Bestimmung (D) Unbefugtes Betreten des Abbrennplatzes (Kl. 4)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Catro, 12. Januar 2008.

  1. Hallo, gleich vorneweg, die Suchfunktion hat nichts dergleichen ergeben, also mache ich mal den Thread auf.

    Kennt jeder Pyrotechniker und Helfer eigentlich, das Absperrband ist vorbildlich gezogen und plötzlich steht zwischen den Racks und Bomben eine Dame mit Hund, die sich drüber aufregt, dass ihr Fiffi nicht mehr an den Lieblingsbaum pinkeln kann. Oder der Bauer, der das Feld hintem Abbrenner gepachtet hat faehrt mit seinem Tracktor durch die Absperrung... oder oder oder...

    So, habe jetzt zwar schon oefter so Sachen gehört, wie Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre und Geldstrafe von bis zu soundso, aber den entsprechenden Gesetzestext hab ich hier zumindestens nicht gefunden. http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/

    Weil es immer mal wieder vorkommt, dass Leute die Abbsperrung zerknibbeln und / oder sie einfach so ignorieren hatte ich zudem vor ne Infotafel zu entwerfen, genau dafür bräuchte ich dann auch die Fundierten, richtigen Gesetzestexte.
    Danke schonmal, wenn ich die Infotafel fertig habe werde ich sie wohl auch als blanko ohne Firmenlogo hier ins Forum stellen
     
  2. Soviel wie ich weiß gilt während des Aufbau und des Abbrandes des Feuerwerkes das "Hausrecht" für den ausführenden Feuerwerker ! Schau mal ob du was über Hausrecht / Hausfrieden findest..:)
     
  3. Danke schonmal, hab jetzt die Forensuche und google mit den beiden Begriffen gequält, aber nichts handfestes gefunden.
    Mir wurde auch schon gesagt, dass man Leute die versuchen den Abbrenner zu betreten bzw sich auf diesem befinden notfalls mit körperlicher Gewalt daran hindern darf sich selbst in Lebensgefahr zu bringen. Bin eigentlich verwundert, dass es zu diesem Thema keine Beiträge gibt, da ja doch bei fast jedem Feuerwerk irgendwer meint die Absperrung ignorieren zu dürfen.
    "Wieso? Ich gehe hier immer lang"
     
  4. Im Zweifelsfall kannst Du im Rahmen der Gefahrenabwehr Leute vom Abbrenner verweisen ...
     
  5. Kann man für solche Leute net ein Schild basteln, wo dann draufsteht "DOOF" ?!

    Man, wie blöd kann man sein ... aber im Ernst, mich würde das auch interessieren, wie die Gesetzeslage das sieht! Würde mich wundern, wenn im Bürokratenstaat Nr.1 nirgendwo was stehen würde ... :rolleyes:
     
  6. Habe eben mal meinen Order mit Vorschriften gewälzt und nichts gefunden!
    Außer SprenG § 24"Schutzvorschriften.
    Die Auslegung ist der verantwortlichen Person (Feuerwerker) überlassen.
    Fazit: Stacheldraht und Selbstschußanlage;)
     
  7. Das hat erstmal auch nichts mit dem SprengG zu tun. Feuerwerk ist prinzipiell erstmal gefährlich. Würde nun eine Person auf den Abbrenner laufen, bringt sie damit sich selbst und die Feuerwerker in Lebensgefahr (überspitzt formuliert). Da man auch gelegentlich Leute mit Zigarette rumlaufen sieht - und die tatsächlich dämlich genug sind, die angezündete Zigarette auf dem Abbrenner wegzuwerfen.

    Ich persönlich würde die betreffende Person vermutlich auffordern abzuhauen und nötigenfalls mit Gewalt vom Abbrenner werfen - und guten Gewissens auf den Schutz dieser Person und meiner Person verweisen. Wichtig dabei wäre, dass IMMER dass harmloseste Mittel zu wählen wäre. Kann ich die Person also durch Anrufen vom Abbrenner werfen, muss ich das tun. Nötigenfalls würde ich die Polizei um Hilfe bitten - und ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Hilfe gewährt würde.
    Im Zweifelsfall würde ich davon ausgehen, dass ich auch nachweisen muss, dass der Abbrenner korrekt abgesperrt war, etc

    Im bin mir aber sicher, dass die Juristen hier im Forum, das Ganze sinnvoller begründen können.
     
