Termin | News [CE-Kat.-F2 ohne BAM-ID] ZOLL / BAM / Verbringen / Verwenden

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von svenhoernchen, 27. Dez. 2010.

  1. OK. War es nicht ohnehin so dass demnächst in der EU keine BKS Böller mehr erlaubt sind in Kat 2 ?
    Dann ist es eh egal. Das Problem beschränkt sich dann auf Raketen > 20g.
     
  2. Nein, in Bodenknallkörpern in F2 bleibt gemäß EU Blitzsatz erlaubt. Glaube 0,5 g.
    Blitzsatz wird nur in F2-Reibkopfböllern EU-weit verboten.
     
  3. Da "Firecracker" keine Typbezeichnung nach der EN 15947-2 ist, wäre sofern wirklich keine Typbezeichnung in Landessprache vorliegt z.B. bei den Explosve 1 "PETARDA BLYSKOWA", der Gegenstand nicht konform zu Directive 2007/23/EC und damit die Kennzeichnung mit CE Zeichen unzulässig.

    Zum Thema BKS in F2
    1,0 g Nitrat/Metall oder 0,5 g Perchlorat/Metall sind erlaubt.
     
  4. Die Typenbezeichnung muss in der Landessprache sein in dem es Inverkehr gebracht wird. Heißt also wenn die Dinger in Polen verkauft werden reicht für die Ce -Konformität eine Bezeichnung in Landessprache.
     

  5. Schön und gut aber wenn Lieschen Müller ihrem 18 Jährigen Enkel jetzt diese kleinen niedlichen Knaller aus PL mitbrigen möchte.Und sie sich auch noch vorhher auf der Seite des Deutschen Zolls informiert was man mitnehmen darf,sprich kein Kat 3 oder 4, dafür aber BAM oder CE Kennzeichen...Dann hat sie bis hier doch nichts falsch gemacht?

    Es werden ihr die Teile mit CE Zeichen an der Grenze abgenommen (die sie ja bezahlt hat) obwohl auf der Homepage des deutschen Zolls steht, es reicht eine BAM ODER CE Kennzeichnung.Sie bekommt womöglich noch eine Strafe weil sie hätte wissen müssen,dass kein BKS in DE in Bodenknallkörpern erlaubt ist?!:dontthinkso:

    Also Jungs ganz ehrlich wir sind nen kleiner Haufen der sich mit Feuerwerk das ganze Jahr beschäftigt...bitte nicht falsch verstehen aber da sollte echt nachgebessert werden.
     
  6. Lieschen Müller wird wohl die Polenböllerwarnung im Fernsehn sehen und wohl kaum nach Polen fahren um CE Böller zu kaufen.

    Btw. die BAM sagt in ihrer Mitteilung zur "Rechtlichen Einordnung von pyrotechnischen Gegenständen im Hinblick auf den strafbaren oder ordnungswidrigen Umgang"

     
  7. Tia, entweder ist die Informationslücke gewollt, um mal wieder ein paar Blöde zu finden die tatsächlich solche kleinen Knallkörper aus den östlichen Ländern mitbringen, oder selbst die Verfasser wissen es nicht besser. Egal was nun stimmt, wer schlau ist..
     
  8. So, komme gerade aus Swinemünde (Polen) wieder. Habe 3 Jorge Wenus und 2 New Generation 2 mitgebracht. Wie der Zufall es so wollte wurden wir rausgezogen. Resultat: Nach kurzer Erklärung und einem Telefonat grünes Licht für die Weiterfahrt. Aber alles andere wäre auch absurd gewesen schließlich ist das Zeug ja zulässig. Bleibt die Frage nach dem "nur CE"...
     
  9. Kannst Du mal sagen was Du für die Artikel gezahlt hast? Mich würde echt mal interessieren ob sich das Ganze überhaupt lohnt oder ob das Branding "Polenfeuerwerk" die Leute dazu verleitet dort zu kaufen. Denn soweit ich weiß nimmt Jorge in D und PL die gleichen Händlerpreise.
     
  10. Lohnt sich m.E. überhaupt nicht. Zumindest da wo ich war. Schlechte Auswahl, hohe Preise. Ein Händler wollte 12€ für ne Kasjopeja... Für die Wenus hab ich 28€ und für die NG2 30€ bezahlt. Bei Mehrabnahme gibt's natürlich immer Rabatt.
     
