Böller & Pfeifen Di Blasio Elio Böller in P1

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von buuii, 31. Januar 2018.

Schlagworte:
  1. Das hätte aber böse enden können. Ich hab mir da bissl Visco drangefriemelt. Das war mir sonst bissl riskant.
     
  2. Heute stellt's mir jedenfalls die Nackenhaare auf...
     
  3. Die Zeus sind wirklich top, in Relation zu ihrer Größe hat mich die Lautstärke der Viper aber mehr beeindruckt.
    Die weniger populären Raudo Manna oder die Raudo Manna NEW (mit Visco) müssen sich jedoch mMn in keinster Weise vor ihrer italienischen Konkurrenz verstecken....
     
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  4. #29 Pumuckel Pyros, 5. Februar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2018
    Der Dank geht von und an RSpyro für deine Bericherstattung und dem guten Beitrag. Zu P1 unter anderem zu Di Blasio Elio! Ja wir haben uns den Beitrag vom Feuerwerkshop über die neuen Produkte darunter die BKS-Böllervariante angeschaut. Sicherlich sind das Produkte die von der Verarbeitung her erstklassig sind die wir ohne bedenken in dieser BKS-P1 Version, Schießen würden. Aber wir dürfen es nicht und werden es auch nicht tun! Die Ordnungsbehörde als das Amt für Sicherheit und Ordnung in unserer Kommune hat zum Jahresanfang 2018 folgende Direktive also eine Verordung erlassen, wie grundsätzlich mit P1, pyrotechnischen Produkten mit BKS, Nitrate, sowie mit Schwarzpulver das heißt auch für Funke D-Böller, Funke Super Böller2 sowie mit Leuchtfeuerk wie z,b Blackbbox Feuersäule usw etc umgegangen werden muß. Im Original einkopiert:

    In der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nur durch Inhaber

    • einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 7 SprengG,
    • einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 SprengG,
    • eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG
    • oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 1.SprengV verwendet werden.
    Die zuständige Behörde kann im Einzelfall - aus begründetem Anlass - eine Ausnahme zulassen.

    Vorraussetzungen
    Anzeigepflicht

    Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von



    • pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember,
    • der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig


    der zuständigen Behörde vorher anzuzeigen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    Eine Anzeige mit folgendem Inhalt

    • Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen, hier des Pyrotechnikers sowie dessen Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgesetz und dessen Befähigungsschein nach §20 SprengG,
    • der Ort, die Art und Umfang des Feuerwerks (hier eine Aufstellung zur Klasse, Bezeichnung, Effekthöhe/ Brenndauer und Menge der einzelnen pyrotechnischen Effekte sowie deren pyrotechnische Zündmittel),
    • eine Aufstellung über die Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
    • eine Aufstellung über die Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit, die getroffen werden,
    • der Beginn und das Ende des Feuerwerks.
    mit folgenden Anlagen:

    • eine Skizze über die Anordnung der pyrotechnischen Effekte (und Freiräume) und die Angabe über Abstände zu brand- gefährdeten Bereichen,
    • die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, auf dem das Feuerwerk abgebrannt werden soll
    ist spätestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Abbrennen einzureichen.

    Hier im Text steht von der Ordnungsbehörde in unserer Kommune P1 ganz klar. Wir haben mit der Ordnungsbehörde mit der zuständigen Sachbearbeitung Rücksprache gehalten ob das ein Versehen ist mit P1 dem ist nicht so. Uns ist mitgeteilt worden das an einer Érweiterung dieser Anordnung gearbeitet wird dahingehend das Schießen und Abbrennen von P1 Pyrotechnik am Silversertag 2018 bis zum Neujahrstag 2019 für Personen ohne Berechtigung zu untersagen, und das nur Scheininhaber die Befugnis dazu hätten. Wer unter dem Jahr von der Ordnungsbehörde oder der örtlichen Polizei mit P1 angetroffen wird ohne die Erlaubnis zu haben siehe oben Text. Werden zur Beweissicherung die P1 Artikel beschlagnahmt und ein Strafverfahren wird eingeleitet und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Dann doch lieber klare Kante Knallkörper mit BKS oder Nitrat als P1, in der F3 Version für die Pyrotechniker-in, Scheininhaber und die guten Funke D Böller, Super Böller 2 und Di Blasio Elio in der F2 Version usw etc.!
     
