um die T1 Next FX Wasserfälle handelt. Stimmt`s ?
    Einnetter Effekt, der aber, wie schon geschrieben wurde, nur so zwischen 2,5 und 3m ausfällt.

    Das Metallband und metallhalterung sollen verhindern, daß , falls sich die Papphülse des Bränders entzünden sollte, sie nicht vollständig Feuer fängt, und evtl. die Halterung anbrennt. Bei Wasserfällen, die 7 m hoch hängen (müssen) geht es es schlecht, sie während der show zu löschen.:dontthinkso:

    Noch was: Lass Dir bloß nicht einfallen, Traumsterne mit der Öffnung nach unten anzubringen! Der Satz rieselt aus. Die Traumsterne kann man für Lichterbilder max. im 90° Winkel montieren, aber doch nicht nach unten hängend. Traumsterne sind eben nur Traumsterne, und sollen auch als solche verwendet werden.:shocked:

    Den Vogel schießt aber Dein Verkäufer ab! Da kann man schon mal sauer werden, wenn man sieht , was für Banausen da Bühnenpyrotechnik verkaufen ......:mad:
    Ein Akku von einem Akkuschrauber ist allenfalls eine Stromquelle, aber kein geeignetes und erlaubtes Zündgerät für Bühnenpyrotechnik! Was ein geeignetes Zündgerät ist siehe unter UVV Bühnen und Studios.
    Hab ich grade mal schnell auf meine Seite unter "Downloads" (so in der Mitte) hochgeladen.

    Gruß an Alle,

    Nisch`l
     
  6. Ich hab ein ganz ungutes Gefühl bei der Fallkonstellation:
    Da ist nach eigener Aussage ein "absoluter Anfänger", der kalte Füße hat (spricht eindeutig für seine Persönlichkeit), wenn er über den Köpfen von ziemlich ahnungslosen Personen einen Wasserfall anzünden soll.

    @Nischl:
    Deine praktische Hilfestellung hat Hand und Fuß. Ich möchte da gar nicht reinkritisieren, sondern jetzt (der Event müßte längst gelaufen sein) den Sachverhalt vom Zusammenhang etwas erweitern.

    Kleinigkeiten vorab:
    Als Anfänger ist seine Unternehmereigenschaft eher nicht anzunehmen, somit sind die BG-Regularien nicht persönlich bindend, wenn auch in den meisten Fällen sinnvoll.
    (Beispiel: Ich tue jemanden einen Gefallen und fahre seine Kids umher. Barfuß. Weil ich fest überzeugt bin, dass nackte Füße besser sind, als 90% allen üblichen Schuhwerks. Unfall. Mir passiert nix, obwohl die BG bei ihren Kraftfahrern Schuhe bindend vorschreibt und irgendein fußpilziger Vorsitzender eines Versicherungsverbandes das auch für Privatleute für richtig hält.)
    Von dem Begriff "Anzeige" (= Tourneen <-> Genehmigungen @Brandschutz und OA bei Besucheranwesenheit) und sonstigem Inhalt von §23 Abs. 4 und 5 der 1.SprengV mal abgesehen:


    Wer ist primär verantwortlich für alle Folgen, die durch Pyrotechnik schief gehen kann ?

    Fein, dass sich das "ausführende Element" nach § 19 SprengG in der Pflicht fühlt, nur:
    Die künstlerische Leitung wünscht sich den Effekt aus dramaturigischen Gründen, sagt einem Freak "bestell' das Zeug, ich zahle".
    Dieser gehorcht brav, ergoogelt sich etwas (Halb-)wissen und sengt den Leuten auf der Bühne die Haare an ...
    Nur weil T1 keine Fachkunde erfordert, kann der Indendant (resp. Veranstaltungsleitung oder Vereinsvorstand o.ä.) seine Verantwortung nicht wirklich an ein gehorsames Mitglied abschieben.
    Er verstößt gg. § 21 Abs. 1 SprengG, dass ihm aufgibt, "dass die bestellten verantwortlichen Personen die obliegenden Pflichten erfüllen können." ... und das unter der Maßgabe von §24 SprengG.

    Mein ungutes Gefühl kommt also daher, dass sich "Desperado" und nicht etwa sein organisatorisch Vorgesetzter hier gemeldet hat.


    LG
    Thomas
     
  7. Hi unkrautex,

    hast schon recht mit Deinen Ausführungen. Ich versteh bloß nicht ganz, wie Du das mit der Beauftragung meinst. Kann ja sein, daß er für sein eigenes Event den Wasserfall braucht. Dann beauftragt er sich praktisch selbst. Mit der UVV haste natürlich recht, wenn er das Ding als Privatperson, ohne Gewinnerzielungsabsicht, und nicht als Angestellter durchzieht. Hast mich erwischt !:p
    Trotzdem wird mir mulmig, wenn ich mir vorstelle, daß jemand nur mit nem Akku zündet.
    Funktionieren wird´s natürlich schon, aber das ist doch :shocked::mad::rolleyes::dontthinkso::shocked:, oder?

    Ich hatte einfach mal auf die technischen Fragen geantwortet.

    Gruß an Alle,

    Nisch`l
     
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