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Darf ich Feuerwerkskörper mit nach Deutschland nehmen und andersherum?
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<p>[QUOTE="PyroMirko, post: 929741, member: 36470"]Ist zwar etwas OT, aber ich glaube ich habe da einen Fehler im Dokument gefunden. Auf Seite 5 steht, im Abschnitt für PtG der Kategorien T2, P2 und F4:</p><p><br /></p><p><br /></p><p><br /></p><p>Das heißt, wenn man diese ohne die Erlaubnis nach §7 oder §27 trotzdem verwendet und sie eine gültige CE Zulassung haben, ist das keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Für T2 und P2 wäre das ja korrekt, aber für F4 steht klar im von der BAM zitierten §40 Abs. 5 SprengG:</p><p><br /></p><p><br /></p><p><br /></p><p>Und §3a Abs. 1 Nr. 1 sind PtG der Kategorie F4. Demnach wäre eine Verwendung, auch wenn eine CE Zulassung besteht, in jedem Fall eine Straftat, wenn man nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt.</p><p><br /></p><p>Übersehe ich da jetzt was, oder steht das im Dokument der BAM wirklich falsch?[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="PyroMirko, post: 929741, member: 36470"]Ist zwar etwas OT, aber ich glaube ich habe da einen Fehler im Dokument gefunden. Auf Seite 5 steht, im Abschnitt für PtG der Kategorien T2, P2 und F4: Das heißt, wenn man diese ohne die Erlaubnis nach §7 oder §27 trotzdem verwendet und sie eine gültige CE Zulassung haben, ist das keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Für T2 und P2 wäre das ja korrekt, aber für F4 steht klar im von der BAM zitierten §40 Abs. 5 SprengG: Und §3a Abs. 1 Nr. 1 sind PtG der Kategorie F4. Demnach wäre eine Verwendung, auch wenn eine CE Zulassung besteht, in jedem Fall eine Straftat, wenn man nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt. Übersehe ich da jetzt was, oder steht das im Dokument der BAM wirklich falsch?[/QUOTE]
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