  8. Ich bin ja immer noch für eine zweite Verteidigungslinie aus Weidezaun... Natürlich mit Warnschild! :D

    Ich finds echt interessant, dass rot-weißes Flatterband für sehr viele Leute nicht "Halt, hier nicht durchgehen" sondern "Bitte kletter unter mir her/über mich drüber und ignoriere mich einfach" bedeutet.


    Aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass man mit Freundlichkeit und evtl. kurzen Erklärung deutlich mehr erreicht als wenn man die Leute anbölkt...
     
  9. Ja soweit stimme ich da zu, natürlich reicht meist eine freundliche Aufforderung bzw hinweisen auf die Gefahr. Auch ist es klar, dass man nicht gleich zum Baseballschläger greifen muss, sondern ein "freundliches" packen am Arm reichen sollte um den entsprechenden Übeltäter vom Gelände zu werfen.
    In anderen Fällen ists sicher auch ne gute Wahl Polizei oder Ordnungsamt zu rufen, denke da weiss jeder der auf dem Abbrenner steht selbst am besten wie da zu verfahren ist.

    Aber so häufig wie es zu, ich sag mal, harmlosen Überschreitungen kommt muss es ja hin und wieder auch zu gefährdenden Überschreitungen gekommen sein bei denen es im Ende zu einer Rechtsprechung kam. :dontthinkso:
     
  10. Ich lese oft das Wort "Gewalt" ... so geht das nicht.
    Da hat jemand anderes das Monopol.
    Mit einem Eimer Löschwasser jemanden, der über die Absperrung geklettert ist, die Kippe ausmachen: supi - Gefahrenabwehr. Verhältnismäßig, egal wo und wie er naß wird.
    Wenn sich jemand aber sitzstreikmäßig auf den Abbrenner hockt, ist da nix mit eigenmächtiger Gewalt.
    Die körperliche Unversehrtheit, auch des Eindringlings steht über dem Feuerwerk - also wieder einpacken, abbauen, morgen wieder kommen, vielleicht isser dann weg :p ... Nee, Staatsmacht, Anzeige, Schadenersatz.
    Oder so tun als ob ...

    "Mein Feuerwerk verspätet sich" ist nicht gleich "Gefahr im Verzug" oder ein "Notstand" ...

    :angel:
     
  11. Mir dünkt der Ernst der Lage wird verkannt :blintzel:

    Edit:
    Also, nochmal: ich will nicht wissen, wann ich wem auf dem Abbrennplatz aufs Maul hauen darf, bin dafür nicht der Typ (auch körperlich nicht), sondern wie es dem von UnkrautEx angesprochenen Sitzstreiker ergehen würde, was würde der zB für ne Strafe bekommen?
    Was für ne Strafe, wenn er da auch noch Strippen abreisst oder Boxen umkippt (absichtlich oder unabsichtlich).
    Was passiert, wenn er dort raucht oder sogar Feuerwerk zündet...
     
  12. wie wärs mit einem weg mit geringem widerstand?:

    email an ordnungsamt, mal ganz höflich auf einer polizei-inspektion vorstellig werden (nicht gerade während der nachtschicht oder mittagspause), falls man einen anwalt in der bekanntschaft hat diesen fragen, ...
     
  13. @uEx: Ich bezog mich bei der Anwendung von Gewalt explizit auf Gefahrenabwehr. Also beispielsweise den Typ, der mit Kippe im Mund über den Abbrenner läuft.
     
  14. Worum es hier geht, ist doch verständlich und könnte einigen Pyros helfen. Ein vorbereitetes Dokument in A4, in dem klar und deutlich und in leserlicher Schrift einige Paragraphen gelistet und als Fazit mögliche Konsequenzen bei Widerstand angedroht werden.

    Natürlich sollte man nicht jeder Fiffi-Gassi-Geherin gleich den Zettel vor die Nase halten. Aber wenn jemand sich nach freundlichen Erklärungen uneinsichtig zeigt, könnte man demonstrativ so ein Papier vorziehen - oder eben als Info-Tafel gleich mit an das Absperrband tackern oder als Schild aufstellen. Für überschaubare Feuerwerke an einer "Durchgangszone" könnte das hilfreich sein, bei einem etwas größeren Abbrennplatz sollte es dagegen gar kein Diskussion geben...
     
  15. So lange du das Hausrecht hast ist er definitiv dran wegen Hausfriedenbruchs. Jedenfalls so lange der Platz gut sichtbar abgesperrt ist.

