bvpk BVPK klagt gegen Verkaufsverbot - Diskussionen

Dieses Thema im Forum "bvpk: Mitteilungen & Fragen" wurde erstellt von 90erBöller, 27. Dez. 2021.

  1. das wäre auch eine Möglichkeit, wäre aber von der Logistik her noch aufwendiger
     
  2. 1. das und 2. man überlege sich mal, dass 10.000 Kunden, vielleicht sogar noch mehr, ihre Bestellung dort abholen wollen. Dazu braucht man nicht nur sehr viele Bunker sondern auch sehr viel Personal und vor allem Platz zum Parken
     
  3. Naja man müsste dann den Bestellschluss für Abholung Polen früher ansetzen und Termine für Abholungen schon ab Nov/Anfang Dez anbieten. Dort darfst ja das ganze Jahr mit nehmen.
    Außerdem müsste man mal klären wie das mit unterjährigem Versand aus dem Ausland rechtlich wirklich aus sieht. Keiner weis so wirklich sicher ob das nun erlaubt ist oder nicht. Wäre es erlaubt wäre es ja auch kein Problem von einer Briefkastenfirma in Polen aus zu Versenden, ist natürlich dann nur Teurer. Aber ich stelle mir z.b vor wie bei Röder wo man anfangs wählen muss zwischen ganzjahres und silvestershop, dann noch eine dritte möglichkeit zur Bestellung im Polenshop xD (um es mal reisserisch aus zu drücken) wo man dann zum Polnischen Rödershop weiter geleitet würde. Dort in Polen würden Sie natürlich nur nen Briefkasten betreiben (ist ja dank Onlinearbeit heute alles kein Thema mehr) und lediglich Bunker dort haben wo dann z.b ab Oktober/November die Saissonarbeiter Packen und alles Zulässig als Gefahrgut versenden.
    Das ist natürlich erstmal ein Kostenintensiver Aufbau, wäre aber (sofern Rechtlich Liefern unterm Jahr ok ist) kein Problem und würde sich denke ich mit entsprechender Werbetrommel bei sonem Verkaufsverbot in DE noch im selben Jahr bezahlt machen ;).

    Noch etwas anderes, nehmen wir mal an ich bin ein Polnischer Shop, habe aber meinen Bunker in Deutschland (macht natürlich für Polen keinen Sinn da hier sicher teurer wie dort) ich verkaufe die Ware in Polen über den Polnischen Shop, sie wird aber in DE Gepackt und Versandt. Wie verhält es sich da rechtlich? Der Kauf fand ja in Polen statt, ich denke wenn es erlaubt wäre unterjährig Feuerwerk aus Polen oder Österreich usw. nach DE zu verschicken (das müsste man halt mal genau abklären) dann dürfte es auch kein Problem sein wenn ein Polnischer oder Österreicher Shop sein Bunker hier hat von dem er aus Verschickt. Wichtig natürlich das es dabei auch nur um unseren F1/F2/P1/T1 kram geht den man hier ohne Befähigung usw. Kaufen kann bzw sonst alles andere eben nur an Scheinis, ganz normal halt.

    Würde das mit dem Versand aus Polen usw. gehen dann dürfte auch das mit Versand vom DE Bunker aber kauf aus Polen usw. kein Problem sein.
    Das würde es dann sogar richtig easy machen, zweigstelle Briefkasten Laden, reiner Onlineshop in Polen, Lagerbunker DE und fertig aus.

    Ich denke diese Rechtlichen Möglichkeiten sollten shops die es sich leisten können defenetiv in Betracht ziehen. Zumal sie dann auch ganzjährig Feuerwerk verkaufen könnten ;) auch wenn der Absatz unterm Jahr sicher eher gering sein dürfte.
     
  4. @Planlos1988
    Wenn es ein Überlassungsverbot in Deutschland gibt, darf das Überlassen logischerweise nicht in Deutschland stattfinden. Bedeutet im Umkehrschluss, wenn man es zu 100% rechtlich korrekt machen will, muss das Überlassen außerhalb von Deutschland stattfinden, völlig egal wann. Also kein Versand nach Deutschland.
     
