Besucher E-Zünder und der Transport im Auto

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von TheJack, 8. Dezember 2009.

  1. Hallo, eine kurze Frage.
    Ich verleite eine Palette mit Batts untereinander mit Litze, diese Batts weden dann mit E-Zündern verbunden und ferngezündet.Nun dei Frage,

    Kann ich die E-Zünder schon an die Batts anschliessen und dann später vor Ort mit der Fernbedienung verbinden oder wie würdet Ihr das tun?

    Alles später anschleissen wäre ja echt stessig, möchte ja auch noch was von den Gästen haben:)

    Danke für Eure Antworten!
     
  2. E-Zünder sind schlagempfindlich - wenn dir das Zeug im Auto ordentlich durch die Gegend rumpelt also nicht wundern, wenn's warm im Nacken wird. [​IMG]

    E-Zünder würde ich grundsätzlich erst vor Ort anbringen.
     
    stryder und TheJack gefällt das.
  3. E-Zünder dürfen schon an den PtGs angebracht sein, wenn sie kurz geschlossen sind. Das sagt aber nichts darüber aus, ob die PtGs ansonsten zugelassen transportiert werden.
    Fertig verleitete Palette mit Litze und allem im Auto dürfte kaum Zulässig sein, ausser du hast eine Zugelassene Verpackung (z.B. grosse zugelassene Box) drum herum.

    Beispiel:
    - Bombenkette fertig verknüppert und verzündert in der passenden, zugelassenen Kiste und daneben die leeren Bombenrohre -> ok
    - Bombenkette fertig verknüppert und verzündert inden Bombenrohren -> nicht ok

    Gruß
    Fabian
     
  4. Mann Mann, früher war alles einfacher, da is man um 24:00 Uhr an Silvester raus, hat alles verschossen was man hatte und war froh, heute die ganze Vorbereitung, Vorschriften, alles nicht so einfach:))
     

  5. Das kannst du auch weiterhin machen, aber da DU ja ein durchgeplantes Feuerwerk mit elektrischen Anzündern haben willst, ist das nicht so einfach möglich.
    Du willst elektrische Anzünder verwenden, also musst du dich auch an die gesetzl. Spielregeln halten.
    Die Arbeit machst du dir selber, es zwingt dich keiner dazu elektrisch zu zünden und auch nicht ein durchgeplantes Fwk. zu machen...
     
  6. @fabess
    Was nützt dir die zugelassene Kiste ???
    Was willst damit, dein Gewissen beruhigen ?
    Wer der Meinung ist Zünder sind eine zu große Gefahr soll sie Vorort anbringen, die zugelassene Kiste ist eher Geld Verschwendung.
     
  7. Aaalso: Batterien verzündert darf ich so im Auto transportieren. Vor Ort wird dann allerdings alles
    Finalisiert mit z.b Tape Match. So hab ichs verstanden.

    Und Microstar hat recht. Mit der Kiste lohnt sich nicht wirklich!
     
  8. Was meinst Du jetzt mit verzündert? Den E-Zünder? Nein, gerade der soll weg, um den geht es ja. Das Tapematch ist da weniger das Problem, solange die empfindliche Zündpille erst am Ende dazukommt.
     
  9. Alles klar, ich habs anders rum verstanden. sorry. Also: Zündpille IMMER zum schluss rein.
     
  10. Das mit der Kiste ist keine Frage von lohnen sondern von _müssen_.
    Feuerwerke sind klassifiziert in ihrer zugelassenen Verpackung. Ist die Blister-Kiste einer Cake offen ist sie nicht mehr 1.4G.
    Wenn du die Verpackung vorsichtig öffnest, den Zünder ranbastelst und die Verpackung wieder verschliesst wäre es streitbar... aber prinzipiell muss Feuerwerk in zugelassenen Verpackungen verbracht werden.

    Darum haben wir BAM zugelassene Kisten (z.B. von alten Cakes oder KBs) und transportieren damit die vorbereiteten PtGs.

    Gruß
    Fabian
     
  11. Was micro meint, ist, dass die ptg´s in der Kiste genauso umher fliegen und wenn ein Zünder durch einen Schlag zündet, nützt auch die Kiste nix. Nichts desto trotz hast du Recht, dass FWK in den dazugehörigen Kartons bzw. Verpackungen transportiert werden sollen.
     
  12. Jo, gegen Rumfliegen muss man natürlich auch in der Kiste was tun ("Ausstopfen"). Aber mein ursprüngliches Anliegen war ja zu sagen, daß das Verbringen von PtGs "fertig verbastelt" auf einer Palette im Auto gar nicht zulässig ist...ausser eben es ist wieder eine zugelassene Verpackung drum herum (z.B. eine, in diesem Fall recht grosse, Kiste).

    Gruß
    Fabian
     
  13. Ausgepackt im Auto ist nicht. In keinem Kraftfahrzeug.
    Also Fahrrad(anhänger), Anhänger schieben, Schubkarre, ... sonst hängt man zwangsläufig im ADR /GGVSEB.
    Das SprengG, bzw. die ins Detail gehende SprengV1 macht zwar keine Vorschriften, wenn man weder aufbewahrt noch anderen überläßt, womit für Kl.II aus der 1.SprengV alle §§ von 14 bis 20 nicht anwendbar sind, aber eine Ausnahme gilt weiter:
    ... und wie gesagt: Dort wird die Verpackung gefordert.
    "Nicht ausgepackt und vorverleitet" - wird praktisch schwierig:
    Da wird schon das Befestigen auf dem Brett zur Herausforderung, aber Anzündmittel an einen verpackten Gegenstand anbringen ? :dontthinkso:
    Nochmal: In diesen Transportvorschriften wird immer eine zugelassene Verpackung gefordert.
    Wenn jemand eine anwendbare Ausnahme findet: her damit !

