Handhabung & Technik Einkaufstour - Grenzkontrolle?

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von LaBombaFreek, 31. Okt. 2016.

  1. Servus Zündler,

    ich möchte dieses Jahr das erste mal am 29.12. von Österreich nach Deutschland fahren und dort die legendäre Discountertour machen.
    Dank der Zuwanderung gibt es jetzt wieder Grenzkontrollen. Die Einreise nach Deutschland ist ja kein Problem.
    Aber wie sieht es dann eigentlich bei der Rückreise nach Österreich mit einem Kofferraum voller Feuerwerk aus?
    Auf Grund von CE-Zeichen, BAM-Nummer usw. sollte es eigentlich keine Probleme geben oder?
    Wie sieht es mit der Menge aus?
    Ist da ein bis obenhin voller Kofferraum bei der Rückreisekontrolle "bedenkenlos" oder sehen die Beamten da eher Gefahr im Verzug und ich bekomme ernsthaft Probleme, auch wenn das ganze Zeug legal und im Handel gekauft wurde?
     
  2. Da musst du Dich informieren welche Menge du mitnehmen darfst,bzw gibt es hier sicher welche die Dir da weiter helfen können!
    Ich fahre seit 5 Jahren nack Pocking und mach ne Discountertour und hatte noch nue Probkeme!
    Wo fährst du hin??
    BG
     
  3. Danke schon mal für deine Antwort, ferl.
    Passau, Pocking oder weiter ins Land nach Rosenheim. Mal schauen.
    Das näherste wäre Passau und ist auch meine erste Wahl.
    Letztes Jahr waren ja auch schon Kontrollen. Bist du einfach durchgefahren oder haben sie kontrolliert?
     
  4. Also wenn es Dir um die Grenzkontrollen geht... Die Grenze wird in Richtung D kontrolliert. (Komme aus dem Großraum Rosenheim und fahre jeden Tag arbeitsbedingt nach Ö) In Richtung Ö wird da nix kontrolliert, da die Flüchtlinge ja über Ö nach D wollen, aber nicht umgekehrt.
    Vor einer zufälligen und äußerst seltenen Fahrzeugkontrolle ist man natürlich nie 100%ig sicher.
     
  5. Wie auch bei tribun77 hatte ich auch noch nie eine Kontrolle,fahre öfter nach Pocking!
    BG
     
  6. Freistellung nach 1.1.3.6 ADR

    Entsprechend ihrer Gefährlichkeit sind die Stoffe des ADR einer Beförderungskategorie
    zugeordnet. Bei gleichzeitiger Beförderung verschiedener
    Gefahrgüter sind deren Mengen (Kilogramm oder Liter) innerhalb einer
    Beförderungskategorie zusammenzuzählen und mit bestimmten Faktoren
    (1, 3 oder 50) zu multiplizieren. Die Gesamtsumme für die Beförderungskategorien
    1 bis 3 darf zusammen 1000 nicht übersteigen. Diese Grenze gilt
    gleichermaßen, wenn nur ein einziges Gut nach 1.1.3.6 befördert wird. Die
    Beförderungskategorie 4 (unbegrenzte Menge) ist bei dieser Rechnung nicht
    zu berücksichtigen.

    1.4S unbegrenzt
    1.4G 333kg 333x3=999
    1.3G 20kg 20x50=1000
    hoffe ich konnte weiterhelfen, für nähere Informationen einfach Google nach Freistellung nach 1.1.3.6 ADR fragen.
     
    Captain Knallerbse und LaBombaFreek gefällt das.
  7. Gilt die ADR Richtlinie in Ö auch für Privatpersonen?
     
