Besucher Darf ich Feuerwerkskörper mit nach Deutschland nehmen und andersherum?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von MaxS07, 3. März 2018.

  1. Hallo,

    darf ich Feuerwerk von Polen oder Österreich mit nach Deutschland nehmen? (D-Böller, Flash Bangs)
    darf ich mein übriges Feuerwerk von Silvester unterm Jahr in Polen oder Österreich wegböllern?

    Falls ja bei Frage 1, welches darf ich mitnehmen?
     
  2. Ja darfst du. Du musst aber viel beachten! Und zwar:
    Jeder Pyrotechnischer Gegenstand braucht ein CE Zeichen. Außerdem darfst du ohne den Besitz einer Erlaubnis nach §7, §20 oder §27 SprenG nur Feuerwerk der Kategorie F1, F2, T1 oder P1 nach DE verbringen. F3, F4, T2 und P2 sind für den Normalo in DE taboo. Darüber hinaus darf in F2 Böllern kein BKS drin sein (das was in "Polenböllern" drin ist). Außerdem musst du bei Raketen aufpassen, die dürfen in DE nicht mehr als 20g NEM/NEC haben.

    Du musst, da Pyrotechnik ja Gefahrgut ist, auch die ADR-Bestimmungen beachten. (Hier ist Google dein Freund);)

    Was du wo zünden darfst hängt von dem jeweiligen Kommune im jeweiligen Land ab.:)

    Viel Spaß:D

    Beste Grüße
     
  3. Wobei mir das Hauptzollamt Dresden versichert hat,dass da in der Regel kein großer Reibach an der Grenze gemacht wird.Richtwert waren 20kg? Oder 40kg?
    Die Zöllner mit denen ich bis jetzt zu tun hatte,waren froh dass keiner BKS Teile Schmuggelt,dafür hatte ich einiges Legales an Bord.War kein Problem.

    Am wichtigsten ist CE F1 & F2 und bei Böllern aufpassen,wie progres geschrieben hat: Es gibt welche in F2 trotzdem mit BKS.
    Da unbedingt aufpassen.Sonst viel Spass beim einkaufen.
     
  4. Den Zoll interessiert es in der Regel nur, ob der Artikel CE zertifiziert ist und die für den Normal Verbraucher (ohne jeglichen Befähigungsschein) entsprechende Klassifizierung hat, bis zur Kat. F2. Ob da dann darin BKS oder Sägespäne enthalten sind ist egal, der Artikel ist nach Europäischen Recht zertifiziert und zugelassen, auch für Deutschland.
     
  5. Stimmt nicht.
    In Deutschland ist BKS in Böllern verboten.
    Obwohl die Böller CE Nummer haben und F2 sind,sind diese nicht in F2 einfuhrfähig ohne Schein.Genau das ist das Problem.
     
  6. Stimmt du hast recht, habe mich gerade nochmal eingelesen. Aber in Kat. P1 sind als Normal Verbraucher (ohne Befähigungsschein) BKS Knallkörper bis 10g erlaubt. Und in dem Sektor gibt es ja momentan reichlich Auswahl.
     
  7. Es gibt keine Knallkörper in P1,das sind Schallerzeuger zu technischen Zwecken :D
    Ich vermute aber mal das diese Gesetzeslücke bald geschlossen sein wird.
    Naja auf jeden Fall ist mir in Polen oder Österreich nichts über P1 BKS Schallerzeuger oder dergleichen bekannt.
    Wozu auch - in Polen ist BKS in F2 ja erlaubt.
     
  8. Und wieder hast du recht es sind natürlich in P1 deklarierte Schallerzeuger.....
     
  9. Ah ja ... warum fallen mir dann direkt mal Funke Nebelschlag, PS5, Scream 10S etc. in P1 ein?
     
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  10. In Polen ist auch F3 erlaubt, aber eben nicht mehr. Den Unterschied zwischen bspw. 5g BKS in F3 und 10g in P1 merkt man schon deutlich :D
    Unter anderem Funke nutzt P1 in Polen, z.B. mit dem Scream 10S. Meines Wissens nach hat auch Klasek den DumBum 5g in P1 zugelassen, obwohl in Tschechien ebenfalls F3 erlaubt ist.

