Bestimmung Einkauf umschreiben

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von n0b0dy, 21. Dez. 2020.

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  1. Hallo liebe Feuerwek Community,

    Als das Feuerwerksverkaufsverbot drohte habe ich wie sicher viele hier noch schnell bestellt, in der Hoffnung das der hierdurch erfolgte Kaufvertrag gültig bleibt, da er ja bereits zuvor geschlossen wurde. Nun gibt es ja leider stattdessen das Abgabeverbot. Glücklicherweise habe ich zufällig ein Gewerbe. Nun hatte ich überlegt dem Händler meinen Gewerbeschein nachzureichen damit er trotzdem versenden darf. Doch nun kommt die so häufig gestellte Frage. Mein Gewerbe hat leider überhaupt nichts mit Feuerwerk zu tun. Was muss ich rechtlich beachten?

    Doch wartet ich weiß was jetzt kommt. "Nutz die Suchfunktion." Ihr habt natürlich Recht. Doch finde ich 2020 sieht die Situation vielleicht nochmal anders aus und das ganze hat vielleicht ein eigenen Thread verdient. Darüberhinaus finde ich mit der Suchfunktion hauptsächlich Threads die mir meine Fragen nicht ausreichend beantworten oder mit der Antwort "Nutz die Suchfunktion" was mir natürlich wenig weiter hilft. Deshalb lasst uns doch mal versuchen ein bischen Licht in das dunkle zu bringen.

    Kann man einen Kaufvertrag auf ein Gewerbe umschreiben?
    Ist dieses Kauf in irgendeiner Datenbank protokolliert oder fragt da einer nach was ich mit angestellt habe?
    Könnte ich Silvester 2020 mit den erworbenen Feuerwerk ein "Firmenfeuerwerk" bei mir Zuhause (dem Firmensitz) mit allen Mitarbeitern (also mir) veranstalten?
    Wäre ein "Firmenfeuerwerk" an Silvester eine valide Erklärung dafür was mit dem Zeug passiert ist?
    In einem anderen Thread las ich das es eine Art Überlassung wäre wenn ich das Feuerwerk dann selbst zünde. Stimmt das?
    Könnte das ganze bei einer unpassenden Art des Gewerbes auf mich zurückfallen?
    Wenn eine dieser Sachen problematisch ist, wie wahrscheinlich ist es das es auffällt und was würde dann drohen?

    Ich erwarte natürlich keine verbindliche Rechtsberatung.
    Vielen Dank an jeden der helfen kann.
     
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  2. Also ich kann da jetzt nicht wirklich viel Beitragen da ich in der Materie Gewerbe nicht drinstecke

    Ich kann dir nur sagen, das mein Bekannter sich mit einer Vollmacht des Firmeninhabers (sein Vater) das von dir so schön bezeichnete "Firmenfeuerwerk" abgeholt hat, und dieser Gewerbeschein hat auch nichts mit Feuerwerk zutun.


    nen anderer Bekannter hatte soch wohl mal mit der Thematik befasst und hat mir im zuge eines Gespräches folgendes gesagt:


    in wie weit da was dran ist können dir hier aber sicherlich die experten erklären die sich hier im Forum mit einer solchen Thematik schonmal ausseinander gesetzt haben
     
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  3. Natürlich kannst du beim Vorliegen eines Gewerbenachweises, die Bestellung auf das Gewerbe umschreiben lassen oder die Bestellung nochmal nach Rücksprache mit dem entsprechenden Shop neu in Auftrag geben laufend direkt auf das Gewerbe. In dem Fall musst du eher praktische Hindernisse bedenken, die Bestellungen sind bereits gepackt oder auch teilweise an die Logistikdienstleister übergeben, dass heißt, es wird schwierig sein, dieses Paket gezielt für dich ausfindig zu machen. Daher ist es vermutlich derzeit eher leichter eine neue Bestellung dann aufzugeben und die andere zu stornieren. Aber bitte immer erst versuchen vorher alles mit dem entsprechenden Shop bzw. Händler zu klären, was unter Umständen nicht so leicht wird.

    Rechtlich kann es sein, dass unter Umständen aber für dieses Silvester auch der Gewerbeschein nicht mehr ausreicht, da die Beschränkungen laut Angaben von diversen Personen auch das Überlassen an gewerbliche Kunden untersagen. Da sind die Aussagen aber widersprüchlich. Basierend auf der aktuellen Lage, sind gewisse Dinge abschließend einfach nicht klar.

    Es besteht eventuell auch die Chance, dass man auf dem juristischen Wege, die entsprechende Änderung im Sprengstoffrecht noch umkehren oder außer Kraft setzen kann, aber auch da ist der Ausgang rechtlich und auch zeitlich völlig offen.
     
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  4. #4 n0b0dy, 21. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 21. Dez. 2020
    Die Frage wäre dann bei der Zweckgebundenheit wie nachvollziehbar das Ganze ist. Denn was wer was zündet können das ja Reste von letzem Jahr sein. Kann das den irgendwer überprüfen?

    Und wie sieht es mit "Firmenfeuerwerk" aus? Dann wäre das ja keine private Verwendung. Also sprich wenn jemand im Nachhinein nachprüft dann ist das Feuerwerk für das "Firmenfeuerwerk" an Silvester draufgegangen.

    Also letzendlich: Was macht das zünden von Feuerwerk nicht mehr privat?
     
  5. Ja das wird dann gegebenenfalls mit dem Händler geklärt wie das am besten für ihn ist.

    Wenn natürlich ein Gewerbeschein auch nicht mehr reicht kann man nichts machen. Aber versuchen darf man es ja.