  8. Sehr ausführlich beschrieben, allerdings gibt es auch für 1.4 eine Höchstgrenze.
    War letzte Woche noch in Österreich und hatte bei etwas über 12 Tonnen brutto knapp über 5400 Punkte.
    Somit war der Transport kennzeichnungspflichtig und unterlag dem ADR Recht.
    Eine Verbringung von D nach A ist mit CE geprüfter und zugelassener Ware kein Problem.
    Selbst wenn Du kontrolliert wirst, hast Du auch als Privatperson keine Schwierigkeiten zu befürchten.
    Allerdings ist darauf zu achten, dass die NEM nicht die 1000 Punkte erreicht.

    [​IMG]
     
    pingufreak83, derVolk, tribun77 und 7 anderen gefällt das.
  9. Ja, das ADR Recht macht keinen Unterschied zwischen privat und gewerblich.
     
    T.o.1 gefällt das.
  10. Natürlich alles richtig was Dobi da schreibt...macht Alter wohl doch weise! ;)

    Aber ein paar Dinge muss man dabei haben wenn man nach "1000 Punkte Regel" fahren möchte:
    - Unterlegkeil
    - 2Warndreiecke
    - mindestens 2kg ABC Pulverlöscher
    - für jede Person im Fahrzeug eine Warnweste
    - Tragbare Beleuchtung
    - ein paar Schutzhandschuhe
    - Transportpapiere mit den NEM Gewichten und Lagergeuppen, von wo nach wo und von wem zu wem (kann man alles selber machen ist kein Hexenwerk!)

    Muss man halt nur wissen!
     
  11. Nicht zu vergessen, die schriftlichen Weisungen (früher Unfallmerkblatt) und die Warntafeln.
    Und die PSA muss für jede im Fz befindliche Person vorhanden sein.
    Und........musst Du mich immer daran erinnern, wie alt ich schon bin:blintzel:
     
    pingufreak83 gefällt das.
  12. Danke für eure Antworten, vor allem Dobi und Pyrofreak9333.
     
  13. Bei unter 1000 Punkte brauchse das nicht, nur die Sachen von oben.
    Gerade die Warntafeln lass bloß weg! Ohne ADR Schein (ich weiß Du hast einen) darfst Du die nicht nutzen und zahlst Strafe!
    Super durchdacht:
    Du fährst mit über 300kg 1.4G durch die Gegend, ohne dass das einer von außen mitbekommt.
    Aber 4 VEs Batterien im Keller als LR410 und Du musst Dir das GHS Zeichen für explosiv auf die Tür pappen!
    Da freut sich die Nachbarin auf dem Weg zur Waschküche! ;)
    Ja natürlich, Du hast das je gleich wieder vergessen! Falls Deine Granufink die Ginkotabletten in der Wirkung hemmen, diene ich Dir doch gerne als Gedankenstüze! ;)
     
  14. Und wenn das Ganze nicht sicher und vor Allem verrutschsicher verpackt und geladen ist, kann´s auch noch Probleme geben.
     
  15. Ist halt viel Theorie und ich denke das Du in der Praxis kein Problem bei einer Kontrolle hast
    BG
     
  16. Meistens sind die Vorschriften für das verladen nur bei Transportern relevant, da beim verrutschen das Fahrzeug umkippen kann und andere gefährdet. Im Auto ist das eigentlich nicht der Fall, soviel kann man gar nicht im Kofferraum transportieren.
     
  17. Einspruch Euer Gnaden:D
    Gerade bei grossen Kombis oder SUVs sollte die Ladungssicherung nicht vernachlässigt werden.
    Zu oft schon sind durch mangelhaft gesicherte Ladung bei einem Unfall die Fahrzeuginsassen schwer verletzt, oder gar getötet worden.
    Wird bei einer Verkehrskontrolle oder einem Unfall (auch wenn er nicht verschuldet ist) festgestellt, dass die Personenschäden durch herumfliegende Ladung verursacht wurde,
    spricht der Gesetzgeber von "Vorsatz". Und das kann für den Verantwortlichen böse teuer werden.
    Ich kann jedem nur raten, dass er seine Silvestereinkäufe so sichert, dasss sie ihm, bei z.B. einer Vollbremsung, nicht um die Ohren fliegen:blintzel:
     
  18. Dazu kommt, dass nicht jeder Polizist sattelfest in der Pyrotechnik ist aber was die Ladungssicherung angeht sehr wohl.

