Handhabung & Technik Die Sache mit dem Lagern - Polizei im Haus

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von addicted2fw, 11. Dez. 2013.

  1. Gratuliere, jetzt bist du dank unzähliger Male von 51km/h im Ortsgebiet x-fach kriminell und strafbar. Und anscheinend nicht besser als n Einbrecher. :blintzel:


    Ganz ehrlich, überlegt euch mal, wie oft am Tag ihr euch (unwissentlich) strafbar macht. Oft wüsstet ihr das gar nicht, so wie ein Normalo, der aus Übermut beim Silvestereinkauf mal nen Schinken zu viel mitgenommen hat.
    Man denke nur (wieder mal) ans Autofahren: Wer hält sich auf Parkplätzen genau an die 5km/h? Wer misst genau die Fahrbahnrestbreite aus, wenn er in ner engen Gasse parkt?;)
     
    Scorb, clemi und Farben im Himmel gefällt das.
  2. Und diese Aussage bezieht sich auf welche Quelle? Was ist AUFBEWAHREN, was ist LAGERN?

    Gruß, Thomas
     
  3. Moment: hier gibt's einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Die Beispiele mit dem zu schnell fahren sind Ordnungswidrigkeiten. Ob es sich beim Überschreiten der Aufbewahrungsmenge um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt weiß ich aber nicht. Ich VERMUTE, dass das Überschreiten der Aufbewahrungsmenge eine Ordnungswidrigkeit ist. Könnte bei extremen Mengen (k.A. ob es da eine Grenze gibt) aber auch als Betrieb eines nicht genehmigten Lagers ausgelegt werden, dann ist es laut SprengG eine Straftat.
     
  4. Lagern ist für mich eine langfristige Sache. Aufbewahren nicht.
     
  5. Das würde mich auch mal interessieren. Hat jemand ne Antwort darauf? ???
     
  6. Alsi ich damals mit meinem Gewerbe umgezogen bin und das umgemeldet hab, dauerte es keine 3 Tage, dann stand jemand von der Verbandsgemeine mit der Schmiere vor der Türe und wollte begutachten.
    War aber alles ok.
     
  7. Und wer bestimmt ab wann aus Aufbewahren lagern wird?
     
  8. Servus.

    Das finde ich allerdings auch ziemlich Merkwürdig.
    Im Klartext bedeutet das ja, das man in einem Wohnblock mit gleichen Kellerräumen, praktisch jeden Nachbar fragen muss, ob er auch Feuerwerk lagert/aufbewahrt!

    Angenommen es gibt 10 gleiche Kellerräume, dann ist das maximum 1Kg NEM :D :D
    Gesetze sind schon was schönes, aber nur, wenn man nichts davon weiss! ;)


    Ich kann schon verstehen, das es Gesetze dies bezüglich gibt und ich finde das auch in Ordnung, aber sollten Sie auch durch und durch Sinn ergeben und zu erfüllen sein.
    Ich behaupte nun mal, das mindestens 80% der Menschen, somit erneut jedes Jahr eine Straftat begehen.


    Nunja, davon ab, dass das eine, eine Straftat ist und das andere eine Ordungswidrigkeit, also zwei verschiedene paar Schuhe! ;)


    Tatsächlich ist aufbewahren das selbe und somit ist deine Aussage nicht korrekt!
    Hier noch ein paar Beispiele, wie man aufbewahren/lagern noch umschreiben kann.






    Lg
    DeluXe85:cool:
     
  9. Nach 24 Stunden wird aus Aufbewahren, Lagerung ;) Steht so in irgendeiner Gefahrstoffverordnung (leider Name vergessen :rolleyes:).
     
  10. ...im Zweifel die Polizei bzw. ein beauftragter Sachverständiger. ;)

    Wir brauchen uns nicht darüber unterhalten, wie oft wir alle jeden Tag (sei es wissentlich oder nicht) die Gesetze übertreten. Und sicherlich macht eine Differenzierung in der Schwere des Verstoßes und der daraus resultierenden Konsequenz Sinn. Aber eins bleibt dabei Fakt:

    Entweder beachtest Du das Gesetz oder nicht. Und in dieser Definition gibt es kein Grau, sonder nur Schwarz/Weiß. ;)
     