  11. Dann hast du dich aber ordentlich über den Tisch ziehen lassen :D ..
    Wer kauft zu solchen Preisen denn freiwillig etwas? Das ist ja schon krank.
     
  12. Pro Wenus 9,3€ und 15€ pro NG geht doch noch. ???
     
    T.o.1 gefällt das.
  13. Na das hab ich mir doch fast schon gedacht, danke für die Info!
    Also ich hab hier <7€ für die Wenus und gut 10€ für die NG2 gezahlt. Somit: "...geht doch noch?", leider Nein, leider garnicht. ;)
     
    MegaSkylighter gefällt das.
  14. 9,30 € für eine Wenus.... Leute, Leute....:rolleyes:
    Aber es ist immer so erfrischend solche Sachen zu lesen .

    Es ist ja nicht so , das hier im Forum nicht schon endlos durchgekautes zu diesem Thema zu finden ist , gelle?

    Zu dem Schluss , das man zwar darf , aber es sich nicht lohnt ( hier ein neues Beispiel) , kamen wir ja auch schon vor , mittlerweile , Jahren :)

    Der , nennen wir ihn mal " Durchschnitts - Feuerwerk -in-Polen Käufer" , fährt ja auch GANZ SICHER wegen z.B. Wenuse o.ä. los ....Klar !
    Ich bin der Meinung , das diese Diskussion eine Schein - Diskussion ist (Heeeerrlich Doppeldeutig :D)
    Einerseits gibt s sicher noch eine Menge zu entdecken an Artikel , die (noch) nicht bei uns angekommen sind , andererseits wird jeder , der für Silvester einigermaßen einen Plan erstellt , zustimmen , wie zunehmend schwierig das wird , da es eine Flut an guten Artikel bei uns in D gibt .
    Das Beste ist , das wir hier in D Preise haben , von denen die Meisten anderen in Europa nur träumen dürfen...wenn sie überhaupt das dürfen , was wir tun können (elektr. Zünden etc.)

    Aber das Feuerwerk aus dem Ausland ist ja billig und gefährlich .... Bekommen wir ja bald wieder ausführlichst in den Medien eingetrichtert.....

    Was also ist denn jetzt hier so was wie ein Fazit?

    Das man verbringen darf ist lange bekannt (für jeden , der s WIRKLICH wissen wollte)
    Das Umgang und Verwendung zwei paar Schuhe sind , weiß man ebenso .
    Das zu den Reisekosten nach Polen ,die höheren Preise zu addieren sind .....kann man wahrnehmen wollen , oder einfach ausblenden....
    Soweit die legale Seite des "Polentrips"
    Das dann halt noch der ein , oder andere "Jetzt zeig ich s dem Nachbarn - Böller " mit in den Kofferraum wandert , ist mMn der einzig wahre Grund , warum man das überhaupt macht .
    Was anderes glaub ich einfach nicht ...aber kümmert mich auch recht wenig .

    Die Böller sind auch ohne BKS DAS Ärgernis in der Durchschnittsbevölkerung und tragen zu "unserem" schlechten Ruf am Meisten bei und ob jemand bewusst etwas illegales tun möchte , muss jeder selbst wissen
     
  15. Ich bin auch nicht allein deswegen rüber gefahren. Habs gesehen und mitgenommen. Das man das hier billiger bekommt ist mir bewusst gewesen. ^^
     
  16. Davon bin ich ausgegangen, dass Du nicht nur deswegen gefahren bist und so konnte ich meine Annahme mal bestätigen lassen!
    Da ist dann aber Trieb bei Dir durchgekommen?! ;) Sonst wär das Zeug wohl eher liegen geblieben.
     
  17. Ich hab immer mit einem Auge nach feuerwerk geschielt. Als ich dann endlich mal nen kleinen stand gefunden hatte musste ich was mitnehmen. Nachbestellen wäre eh nichts mehr geworden also was solls. :D
     
  18. Keine schlechte Zusammenfassung vom Zoll. Ein paar wichtige Dinge fehlen jedoch leider::

    a) der fehlende Hinweis auf §20 Abs 4 1. SprengV (im Abschnitt "Hiervon ausgenommen sind unter anderem so genannte "celebration cracker".)

    b) (auch wenn es den Zoll nicht betrifft/ihn nichts angeht: Ein Hinweis darauf, dass nicht nur die Einfuhr/Verbringung nach DE enstprechend erlaubt ist, sondern auch die Verwendung nach der SprengV.

    c) die maximale Höchstmenge (NEM oder brutto), die nach Deutschland eingeführt/verbracht werden darf

    Hat jemand zu c) eine genaue Auskunft? Ich hatte hier was von 300€ und noch irgendwas gelesen, aber das war glaube ich ohne Quelle für ein Gesetzesgrundlage.

