Bestimmung Eintragung bei Lieferung in §27er

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Bang!, 22. November 2021.

  1. Hallo,

    würde gerne mal fragen, wie beim Einkauf/Lieferung von F3-Feuerwerk auf den §27er die Eintragung vorzunehmen wäre. Man kann Stoffe, Gegenstände, Zündschnur oder sonstiges eintragen, der Platz reicht dabei gerade mal für wenige Zeichen.

    Kaufe ich nun diverses Feuerwerk ein, sagen wir mal brutto 5kg 1.3 mit 1kg NEM und dazu brutto 5kg 1.4 mit 1,5kg NEM, kann ich dann bei Stoff einfach 2,5kg NEM eintragen und bei Gegenstand PtG? Muss zwingend eine Anzahl eingetragen weden und wenn ja, welche (Einzelstücke, Gebinde, ...)?

    Besten Dank und mfG
     
  2. Hallo,
    Das tut nicht not.
    Du musst nichts nachweisen, es ist für die Böllerschützen da
     
  3. Genau, eine Liste kannst du für dich führen aber du musst beim Kauf nichts jedesmal zusätzlich eintragen.
     
  4. Explosivstoffe müssen eingetragen werden durch den Überlasser, PTG nicht, du trägst da gar nichts ein.

    §25 1. SprengV

    Beim Überlassen von Explosivstoffen oder sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Sprengstoffgesetzes an Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 Absatz 1 des Sprengstoffgesetzes sind die folgenden Angaben in die Erlaubnis des Erwerbers einzutragen:
    1. die Art und die Menge der Stoffe,
    2. der Tag des Überlassens sowie
    3. der Name und die Anschrift des Überlassers.
     
  5. Am besten ist das nach dem Feuerwerk zu machen. Da sind die Kartons auch leichter wenn sie leer sind :)

    (Muss man nicht machen)
     
  6. Ah, besten Dank euch! Der §25 SprengV nimmt die PtG tatsächlich aus der Eintragungspflicht aus.

    Mein 27er, ausgestellt von der Berliner Behörde, bezieht sich zwar nur auf F2&F3 Feuerwerk, ist aber dennoch gespickt mit Auflagen (7 Stück). Eine der Auflagen nennt eben diese Eintragungsplicht mit dem Hinweis, darüber nachzuweisen, dass die jährlichen Mengen nicht überschritten werden (in meinem Fall 10kg NEM). Den genauen Wortlaut werde ich nachher noch nachreichen, evtl. hab sie mir durch die Hintertür doch eine Verpflichtung zur Eintragung reingedrückt …
     
  7. Hallo! Hast du mit deinem 27er ein Begleitschreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung bekommen? Wenn ja, was steht da genau drin? Ist die darin genannte Frist schon abgelaufen?

    Gruß,
     
  8. Wenn abgelaufen, Änderungsantrag stellen, am besten gleich mit Neuausstellung. Ist ja verhunzt das Buch
     
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  9. Mein 27er wurde vor über einem Jahr ausgestellt, jegliche Fristen sind bestimmt verstrichen. Wegen des Verbots von Feuerwerk im letzten Jahr benutze ich ihn auch dieses Jahr erstmalig, nach mehr als 12 Monaten … seine Gültigkeit soll er gemäß Ordnungsamt aber dennoch behalten aufgrund der besonderen Situation in 2020.

    Die Auflagen sind jetzt für sich genommen halb so wild, von vielen weiß ich aus dem Forum, dass sie auch in anderen 27ern so drinstehen. Manche sind womöglich etwas exotisch, sofern ich sie denn richtig verstanden habe - daher frage ich hier ja nochmal nach. Ich kann die einzelnen Auflagen gerne später alle mal hier listen, die Auflage mit der Eintragungspflicht nenne ich dann im Wortlaut.
     
