Böller & Pfeifen CE-P1 + Bauart + Zulassung

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Wibias, 11. Nov. 2017.

  1. Vermutlich eine Art Bestandsschutz wie auch mit den Kat 4 Artikeln in Österreich(?) welche vor 2006(8?) gekauft wurden.
    Oder jetzt mit der Kat. 2 ohne CE aber mit BAM.
     
  2. Dann könnte ich mich eigentlich mit dem zeug eindecken und darf sie trotz Verbot noch Benutzen, das die das immer alles so schwer machen, aber mal abwarten was so kommt.
     
  3. Naja Kat PI/PII darf nicht mehr verwendet sondern nur noch besessen werden...
     
  4. Ja darauf wollte ich auch hinaus :)
    Das wäre genauso sinnfrei wie sich mehrere VEs Golden Star zu sichern (was viele gemacht haben).
    Fand die Dinger aber auch nicht so lohnenswert für den Preis.
    Bei den CR wäre es mir auch ziemlich egal, konnte bisher schließlich auch ohne die..

    Die könnten lieber einen bezahlbaren T1 / P1 Salut mit Zünder auf den Markt bringen, die Maroons mit 1,8g sind mir einfach zu teuer da verzichte ich lieber ganz.
     
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  5. wobei das mit den BAM PII Artikeln... Das man die nicht mehr verwenden darf ist sowas von lächerlich....Gerade in dem Hinblick das gebetsmühlenartig früher einem ständig indoktriniert wurde nur Feuerwerk mit einer BAM PII zu verwenden. Einfach lächerlich...
     
  6. Bei ner Gesetzesänderung muss halt irgendwann mal einfach ein Schnitt gemacht werden
     
  7. Dann darf man aber jetzt auch nicht jammern wenn das ganze auf europäischer Ebene dazu führt, dass plötzlich P1 Artikel für Jedermann erhältlich sind. Man muss sich mal entscheiden können, was man durchsetzen will. Das man jetzt hergeht und über jeden einzelnen Artikel debattiert, kann ich daher nicht nachvollziehen.
    Mir geht es mittlerweile so das ich nicht mehr wirklich durchblicke, was nun erlaubt und was verboten ist...Das finde ich sehr traurig!
     
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  8. Du sagst früher... ich wäre fast bereit zu Wetten das einige Sender einfach das alte Material ausstrahlen dieses Jahr :D
     
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  9. Nur mal zur Klarstellung: Wird eine Zulassung entzogen/Zurückgezogen, darf man den PtG nicht mehr handhaben, ohne dementsprechende Befähigungsscheine zu haben, bis auf die weitergabe an ein Entsorgungsunternehmen und eventuell den Rückgabeprozess. Legal aufbewahren ist dann nicht möglich, das geht aber momentan wegen der fehlenden Lgz eh noch nicht.
     
  10. Sowas gibt es nicht.

    Nein sie haben, wenn sie ihre Zulassung verlieren, ganz einfach keine Zulassung mehr.
    Dann sind sie illegal und das ist dann das Problem der Besitzer.
     
  11. :confused: Illegal?? Ich habe weder jemanden dazu aufgefordert eine Straftat zu begehen, noch habe ich eine Anleitung zu einer solchen gegeben.
     
  12. auch finde ich es von den Behörden eine Unverschämtheit uns, die so viel Geld und Interesse in dieses Hobby investieren, ohne eine klare Ansage im Regen stehen zu lassen...Man hört nur von ein wenig Gemauschel, dass die BAM angeblich eine Warnung ausgesprochen hat usw. Die sollen gefälligst eine Pressemitteilung rausbringen und und alle mit Informationen versorgen..Was soll das Ganze eigentlich?
     
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  13. Natürlich gibts das...
    Das alte Kl 2 Feuerwerk mit BAM hat bestandsschutz, der Besitz ist nicht illegal...
    Auch wenn es die die Zulassung nicht mehr gibt..
     
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  14. Ich würde niemals etwas anderes behaupten. Aber der crazy robot kann nicht mehr mit Bam zugelassen werden.
     
  15. Abgesehen davon können Firmen alte Produkte die in Klasse 2 mit BAM geprüft waren, wenn es den aktuellen Anforderungen in CE F2 entspricht umschreiben lassen mit den entsprechenden Papieren und es bedarf keiner neuen Prüfung.
    Siehe einige neue Sortimente in denen alte Produkte enthalten sind.
     
  16. Das klingt spannend. Welche wären das?
     
  17. Das habe ich auch nie behauptet, ich bezog mich lediglich darauf, dass alte BAM Artikel auch einen Bestandsschutz bekommen haben, wieso dann nicht übergangsweise die CR?
     
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  19. Ich nehme an das eine Pressemitteilung Rufmord nahe kommen würde wenn es denn nicht so ist wie die BAM es schildert....
     
  20. Wo siehst du da alte umgeschriebene Artikel? Ist doch alles aktuellste ce Produktion.
     
  21. wie schildert es die BAM denn? Ich habe dazu keine offiziellen Informationen? Es scheint hier nur eine spezielle Auswahl an Leuten zu geben die an Informationen gelangen...Gibt es V- Leute bei dem BAM oder was? Kann doch nicht so schwer sein, 1 Monat vor Silvester die Gesetzeslage klarzustellen bevor es zu gefährlichen Missverständnissen kommt...
     
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  22. @Minos das ist ja das Spannende an der Sache. Sie können nicht die crazy robots in P1 verbieten, Sie können lediglich die Bauart nicht zulassen bzw der Bauart die Zuteilung für P1 zurückziehen. Sprich wenn Sie die P1 Zulassung zurückziehen dürfen generell keine BKS Schallerzeuger in P1 mehr zugelassen werden die der Bauart von den crazy robots entsprechen. Bei den bombenrohre ging es auch nicht um die von FireEvent sondern um den allgemeinen Verbot von Selbstlader in P1
     
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  23. Alles aktuelle CE Produktion mit BAM Zertifizierung?
    Schau dir doch erst einmal das Video an und hör zu was der gute Doc Decker zu sagen hat..
     
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  24. und das soll dann bei sämtlichen Artikeln ausgehend von einer Beschwerde aus Deutschland auf alle EU Länder umgemünzt werden... Da stehts doch 27:1 Wir können doch nicht überall der Tongeber (Sound Emitter :D) spielen
     
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  25. Wenn die vertriebenen CR nicht der zugelassenen Bauart entsprechen (z.B. weil die Visco viel zu kurz ist), können sie auch zurückgezogen werden.
     
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