    Ansonsten hab ich den ganzen Abend damit verbracht, diesen Thread komplett zu lesen und ich habe die Meinung von DerFuchs von Anfang an geteilt (nachdem ich mir ein gedankliches Bild über die Funktionsweisen der CE und der BAM in diesem Zusammenhang gemacht habe und daraus rein logische Schlüsse gezogen habe) und fand es sehr positiv herausstechend, dass er von Anfang an nicht nur sachliche Argumente gebracht hat (selbst daran mangelte es bei anderen Diskussionsteilnehmern leider), sondern diese auch stets mit Quellen sehr detailiert untermauert hat.

    Kann ich in diesem Zusammenhang daher ganz klar bestätigen.


    Noch eine Frage: Weiß jemand, ob es eigentlich Höchstmengen gibt, die man beim Knallen bei sich führen darf?

    Ich frage wegen diesem Fall:

    http://www.bz-berlin.de/berlin/marzahn-hellersdorf/knallkopp-hortet-eine-tonne-pyrotechnik-im-keller
    http://www.berliner-kurier.de/berli...-ich-habe-doch-nichts-boeses-getan---23252048

    Soweit ich das mitbekommen habe, wurde er ja "hochgenommen", weil sich Anwohner beschwert haben, dass er zu lange geböllert hat (von 20 Uhr bis 3 Uhr). Daraufhin haben am Neujahrs-Morgen Polizisten seinen Keller durchsucht, alles mitgenommen und noch einen 2. Keller gefunden und auch diesen leergeräumt. Ich gehe stark davon aus, dass er die zulässigen Höchstmengen überschritten hat, die man in einem Keller im Wohnhaus lagern darf (ob die Batterien alle erlaubt/rechtmäßig sind sei mal dahingestellt), aber die Polizei braucht ja erst mal einen Anlaß, um sich überhaupt Zutritt zu den Kellern zu verschaffen und das soll dann jener gewesen sein, dass er so lange geknallt hat?

    Wir haben letztes Jahr von 0-5 Uhr geknallt und waren vor 0 Uhr bestimmt 4-5x draußen zu je 30 Min.

    Muss man jetzt also, nur weil man länger knallt, Angst haben, dass sich Anwohner beschweren (ohne rechtliche Grundlage, da Ruhestörung in der Silvesternacht außer Kraft gesetzt), die Polizei anrollt und einfach so meinen Keller und vlt. sogar die Wohnung durchsuchen will? Das kanns doch nicht sein?
    Angenommen ich schieße nur 3 Batterien um 23 Uhr (alle mit CE/F2 unter Einhaltung §20 Abs 4 1. SprengV / ohne BAM), die Polizei kommt oder ist durch Zufall in der Nähe und macht ne Routine-Kontrolle, sieht keine BAM auf den Cakes, beschlagnahmt alles, was ich dabei hab und durchsucht dann einfach Keller und Wohnung und beschlagnamt da ebenfalls alles?
    Damit kann man, wenn man denn ernstes Interesse daran hat, Leute aber gewaltig nerven und die Silvesternacht verderben.

    Wie seht ihr das?

    In dem oben genannten und anderen Fällen werden dann böse Polen-Batterien wie die Lesli Krejer medienwirksam in die Kamera gehalten und ein Kommentator spricht von Batterien mit kiryllischer Beschriftung, also natürlich Ostblock-Ware.
    Das ist nicht nur extrem geschäftsschädigend für Lesli, sondern auch gefährlich für Leute wie uns, die solche Batterien (sogar mit BAM-Nr.) legal kaufen und zünden.

    Man stelle sich vor man geht nach draußen um 5 Bats zu zünden, mit dabei die Lesli Krejer, eine alte Dame kommt sieht die Bat und die sonderbare Beschriftung und holt die Cops. Die Cops würden das doch sofort als Anlass nehmen, alles mitzunehmen, was sie finden, wenn sie wollen?!