  10. Warum sollte er nicht mehr gültig sein ? Normal sind 5 Jahre Gültigkeit. Irgendwie scheint deine Behörde etwas schräg drauf zu sein, oder ich bin nicht auf Stand
     
  11. #11 Bang!, 22. November 2021
    Zuletzt bearbeitet: 22. November 2021
    Den Paragraphen kann ich gerade auch nicht dazu zitieren, ich habe die Aussage aus dem Infoblatt von Roeder:

    https://shop.roeder-feuerwerk.de/media/pdf/fc/03/ec/F3-Kat3-Recht-Gesetze.pdf

    Dort steht, dass binnen einen Jahres die Erlaubnis erstmalig genutzt werden muss. Bin darauf auch öfter hier im Forum gestoßen, könnte aber auch eine „urbane Legende“ sein oder bloß die Gewerblichen betreffen.
     
  12. Der § 11 SprengG besagt, dass eine Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb von einem Jahr begonnen oder zwei Jahre lang nicht ausgeübt wurde. Das bezieht sich allerdings auf die 7er Erlaubnis. § 28 SprengG verweist gerade nicht auf § 11 als anwendbare Norm für den nicht-gewerblichen Bereich. Weshalb das auch für den 27er gelten soll, erschließt sich mir nicht.
     
  13. Womöglich hat sich ja einfach ein Fehler in die Info-Sammlung von Röder eingeschlichen. Passiert.

    Anbei mal die zahlreichen Auflagen aus meinem 27er:

    1. Anzeigepflichtige FW jährlich auflisten und 2 Jahre als Nachweis aufbewahren
    2. Für F3 FW einen geeigneten Helfer hinzuziehen. Mindestalter 18 Jahre
    4. Beim Abbrennen die Anforderungen der DGUV 213-049 in neuester Ausgabe beachten
    5. Lagerung nur in genehmigetem Lager, ausgenommen Kleinmengenregelung nach LR410
    6. Veränderungen zur Erlaubnis unverzüglich anzeigen
    7. Vor jedem FW angemessene Haftpflichtversicherung vorlegen

    Zudem steht folgende Auflage drin: 3. "Die erworbenen erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Gegenstände sind in den Lieferbescheinigungen Ihrer Erlaubnis einzutragen. Die jährlichen Bezugsmengen dürfen nicht überschritten werden"

    Etwas ist noch zum Umfang zu erwähnen. Meine Erlaubnis bezieht sich auf F2 (*nach §20 Abs.4) und F3 mit jährlich 10kg NEM. Ich darf also mit F2+ Umgang haben, was andere Bundesländer scheinbar anders auslegen. Damit hab ich sicher kein Problem ... etwas mehr dürfte es aber sein (man weiß ja nie).

    Bestellt habe ich dieses Jahr bei Feuerwerkshop.de, dort hatte ich auch nachgefragt bzgl. dieser Eintragung. Es hieß von dort, bei der Abholung würde ich die Eintragung abgezeichnet bekommen. Die Auflage scheint also zumindest in Berlin nicht ganz unbekannt zu sein. Da ich die blöde Auflage nunmal habe und meine Bestellung ab morgen abholbereit ist, nochmal die Bitte um Vorschläge: Passt es, einfach bei Menge/Art 2,5kg NEM und bei Gegenstand PtG einzutragen? Oder sollte man es anders/besser machen?

    Bzgl. der Auflage hatte ich vorhin noch mit dem guten Dobi telefoniert und es deutet alles darauf hin, dass die Erteilung der Auflage nicht rechtens ist. Ich scheue keinen Konflikt mit der Behörde, würde das aber aufs nächste Jahr verschieben. Hierzu würde mich noch interessieren, ob ich mangels hinreichender Rechtsgrundlage noch weitere Auflagen anfechten könnte. Das würde ich dann in einem Abwasch machen.

    Beste Grüße
     
  14. Was für einen Mist die dir da aufgebrummt haben... totale Willkür.
     
  15. :rofl::rofl::rofl: Nur als Beispiel von dem ganzen Stuss. Frag doch mal bitte deinen Sachbearbeiter, wie du als Privater nach §27 den Auflagen der DGUV für gewerbliche BG´s nachkommen sollst. Nur alleine auf diese Antwort bin ich sehr gespannt
     
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  16. #16 Bang!, 23. November 2021
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2021
    Das ist eben Berlin. Die Sachbearbeiterin hat nach 8 Monaten (!) Bearbeitungszeit trotz Corona auf eine persönliche Abholung des Scheins bestanden und dabei keinen Hehl daraus gemacht, dass Sie das alles doof findet. Sie sagt, 27er haben in den Händen von nicht-fachkundigen Personen überhaupt nichts verloren und mit Feuerwerk würde auch so schon genug Mist gebaut werden. Zudem bekäme sie ja Probleme, wenn ich mit meinem F3 Feuerwerk Unfug mache ... usw. Auch die Gebühren liegen hier mit 190EUR praktisch am Maximum, andere Bundesländer wollen nichtmal ein Drittel.

