Böller & Pfeifen CE-P1 + Bauart + Zulassung

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Wibias, 11. November 2017.

  1. Aber könnten die eine gesamte Batchnr. zurückziehen?
    Einige sind ja in Ordnung und wir wissen nicht wie viele nun in dieser schlechten Ausführung vorhanden sind.
    Wäre ziemlich sinnfrei wenn die „Intakten“ ebebfalls aus dem Verkehr gezogen werden würden.
     
  2. #77 Mofafreund, 15. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2017
    Gibt es eine geregelte Viscolänge in der Kategorie P1 überhaupt? Ich meine da gibt es ja auch Artikel in der Kategorie die von Haus aus keine Visco haben.
     
  3. Also das ganze läuft in etwa so ab. Die CE Nummer wird von verschiedenen staatliche Organisation der Europäischen Gemeinschaft vergeben. Für jede Bereich gibt es eigene Zulassungsstellen in den jeweiligen Ländern. Das sind die sogenannten notified bodies. Abgekürzt NB. Für Elektroartikel gibt es eigene für Spielzeug gibt es eigene und halt auch eben für Feuerwerk. Die CE Nummer steht immer für die jeweilige Zulassungsstelle das ist dann die ce 1 2 3 4 und dahinter kommt dann der Produktcode. Für Feuerwerk sind es glaube ich um die zehn Zulassungsstellen unter anderem Belgien Ungarn Deutschland und so weiter. Deutschland wird in diesem Fall von der BAM vertreten weil die Nummer für Sprengstoffe jeglicher Art zuständig sind. Wenn eins dieser Organe ein Problem mit einem Produkt hat dann wird das bei den jeweiligen treffen angesprochen getestet und entschieden ob der Einwand berechtigt ist. Danach geht das zugelassene Produkt nochmals in den Test und dann kommt es zu einer Abstimmung. Oft ist es aber so dass es zu dieser Abstimmung gar nicht kommt sondern die entsprechende Zulassungsstelle die die CE Nummer verteilt hat von sich aus zurückzieht. Das ist so die Kurzfassung. Und den Gerüchten zufolge soll es wohl so sein dass die Bam den Artikel in P1 für bedenklich hält und deswegen die lagergruppenzuordnung zurückhält damit die Dinger nicht verkauft werden können. Und man das Treffen der NBs somit abwarten kann. Das sind aber alles nur Gerüchte ebenso wie auch dass die BAM keine Kenntnis davon hat. Oder das bestimmte Youtuber bei der BAM angerufen haben und daran schuld sind und so weiter und sofort. Ich würde sagen einfach abwarten
     
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  4. Jein so einfach ist das auch nicht. Sicher sie können den Verkauf von den Cr stoppen die nicht der Bauart entsprechen. Das zieht sich dann aber auch nur auf die jeweilige charge. So wie es damals der Fall war bei den King Cobra von FireEvent die auch die Bedenklichkeit ausgestellt bekommen hatten. Allerdings würde die Zulassungsnummer dadurch nicht verfallen. Sprich triplex müsste dann einfach nur längere Zündschnüre in der neuen charge verarbeiten.
     
  5. Jetzt aber in dem Falle man holt seine Ware ab. Die Polzei kontrolliert bei einer Verkehrskontrolle ganz normal schaut sich die Teile an die im Kofferraum liegen. Was wäre den wenn der Beamte Fragt wieso man diese mitführt vll sogar ohne Deutsche Anleitung drauf. Es gibt ja eine Polizeiliche Warnung hab ich hier irgendwo gelesen. Wer bekommt den da recht? Immernoch P1 also ab 18 und Fertig oder haben die Beamten da noch was gegenzusetzen.
     
  6. Bauart bezieht sich dann unter anderem darauf, dass die 40m Sicherheitsabstand nach Zündung eingehalten werden können? Also das das Produkt den Anforderungen gerecht wird?
     
  7. Eigentlich ist die Idee der Losnummer, dass alle Artikel mit der gleichen Losnummer sehr ähnlich sind. Wenn ein Teil des loses (es gibt Tabellen, wie groß der Anteil sein muss, abhängig von der Fehlerart) nicht sicher ist, darf das gesamte Los nicht verkauft werden.
     
  8. Naja die Frage ist auch bei solchen Artikeln in T1 und P1 in wie fern der Konsument da selber noch Hand anlegen muss, die Maroons oder Bühnenknall besitzen auch einen gewissen Sicherheitsabstand, das Kabel ist jedoch nur 1-2m lang, d.h. man ist gezwungen das Kabel zu verlängern um den Sicherheitsabstand einzuhalten.
    Bei der Zündschnur möglicherweise ähnlich.
     
  9. Bauart bezieht sich auf das ganze Produkt. Sprich Knallkörper verdammt mit Gips in Papphülsen gefüllt mit BKS vorbrenner und Lunte um es primitiv auszudrücken ich weiß nicht wie die Bauarten definiert sind da müsste man einen Pyrotechniker Fragen oder jemanden der so ein Zeug herstellt bzw Bauarten klassifiziert und so weiter und sofort. Aber sprich wenn man einen Verkauf von BKS Böllern in P1 verbieten will. Dann muss man den Verkauf von sämtlichen den Verkauf von sämtlichen Boden Knallkörpern oder Sound Imitatoren verbieten die nach dem Prinzip funktionieren Lunte Hülse vorbrenner Verdämmung BKS bum
     
  10. Da wird aber in der Anleitung drauf hingewiesen. In der Anleitung der CR steht nur das übliche "am äußersten Ende der Zündschnur entzünden".
     
