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<p>[QUOTE="PyroOverlord, post: 1325752, member: 42240"]Hallo Ihr Lieben,</p><p><br /></p><p>ich bin auf der Suche nach einem Abbrennplatz, auf dem ich regelmäßig FW abbrennen kann. Wie komme ich zu so einem Abbrennplatz, leider bekommen ich nur Negativmeldungen von den Behörden bzw. Eigentümern, z. B.:</p><p><br /></p><p>"Sehr geehrter Herr Overlord,</p><p><br /></p><p><br /></p><p>nach Rücksprache mit der Amtsleitung kann ich ihnen im Bereich des Amtes -/- keinen Platz zum Abbrennen von Feuerwerken zum Zwecke der Vermarktung der aufgenommen Videos im Internet anbieten. Die immissionsschutzrechtlichen Bedingungen lassen hier leider nicht genügend Spielraum für eine Genehmigung, ferner kann ein öffentliches oder ein überwiegendes besonders privates Interesse nicht festgestellt werden.</p><p><br /></p><p>Mit freundlichen Grüßen</p><p><br /></p><p>Ordnungsamt/Gewerbe"</p><p><br /></p><p>Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen mir die Behörden Abbrennplätze einfach zu verwehren? Ich bin 7er und 20er, eigentlich wollte ich den 27er angehen, der wird aber bei uns ausdrücklich verboten, egal ob mich Fachkunde oder ohne. Das OA begründet das so: "Da die Gemeinde gegen FW ist bestimmt kein öffentliches bzw. privates Interesse besteht gibt es auch keine Genehmigung ohne irgendwelche gesetztes Bezüge"</p><p><br /></p><p>Viele Grüße euer Overlord[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="PyroOverlord, post: 1325752, member: 42240"]Hallo Ihr Lieben, ich bin auf der Suche nach einem Abbrennplatz, auf dem ich regelmäßig FW abbrennen kann. Wie komme ich zu so einem Abbrennplatz, leider bekommen ich nur Negativmeldungen von den Behörden bzw. Eigentümern, z. B.: "Sehr geehrter Herr Overlord, nach Rücksprache mit der Amtsleitung kann ich ihnen im Bereich des Amtes -/- keinen Platz zum Abbrennen von Feuerwerken zum Zwecke der Vermarktung der aufgenommen Videos im Internet anbieten. Die immissionsschutzrechtlichen Bedingungen lassen hier leider nicht genügend Spielraum für eine Genehmigung, ferner kann ein öffentliches oder ein überwiegendes besonders privates Interesse nicht festgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Ordnungsamt/Gewerbe" Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen mir die Behörden Abbrennplätze einfach zu verwehren? Ich bin 7er und 20er, eigentlich wollte ich den 27er angehen, der wird aber bei uns ausdrücklich verboten, egal ob mich Fachkunde oder ohne. Das OA begründet das so: "Da die Gemeinde gegen FW ist bestimmt kein öffentliches bzw. privates Interesse besteht gibt es auch keine Genehmigung ohne irgendwelche gesetztes Bezüge" Viele Grüße euer Overlord[/QUOTE]
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