Bestimmung Definition Nettoexplosivstoffmasse gesucht!

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Nitrierchemie, 15. Dez. 2006.

  1. Hallo, ich habe im Rahmen der Betreuung eines Produktionsbetriebes für Sprengstoffe die Problemstellung der Definition des Begriffes Nettoexplosivstoffmasse.

    Eigentlich sagt dieser Begriff meiner Meinung nach doch klar aus ,das es sich um den reinen Explosivstoff handelt, also ohne beigemischtes Phlegmatisierungsmittel.

    Leider gibt es auch die gegenteilige Meinung, das der Phlegmatisierer mit zur Nettoexplosivstoffmasse gehört und dementsprechend mit in die zulässige Lagermenge eingerechnet wird.

    Hat jemand vielleicht einen Tipp, wo genau die Definition zur Nettoexplosivstoffmasse beschrieben ist, in der 1. u. 2. Verordnung (SprengVV) habe ich leider nichts dazu gefunden, vielleicht in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder der ADR?

    Schon mal vielen Dank für die Hilfe
     
  2. Hallo,

    interessante Frage. Spontan hätte ich zu der Aussage tendiert, dass die gesamte Masse des "Satzes" zählt - bei pyrotechnischen Sätzen mindestens kommt man sonst ja sehr schnell zu dem Problem was ist der Explosivstoff. Zählt man nur den explosiven Bestandteil bleibt nichts übrig - weder Kohle noch Schwefel noch Kaliumnitrat sind explosiv. Das Gemisch fällt aber natürlich unter das Sprengg. Daher wäre es auch unlogisch dort jetzt den Anteil an Bindemittel z.B. als nicht-Explosivstoff rauszurechnen.

    Bei Sprengstoffen sieht das ganze natürlich komplett anders aus - zumindest der zugrundeliegenden Chemie/Physik nach. Ein Hinweis auf die Berechnung der NEM wenn es sich um Wasser als Phlegmatisierungsmittel eines Explosivstoffes handelt findet sich in den Tabellen der BAM:

    http://www.bam.de/de/service/amtl_m.../sprengstoffrecht_medien/lag_explo_andere.pdf

    Hier wird offenbar definitiv nur die Trockensubstanz gezählt. Das kann natürlich eine Ausnahme bei Wasser als Phlegmatisierungsmittel (was z.B. bei NC Produkten vor der Anwendung im pyrotechnischen Bereich auch erst wieder entfernt wird) sein.

    Eine sinnvolle (und vor allem rechtlich verbindliche) Definition ist mir allerdings leider auch noch nicht über den Weg gelaufen - ich denke aber die BAM wäre durchaus der richtige Ansprechpartner für so eine Fragestellung.

    Gruß,

    ivhp
     
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