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  5. Ward Ihr schon einmal Mitglied in einem Verein? Wenn du erst einmal in einem Verein bist, bekommt Dich der Verein nur noch ganz schwer los, solange Du artig deinen Beitrag zahlst. Wenn 10% der Mitglieder sich aktiv quer stellen und geschickt agieren, bekommst Du einen Verein locker von innen kaputt oder macht ihn handlungsunfähig oder stört zumindest diese.
    Meine kleine Recherche hatte mehrere Ziele. Wie tickt die DUH, wo sind eventuell Schwachpunkte, wie wird man stimmberechtigtes Mitglied bei der DUH. Ich versuche einfach kreativ zu sein.
     
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  6. @Jenny
    Du heulst sehr laut mit den Wölfen ... ;):cool::good::applause:
     
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  7. Dich möchte ${mensch} nicht zum Feind haben, @Jenny :good:
     
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  8. Also ein großer Online-Shop hat mir auf Instagram auf die Frage: "Wie sieht es eigentlich mit einer Abholstation im Ausland aus [...]?" geantwortet, dass das eine ihrer To-dos für dieses Jahr sei.
    Das fand ich ganz gut :)
     
  9. Wie man gesehen hat sind die Menschen mit den F3 Batterien und Raketen>20g gut zurecht gekommen, vielleicht sollte man Mal vordern diese ab 21 Jahren frei zu geben, in den Nachbarländern klappt das ja auch.
    Raus aus der Defensive.
    Dann kann man immer noch als Kompromiss akzeptieren daß es so bleibt wie es ist.
     
  10. Das ist übrigens auch ein sehr gutes Argument!
    Nach all den (falschen) Horrormeldungen die man bisher über F2+ / F3 gelesen hatte, hätte es dieses Jahr massenhaft(!) Tote und Verletzte geben müssen. Wenn man bedenkt was letztes Silvester an F2+ / F3 und auch Teilweise F4 hochgegangen war die so oftmals herbeibeschworene Verletztenzahl doch erstaunlich niedrig. Das was an Unfällen passiert ist waren s.i.w. Selbstlaborate und unsachgemäße Anwendung von F4.
    Eine Forderung von F2+ / F3 ab 21 Jahren und nur im Fachhandel erhältlich findet meine Unterstützung.
     
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  11. #211 Snajdan, 3. Jan. 2022
    Zuletzt bearbeitet: 4. Jan. 2022
    Sehe ich auch so. Die beste defensive ist, in die offensive zu gehen. Lautstark F3 frei für alle fordern. Zudem am 3 Oktober ein zweites Mal zünden. Die Gegenseite wird so damit beschäftigt sein, sich diesen Forderungen nach mehr, entgegen zu stellen, so dass ein komplett Verbot erstmal zweitrangig wäre.
     
  12. Grundsätzlich gebe ich dir da völlig recht. Würde ich genauso sehen. Da es aber, wie bei allem in Deutschland, da auch Gewerbliche spezifikationen gibt was wie nun zu verstehen bzw gejandhabt wird, wäre es sicherlich nicht verwunderlich wenn der Kaufort dabei entscheident ist so lang Feuerwerk hier nicht grundsätzlich verboten ist. Denke sowas müssten dann mal Juristen zerlegen.
     
  13. Was man aus meiner Sicht definitiv machen kann sind Raketen über 20 Gramm in F2.
    Was F3 angeht kann man meiner Meinung nach Leuchtfeuerwerk bedenkenlos freigeben. Auch Batterien halte ich für möglich. Raketen könnte vielleicht kritisch werden wenn ich mir die großen Funke Raketen ansehe. Evtl. Könnte man da einen Kompromiss machen und sagen Maximale NEM von X Gramm. Blitzknaller in F3 sehe ich in Deutschland absolut nicht allein schon wegen dem jahrelangen „Polenböller“ Mantra.
    Beim Verkauf sehe ich die Sachen sowieso fast nur im Fachhandel, da meistens sowieso 1.3G und damit z.B. in den Discountern gar nicht möglich.
    Aber seien wir mal ehrlich aus meiner Sicht werden eher einzelne Produktkategorien in Deutschland aus F2 verbannt(wenn nicht noch schlimmer) als das so etwas passiert.
     