    Edit: Zu langsam :oops:
     
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  11. Jeder weiss das die Kategorie Blödsinn ist.
    Irgendwie macht sich Deutschland wie immer zum Affen aber so soll es eben sein.
    Das Hauptthema um was es hier eigentlich ging:
    Der Zoll an der Grenze ist geschult und die sind nicht dumm.Bei den F2 mit BKS einfach aufpassen und gut ist ;)

    Die dumbum kenne ich nur in F3.
    P1 ist eine Kategorie die als Knallkörper keine Zukunft hat.Vermute das hier dran gearbeitet wird,dass P1 Artikel nur noch mit Brückenzünder ausgeliefert werden o.ä. damit kein Missbrauch als Feuerwerk mehr stattfindet.Ist nur so eine Überlegung.

    Beim verbringen von P1 ins Ausland bin ich allerdings überfragt.Darum ging es in diesem Thread aber eigentlich auch gar nicht o_O
     
  12. P1 ist zur Zeit legal das ist alles was zählt....niemand weiß was vorher eintritt, ein F2 Verbot oder ein P1 BKS Verbot....
     
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  13. Also, prinzipiell ja, aber Raketen haben in F2 bis 75g NEM in DE darfst als nicht Befähigungsscheininhaber nur bis 20g verwenden. Auf angesprochene BKS gehe ich nun nicht nochmal ein. Schwärmer und Pfeiffer als Einzelgegenstand sind ebenfalls in DE verboten trotz F2.
    P1 sind zwar offiziell pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke, jedoch frei ab 18 Jahren Erwerb- und verwendbar. Ich denke da müssen sich die benannten Stellen noch einig werden ;) bis dahin unser Glück.
    ACHTUNG: Wenn du nun Gegenstände an andere überlässt müssen diese noch vieles anderes erfüllen (Anleitung in deutscher Sprache etc.). Im Zweifel lieber liegen lassen, kann sonst bös hohe Strafen geben.
     
  14. Und auch hier nochmal der Hinweis, P1 hat mit technisch nichts zu tun, in P1 eingestuft sind sonstige pyrotechnische Gegenstände.

    § 3a SprengG - Einzelnorm
     
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  16. In P1 werden dafür aber ziemlich viele technische PtG zugelassen ;)

    Lagergruppenzuordnungen von technischer Pyrotechnik der Kategorie P1
    von technischer Pyrotechnik der Kategorie P1

    Korrekt wäre vermutlich, dass PtG der Kat. P1 keine technischen PtG sein müssen, aber durchaus sein können. Oder sehe ich das falsch?
     
  17. Ja, denn T1 ist Bühne und Theater
     
  18. ja natürlich. wer kann so was kontrollieren oder warum sollte es verboten sein !`?
    mach e ich selber
     
  19. Ist zwar etwas OT, aber ich glaube ich habe da einen Fehler im Dokument gefunden. Auf Seite 5 steht, im Abschnitt für PtG der Kategorien T2, P2 und F4:

    Das heißt, wenn man diese ohne die Erlaubnis nach §7 oder §27 trotzdem verwendet und sie eine gültige CE Zulassung haben, ist das keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Für T2 und P2 wäre das ja korrekt, aber für F4 steht klar im von der BAM zitierten §40 Abs. 5 SprengG:

    Und §3a Abs. 1 Nr. 1 sind PtG der Kategorie F4. Demnach wäre eine Verwendung, auch wenn eine CE Zulassung besteht, in jedem Fall eine Straftat, wenn man nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt.

    Übersehe ich da jetzt was, oder steht das im Dokument der BAM wirklich falsch?
     
  20. Sehe ich genauso, aber wenn ich den Text der Bam richtig verstehe weißt dieser ja nur auf den Paragraph 40 hin. Ab dort wie beschrieben. Demnach wäre doch alles korrekt. Auf die Ordnungswidrigkeiten wird ja danach erst hingewiesen.
     
    PyroMirko gefällt das.
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