    Absichtlich: Sachbeschädigung. Unabsichtlich kannst du ihn nur Zivilrechtlich belangen - wobei das sehr viel einfacher ist, wenn ein Strafgericht schon festgestellt hat, das er sich wegen Hausfriedensbruch schuldig gemacht hat..

    - Hausfriedensbruch bleibt
    - Sachbeschädigung wenn man ihm Absicht nachweisen kann
    - Zivilrechtlich Schadensersatz
    - eventuell auch noch der für ihn verbotene Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse IV, was auch eine Straftat bedeutet.

    Wer auf noch mehr kommt, möge sich melden ;-)

    - Tobi
     
  16. So um mal den Vermutungen und vermeintlichen Rechtswissen mit großem Bogen aus dem Wege zu gehen... Hier mal der juristisch einzig richtige Weg:

    Jeder Abbrennplatz ist durch die Anzeige bei der zuständigen Behörde für die Zeit des Aufbaus, des Abbrands und des Abbaus Teil des Firmengeländes des ausübenden Feuerwerkers geworden. Der verantwortliche Feuerwerker hat also für den Bereich innerhalb der Absperrung a) die Verantwortung und b) das Hausrecht.

    Betritt eine betriebsfremde Person nun den Abbrenner kann man nur eins machen, die Person freundlich auf das Fehlverhalten aufmerksam machen und wenn das keinen erfolg hat, die Polizei rufen und vor Ort eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch zu stellen.

    Man sollte also in regelmässigem Abstand rund um die Absperrung ein Schild hängen: (Din A4 Blatt im Schutzumschlag reicht aus).

    "Der abgesperrte Bereich ist in der Zeit vom.... bis.... Firmengelände der Firma XYZ. Dies ist ein Sicherheitsbereich. Betreten verboten. Vorsicht Lebensgefahr. Zuwiderhandlungen werden sofort zur Anzeige gebracht.

    Keine weiteren Diskussionen mit den Leuten. Bringt nur Zorn über die Uneinsichtigkeit und kostet Nerven. Ich habe in meiner Karriere inzwischen gut 10 die Polizei geholt und dann war es mit einem Platzverweis schnell getan.

    Skyflower
     
    ffynnon_garw, Catro und Konny gefällt das.
  17. Als alternative Abschreckung, uneinsichtige Person in unmitelbarer Nähe der Bombenkästen anpflocken und somit einen Logenplatz sichern, den er/sie sicher in guter Erinnerung behält und damit das nächste mal mit großer Sicherheit keine blöden Fragen mehr stellt und den Anweisungen folge leistet. Aber leider geht sowas ja nicht ohne sich selbst Ärger einzuhandeln.
     
  18. Leider geht das nicht.... aber notwendig wäre das wohl öfters.

    Beste Nummer: I"ch gehe hier immer mit meiner Tochter im Kinderwagen spazieren. Und da halten Sie mich nicht auf. Immerhin habe ich als Vater die Verantwortung und nicht so ein Zündler wie Sie......"

    Darauf bin ich hin, das gesamte heiße Material wieder in den LKW rein und in entsprechender Entfernung eine 65er Bombe auf den Boden gelegt und ne sehr lange Litze dran geknotet. Dann zu dem uneinisichtigen Vater hin und eine entsprechende Diskussion angefangen..... Auf einmal macht es BUMM und keiner der Pyros war dort vor Ort..... Oh, da ist wohl beim Entladen eine Bombe runtergefallen. Aber jetzt dürfte alles frei sein. Sie können gerne durchlaufen..... Der war so schnell weg........außerhalb der Absperrung....manchmal helfen nur die harten Nummern...
     
    300mm Bombe und sukopyro05 gefällt das.
  19. danke für die Antworten.

    Also ists Hausfriedensbruch.


    Hier mal nen Text aus nem anderen Forum:
    allerdings steht dann darunter noch
    Quelle: http://www.123recht.net/Hausfriedensbruch__f23077.html

    Wenn da fahrlässige Gefährdung von Menschenleben zukommt wird das Strafmass sicherlich heftiger ausfallen, das oben genannte Strafmass sollte aber zur Abschreckung reichen, den Zusatz muss man den Leuten ja nicht aufs Auge drücken.

    Die Warntafel die ich entwerfe soll auch eher im IKEA-Stil, also "bitte hier nicht, du bist woanders sicherer" als im "verpiss dich du arsch, sonnst wirst du verknackt"-Stil sein.