  11. Gaaanz kurz:
    (ist auch alles hier im Forum schon ausdiskutiert = SuFu)
    Lager i.S. des SprengG = Lagergenehmigung. Rest ist Aufbewahren. Hat nix mit Zeit zu tun - da käme nur der Transportgedanke in Frage.
    @ mehrere Räume = Brandabschnitte (steht irgendwo 2 Seiten weiter: Nummer XY (jener Satz mit nur einmal in Anspruch) gilt nicht, wenn ... Brandabschnitte) 2.SprengV.
    Feuerlöscher ? Ja, imho doch: SprengLR410 => geeignete Mittel zur Brandbekämpfung müssen vorhanden ... oder so in der Art.
    Konsequenzen ? Erstmal und immer: Gefahrenabwehr.
    Keine OWI mehr, seit schlagmichtot 2004 ?
    Gewerblich sind's mehr als 10kg netto 1.4, da Anlage 6 (und nicht 7).

    muß weg :joh:
    Thomas
     
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  12. Die Sache mit der Aufbewahrung und Lagerung hat schon was für sich. Wenn ich mir als Endkunde Feuerwerkskörper im Vorverkauf für den Jahreswechsel hole und sie in meinem Wohnzimmer aufhebe, wo sie -eigentlich- nicht hingehören, lagere ich nicht, sondern bewahre die Sachen eben für Silvester auf, wo sie verschossen werden. Da wird mir niemand einen Strick draus drehen, denn das entspricht der allgemeinen Rechtspraxis.

    Bestelle ich dagegen als Gewerbetreibender, wird davon ausgegangen, daß ich die Sachen während der Vorverkaufszeit in meinem Laden anbiete, also nicht für meinen eigenen Bedarf bestelle, sondern für den Weiterverkauf. Das ist eigentlich keine Aufbewahrung mehr, sondern Lagerung im Rahmen eines Gewerbes, wo die entsprechenden Vorschriften zuschlagen.

    Bestelle ich als Gewerbetreibender für den Eigenverbrauch, müssen darüber bestimmte Papiere existieren, also etwa eine Einbuchung der Ware im Rahmen des Geschäfts, gefolgt von einer Privatentnahme nebst Entrichtung der Mehrwertsteuer.

    Ob das Zeug nach einer Privatentnahme wieder aufbewahrt statt gelagert wird, wäre jetzt wohl eine zu spitzfinde Frage... sicher ist, daß sich im Schadensfall, also z. B. einem Brand, ein Brandermittler oder Richer schon fragen könnte, ob 188 Kilo brutto noch eine haushaltsübliche Menge sind. Die könnten auch auf den Trichter kommen, daß die Privatentnahme stattfand, um sich auf diese Weise aus den Plichten des Sprengstoffgesetzes herauszuwieseln... da bleibt dann wenig Luft zum Argumentieren.

    Das nur mal so als Denkansatz.
     
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  13. Was für ein blödsinnigen Quatsch. Nicht jeder der Palettenweise Feuerwerk kauft packt das Zeug unter sein Bett. Es soll hier tatsächlich Leute mit Grund und Boden haben. Wir haben sogar 7 von einander unabhängige, unbewohnte Nebengebäude. Was soll mich jetzt illegal machen?
     
  14. Ich denke das der Grossteil der hier im Forum aktiv ist zu Silvester mehr als 10kg NEM zi hause hat, so und nun fangen wir an uns gegeseitig an zu zeigen? Manche hier sind schlimmer als Elke.
     
  15. Ach wo, es zeigt doch niemand. :)

    Am Ende muß man ja auch nicht alles zerreden, bei solchen Themen zieht man lieber sein Ding durch, schaut zu, daß alles korrekt abläuft (korrekt heißt hier ohne Unfall) und hängt die Sache nicht weiter an die große Glocke. Mit ein bißchen gesundem Menschenverstand kann man auch größere Materialmengen sicher bis zum Tag der Tage aufbewahren.
     
  16. Ohne das ganze weiter gross zu kommentieren....

    ....DITO :D
     
  17. Ja so ist es.
    ----------



    Der Kommentar auf Seite 1 von mir soll nicht herablassend sein !!! Es ist ganz einfach meine Meinung.
     
