Handhabung & Technik Einfuhr von Feuerwerkskörpern nach Deutschland

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Silvester-Freak, 21. November 2014.

  1. Darf man im Ausland erworbene Feuerwerkskörper legal nach D einführen, wenn sie ausschließlich ein CE-Zeichen tragen? Oder muss dazu zusätzlich das BAM-Zeichen drauf sein?
     
  2. Denke mal nicht.
     
  3. Laut Zoll CE oder BAM
     
  4. Man darf als Privatperson im Ausland erworbene CE -F2 PtGs nach Deutschland VERBRINGEN, wenn diese Gesetzeskonform sind.
    Keine BKS -Böller und keine Raketen mit mehr als 20g NEM .
    Für Nicht -Erlaubnisscheininhaber natürlich auch nur an den offiziellen Verkaufstagen in D.

    Diese Diskusion wieder von Neuem beginnen ist Sinnlos, da es bereits alles hier im Forum zu lesen gibt. :blintzel:
    Etwas suchen schadet nicht :)
     
  5. Da muss ich dir widersprechen. Auch als Scheinloser darfst du das gesamte Jahr verbringen wie es dir lieb und lustig ist. Wäre ja noch schöner, wenn ich meine Reste nicht mehr transportieren dürfte. Denn nix anderes ist Verbringen.
    Verwenden darfst du es aber ausschließlich nur an den zwei Tagen der Verbotsaufhebung: Dem 31.12. und dem 1.1.
    Oder mit AG innerhalb des Jahres.
    Richtig ist aber, dass BKS-Böller und Raketen mit mehr als 20g NEM für Scheinlose ein absolutes NoGo sind - egal wie sie hier her kommen.
     
  6. NEIN ! Wenn man als "Ausland" Länder meint, die außerhalb der EU sich befinden und (wahrscheinlich) auch keine CE-Zertifizierung kennen/haben, wie sie die EU - Länder vorschreiben.
     
  7. Danke für diese Aussage - sollte der Ein oder Andere eventuell mal drüber nachdenken...
    "Ausland" sollte aber innerhalb eines Währungs- und Rechtsraumes vielleicht auch relativiert werden :dontthinkso:
     
  8. Wie siehts aus mit den Batterien ?

    Kann an die Cakes auch einführen, solange sie nicht mehr als 500 Gramm haben und das CE-Kennzeichen besitzen ?

    gruß aka-pyro :)
     
  9. Ich finde an Batterien kann sich hier in Deutschland niemand mehr beschweren. Die Kat.3 Cakes machen nicht viel mehr Spaß wie die Kat.2 Batterien, die nächste Hürde wäre also Kat.4. Da ist der Reiz dann wieder ein ganz anderer. Aber momentan denke ich können wir uns mit 500g NEM in Batterien glücklich schätzen, es gibt andere Artikel in der BRD deren Satzmengen angehoben werden müssten! Will damit sagen: Eine Einfuhr von anderen Cakes der Kat.2/ Kat.3 aus EU-Staaten lohnt gar nicht, finde also persönlich die Frage überflüssig, aber das ist nur meine bescheidene Meinung. Da gibt es hier in Deutschland genug Alternativen. Viel interessanter ist es, wann endlich die Satzmengen in Raketen angehoben werden und man diese dann aus dem Ausland importieren darf?! Der Raketen-Markt ist tot. So ein paar JR101 von Jorge würden bei mir schon ein Lächeln auslösen. Die haben ne CE-Nummer, sind aber Kat.3. Ein Jammer hier in Deutschland.
     
  10. Hast du bis jetzt überhaupt WAS verstanden ??
     
    inflamess gefällt das.
  11. Erstmal ist es so du führst aus polen, cz, österreich, nl, usw. nicht ein, sonder verbingst es. einführen wäre es, wenn du feuerwerk aus der schweiz nach deutschland bringst.

    So weit ich weiß ist das garnicht so einfach, denn der feuerwerkskörper brauch eine baumusterprüfung egal ob kat. 2, 3 oder 4. Sprich selbst wenn ich jetzt mit meinem §27er für kat. 3 nach Polen fahre mir die JR101 und die DUM BUM Cake kaufen, will diese nach deutschland verbringen, so müssen die sachen bei der BAM vorstellige gewesen sein oder du musst hinfahren und diese vorstellen (kostet aber ein vermögen), wenn du dies als scheininhaber nicht tust begehst du "nur" eine ordnungswiedrigkeit. Also das ist mein wissensstand, wenn das falsch ist, dann lass ich mich gerne belehren.

    Zu der Sache, dass es in Kat. 3 keine guten Batterien gibt mag sein aber ich kenne eine, die stellt alle batterien die kat. 2 sind in den schatten. Die DUM BUM Cake, mit ich glaube fast 1kg NEM, 30mm Röhrchen einer Schusszahl von 49 und einer brenndauer von fast einer minute.
     
  12. Wie mans nimmt. Laut Zoll darfste die theoretisch Einführen. Dann aber laut BAM nicht zünden, lagern, besitzen. Also ein Widerspruch.

    Ich würds lassen.

    Alle Angaben ohne Gewähr.
     
  13. Um es nochmal klar auf den Punkt zu bringen:

    Ich meinte ausschließlich Feuerwerkskörper der Kategorie 2, die in einem Land der EU erworben werden. Keine Blitzknaller oder sonstige Gegenstände, die hier per se verboten sind oder deren Besitz nur für Scheininhaber erlaubt ist.
    Die Eingangsfrage habe ich deshalb gestellt, da ich es bis Holland nicht weit habe und mich dort an den Verkaufstagen gerne mal umsehen und eventuell, sofern wirklich legal, auch was mitbringen würde.
     
