Besucher Einkaufen mit §20er?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Max79, 22. Januar 2020.

  1. Hallo liebe Pyrotechniker,

    was mich etwas stutzig macht ist die Frage warum bei vielen Onlineshops steht dass die Abgabe von F2 (und F3 natürlich) unter dem Jahr nur an Erlaubnisinhalber nach §§7,27 oder Befähigung nach §20 erlaubt ist. Soweit ich weiß dürfen Befähigungsinhaber doch gar nicht selber einkaufen?!

    Das steht unter anderem übrigens bei Pyroweb oder dem Feuerwerksshop. Nur um mal ein paar Beispiele zu nennen.

    Wäre euch da für Aufklärung sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Max
     
  2. Den rechtlichen 'Kaufteil' macht der 7er, den Umgang (das Abholen) der 20er. Je nach dem, ob der Chef als 7er den rechtlichen Rahmen stellt und einen 20er angestellt hat, oder ob der Chef als 7er selbst einen 20er hat.

    Im privaten Bereich hat (zumindest im F4-Bereich) der 27er immer beides, kann aber auch einen anderen 20er die Bestellung holen lassen.

    Der 7er stellt den rechtlichen Rahmen. Da brauchst du keine Fachkunde. Der 20er darf jedoch mit den PtG umgehen, da er Fachkunde hat. Beide brauchen sich gegenseitig
     
    progres99, Christoph und westfeuer gefällt das.
  3. Eben. Das dachte ich auch genau so!

    Daher verwundert mich diese Aussage der Shops etwas...?!

    Grüße
     
  4. Darf der 20er, wenn er eine Bestellungsurkunde hat, nicht auch selber einkaufen?
     
  5. Stimmt. Das darf er natürlich.
     
  6. .....aber ich nehme mal stark an auch nur auf die Firmenanschrift. Sprich für sich selber, privat kann er darüber nicht bestellen, oder?
     
  7. Um mal ein wenig Dunkel ins Licht zu bringen :D und die Verwirrung komplett zu machen hier Zitate aus der 1. Sprengverordnung:

    § 20
    (4) Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27
    oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes vertrieben, überlassen oder von diesen verwendet
    werden:
    1. Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz,
    2. Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse,
    3. Schwärmer und
    4. pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.

    § 22
    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31.
    Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab
    28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen
    Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die
    Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.
     
    Mr. Botte, Blitzcracker und Fireblader gefällt das.
  8. Also verstehe ich es richtig, dass F2 tatsächlich auch mit dem 20er problemlos ohne die "Bestellung" eines 7er´s erworben werden kann?


    F3 und F4 aber logischer Weise nicht. Richtig?
     
  9. Nein, überlassen werden darf es an einen 20er. Sprich der 20er darf es 'in die Hand nehmen'. Rechtlich gekauft werden muss es von einem 7er.

    Der 7er loggt sich ein und kauf über den Shop xyz Bomben ein. Er macht den rechtlichen und gewerblichen Teil, kommt aber nicht in direkten Kontakt mit den PtG. Der 20er kann nichts kaufen, aber er darf das gekaufte Gut anfassen, weil er einen Lehrgang hat.

    Kaufen, also das Bestellen und bezahlen macht der 7er. Der 7er kommt theoretisch nicht in praktischen Kontakt mit Feuerwerk. Er ist nur der Geschäftsinhaber. Er braucht keine Fachkunde.

    Der 7er ist vergleichbar mit dem Dad, der keinen Führerschein hat. Er darf das Auto kaufen, versichern und auf sich anmelden. Der 20er ist vergleichbar mit seinem Sohn, der einen Führerschein (in der Pyrotechnik die Fachkunde) hat. Dieser darf das Auto fahren.
     
  10. Das verwundert mich dann jedoch ein wenig. Wie gesagt, ich war auch immer der Ansicht dass der §20er nicht einkaufen darf aber hier steht ja ganz klar es darf auch "vertrieben" werden. ???
     
  11. Ja, aber 7er und 20er brauchen sich gegenseitig. Wie gesagt, die Kombi kann aus einer Person die beide Scheine hat oder aus 2 Personen, wo jeder jeweils einen Schein hat bestehen
     
  12. Super, vielen Dank. Jetzt habe ich das verstanden :)
     
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