Leuchtfeuerwerk Darf man.....?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von PyronautGruzi, 14. Juli 2013.

  1. Guten Abend liebe Forianer,

    Ich habe letztens KAT1-Feuerwerk gezündet.
    Und das auf der Straße!

    Ich weiß nicht, bei Feuerringen und Hyperbreak Dancern gibt es immer Reaktionsprodukte auf der Straße, die man als schwarz-weiße Flecken kennt.
    Diese sind beim nächsten Niederschlag größtenteils wieder abgewaschen.

    Mal angenommen jemand sieht diese Flecken und macht darum jetzt TamTam, weil er nicht weiß das die abgehen (es hat sich niemand beschwert, nur mal so als Eindruck) , hätte ich dann die A****karte?

    Irgendwie habe ich mir darum Gedanken gemacht, keine Ahnung warum???

    Gruß PyronautGruzi
     
  2. Hatte doch letztes Jahr auch schon einer das Problem, weil er aufm Lidl Parkplatz was abgebrannt hatte. Ich glaube jemand wollte den User anzeigen. :D
     
  3. Was will derjenige denn machen, die Polizei rufen weil ein Fleck auf der Straße ist?
    Es liegen tausende Kaugummis, ******häufchen diverser Tiere und was weiß ich sonst noch draußen rum da kommt es auf die Flecken auch nicht mehr drauf an.
    Zumal sie ja wie du schon erwähnt hast nach dem nächsten Schauer so gut wie weg sind.
    Solange man die anderen groben Überbleibsel wegräumt sollte da meiner Meinung nach zumindest im öffentlichen Raum keiner was machen können.
     
  4. #4 Cool-Fox, 15. Juli 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Juli 2013

    Ja genau :D


    aber ich kann auch jetzt wieder nur sagen solange der LIDL Parkplatz nicht so aussieht:

    http://bilder.bild.de/fotos-skalier...bqf-1368271523-30351436/3,w=583,c=0.bild.jpeg

    Bzw. Die Straße so:

    http://static.freepik.com/fotos-kostenlos/brennende-strabe_2962065.jpg

    passiert da nix:

    :D :cool: :D


    Mal im Ernst warum sollten sich die Beamten mit soetwas beschäftigen ?


    1. ist es ja nicht verboten Kat.I zu zünden und 2. solange man kein Fremdes Eigentum beschädigt kann einem in dieser Hinsicht auch nichts vorgeworfen werden. Diese Brandflecken kennt wohl jeder von uns und ich kann aus jahrelanger Erfahrung sagen das diese nach dem nächsten Regen wieder weg sind....;)


    Da machen Kaugummis mehr Dreck. Diese bleiben dauerhaft kleben und selbt da sagt (in Deutschland) niemand etwas.


    Also jungs kommt mal etwas runter und messt solchen Dingen keinen zu hohen wert an.......
     
  5. Ich stimme dir zwar absolut zu, aber wenn man dieses Argument zählen lässt, wären über die Hälfte aller Beamten beschäftigungslos.
     
  6. Gut da hast du auch wieder recht :D. Aber auch hier muss bedacht werden das soetwas spätestens jetzt eh wieder eingestellt würde ohne es weiter zu verfolgen. Was und wozu auch ?.......
     
  7. Das ist lächerlich ,das du wegen ein paar Flecken auf der Straße ein reingewürgt bekommst!
    Wenn Kinder mit Straßenmalkreide rumschmieren,sagt auch keiner was,die ist teilweise so hartnäckig,das die vom Regen nicht richtig weggewaschen wird.
    Kat1 darf das ganze Jahr verkauft und verwendet werden,solange Du nichts in Brand steckst,denke ich hast du nichts zubefürchten.
    Ansonsten müßte der Gesetzgeber Kat1 unter dem Jahr verbieten.
     
  8. @ Cool Fox: Was ist denn auf dem ersten Bild passiert ? :shocked: ist der blaue Container ein bisschen zu früh hoch gegangen ? :dontthinkso:
     
  9. Man muss halt nur bedenken, dass man auf fremden Grundstücken das Hausrecht des Grundstücksinhabers beachten muss. Ein Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz fällt raus, wenn nur BAM-geprüfte Kat1-Artikel zum Einsatz kommen, klar. Aber wenn der Eigentümer was dagegen hat, dann nützt es nix, wenn man das Sprengstoffgesetz auf seiner Seite hat. Daher ist interessant, was der Grundeientümer dazu sagt. Wenn sich dagegen ein Unbeteiligter genötigt fühlt, rumzunöhlen, dann muss das Dich sicher nicht groß interessieren. Es wird auch die Ordnungshüter vermutlich nicht interessieren - ausser wenn es die Allgemeinheit über einen gewissen Punkt hinaus stört (Rauchentwicklung, Krach - und das ggf. über einen längeren Zeitraum). Oder es besteht Brandgefahr (wo etwa in freier Wildbahn nicht geraucht werden darf, da ist Pyrozeugs erst recht verboten).

    Man darf eben nicht denken, nur weil da auf dem PtG steht "Darf ganzjährig verwendet werden", dass man das Teil dann auch jederzeit und überall zünden darf.
     
  10. Da hast du recht Troubadix. Aber die Straße gehört unserem Amt oder so.
    Ok, Ihr habt es mir gesagt und dafür danke ich euch sehr!

    Also kann ich in Ruhe weiterzünden, es sei denn es besteht Brandgefahr oder Ähnliches. Mein Müll hebe ich eh auf, logisch!

    Außer an Silvester, da wird alles umhergeschmissen!
    Es liegt ja danach bei jedem eine Rakete rum vondaher.

    Liebe Mods der Thread wird nicht mehr gebraucht, also löschen.

    Alle User ihr bekommt das hier: :thanks:
     
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