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  5. #30 BMW-Freak, 5. Februar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2018
    Für die Klasse P1 ist kein Befähigungsschein notwendig.
    Die Ordnungsbehörden haben keine Befugnis,dieses Gesetz zu ändern bzw davon abweichend dennoch eine Befähigung zu erlassen oder bin ich da auf dem Holzweg o_O
    Also ich verstehe das so:
    Das Ordnungsamt erlässt den Bescheid,dass unter dem Jahr P1 nur durch Befähigungsschein Inhaber verwendet und gezündet werden darf.
    Das Wiederspricht dann aber dem was in Richtlinie 2007/23/eg steht:

    Sonstige pyrotechnische Gegenstände
    Kategorie P1:
    Pyrotechnische Gegenstände außer Feuer-
    werkskörpern und pyrotechnischen
    Gegenständen für Bühne und Theater, die
    eine geringe Gefahr darstellen;

    Eine Verwendung von Personen über 18 Jahren ist legal o_O
     
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  6. Ob dies Anordnung/Direktive einer juristischen überprüfung nach gegenwärtiger Gesetzeslage standhält darf bezweifelt werden.
    Das wäre also wieder Willkür und Machtmisßbrauch im Amt.

    Es zeigt aber auf der anderen Seite, daß hier mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwas in der gestezgeberischen Pipeline sein könnte.
    Das Thema P1 bleibt spannend.
    P.S. ich hoffe daß ihr in der Kommune keinen Painballverein / Veranstater oder ähnliches habt,dann dürfte die Klage gegen die Behörde sicher sein. (Thunderflash MK5 für Painball)
     
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  7. Das ganze wurde doch nun schon drölf mal im CR Thread durchgekaut und hat hier doch irgendwie gar nichts zu suchen....
     
  8. Habe ich das richtig verstanden, daß Behörden auch ein P1 Verbot am 31.12. bis 01.01. für nicht Scheininhaber durchringen wollen? Dann ist es nur eine Frage der Zeit bis das Bundesweit greift...
     
  9. #34 schneiper, 5. Februar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2018
    Und angeblich ganzjährig ;)

    T1 haben sie ja auch gesagt nur für Scheininhaber,,,, leider haben Sie F1 vergessen :( Die Cravklingbälle sind nämlich aktuell mindestens so hart wie ein guter 2g wick-2g Knallsatz-1mm klopapier-kanoni von weco......

    ;);););););)
     
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  10. @buuii vielen Dank für das Video. Sehr interessant. Die Black Cobra haben mir sehr gut gefallen auch wenn es durchaus schneller zünder gab bei Nutzung der Reibfläche. Das ist europäisches Handwerk was absolut unterstützt gehört, von daher auch die neuen Produkte werden getestet. Wie sich das dann mit P1 verhält wird man sehen. So richtig glücklich bin ich mit dieser Entwicklung nicht.
     
  11. Das ist doch völliger Nonsens. Der Textauszug ist eine Kopie der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Aus dieser geht nicht hervor, dass P1 nicht ohne Berechtigung verwendet werden darf.

    1. SprengV - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

    Um ihrerseits mittels Verordnung zu erlassen, dass man diese oder jene pyrotechnische Kategorie nur mit Berechtigung verwenden darf, hat deine Kommune nun wirklich keine Ermächtigung, kannst der Sachbearbeiterin sagen, dass sie sich den Aufwand sparen kann.
     
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  12. Danke Brakelmann, wenigstens einer...