    Ich hatte mal vor einigen Jahren ein "tolles" Erlebnis. War zustellen mit´ner größeren Batt, natürlich "Hudriwudri" und ohne Papiere. Und das in ´ner ländlichen Gegend wo jedes fremde Autro gleich auffällt. War auch der Grund, so wie man mir dann sagte, warum grade ich aufgehalten wurde von 2 Polizisten. Na ich denke mir noch. "jetzt hast die Schei e", der Eine schaut grade durchs Fenster in meinen Klein-LKW, das sagt der plötzlich zum Anderen ganz leise:

    " Der hat Gefahrengut geladen , las´ma ihn lieber weiterfahren".

    Sowas möchte ich heute noch erleben !!
     
  19. Die ADR-Transportbestimmungen gelten NICHT für den privaten Bereich - es wäre sonst nicht möglich z.B. einen gefüllten 5l-Benzinkanister von der Tankstelle, 1l Abflußreiniger vom Supermarkt oder 1 Einweg-Gasfeuerzeug ohne entsprechende Ausrüstung zu transportieren. Somit gelten auch die 1000 Punkt nicht - weder innerhalb des Landes, noch beim Verbringen von einem in ein anderes EU-Land.

    Es gibt in D keine F1- und F2- Artikel, die in Ö nicht zugelassen sind, somit kann man aus D als Privatperson auch größere Mengen ("für den Eigenbedarf"! NICHT gewerblich!) nach Ö verbringen - umgekehrt muß man aber bei den Raketen aufpassen, die in D nicht mehr als 20g NEM haben dürfen. Shellshets und legal nicht mehr erhältliche BKS-Böller dürfen ebenfalls nicht nach D verbracht werden, diese sind aber noch "Klasse 2" und bald nicht mehr erhältlich.
    "Klasse" 1 und 2 (sofern noch erhältlich) kann ebenfalls bedenkenlos von D nach Ö verbracht werden, da diese Artikel in Ö ebenfalls zulässig sind, da es im Gegensatz zu D in Ö keine eigene, zusätzliche Prüfung ( wie BAM in D) gegeben hat.

    Ladungssicherung ist ein eigenes Thema und nicht feuerwerksspezifisch... .
     
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  20. Das stimmt so nicht, ADR ist in D für den gewerblichen Bereich und nicht für den privaten Bereich zuständig!

    Klug******modus an:
    Es heißt offiziell nur 1000.
    Das mit den "Punkten" wurde irgendwann mal dazu gesagt und seit dem immer wieder verwendet. Im ADR werden die "Punkte" nie erwähnt.
    Klug******modus aus

    ;)
     
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  21. Ich meine, das ist nicht klar definiert. Textauszug aus der ADR Recht; anwendbar für jede natürliche Person.
     
  22. Das habe ich gefunden:


    Freistellung nach Art der Beförderungsdurchführung (ADR 1.1.3.1)
    Die Vorschriften des ADR gelten NICHT für

    Privatpersonen
    Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter
    einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit
    und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die ….. ein Freiwerden des Inhalts
    verhindern. ….IBC, Grossverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;
    Beispiel: Sie fahren mit dem Privat-PKW z.B. für Ihren Rasenmäher - Benzin, Spraydosen für Ihren
    Haushalt, Taucher - Atemluftflasche, etc.

    Die Mengen für Privatpersonen finde ich auch noch irgendwo
     
  23. Meine Notizen aus dem Fachkundelehrgang sagt, wie auch an anderen Stellen im Internet zu finden:

    Für Privatpersonen 50KG Brutto!
     
  24. Kann ich alles noch nachvollziehen, aber was ist, wenn diese Menge deutlich überschritten wird???
     
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