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  14. Besucher - Wird Feuerwerk jetzt noch geliefert?
    und folgende, insbesondere die Aussage von Prince Denmark (ist ja Rechtsanwalt), die genau das bestätigt.

    Ich bezweifle allerdings, daß das Konstrukt Firmensitz im Ausland / Lager und Versand in D rechtlich machbar wäre - es sei denn dieses Lager wäre wiederum das Zwischenlager / Verteilzentrum eines Logistikunternehmens ....
    Ich denke es gäbe schon Möglichkeiten dem Staat nachhaltig den ausgestreckten Mittelfinger zu zeigen. Auf der Strecke bleiben würden natürlich die Discounter und somit die 3 "Großen" (Weco, Nico & Comet).


    Das Problem was ich daran sehe wäre aber wenn alle Pyrotechnischnen Händler / Importeure / Hersteller aus D raus wären, wäre es für die Regierung nur noch ein kleiner Schritt Feuerwerk komplett zu verbieten....
    Ich weiß allerdings nicht, ob das mit der EU-Richtlinie vereinbar wäre, mWn sind nur Beschränkungen möglich. Daß Verkaufsverbot mußte ja auch ggü der EU begründet werden.
     
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  15. #215 ViSa, 8. Jan. 2022
    Zuletzt bearbeitet: 8. Jan. 2022
    Lauterbach: Naiver Glaube dass Omikron Ende der Pandemie ist
    Ich stimme da dem Herrn Lauterbach zu.

    Es wird keine "Vor Covid" Zeiten mehr geben. Wir werden mit diesem Virus leben müssen.
    Allem Anschein nach kann man ab jetzt wohl jeden Winter damit rechnen das man zu Hause de facto eingesperrt wird.
    Das Jahr ist noch jung, also wappnet euch jetzt schon entsprechend, damit kommendes Silvester nicht wieder in einem Desaster endet. Zieht sämtliche Register daraus. Sei es Bevorratung, SSW, Auslandsorders, 27er, Klagen, Öffentlichkeitsarbeit und was euch sonst noch so alles dazu einfällt.
     
  16. Gibt es denn schon statistische Auswertungen? Letztes Silvester war ja an vielen Orten doch erfreulicher Weise deutlich mehr los, als man das hätte erwarten können. Dennoch kann ich medial nichts zu einer Überlastung von Intensivstationen durch Feuerwerksverletzungen finden. Ergo hat das Abbrennen von Feuerwerk - was nachweislich durchaus reichlich stattgefunden hat - keine Auswirkungen.

    Ich bin mir sicher, dass der BVPK das Feststellungsverfahren mit Nachdruck verfolgen wird, damit ein Ergebnis möglichst schnell vorliegt. Alle Fakten sprechen dafür, dass das Überlassungsverbot keinen beabsichtigten Effekt hat/hatte und somit zukünftig hinfällig sein muss. Das sollte so schnell wie möglich festgestellt werden, damit die Händler dieses Jahr Planungs- und Rechtssicherheit haben. Sonst zaubert unsere Regierung am Jahresende wieder irgendwas aus dem Hut (irgendwas ist ja immer, was man vorschieben kann) und versaut uns unsere Freude.
     
  17. Korrekt das galt auch für Activfire zB aus Österreich, die durften ab dem Überlassungsverbot auch nicht mehr zustellen was natürlich kaum jemand betroffen hat bei ganzjähriger Lieferung. Man sollte also das überlassen kurz vor Dezember unter Vorbehalt grundsätzlich ausschließen wenn so eine Service anbietet.
     