    OT:
    Hab gerade wieder gelöscht was ich eigentlich schreiben wollte...aber manchmal denkt man hier echt man ist im völlig falschem Film.

    Seit ca. 6 Monaten sehe ich leider Bedarf dafür, dass Pyro mal auf den Tisch haut und uns alle wieder in Richtung Fachforum führt/zwingt...
     
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  13. In Deutschland ist man mittlerweile zu einem gewissen Prozentteil (der nicht gerade klein sein dürfte) anscheinend schon so blöd, das man selbst bestehende Gesetze und Verordnungen so lange zu seinen eigenen Ungunsten anzweifelt und dann so lange drüber redet bis evtl tatsächlich etwas verändert wird.

    Woanders kämpft man in seinem Hobby für eine Abschaffung von gewissen Vorschriften und hier werden gültige ständig angezweifelt. Ohne Worte !
     
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  14. Könnte Fire Event die CE Piraten theoretisch auch in P1 einstufen lassen?
     
  15. Absolut. Wenn man sich den Thread zu Böllerverbot in Berlin anschaut. Muss nur einer komplett durchlesen und bekommt viele schöne Ideen für den Verbot von etwas, das wir alle lieben. Kaum in Worte zu fassen.
     
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  16. Viper 1 und Zeus in P1? YEEES!!! ;)

    Ein Traum wird wahr ;) Vorallem der Zeus war schon immer mein absoluter Lieblingsböller. Geiler roter Vorbrenner und völlig ausreichender Knall um ordentlich Knallspaß zu haben.
    Mehr als 0,5 Gramm BKS braucht es eigentlich auch nicht. War schon traurig das die Produktion in F2 eingestellt werden musste
    aber das sind richtig tolle News :)
    Crazy Robots und ähnlich starke Böller braucht es da echt nicht. Klar macht es Spaß auch mal was größeres zu zünden aber dann lieber auf nem Feld oder eben da wo keiner wohnt. Silvester tun solche Kaliber nicht not.
    Um den normalen und verantwortungsbewussten Zündler an BKS Knaller heranzuführen ist dies auf jeden Fall der richtige Weg, mit solchen kleinen NEM anzufangen. Dann haben auch solche Produkte eine Chance, sich dauerhaft in P1 zu etablieren.
    Klar möchte ich auch einen Zeus nicht in der Hand hochgehen haben, aber da ist die Gefahr meine Finger anschließend vom Boden aufsammeln zu müssen noch nicht so groß.
    Verletzen kann ich mich mit F2 Ware bei Missbrauch oder unsachgemäßer Handhabung genauso oder schlimmer.
     
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  17. #42 Pumuckel Pyros, 5. Februar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2018
    Danke für den Hinweis 1.SprengV. und für die Rückmeldung im Forum was das Thema P1 betrifft. Auch in BKS wie schon davor Crazy Robots vom Chef Heiko Röder von Röderfeuerwerk getestet, auf You Tube, wo ein Crazy Robot einen Holzscheitel zerlegt. Knallkörper mit BKS, Nitrat in P1 haben schon einen ordentlichen Bums, den die Energie, Kraft die frei gesetzt wird ist nicht ohne und das wird unterschätzt nicht bei allen die Vernünftig mit Pyrotechnik umgehen, auch mit der Schallwirkung da 120 db nicht überschritten werden dürfen zur Abwendung von Gehörschäden der eigenen und unbeteiligter Personen u.a. Das ist vermutlich der Grund des erlasses da die Ordnungsbehörde vermutlich die Ansicht vertritt P1 mit BKS, Nitrat, ist eine Umgehung der regulären Regelung F3. Jedenfals ist eins klar das von einer Behörde für Öffentliche Sicherheit und Ordnung früher Ordnungsamt von den Sachbearbeitern samt Amtsleitung das nicht erwartet werden kann das Pyrotechnik, eine Leidenschaft und mehr ist und kein Verbrechen ist. Wir meinen wir werden in der Angelegenheit eine versierte Juristin-Fachrechtsanwältin kontaktieren. Die sich mit dem Sprengstoffgesetz sowie mit dem Verwaltungsrecht auskennt und werden eine Einschätzung im Umgang mit P1 in unserer Kommune geben lassen, mit dem Verweis der erlassenen Anordnung. Dann schauen wir mal das der Gesetzgeber in der SprengV als Bundesgesetz vorgibt und eine Kommune mit solch einer Ordnungsbehörde das so sieht, auslegt bzw. verschärfen kann, darf oder nicht! Wenn kein BKS, Nitrat in P1 aber wenigstens Pyrotechnik in P1 zb. Blackkbox wie die Feuersäule etc. usw zu Silvester als ein grundsätzliches Verbot von P1!
     
