Termin | News [CE-Kat.-F2 ohne BAM-ID] ZOLL / BAM / Verbringen / Verwenden

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von svenhoernchen, 27. Dezember 2010.

  1. Diskussion nicht verfolgt? Dann hol es nach und lies.
     
  2. Ihr könnt doch hier diskutieren und Vermutungen anstellen, wie ihr wollt. Da braucht ihr den armen 4m@ru nicht angehen.

    Fakt ist, 4m@ru hat genau das gemacht wo ihr der Meinung seit, das es erlaubt ist. Jetzt hat er Zoll etc am Arsch, weil die anderer Meinung sind. Das ist erstmal Tatsache.

    Nun haben wir hier mal leider den Präzedenzfall und werden sehen was am Ende rauskommen wird. Dabei sieht es aber nach bisherigen Stand nicht gut aus.
     
    derVolk gefällt das.
  3. Die Frage ist ja, wegen was du strafrechtlich verfolgt werden sollst ? Du hast einen Artikel eingeführt, der das CE-Siegel hat.

    Was du uns noch nicht gesagt hast ist, ob die Artikel, die du eingeführt hast, auch F2 waren. Oder bist du im Besitz einer Erlaubnis ? Eine Vielzahl der Polenböller mit CE sind nämlich F3 (Bsp.: FP3 etc.).

    Natürlich darfst du auch keine Artikel einführen, die mehr Blitzknallsatz enthalten als erlaubt, Raketen die mehr als 20g NEM haben, du darfst keine Artikel einführen, deren CE - Siegel gefälscht ist und und und....
     
  4. er hat ne Erlaubnis nach §27 für Kat3
     
  5. Es geht ja erstmal "nur" um eine Strafanzeige.
    Jemand stellt eine Behauptung auf die strafrechtlich überprüft wird. Dazu muss der jenigen nicht mal irgendwie Ahnung haben von der Materie .
    Bis hier hin ist noch gar nichts überprüft oder sichergestellt das jemand ein Gesetz gebrochen hat.
     
    G & B Feuerwerk und sukopyro05 gefällt das.
  6. so ist es wie ich das entnehme,sollte es umgekehrt sein,dann sieht die Sache ganz klar anderst aus!:blintzel:

    LG Suko-:)
     
  7. Was heißt das jetzt genau?
     
  8. CE und gut ist :)
     
  9. alles schon thematisiert
     
  10. Hi,

    Nein eben noch nicht thematisiert, dieser Beschluss ist vom 10.11. an gültig und besagt das die BAM
    Ab soffort keine Identifikationsnummern mehr vergibt und sämtliche Verfahren und Anträge diesbezüglich einstellt und keine Nummern mehr vergibt, er gillt ab soffort EU Recht und somit auch nur die CE Nummer !

    Lg Tobi
     
  11. Ultras18 gefällt das.
  12. Bevor das Thema wieder in der Versenkung verschwindet, mal ein kleines Beispiel.

    Für den diesjährigen Jahreswechsel habe ich mir von Jorge die Thunder King JB-1/H bei einem deutschen (sehr bekannten) Onlinehändler gekauft.
    Diese sind Neu auf dem deutschen Markt und besitzen nur noch eine CE F2 Nummer.
    2015 hatte Jorge auf ihrer Seite bereits angekündigt das sich diese Rohre im Zulassungsverfahren für eine BAM ID befinden und trotzdem sind sie jetzt ohne diese im deutschen Markt Verfügbar.

    Ich denke das ist ein klassisches Fallbeispiel, welches zeigt das eine BAM ID nicht mehr vergeben wird bzw. nicht zwingend erforderlich ist.
     
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