bvpk BVPK klagt gegen Verkaufsverbot - Diskussionen

Dieses Thema im Forum "bvpk: Mitteilungen & Fragen" wurde erstellt von 90erBöller, 27. Dez. 2021.

  1. Servus.
    Vielleicht können wir diesen Tröööööt nutzen um darüber zu diskutieren.
    Dann bleibt der ursprüngliche Beitrag für News sauber.
    Gruß 90er.
     
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  2. Schade das es noch nichts neues gibt.
     
  3. Ich denke da liegt es nicht am BVPK sondern an den langsam mahlenden Mühlen der Rechtsprechung;)
     
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  4. Lasst den Jungs etwas Zeit die News zu Posten ;-) Viellecht sind es welche, wo wir uns gleich hier in den Armen liegen oder den Händler anrufen zwecks Abholtermin :-D *Träum* Meinem Örtlichen hab ich schon mitgeteilt, auch wenn die Info Nachts kommt ihn sofort zu Kontaktieren *gg*
     
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  5. Man muss es leider realistisch sehen das es für dieses Jahr eng aussieht, ab übermorgen dürfte verkauft werden, wird die Klage abgewiesen will der BVPK in die nächste Instanz gehen, aber zeitlich ist da gar nichts mehr machbar, einzige Chance wäre die Klage geht durch, ansonsten war es das...
     
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  6. Mein Motor läuft schon mal warm, um das Feuerwerk abzuholen :crazy:
     
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  7. Wobei ich denke, bis der BvpK hier Positive News Postet sollte es in den Printmedien sein oder ? Ich denke soetwas wäre schneller als sonst in die Medien oder ?
     
  8. Denke auch das eine Entscheidung schneller in den Medien steht als beim BVPK...
     
  9. Na dann lass deinen Motor realistischerweise mal nicht absaufen. Da passiert nichts. Selbst wenn das Urteil irgendwann im Nachgang positiv für uns ausgeht, gibt es im nächsten Jahr wieder irgendwelche neuen „Ausreden“.
    Es wird hier nie wieder verkauft werden, da lege ich mich fest. Guckt lieber schon mal nach einer Unterkunft im umliegenden Ausland.
     
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  10. Das hier nie wieder Feuerwerk verkauft wird halte ich für völligen Blödsinn, man muss es nicht schwarzer malen als es aktuell ist!
     
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  11. Damit die Klage in diesem Jahr noch irgendetwas bringt müsste ja morgen zu unseren Gunsten entschieden werden. Wie wahrscheinlich soll das denn sein? Und selbst wenn so entschieden wird stellt sich die Frage wo überhaupt so kurzfristig noch verkauft wird. Ich rede hier nicht von Lidl und Co. sondern von den Fachhändlern. Ich habe z.B. eine Bestellung zur Abholung und ich bin mir sehr sicher, dass ich diese selbst wenn morgen das Verbot gekippt werden würde nicht mehr bekommen würde.
     
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  12. Jedenfalls ist das absolute Horroszenario in meinen Augen realistischer als das dort irgendwas gekippt wird. Schaut euch doch mal die Klagen gegen die Abbrennverbote an, da rührt sich auch nichts. Nur Niedersachsen war im letzten Jahr ein kleiner Lichtblick.

    Dennoch halte ich es für gut und richtig zu Klagen, man sollte nichts unversucht lassen. Das macht der BVPK richtig!!
     
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  13. Das glaube ich nicht.
     
  14. Das glaube ich schon.
     
  15. #15 Funkenweide, 27. Dez. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dez. 2021
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  16. Neben dem Ergebnis (hoffentlich zu unseren Gunsten) bin ich auf die Begründung der Entscheidung gespannt. Bei einer Klageabweisung kann man sich bei einem zumindest aktuell so hoch aufgehangenem Thema nicht einfach rausreden. Es gilt die Verhältnismäßigkeit sauber und sorgfältig zu prüfen und abzuwägen, ob ein Verkaufsverbot das gewünschte Ergebnis erzielen kann. Meiner Meinung nach, zumindest mit den mir bekannten Daten und Fakten, ist ein Verkaufsverbot nicht zielführend.

    Sollte das Gericht das Verkaufsverbot jedoch nicht kippen, muss es begründen, warum es daran festhält. Glauben und Vermuten oder die persönliche Einstellung des Richters hilft hier nicht, sonst würde die Rechtsstaatlichkeit ad absurdum geführt werden. Und einen Verlust des Vertrauens in unsere Justiz kann sich ein Rechtsstaat nicht leisten.
     
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  17. Dass es noch dauert, ist für mich zumindest kein schlechtes Zeichen, man scheint es doch gründlicher zu betrachten.
     
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  18. Oder man spielt einfach nur auf Zeit...keine Ahnung...
     
  19. Prince Denmark, Flitzpiepe, ViSa und 4 anderen gefällt das.
  20. Letztes Jahr trat die Verordnung am 18.12.2020 in Kraft und am 23.12.2020 gab es das erste Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin.
    Da sieht man schon das die es mehr bearbeiten. Allein schon mit den Nachfragen vom Gericht an das BIM und den Bvpk.
     
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  21. Realistisch wird es wohl im Falle eines positiven Urteils nicht mehr reichen um ggf. noch den Verkauf für dieses Jahr zu realisieren aber das ist ja nicht das erste Ziel...ich hoffe die Gerichte lassen sich sogesehen genügend Zeit um hier ein sinniges Urteil auch mit Blick auf die Zukunft zu fällen damit die Regierung nicht jedes Jahr so mal im Dezember auf die Idee kommt einschneidende Änderungen zu beschliessen.
    Ich blicke gespannt auf das Urteil und habe hier noch nicht die Hoffnung aufgegeben, dass diese Symbolpolitik nicht mit allem durchkommt und man hier etwas differenzierter in Zukunft herangeht.
     
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  22. Den Eindruck hatte ich von Beginn an, alleine schon das sich das BIM nochmal zur Klage äußern musste zeigt zumindest das man sich damit befasst, letztes Jahr wurde meines Wissens die Klage sofort abgelehnt.

    Es ist ein für und wieder, ggf. Gutes Zeichen das es länger dauert, trotzdem schlecht weil die Zeit wegrennt...
     
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  23. Naja oder man sucht verzweifelt nach einer glaubhaften Begründung für die Ablehnung bzw wartet bis selbst ein lokaler Händler nicht mehr öffnen kann.
     
  24. Ich würde mich ja kaputt machen wenn sie am 30 oder zum 31 kippen einfach um uns zu ärgern oder so. In meinen augen bringt es nichts mehr! Für mich haben sie das neue jahr versaut und ich weiß für meinteil das ich in 4 jahren jedenfalls eine patei wähle die sich fürs feuerwerk und traditions erhalt aufstellt und wenn sie noch so klein ist oder ich geh mit meiner frau in ihre heimat nach österreich
     
    Mr. Blitzschlag und ViSa gefällt das.
  25. Alles richtig gemacht mit dem vorbeugenden Rechtsschutz @BVPK :good: die pyroland Klage wurde deshalb abgelehnt, weil vor der Veröffentlichung der Verordnung ohne vorbeugenden Rechtsschutz gegen die noch nicht existierende Verordnung geklagt wurde. Daher erstmal abgelehnt.
     

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