    Edit: würde die Warntafel, angenommen man befestigt sie in regelmässigen kleinen Abständen theoretisch schon ausreichen um als "Aufforderung des Berechtigten" zu gelten?
     
  20. Den Text habe ich dir grob vorgegeben. Denn gewisse Punkte müssen schon vorhanden sein, wenn das Ganze Sinn machen soll. Und sollte die Absperrung an einem Fußgängerweg sein, dann empfehle ich einen Abstand von 20 Metern zwischen den Schildern......

    Achja, wegen einer diesbezüglichen Anzeige wird niemand verknackt oder bekommt eine Strafe ausfgebrummt. Denn dann würde Aussage gegen Aussage stehen.

    Den "Hinweis" anbringen und bei uneinsichtigen Leuten die Polizei rufen. Die sprechen dann ein Platzverbot aus und der Feuerwerker ist aus dem Schneider. Macht der Störenfried weiter Randale, dann greifen unsere Freunde und Helfer schon zu den richtigen Strafmaßnahmen.

    Ich mache es so....wenn ich ein Feuerwerk an einem Ort mit viel Publikumsverkehr habe ( z.B. Park) dann rufe ich vorher die Polizei an und kläre die entsprechenden Notwendigkeiten ab. Entweder hat man dann öfters eine Kontrolle bzw die Jungs wissen Bescheid, wenn man auf der Wache anruft. Denn den Notruf sollte man für solche Störenfriede eigentlich nicht benutzen. Und meistens trollen sich die Uneinsichtigen in dem Moment, in dem man die Polizei anruft.
     
  21. Noch eine Frage. Was ist eine Warntafel im IKEA Stil?
     
  22. Naja. Panzerblockaden und S-Draht in Kombo mit einem Weidezaungerät könnte helfen... vielleicht noch ein paar Landminen und Selbstschußanlagen.... Ich hab bis jetzt noch keine wirklich sichere Absperrung erlebt, selbst Bauzäune werden (trotz zusätzlicher Sicherung) kurzerhand ausgehebelt um sich einen "Umweg" von vielleicht 30 cm zu ersparen. Hauptsache die Absperrung mißachten. Mit was für Argumenten die Leute zum Teil da ankommen ist einfach nur haarsträubend. Das Spektrum reicht von "Ich geh hier seit 20 Jahren lang" oder "das ist ein öffentlicher Park, ich darf hier langgehen wann ich will" (es handelte sich hierbei um Privatgelände!) bis über freilaufende Hunde auf dem frisch verkabeltem Platz.... Streckenweise ist es kaum möglich, den ohne Schreckschusswaffe und Gummiknüppel zu sichern. Besonders derb find ich die oben angesprochenen "verantwortung tragenden Eltern" die sich beinahe akrobatisch mit dem Kinderwagen durch das in 2 Höhen und zusätzlcih über Kreuz gespannte Flatterband durchquälen, und dabei tunlichst versuchen dasselbige nicht zu berühren. Wahrscheinlich um sich nicht "die Hände schmutzig zu machen". Manchmal stellt man sich da einfach nur noch hin, stoppt die Zeit, lacht, schüttelt den Kopf und wirft die Leute dann doch vom Platz.
     
  23. Also mit im IKEA-Stil meine ich die Warntafel freundlich zu gestalten, wenn du schonmal bei IKEA warst hast du vielleicht die Hinweistafel gesehen auf denen freundlich steht, "Bitte stell dein Fahrrad hier nicht ab" anstatt dem typisch deutschen "Fahrrad abstellen verboten", ich denke die meisten Leute neigen dazu eine freundliche Bitte eher zu akzeptieren, als ein plumpes Verbot.:joh:
     
  24. Sorry, aber da muß ich dir alle Illusionen rauben. Solange du dem Ganzen keinen "offiziellen" Anstrich gibst, wird man dein Schildchen belustigt übersehen....

    Der deutsche Michel ist halt mal so
     
  25. Wenn ein Weg abgesperrt wird (Park): Hydroschild. Wenn jemand reinlatscht, aufdrehen. Da läuft freiwillig keiner durch (außer vielleicht in einer heißen Sommernacht).

    Ansonsten kann man auch einen 2 m-Streifen gründlich wässern. Matsch ist immer gut. Da könnten ja die Schuhe schmutzig werden...
     
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