  18. Wie wäre es,,, nur mal angenommen,,,

    Man belässt diesen Amtsirrtum,,, nimmt ihn zur Kenntnis und fährt mit dem regulär gültigem Regelwerk fort, anstelle ein Gedöns mit Anwalt usw aufzufahren.....


    Mir kommts vor als wenn........

    DIESE Wortwahl/Nutzung

    Ps: ja.Ptg sind heftig :rolleyes:

    Ach egal...
     
  19. #44 Pumuckel Pyros, 6. Februar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2018
    Wir würden hier sicherlich die P1 Diskusion nicht führen wenn Leute zu Silvester mit P1 nicht negativ aufgefallen wären. Wenn Minderjährige mit Blitzknallkörper wie Crazy Robot, Gorilla Bomb usw etc. von der Polizei angetroffen wurden. Wenn es Leute gab die in der Altstadt mit historischen Fachwerkhäusern trotz Verbotes der Ordnungbehörde das Schießen bzw. Abrennen von Feuerwerk untersagt ist und sich nicht daran gehalten haben. Auch dort sind Personen von der Polizei mit P1 u.a festgestellt worden. Es gibt nunmal Dummheit, Blödheit und Idioten die meinen sich an nichts halten zu müssen. Und Minderjährige dürfen nur F1 bei sich haben aber nicht solche Blitzknallkörper. Dann ist es verständlich wenn eine Ordnungsbehörde so eine verschärfte Verordnung wie bei uns in der Kommune zum neuen Jahr, Jahresanfang erlässt. Jeder normal denkende Mensch würde nicht auf die Idee kommen in einem Wohngebiet mit Fachwerk überthaupt Feuerwerk bzw. Pyrotechnik abzubrennen. Nur Rücksichtslose und Idioten sind dazu in der Lage. Deswegen wird eine Verschärfung noch vom Gesetzgeber auf Bundesebene kommen die Blitzknallkörper, Nitratknallkörper in P1 untersagt sein wird und das das nur noch für erlaubnisberechtigte Scheininhaber in F3 zulässig ist.
     
  20. Bitte entsprechende Presseartikel (oder entsprechende Veröffentlichungen der Polizei etc.) vorlegen!
    Gerne auch in den dazugehörigen Thread: Termin | News - Berichte aus Zeitung, Internet und Fernsehen

    Ich habe da bislang nichts davon gelesen...
    Für die Presse wäre sowas doch normalerweise ein gefundenes Fressen.
     
  21. Mhmmmm,,, interessant das es gleich ein Doppelpack mit Minderjährigen und P1 ist....
    Dann bitte auch auf F2 verweisen, das wird bei dieser "Klientel" noch häufiger aufgefunden.

    u.a P1..... Regelungen bestehen doch schon. War doch bestimmt nicht das erste Jahr mit PtG

    Naja, eher nicht, ich bin mir sicher das es vorher nicht anders war, auch ohne P1, siehe oben

    Wird auch, aber eben weil es Standard ist bei PtG so zu agieren, nicht wegen irgendwelcher Probleme.
     