    Klar könnte man dann argumentieren, das ist BAM und SprengV und bla.. aber sie haben ja bereits einen ANFANGSVERDACHT, der ja heutzutage für so ziemlich alles ausreicht, was die Herren in blau dann so machen können und wollen. Und wenn dann auch noch die BAM-Angabe fehlt, eieiei....
     
  19. Die Polizei kam nicht, weil er lange gezündet hat, sondern weil der Hausmeister am 1.1. Unmengen an Feuerwerk in zwei Kellerräumen sowie im für jeden zugänglichen Kellergang entdeckt hat (angeblich eine Tonne Feuerwerk).
     
  20. Ja, stimmt. Hatte ich dann auch nochmal gelesen. Naja..
     
  21. Inzwischen hat man das Dokument wohl wegen der zeitlichen Lage wieder entfernt, es ist jedenfalls nicht aufrufbar. Mangels Kenntnis des Ausgangsdokuments entfällt deshalb eine Antwort zu a). Die Sache zu b) beantwortest du dir ja selbst: der Zoll hat diesbezüglich keine direkte Weisungs- und Informationskompetenz. Da musst du dich also schon selbst bei den richtigen Stellen schlau machen. Die Frage zu c) entbehrt mW jeder Grundlage, zumal du Wert und/oder NEM/Bruttogewicht anführst. Da Feuerwerk eine normale Handels- und Konsumentenware ist, die keiner gesonderten Abgabe und Steuer unterworfen ist, sollte hier nichts fällig werden. Selbst wenn, wären 300€ (auf keiner Grundlage, wie von dir schon geschrieben) eindeutig sehr niedrig. Das einzige, wo man am ehesten prüfen würde, wäre die Menge der Artikel. Dabei ist die Bruttomasse definitiv uninteressant, weil sämtliche Einstufungen und Regelungen sich auf die NEM selbst beziehen. Die Grenzen und erlaubten Mengen werden hier durch ADR und die GGVSEB definiert, dies ist aber eine Thematik für sich. Der Standartkäufer mit drei Souvenirbatts braucht sich keine Sorgen zu machen.
     
  22. So da ja momentan alle anscheinend der Meinung sind, dass eine CE Kennzeichnung reicht.
    Hier meine Erfahrung und bisheriger wissens Stand.
    Ich hatte vor 1 oder 2 Jahren beim Zoll nachgefragt, ob denn eine CE Kennzeichnung reicht, dies wurde mir bestätigt vom Hauptzollamt in Dresden.

    Der Zoll in Frankfurt O. Ist nicht der Meinung und beim verbringen von Feuerwerk, mit CE Kennzeichnung droht ein Strafverfahren. Der User hier hatte Glück, da die Artikel also Wenus und NG2 hier eine BAM ID haben und somit in der Aktuellen BAM Liste stehen und somit erlaubt sind.

    Also CE Kennzeichnung ohne Eintrag in die BAM Liste -> Verboten und laut gesetzt eine Ordnungwiedrigkeit (Zoll schreibt trotzdem eine Strafanzeige)

    cE Kennzeichnung + Artikel steht in der BAM Liste -> verbringen nach Deutschland legal


    Also lasst weiterhin die Finger von dem Zeug.
     
  23. omg, dachte das Thema sei abgehakt :eek:.. nur weil ein einzelner Zollbeamter "unwissend" ist und in seiner Unwissenheit eine Strafanzeige schreibt, muss er noch lange nicht Recht behalten.... eine BAM-ID und eine damit verbundene Eintragung in die BAM-Liste, egal was irgendein Zollbeamter sagt, ist NICHT nötig...

    Also habt weiterhin viel Spaß mit dem Zeug. :)
     
    Papajoe gefällt das.
  24. Deine Aussage ist einfach falsch. CE - F2 Zulassung reicht vollkommen aus, um Produkte einzuführen.

    Achso und Strafanzeigen kann jeder stellen ;) die Frage ist nur ob die Staatsanwaltschaft diese weiter verfolgt. In diesem Fall wohl eher nicht, weil es einfach absurd und falsch ist
     
    allos81 gefällt das.
  25. Wo steht denn das bitte?

    Der Fachanwalt hat mir aber wenig hoffnung gegeben, die Artikel buw das Geld dafür wieder zu bekommen und dass der Fall gewonnen wird.
     
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