    Einzige Möglichkeit, besser: vielleicht mögliche Möglichkeit:
    Die unbeschädigte Verpackung wieder drüberstülpen.
    Ob das dann (analog der UB-Verpackung bei Heulerextirpation) noch / oder wieder als "einzelhandelsgerecht" (i.S. der SprengV1) verpackt ist - große Frage. Keinesfallsdarf was Anzündbares aus den Einzelverpackungen rausspitzeln.

    Im besten Fall käme man von Null auf 50 kg brutto (in D nach GGVSEB) pro Fahrzeug, denn (afaik: nur in der GGVSEB und nicht im ADR, wo eigene Regeln gelten ) hat man die Möglichkeit, so zu transportieren, wie es "einzelhandelsgerecht" ist.
    Einzelhandelsgerecht führt aber wieder zu den Abschnitten IV und V der SprengV1, also die §§ 14 bis 20, da ein Händler "immer einer ist" , der an Dritte überläßt.
    Excel würde jetzt aussteigen und einen Zirkelbezug melden.

    Ohne genaue, nachvollziehbare, belastbare und von behördlicher Stelle bestätigter Verlautbarung sind afaik alle Verpackungsvorschriften einzuhalten.
    Hintergrund ist § 14 der SprengV1, der schon ziemlich eindeutig loslegt:
    Außerdem gelten ja bei "einzelhandelsgerecht" alle Passagen, die das Überlassen beinhalten .. und da sind *untertreibermodus: an* nicht wenige.
    GGVSEB fällt also imo flach.

    Ob das dann über das ADR leichter wird und man die 1000 Punke-Freigrenze in an Anspruch nimmt, und welche Verpackungsvorschriten dann greifen, sagt besser ein ADR-Kurs'ler.


    LG
    Thomas
     
    Fire-Freak gefällt das.
  14. Darum lohnt es sich manchmal auch, ein paar cent mehr für E-Zünder mit Hülse auszugeben.
    Diese sind nämlich nicht (so) schlagempfindlich...
     
  15. Hallo,
    dann mal Danke für die Tips und die Auszüge aus den Gesetzen!.

    Abschliessend noch eine Frage, wenn man "wie auch immer" :)) am "Abschussort" angekommen ist.

    Wie gesagt, ich habe ein Funkfernsteuerung, das Empfängermodul wird ja in der Nähe der Palette sein wegen der Verdrahtung usw.

    Kann man da ne Tüte oder so drüber legen wegen etw. Regen oder wie macht Ihr das?
     
  16. Ja,
    nimm eine Plastiktüte (die kleinen Vespertüten) und stülp sie drüber.
    Die Antenne piekste durch die Tüte damit sie rausguggt.

    Gruß Tom
     

  17. Sry die dumme Frage - bedeutet das dass Du die Tüte kaputt machst damit die Antenne da raus guckt?

    Wenn ja - warum?
     
  18. Ich würde, entsprechende Nähe zu den Artikeln vorausgesetzt, zusätzlich oder gleich ganz als Feuchtigkeitsschutz etwas anderes, als eine Plastiktüte nehmen. Im Fall der Fälle richtet solch eine Tüte, die von heißen Partikeln getroffen wird, mehr Schaden an als die Partikel selbst. Also ruhig drauf achten was schwer entflammbares und nicht so leicht schmelzendes zu nehmen. ZA in eine Tüte (inkl. Antenne) und darüber eine Pappkiste (z.B. ein 1.4 Karton den man zum Tranport eh dabei hat ;) ) funktioniert perfekt... oder eben ein PeliCase o.ä.

    Gruß, Thomas
     
    TheJack gefällt das.
  19. ...Plastiktüten fangen gerne mal das Brennen an....

    Tausendfach erprobt: Tupperdose bzw. das viel billiger No-Name-Pendant. Löchlein für die Antenne in den Deckel und zum Schluß das Ganze mit einem Kartonagenabfall zugedeckt. Hat den Vorteil, daß die Box sauber bleibt. Bei Spüh-Artikeln kann man den Pappedeckel noch in Alufolie einwickeln, meist wird der Karton aber von ganz alleine feucht genug, daß der eh nicht brennen will.
    meint Raini

    P.S.: Ohne zugelassene Verpackung ist kein Transport auf öffentlichen Straßen zulässig. Punkt. Was der Einzelne dann macht oder nicht macht.....
     
  20. Oh Ähm ... hätte ich diesen Thread nur vor Sylvester gelesen ... habe mein Komplett verleitetes Brett ohne Originalschutzhülle, inkl. verleitetem Tapematch und E-Zünder ~80km zum Abbrennplatz transportiert. Dachte wenn kein Saft auf der ANlage ist wirds schon reichen.

    .. jetzt weiss ich was für nächstes Jahr ... verleitet wird dann wohl erst am Abbrennort.
     
  21. [youtube="Quick match, Electric match, Black match, scissor, staplers and hammers, part 1 of 2"]OvVzZ-fWYsA[/youtube]
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    sebi1980 gefällt das.
  22. Wie siehts denn hier mit Klasse 1 Artikeln aus?

    Kann man die auch schon fertig montiert und verleitet Litze und TM im Auto transportieren,wenn man erst vor Ort mit Hand zündet?
     
  23. Ja klar, genauso wie alles andere aber nur dann wenn sich die PtGs in einer zugelassenen Verpackung befinden. Also zugelassene Kiste drum und gut. Einfach aufm Brett geklebt und in den Kofferraum ist nicht zulässig.

    Gruß
    Fabian
     
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