    Ja ich habe auch noch die Hoffnung das es gekippt wird.
     
  6. Unter Vorbehalt und ohne Gewähr. Diese Zweckgebundenheit ist in diesem Kontext eine abstrakte und rein theoretische Thematik. Im Sprengstoffrecht gibt es da solche Angaben im Bezug auf Gewerbe, bitte von der Erlaubnis usw. abgrenzen. soweit mir bekannt nicht. Daraus lässt sich ableiten, Gewerbe ist rechtlich Gewerbe und somit nicht als Privatverbraucher einzuordnen. Gültiger Gewerbenachweis, auf den die Bestellung läuft ist daher ausreichend, auch wenn kein Bezug im Gewerbe zu Pyrotechnik respektive Feuerwerk vorhanden ist.

    Führ dir mal das Beispiel des Feuerwerkhandels vor Augen, bei der Metro könnten sonst 99 Prozent der Kunden vor Beginn der allgemeinen Verkaufsfrist gar keine pyrotechnischen Gegenstände erwerben und auch in vielen kleinen Geschäften wie Kiosken, Schreibwarenläden usw. wäre dann demnach der Vertrieb nicht möglich. Denn die müssen das auch zuvor erwerben.
     
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  7. Wenn ich dich und dein Anliegen richtig verstanden habe, geht es dir ja primär um den Erwerb und den Erhalt von pyrotechnischen Gegenständen, diesbezüglich sind oben im entsprechenden Beitrag genannte Aspekte relevant. Was das Abbrennen angeht, da musst du örtliche Regelungen beachten, sollte das Abbrennen möglich sein, dann kannst du Reste und Neuware abbrennen, das wird nicht kontrolliert, spielt ja auch dann gar keine Rolle mehr, sofern das Abbrennen erlaubt ist. Was ein gewerbliches Feuerwerk betrifft, verhält sich das nochmal anders, denn wenn du gewerblich ein Feuerwerk abbrennen möchtest, dann ist hierfür eigentlich die Erlaubnis §7 SprenG erforderlich und das Feuerwerk ist bei der Behörde mit entsprechender Frist anzuzeigen.

    Hier ist es aber so, dass du das eher zu diesem Silvester nicht durchbekommst, denn die Behörden lehnen solche gewerblichen Feuerwerke ab bzw. sie sind ja sogar untersagt zumal man dort auch davon ausgeht, dass diese Personenansammlungen befördern. Diesen Ansatz ein Feuerwerk an diesem Silvester auf gewerblicher Basis abzubrennen kannst du verwerfen. Solltest du auf Grundlage, der oben genannten Aspekte pyrotechnische Gegenstände erwerben können und erhalten oder Reste haben, dann beachte die lokalen Regelungen und zünde dein Feuerwerk konform allen Vorgaben.
     
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  8. Okay also verstehe ich das richtig: Du wiedersprichst dem was Greyfoxs Bekannter gesagt hat und meinst ich könnte gewerblich erworbenes Feuerwerk auch privat zünden solange ich nicht gegen örtliche Regeln verstoße?

    Das ich das Feuerwerk auf diese Weise wahrscheinlich kaufen kann ist mir klar. Auch das man das FW gewerblich kaufen könnte und an Silvester einfach, wenn wer fragt, sagen könnte es wären Reste. Mir geht es eigentlich nur noch darum ob jemand im Nachhinein fragt was man damit angestellt hat.

    Danke für deine Antwort :)
     
  9. Nein, die Verwendung wird nicht kontrolliert. Wenn keine örtlichen Einschränkungen, was das Abbrennen betrifft, bestehen, kannst du die pyrotechnischen Gegenstände aus dem Gewerbe entnehmen und sie privat verbrauchen. Da du, wie du schreibst, selbst der Inhaber bist, findet da auch kein überlassen mehr statt. Da sind halt eher steuerliche Dinge zu beachten. Aber das ist ein anderes Thema.
     
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  10. Ich danke dir :)
    Dann werde ich mich mal informieren wie das Steuerrechtlich mit Kleingewerbe aussieht.
     
  11. Das mit dem Kauf auf "Gewerbeschein" der nichts mit Feuerwerk zu tun hat ist sehr dünnes Eis!!
    Es gibt auch noch die Verpflichtung einen gewerblichzen Verkauf von Feuerwerk der zustädigen Behörde fristgerecht anzuzeigen.
    Geschieht das nicht, ist das ein Verstoß gegen geltendes Recht und ihr könnt auch deshalb belangt werden.
    Und wenn eure 250€ Bestellung nach dem 01. Januar nirgends mehr rumliegt. wird sie ja wohl verboternerweise "verkauft" worden sein
    Und wenn jetzt argumentiert wird, der Gewerbescheininhaber vertreibt seine 250€ Bestellung als Großhändler oder es git auf einmal hunderte Silvesterfirmenfeiern mit Feuerwerk von soloselbständigen um da wieder ein neues Schlupfloch zu Graben wird es echt bizarr.

    Zitat, sinngemass:
    "Das Verkaufsverbot schließt als umfassendes Verkaufsverbot jeglichen
    Verkauf an Verbraucher, gewerbliche Händler und sonstige Personen ein!
    Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie an entsprechend Berechtigte (7er, 27er) ist hiervon derzeit nicht betroffen."
    Zitat ende.
    So ähnlich stand es kürzlich in einer Mail von oben.
    Ich hatte vor 20 Jahren schon Gespräche mit dem GAA wegen der "Metro-Besonderheit"

    Seit euch Bewusst, dass dieser Winkelzug "Gewerbeschein" auf eure eigenen, privaten Füsse fallen kann.
     
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