    Clef gefällt das.
  18. Ich frage mich da eher:

    Warum muss ich mir den Keller voll mit ptGs, Litze, Drähte usw. packen, wenn ich ne Polizeistation direkt im Haus habe, die auch noch Zugang zu "meinem" Keller hat und mich dann hinterher auch noch frage warum da plötzlich ein Stein ins Rollen kommt.

    Das in besagtem Szenario ggf. jemand auf die Idee kommen könnte, das da einer ein "großes BUMM" basteln will, liegt auf der Hand.

    Warum nicht vorher den Brunnen zudecken, bevor das Kind reinfällt?
    Stimmt, würde ja im Vorfeld etwas Arbeit machen...

    ______Trennung_____


    In diesem Fall jetzt, würde ich durch ein Gespräch erstmal klären was denn überhaupt Sache und angesagt ist.
    Wenn man schon fast per du ist, müsste sich doch jemand finden lassen, mit dem man "normal" reden kann.
    Meistens ist die Aufregung nur wegen dem Unwissen. Wobei hier wohl beide Seiten mit Unwissen glänzen können.
    Die Eine mehr, die Andere weniger...
     
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  19. :knaller:
     
  20. #45 Feuertopf 91, 11. Dez. 2013
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dez. 2013

    Ich habe auch nirgendwo behauptet, dass irgendwer anders oder ich "besser" wär. ;)
    Mir ging es hier um diesen herablassenden Kommentar, der leicht hätte vermieden werden können, aber naja, ist ja im Moment nicht neues.
    Und richtig, innerorts sind's halt mal 50km/h. Schneller is halt nich. Genau so gesetzlich geregelt wie mit der Lagermenge.


    Anscheinend ist ja Aufbewahren sowie Lagern in diesem Gesetz gleichgestellt. Ist auch in Ordnung, dass das manche einfach nicht akzeptieren wollen, ist aber laut Theorie halt so.
     
  21. Nein - aber ich bin deshalb ein Freund von "NICHTZEIGEN" von Bildern, bei denen der "stolze" Besitzer 200-300kg Brutto in seinem Partyraum ausstellt.

    Faktisch gleichzusetzen mit Kiffern, die ihren Stoff herzeigen. Aus meiner Sicht dumm und illegal.

    Grundsätzlich ist es so, dass die Mengen die einige hier (ich früher vielleicht auch) vor Silvester in Wohnräumen haben weit über dem sind was erlaubt ist.

    Mein Tipp: Nie mehr kaufen als was ins Auto oder den Hänger reinpasst. Weil 1000 Punkte mit 1.4G sind quasi nicht zu schaffen, im Zweifelsfall hat man "verbracht" und nur kurz in Garage ausgelagert.

    Wer keine eigene Garage hat, sollte so viel Zeugs nicht kaufen.
    Mehrfamilienhäuser sind eh ein richtiges Problem - wie ist ein Brandabschnitt definiert? Wieviele Leute lagern im Keller ihre Reste? Liegt man da überm gesetzlich vertretbaren?
     
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  22. Gibt s beim Aufbewahren, Lagern, usw nicht auch noch die Sache mit der Originalverpackung?
    Wenn die 10Kg NEM in ihren Verpackungen lagern, oder ob die Sachen verleitet/ verzündert auf Brettern im Keller stehen, dürfte doch ein grosser Unterschied sein, oder?
    Dann noch die Frage wie die Verpackung definiert wird. Neuere Artikel, bzw neue Chargen kommen ja im Umkarton, während ältere Artikel oft nur einen Plastikdeckel haben, der mitunter nicht mal bis zum Litzenabkleber hinunterreicht.
    Ist bei den älteren Sachen, dann mit OVP ein geeigneter Karton gemeint, oder ist OVP in diesem Fall einfach nur dieser kleine Plastikdeckel?
     
  23. Meint ihr nicht, das die Pol schon längst geklingelt hätte wenn die sich wirklich nochmal genauer den Keller anschauen möchten um zu gucken was da abgeht?
     
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  24. Na will ich mal ne Lunte dran halten xDD :nerd::nerd::nerd::nerd:
     
  25. Huhu kurz,

    mal eine schnelle Frage...
    wenn ich max 10kg NEM haben darf in meinem Keller, darf dann mein Nachbar im gleichen Haus in einem anderen Keller auch max 10kg NEM haben ?

    Wie ist das wenn man zwei auseinandereliegende Keller besitzt ?
     
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