Bestimmung Durchfuhr von 75g Raketen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Evac, 2. Sep. 2020.

  1. Hallo zusammen,

    ich wohne in Österreich, wo ich nächste Woche auf meiner Urlaubsrückreise unter anderem 1 Packung Zink 905 aus einem Feuerwerksshop erwerben werde. Geplant wäre die Rückfahrt nach Tirol über ein kurzes Stück deutsche Autobahn und damit verbundener Grenzüberschreitung.

    Auf der Seite des Zolls ist zu lesen, dass F2 grundsätzlich ohne Anmeldung aus EU-Mitgliedsstaaten eingeführt werden darf, insofern gültige Satzmengen eingehalten werden - da fallen die 75g also raus.

    Im SprengG findet man unter §15 Einfuhr, Durchfuhr, Verbringen:
    - man hat nachzuweisen, dass man für Umgang und Erwerb berechtigt sein muss (in Ö >16 Jahre)
    - es muss eine Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung gegeben sein (haben wir hier nicht?)
    - CE-Konformitätsnachweis (ist gegeben)
    - Explosionsgefährliche Stoffe sind im Falle der Einfuhr oder Durchfuhr bei den nach Absatz 5 zuständigen Überwachungsbehörden anzumelden und auf Verlangen vorzuführen

    Ich vermute mal, dass ich nicht einfach an der Grenze beim Zoll parke, meine Packung Zink 905 unbürokratisch anmelde und dann weiterfahre?
    Kennt sich jemand damit aus?
     
  2. Es wird wohl am besten sein, du suchst dir eine Route, bei der du nicht durch Deutschland musst.
    Der Zoll richtet sich in jedem Fall nach deutschem Recht und gewährt bei in D erlaubnispflichtigen ptG/ ptG ohne Zulassung keine Reisefreimengen.

    Zoll online - Feuerwerkskörper

    Edit: Das heißt nicht, dass du fürs Verbringen nur 16 Jahre alt sein muss, wie das in AT für F2 75g Raketen der Fall ist, sondern dass du eine Erlaubnis nach § 27 SprengG benötigst.

    Deutschland ist halt ein Spießer Land :D
     
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