bvpk BVPK klagt gegen Verkaufsverbot! Jetzt unterstützen!

Dieses Thema im Forum "bvpk: Mitteilungen & Fragen" wurde erstellt von bvpk, 17. Dezember 2021.

  1. Gibt´s da vielleicht eine Zusammenfassung für diejenigen, die kein Facebook haben?:)
     
  2. #603 PyroFan74, 27. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2021
    Drück doch mal aufs Bild ;). Wenn Du das meinst. Habe auch kein Facebook, aber Aufrufen und Kommentare lesen geht auch ohne Anmeldung.
     
    smoker1990 gefällt das.
  3. #klageupdate Per Eilantrag beantragt der Kläger, dass das VG Hamburg feststellt, dass das dortige Verbot von Verwenden von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichem Grund unwirksam ist.

    Der BVPK unterstützt das Verfahren. Vielen Dank an alle, die es via Crowdfunding ebenfalls unterstützen!

    Wir halten euch auf dem Laufenden!

    #silvester2021 #feuerwerkcorona #coronafeuerwerk #silvesterverbot #feuerwerksverbot #feuerwerkverbot #böllerverbot #bvpk #bundesverband
     
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  5. Eure (unsere) Aufregung ist verständlich - aber dieses Thema sollte SAUBER bleiben und nur echte Infos als neue Beiträge erhalten.
     
  6. Das hier: Bestimmung - Klage 2021 - HAMBURG - gegen das Abbrennverbot
     
    ArisingPage gefällt das.
  7. es ist ziemlich normal das sowas durch alle instanzen geht bis es ne echte entscheidung gibt. in so fern - alles wie zu erwarten
     
    Jenny und Pyro Pirate gefällt das.
  8. Einmal in den Spendenpott greifen und weiter geht's!
     
  9. Kann man sich die komplette Entscheidung des VG Berlins irgendwo durchlesen? Also inklusive der Argumente die beide Parteien vorgetragen haben?
     
    Shizm gefällt das.
  10. Wir haben doch ein Diskussion's Thema dafür. Wieso wird hier wieder diskutiert?
     
  11. EUGH dauert Jahre. Normalerweise kommt nach OVG Bundesverwaltungsgericht. Ich bin über die Klage aber nicht ausreichend orientiert, um wissen zu können, wo der Weg endet.
     
  12. Der Weg endet am OVG. Dies ist im Eilverfahren die letzte Instanz.
     
  13. Auch Oberverwaltungsgericht bestätigt Böller-Verkaufsverbot

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos, wie das Gericht am Dienstagabend mitteilte.

    Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht Berlin entsprechende Anträge zurückgewiesen - diese Entscheidung wurde nun vom OVG in nächster Instanz bestätigt.
     
  14. Und die gleiche Begründung wie letztes Jahr, warum können die nicht sagen, wir schaffen es zeitlich nicht und die Klage nicht abweisen?
     
  15. Tun sie ja. Nur ist in dem Fall der Klagende im Nachteil, denn im Zweifelsfall für den Beschuldigten.
     
    Vanillepudding gefällt das.
  16. Das ist einfach nur noch lächerlich.

    Bananenrepublik BRD.... :crash:
     
  17. Ich meinte, dass mir die Aussage, dass die Rechtmäßigkeit später geprüft wird fehlt
     
  18. Der Sinn von Eilklagen ist dann für mich ein wenig schwer zu verstehen. Wenn man es zeitlich nicht schafft, die Argumentation zu verinnerlichen nimmt man die Summary? Klasse!
     
    Tibola, Mogwai, BR2020 und 6 anderen gefällt das.
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