  22. Doch, würden wir! Du erfindest einen kausalen Zusammenhang, wo keiner ist. Mag sein, dass Leute in den Großstädten ohne Ende BKS-Böller haben, aber das ist wenn dann schon seit Jahren so und hat allgemein keinerlei Zusammenhang mit der Gesetzeslage.
     
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  23. #48 Pumuckel Pyros, 6. Februar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2018
    Dann schau mal bitte nach dem Jahreswechsel auf das Presseportal deiner Polizei in diesem Fall der Freien Hansestadt Hamburg was denn so los war. Das gilt auch für die BF-Berufsfeuerwehr die ihr ja habt, da gibt es sicherlich eine Pressestelle die Online Presseerklärungen heraus gibt bzw. ins Presseportal stellt. Da gibt es die Mopo, das Hamburger Abendblatt usw etc die haben immer einen Polizeireporter-in die was veröffentlichen.

    Bei uns ist es so. Es besteht eine Polizeidirektion ober woanders kann es eine PI-Polizeiinspektion sein die haben ein Presseportal bzw. einen Pressesprecher-in wo auch geschehnisse was Silvester betrifft veröffentlicht wird im Presseportal darunter der Unsachgemäße Umgang mit Pyrotechnik. Da stehen dann auch solche sachen wie Jugendliche mit F2 Böllern erwischt, nicht nur P1 Knallkörper. Hier Danke an Schneiper für den Hinweis F2. Da stehen dann solche krasse Sachen wie vor dem Silvester 2016-2017 das das ZSK-Zivilstreifenkommando ein Auto observierte aus dem zwei Männer Pyrotechnikverkauften. Bei der Überprüfung des Trios samt PKW stellte sich heraus das sich im PKW um die 2000 Pollenböller sich befanden. Alles wurde beschlagnahmt und Strafanzeigen wurden gefertigt und Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen Sprengstoffgesetz. Darunter so eine Pressemitteilung vor ungefähr drei Jahren von der Polizei und der Berufsfeuerwehr. Zum Jahreswechsel verlor ein Jungermann seine Hand nach dem er einen BKS-Pollenböller angezündet hatte mit erheblichen Brandverletzungen, weitere teile des Unterarms mußten ihm amputiert werden in einer Not-Op im Krankenhaus. Sein Kumpel berichtete der Polizei das der betroffene er in seiner Wohnung noch mehr solcher Pyrotechnik habe darunter Shells bzw. Feuerwerkbomben. Der Feuerwerker der Berufsfeuerwehr wurde hinzugezogen sah sich die Pyrotechnik an und veranlasste das ein Mehrfamilienhaus geraümt wurde. Für die Leute die ihr Silvester in dem Haus feierten war die Party vorbei! Als Nachspiel hat er dafür ordentlich was zwischen die Hörner gekriegt, berechtigterweise, war eine ganz teure Nummer. Den Einsatz von Pol und BF durfte er auch noch bezahlen und Vorbestraft ist er dadurch auch noch. So ist das wer sich nicht an Gesetze hält und Verbotende Pyrotechnik zündet oder keine Berechtigung dafür hat.

    Daher Blitz-und Nitratknallkörper oder dergleichen GRUNDSÄTZLICH auf Grund von ihrer auszugehenden Gefährlichkeit bzw. zu unterschätzbaren Gefährlichkeit von Personen ohne Fachkenntnissen. Daher nur an Personen mit Fachkenntnissen, dass heißt an Pyrotechniker-in, Feuwerker-in mit der Lizenz F3,F4 des erwerbs-und des umgangs mit solch einer Pyrotechnik. Aber BKS und Nitrate haben in der P1 Einordnung nichts zu suchen und werden hoffentlich verbannt und grundsätzlich in F3 eingeordnet.
     
  24. was hat das mit p1 zu tun???
     
  25. Achja, und du solltest dir mal die zulässigen (Nitrat oder Perchlorat-) BKS-Satzmengen in F2 und F3 und P1 anschauen - ich meine nicht damit das was in D verboten ist!
     
    Mannermau gefällt das.
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