  11. Spinnen wir das Thema doch mal weiter.....

    Die BAM setzt sich hier durch und es werden sämtliche BKS Knallkörper mit P1 Zulassung verboten - dann EU-Weit
    Dann hätten alle Hersteller / Importeure (Zena, Triplex etc. pp.) doch eine Handhabe die EU auf Schadenersatz zu verklagen, da ja bereits erteilte Zulassungen wieder entzogen werden und die bereits gefertigten Produkte vernichtet werden müßten (Herstellungskosten + entgangener Gewinn + Kosten für die Vernichtung).
    Ich denke da ginge das um einige "Milliönchen"

    Das Thema bleibt spannend..... :popcorn (wo ist der Popcorn Smiley?)
     
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  12. Da die Unabhängigkeit der NBs gesetzlich verankert ist, kann denen egal sein, wer dann wen verklagen kann.
     
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  13. #88 Digi-Quick, 15. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2017
    Vegleiche "vorzeitiger Atomausstieg", da zahlt der Staat aka Steuerzahler auch an die EVUs

    Wenn also die Richtlinien per sofort geändet werden - was ja erfolgen müßte um die P1-BKS-Knallkörper zu verbieten >>> Zur Kasse lieber Steuerzahler, vorzugsweise natürlich die BRD, die haben es ja auch initiiert....
    ("Wir schaffen Das" *scnr*)
     
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  14. Ja, das Beispiel war mir auch eingefallen, und da ging es nicht um ein paar Milliönchen, sondern um ein paar Milliärdchen.
     
  15. Noch mal die Frage, weiß jemand wann das Treffen der Nb's im November stattfinden wird? Es bleibt ja nicht mehr viel Zeit bis Silvester! Bestellschluss in vielen shops ist auch schon Anfang Dezember...
     
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  16. @Chemiculus

    Ich denke wir reden hier aneinander vorbei. Dass Hersteller Artikel, die vorher eine Bamzertifizierung hatten, mit CE zulassen ist ja nichts besonderes. Das haben sie mit ganz vielen Artikeln gemacht.

    Wirklich interessant wäre es, wenn damit auch die realen alten Artikel zugelassen sind. So wie bei den Shisingcrackern. Aber hier im Set sind ja nur neue Artikel.

    Dann könnte die Bam theoretisch zu allen Bamnummern eine CE-Zulassung erstellen. Im Internet könnte sie Aufkleber mit Anleitung und CE-Nummer zur Verfügung stellen, die man auf die alten Artikel kleben könnte.

    Das wäre dann die Lösung für das gesammte Raritätenproblem.
     
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  17. Naja das geht eben bei Artikeln die in großer Menge noch verfügbar sind. Bei geringen Mengen wird niemand den Aufwand betreiben. Die shising hatten außerdem keine BAM Zulassung! Deshalb haz man sie neu zertifizieren lassen
     
  18. Das sind ältere Artikel, vielleicht werden sie auch wieder neu hergestellt aber warum sollten sie sonst die alten BAM Nummern mit angeben?
    Weco und Nico haben noch extrem viel Altwaren auf Lager, in den Leuchtsortimenten letztes Jahr bei Lidl waren auch noch alte BAM Artikel ohne CE F2 enthalten.

    Und wie Zelfi auch schon sagte die Shising waren in DE nie erhältlich und wurden erst jetzt neu geprüft, was man theoretisch mit jedem Artikel machen könnte der den Anforderungen entspricht.
    Ist ja in den Set von Doc Decker ebenfalls so.
    Das was noch hergestellt wird wurde natürlich alles in CE F2 umgeschrieben aber natürlich auch alte lagernde Ware, welche nicht mehr hergestellt wird.
     
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  19. Nein, das siehst du falsch, in diesem Set ist kein alter Artikel ohne CE-Zulassung. Dort sind Artikel mit CE-Nummer und Bam-ID. Die Bam-ID hat aber nichts mit der alten Bam(zulassungs)nummer zu tun. In diesem Set ist absolut nichts besonderes nur aktuellste Produktion mit CE und Bam ID.

    Ansonsten würde ich dich bitten mir eine Zeitangabe zu geben, zu welchem Zeitpunkt im Video ein Artikel ohne CE also mit Bam(zulassungs)nummer zu sehen ist.

    Letztes Jahr konnten diese Artikel mit Bamzulassung bei Lidl verkauft werden, da die Übergangsfrist noch nicht abgelaufen war.
     
  20. Führt bitte eure Diskussion wo anders fort, dass hat mit dem Thema nichts zu tun
     
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  21. Angenommen man befindet sich gerade in Polen im Kurzurlaub... dürfte man nun CR's legal nach Deutschland transportieren oder nicht? Es würde um max. 2-3 Packungen gehen - also keine größeren Mengen.

    Habe zwar alle Seiten gelesen, steige aber aktuell nicht mehr durch :(
     
  22. Oh, vielen Dank - den Thread kannte ich noch gar nicht. Der wird nun erstmal in Ruhe gelesen :)
     
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  23. verbringen ja verbrauchen nur für ausgewiesen zwecke und lagerung nur in einem entsprechenden bunke. wenn du sie als kaufst um sie zu benutzen für was weiß ich technische zwecke als effekt bei einem video ist das okay. fährst du aber jetzt rüber kaufst sie wartest bis silvester ist es schon einmal lagern und zweitens sind sie für vergnügungszwecke bestimmt was dann wieder eine ordnungswidrigkeit oder eine starftat dastellt müssten man auch noch raus finden für die einfuhr können sie dich jeden falls an der grenze damit nicht belangen
     
  24. Der Müll schon wieder...

    1. Er würde Aufbewahren, nicht lagern. Wichtiger Unterschied.

    2. Verwendung "zum Spaß" ist keine Owi, keine Ahnung wo du das herhast. Schallerzeuger kann man "einfach so" zünden.
     
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