Bestimmung Einkauf und Verwendung von PtG als Gewerbe

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von dvldr, 18. Dez. 2020.

Schlagworte:
  1. #1 dvldr, 18. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dez. 2020
    Hallo zusammen,
    als gewerbetreibendes Unternehmen (oder in Vertretung, d.h. mit einer Vollmacht eines Unternehmens mit Gewerbeschein) kann F2-Feuerwerk ja auch unterjährlich gekauft und abgeholt/geliefert werden, da die Einschränkung auf die letzten Tage des Jahrs nur für (private?) Verbraucher gilt, die keine gesonderte Erlaubnis besitzen.

    Falls bereits im ersten Absatz falsche Annahmen enthalten sind, würde ich mich über eine Korrektur freuen. Jetzt aber zu meinen eigentlichen Fragen:


    1. Ist beim Kauf mit Gewerbeschein das Gewerbe als Rechnungsempfänger anzugeben oder kann auch eine Privatperson angegeben werden, welche eine Vollmacht erhalten hat?

    2. Darf ein gewerblicher Eigenverbrauch an Silvester (ggf. mit zeitlichen/räumlichen Einschränkungen durch die Gemeine/das Bundesland) stattfinden oder dürfen die PtG ausschließlich für den Wiederverkauf erworben werden?

    3. Wie wäre ein Eigenverbrauch steuerlich zu handhaben? Gibt es da überhaupt Probleme, wenn die MwSt. bereits beim Kauf gezahlt wurde und keine Vorsteuer gezogen wird?

    4. Welche Dokumentationspflichten entstehen durch den Eigenverbrauch, falls dieser überhaupt stattfinden darf?

    Ich freue mich über jede Antwort, da es sich allerdings um ein rechtliches Thema handelt, bitte ich darum, auf Spekulationen zu verzichten. Hilfreich sind eher begründete Anmerkungen und Antworten ;) Grundsätzlich sollte dieses Thema auch ohne die Anschränkungen durch die Verordnungen/Entscheidungen bzgl. der Corona-Pandemie diskutiert werden können.


    Weitere Annahmen und Einschränkungen, welche ich hier zur Situation festhalten möchte:
    - Kauf und Übergabe/Abholung sollen außerhalb des üblichen privat erlaubten Zeitraums zum Ende des Jahres erfolgen
    - (Eigen)Verbrauch/Abbrennen/Verwenden soll an Silvester, d.h. 31.12.-01.01. stattfinden
    - Kein Beteiligter besitzt eine Erlaubnis nach SprengG
    - Es handelt sich ausschließlich um PtG der Klassen F1 und F2
    - Bundesland ist Schleswig-Holstein
     
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