  18. Wie sieht es denn jetzt aus??

    Da man mit nationalen Recht keinen Blumentopf mehr gewinnen kann sollte man das mit EU Recht probieren und die nächst höhere Instanz ausprobieren.

    Bei jedem Schwachsinn wird versucht das nationale Recht auszuhebeln und es mit einem EU Recht zu bestimmen.

    Von daher könnte man ja auch mit EU Recht argumentieren. Denn abgesehen von der Niederlande und Deutschland gab es kein Verkaufsverbot in anderen EU Ländern.

    Es macht ja keinen Sinn jedes Jahr bei nationalen Recht eine Klatsche nach der nächsten zu kassieren oder??
     
  19. Es würde schon völlig ausreichen wenn man den Passus der nationalen Einschränkung rausnehmen würde und die LGZ endlich zum Teufel jagt. Solche "Alleingänge" Deutschlands darf es nicht länger geben! Die EU gibt hier ganz klar vor was Sache ist, warum muss DE hier immer noch eine Extrawurst haben?

    Wird allerhöchste Zeit das man sich auch endlich mal diesen unsäglichen Themas annimmt. Hier hoffe ich auch ein Stück auf die ausländischen Hersteller und Importeure. Der FWK Markt in DE ist riesig und nicht zu unterschätzen.

    BTW:
    Gibts es eigentlich auch eine gesamteuropäische FWK Interessenvertretung?
    Also sowas wie VPI & BVPK nur Europaweit agierend. Wenn nein, sollte das schnellstmöglich initiiert werden, solche Verbände hätten dann auch mal eine ganz andere Schlagkraft, was meint ihr?
    Aktuell ist es so das jeder sein nationales kleines Süppchen kocht, das wird aber auf Dauer nicht funktionieren, hier sollte man in größeren Maßstäben denken.
     

  20. Soweit ich verstanden habe, endet es nur im Eilverfahren beim OVG.

    Es gibt doch sicher auch "normale" Klagen (!=Eilverfahren), um die Rechtmäßigkeit des Verkaufsverbots feststellen zu lassen, oder?! Wie sind die ausgegangen und in welcher Instanz?

    Ich denke, dass die Maßnahme gründlich bewertet werden muß, auch unter Betrachtung von Zahlen (welchen Unterschied macht Feuerwerk tatsächlich in der Krankenhausbelastung) und Gleichstellungsgrundsätzen (warum schränkt man FW mit zweifelhaftem Nutzen ein und andere Sachen mit viel größerer Auswirkung nicht) und das natürlich auf nationaler Ebene sowie im Zweifel bis zur höchsten Instanz.
     
  21. Ja die gibt es. Aber die kamen im letzten Jahr nicht zum Hauptsachverfahren. Dazu dürfte es dieses Jahr kommenl da es mittlerweile über 1 Jahr dauert, bis die Hauptsachverfahren begonnen werden
     
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  22. Soweit ich das verstanden habe, wurde jetzt zwei mal im Eilverfahren aus Zeitmangel keine Entscheidung getroffen und die Eilverfahren somit abgewiesen.
    Das Hauptverfahren wurde nicht beschleunigt weil es hieß, war eine einmalige Sache und somit kein Grund es zu beschleunigen (im Zweifel also Jahre auf ein Urteil warten).
    Da es ja nun nicht mehr einmalig ist, gibt es eventuell eine Möglichkeit das Hauptverfahren mit gewisser Dringlichkeit zu behandeln, da die Inzidenz vermutlich nächsten Winter wieder stark steigen wird und wir vor der selben Situation stehen.
     
  23. Absolut, würde den Spieß eher umdrehen und richtig 75g Raketen usw rangieren. Spende gern wieder Geld. Sehe das letzte Silvester als Aufbruchstimmung und habe von vielen gehört, jetzt erst recht.
     
  24. Die Politik ist doch das grösste VIRUS
     
  25. Gibt es Neuigkeiten bzgl Hauptklage ? Sollte doch im Januar starten oder habe ich das falsch verstanden ?
     
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