  14. Jetzt mal ne doofe frage. Warum sollte es dem "normalo" erlaubt sein, wenn es dem scheininhaber auch nicht zusteht.
     

  15. Lesen und verstehen.;)
     
  16. Dann lese doch mal bitte mein kommentar, da habe ich doch ausführlich geschrieben, dass es alle klassen betrifft ob nun kat. 2, 3 oder 4. Egal ob mit schein oder ohne.

    Lesen und verstehen...

    Aber ich fasse es gerne nochmal zusammen. Verbingen von kat. 2 mit CE aus einem anderen EU land ist nicht zulässig, wenn es für dieses artikel keine baummusterprüfung gibt. Ob der artikel eine hat kannst du bei der bam nachfragen bzw. Nachgucken.

    Von jorge z.b. darfst du fast alles in kat. 2 verbringen und in kat. 3 auch schon einiges. Leider fehlen aber die guten sachen.
     
  17. Man lese sich doch einfach mal dieses hier durch:

    Klick!

    Da steht explizit drin, dass das Verbringen von CE-geprüften PtGs der Klasse F2 innerhalb Europas vollkommen legal ist. Was sich auch mit den Infos deckt, die User FWK-ART beigeschafft hat: Klick!

    Denn:
    Wenn ein PtG eine CE-F2-Nummer hat, ist er nach den Richtlinien der EU Baumustergeprüft. Sonst hätte er kein 'F2' in der CE Nummer, da diese Einordnung in die betreffende Klasse nämlich erst durch diese Musterprüfung stattfindet.

    Weiter sagt die BAM im oben verlinkten PDF, dass das Zünden von diesen zugelassenen PtGs in der verbotsfreien Zeit vom 31.12. - 1.1. in Deutschland legal ist. Ausgenommen die Artikel, die auf Grund ihrer Satzmenge (Raketen mit mehr als 20g NEM) oder Satzart (BKS-Böller) hier ohnehin verboten sind.

    Und wer sollte das besser wissen, als eine Bundesbehörde?

    Nochmal kurz und knapp:
    Wenn der PtG ein CE-Zeichen samt CE-F2-Nummer besitzt darfst du das Zeug als volljähriger Normalo nach Deutschland bringen. Und Silvester darfst du es sogar zünden. Außer o.g. Raketen und BKS-Böller.
     
  18. Das Verbringen von CE-Feuerwerk ist völlig legal, solange die in Deutschland geltenden Beschränkungen (BKS-Verbot in Bodenknallkörpern, Raketen <20 Gramm in) unberührt bleiben......
    Die BAM-ID ist lediglich für Wiederverkäufer verpflichtend!
    Falls ein Schein keine Auflagen enthält, dann darf theoretisch auch die JR101 und der DUM BUM-Cake (der kleine DUM BUM-Cake sowieso, da F2) mitgebracht werden.
    Andererseits dürfen keine Artikel mit BAM-Zulassung und ohne CE-Kennzeichnung ("Raritäten") ins Ausland verbracht werden.....
    Es steht dem Zoll selbstverständlich immer frei, die Echtheit einer CE-Kennzeichnung anzuzweifeln und die Souvenirs erstmal auf unbestimmte Zeit auf Eis zu legen.... Für diesen Fall ist es stets ratsam Herstellerkataloge mitzuführen!
     
  19. Also nen Kollege hatte bei der sprengschule dresden und der bam angefragt, weil wir gerne die jr101 in polen kaufen wollten und die haben uns kein grünes licht gegeben, trotz des §27er.

    Da eine lagergruppenzuweisung oder sowas fehlt, von daher ist angeblich das verbringen illegal.

    Irgendwie hat jeder bei dem thema ne anderen wissensstand. Wenn es hier schon so viel meinungen gibt, wie soll es dann beim zoll sein, da ist warscheinlich auch jeder ner anderen auffassung und je nachdem auf wen du triffst hast du halt ärger an der backe oder nicht.
     
  20. Wenn die Lagergruppe nicht eindeutig zugewiesen ist hast du von der gefährlichsten auszugehen...also 1.1G drauf und fertig!
    Kauf dir von dem Dum Bum und den JR einfach ne VE bei dem polnishcen Händler des vertrauens, da wird schon ne Kategorie auf dem Karton sein.
    Und so lange du keine im Hinterzimmer gewickelten Böller kaufst sondern nur Sachen von Namenhaften EU-Herstellern dann haben die sachen auch ne CE-Zulassung.

    lg Ava
     
  21. also bei den fp3 small seht die lagergruppe drauf. bei den jr und der dum bum cake glaube auch. nur bei den Böllern von Klasek bin ich mir nicht sicher.
     
  22. Na das hat ja diesesmal immerhin eine Weile gedauert, bis die BKS -Böller wieder ins Spiel gebracht werden :D

    Besser man lässt das Thema .
    Hat irgendwie wenig Sinn, die Diskusion von vor einigen Monaten NOCHMAL durchzukauen.
    Das Ergebnis wird eh immer das Gleiche bleiben.

    Man darf Gestzeskonforme Artikel nunmal nach D verbringen, ob da jemand irgendwelche Bedenken hat, oder nicht, ist in der Sache irrelevant.
     
  23. es war ja nur ein besipeil, weil ich weiß, dass es da drauf steht. wie gesagt bei den anderen artikeln bin ich mir nicht 100% sicher.
     
  24. Klasek hat auch Ce Nummer drauf. Dum Bum Cake fetzt gewaltig!

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    Also selbst mit Ce-Nummer welche verbringen stelle ich mir im Falle einer Kontrolle schwer vor, weil man auch mit der Unkenntnis der Beamten rechnen muss!
     
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