    Zugutehalten muss man ihr, dass in Teilen von Berlin wirklich Bürgerkrieg zu Neujahr gespielt wird. Von den Protagonisten hat allerdings keiner nen 27er ... die fahren nach Polen oder bestellen sich ihre PM II Pyros sonstwo. Wie dem auch sei ....

    Bei uns ist für die 27er die Behörde für Arbeitsschutz zuständig, die Anzeige von Feuewerk macht man aber beim Ordnungsamt. Beim Ordnungsamt arbeitet eine Sachbearbeiterin, die durchaus noch geerdet ist! Ihr reichen die "normalen" Angaben für nen F3 Feuerwerk, also "Wo, Wann und wie lange?". Was im Detail geschossen wird, wie hoch das steigt und in welchem Winkel ist da nicht so wichtig. Und wenn das so genehmigt wird, passt das auch für mich ... DGUV hin oder her.

    Gerne würd ich mir überflüssigen Auflagen austragen lassen, würde hierfür aber um rechtliche Fakten bitten. Provokationen bringen meist nicht viel, nur Blockade. Paragraphen machen aber was her ;) Hilfreiche Beiträge hierzu sind mir sehr willkommen.

    MfG
     
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  17. Ja natürlich, hat sie als Sachbearbeiterin einer Behörde aber nicht zu interessieren. Antrag da, Vorgaben erfüllt, Erlaubnis erteilen. Fertig der nächste. Wäre ja noch schöner. Dann kämen Erstattungen von Steuererklärungen ja wohl noch später als ohnehin schon, wenn die auch noch persönlich Befangen sind/wären. Nur als Beispiel
     
  18. Man versucht hier, erst über die Kosten zu vergrämen und dann über die Auflagen einzuschüchtern. Je weniger 27er in der Bevölkerung, umso besser. Haben Sie evtl. bei der Waffenbehörde abgeschaut.

    P.S. Meine Steuerrückerstattung hat dieses Jahr nicht ganz 6 Wochen gedauert, bis zur Abholung des 27ers waren es 8 Monate!
     
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  19. Die Rückerstattung war von mir nur ein Beispiel, wenn der/die/es Sachbearbeiter auch ein Problem gehabt hätte. Du hattest Probleme mit dem 27er weil sie zetert, genauso könnte sie zetern wenn du 120 T bei der Steuererklärung einreichst.ALS BEISPIEL ! Ich glaube, ich schreibe zu kompliziert
     
  20. Nee, ich versteh schon :) Wollte nur nochmal auf die unfassbar lange Bearbeitungszeit beim 27er hinweisen
     
  21. Eigentlich müssten die Behörden den 27er viel wohlwollender ausstellen. Je mehr 27er, desto mehr Personen sind an die vielen gesetzlichen Pflichten und Auflagen gebunden,… soll heißen desto mehr steht Feuerwerk „unter der Kontrolle“ der Behörden.

    Aber stattdessen setzen sie die Hürden teilweise so hoch, dass die FW-Interessierten vergrault werden und sich dann in der Konsequenz „anderweitig“ und damit meist illegal eindecken. Und schon hat man das, was wirklich keiner will.

    Behörden erreichen meiner Meinung nach mit so einem Vorgehen genau das Gegenteil.
     
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  22. Das ist nicht der Ernst? Doch? Alter... :wall:
    Wenn du etwas Zeit hast, mach ich mich gern mal ran. Hab aber die nächsten zwei Wochen so einen besch*ssenen Dienstplan, das ich dir zeitnah leider nicht versprechen kann.
    Ansonsten gern. ;)
     
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  23. Wer von euch hat heute eine e mail von röder bekommen
     
  24. Wie passt die Frage zu dem Thread?
    Stehe ich hier auf dem Schlauch?
     
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  25. Ich habe kein gefunden wo ich das fragen kann
     
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