Handhabung & Technik Elektrische Zündung

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von rocketlauncher, 11. Nov. 2002.

  1. Ich habe hier im Forum noch nichts darüber gefunden und aus anderen Erklärungen werde ich nicht schlau. Wie funktioniert eigentlich die elektrische Zündung? Von Zündkreisen und allem habe ich leider (noch) überhaupt keine Ahnung...
     
  2. Hallo Rocketlauncher,

    Die entsprechende Erklärung findest Du hier im Feuerwerk-Lexikon!

    Grüsse,
    Potafeu
     
  3. Ah ja danke.
    Und wird dann jeder einzelne Feuerwerkskörper mit je einem Kabel versehen (und einer Zündkapsel) oder wie läuft das ab? Und wie werden die einzelnen Zündungen dann gesteuert?

    Vielleicht tue ich mich ein bisschen blöd, aber ich würde es halt gerne verstehen.
     
  4. Kein Problem..

    Hi!
    Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten elektrisch zu zünden:
    - Zünder in Ausstoßladung und Zerlegerladung (ganz neu, oder?!)
    - Zünder in der Ausstoßladung
    - Zünder an der Bombenstoppine
    - Zünder an der Stoppine, mehrere Bomben verleitet


    Die zum Zünden notwendige Spannung kommt dann entweder von ner starken Batterie, Netzanschluss (eher selten), Kurbel (mit Generator) usw., wird dann per Nagelbrett (über das die Stromkreise geschlossen werden), manueller Zündmaschine oder elektronischer Zündmaschine geschossen, da gibt es verschiedene Systeme die für musiksynchrone Feuerwerke komplette Ansteuerung mit Musikeinspielung usw. möglich machen. Das Feuerwerk wird dann quasi vor der entsprechenden Ausrüstund (z.B. Rechner) designed und sieht wenn alles glatt läuft dann hinterher ungefähr so aus wie man sich das vorgestellt hat.


    mfg,
    Tobias Hagemeier (HSE)
     
  5. Jo hab da auch nochmal ne frage: wenn ich mir dann sone zündpultmaschiene mit kurbel gekauft habe, dann brauche ich ja noch Zünder nur wo bekomme ich die und welche klasse sind die ?
    ( zum zünden von grüner visco)
     
  6. [Was hast Du vor...]

    Hallo humgalli,

    also elektrische Zünder bekommst Du eigentlich bei jedem Großfeuerwerker. (z.B. bei den verschiedenen Sponsoren )
    Die Zünder haben ein ZZ Zulassung und sind soweit ich weiß frei ab 18.

    A B E R !!!
    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann möchtest Du damit grüne Visco zünden; dies ist aber ohne Schein nur erlaubt, solange sich an der Visco kein Feuerwerkskörper befindet.

    Zündest Du einen Klasse I, II, T1 Artikel mit einem E-Zünder, dann hast Du diesen Artikel durch das Anbringen eines Zünders bereits verändert und damit einen Klasse IV Artikel geschaffen.

    Dafür benötigst Du dann einen Schein.


    Übrigens darfst Du mir gerne verraten, wo man noch eine Kurbelmaschine zu einem fairen Preis bekommt...

    Gruß
    *Stardust*

    P.S.: Falls Du nicht glaubst, dass das Anbringen des Zünders eine Veränderung darstellt, dann nutze bitte die Suche, da dies schon öfter diskutiert wurde. Danke.
     
  7. ....also aus rein "nostalgischen" Gründen zum Thema Kurbelmaschine.


    Es gibt diese stromfreien Radios - kennt Ihr bestimmt - einmal an der Kurbel drehen und drei Stunden Radio hören ohne Batterie.
    Wenn man das Radio entfernt - bleibt eine hübsche kleine Kurbelmaschine.

    Ebenfalls geeignet sind die alten Ratschen-Taschenlampen - bei denen man durch "quetschen" der Mechanik einen Kondensator geladen hat welcher dann für 5 Minuten oder so die Lampe hat leuchten lassen.
     
  8. Erstemal vielen dank für eure Antworten, ne die Kurbelmaschine baue ich mir selbst und mit Visco meinte ich die kl. II Visco das heißt die schon an den Körpern drann ist.
     
  9. Hallo humgalli,

    Auch das Anbringen eines Zünders an diese original-Visco ist bereits eine Veränderung des Feuerwerkskörpers!

    Grüsse,
    Potafeu
     
  10. Schon klar !
     
  11. elektrische Zünder

    Hallo, ich weiß, dass man Feuerwerkskörper der Klasse II nicht verändern darf, sonst werden sie zu Klasse IV Artikeln.

    Meine Frage lautet aber:

    Weiß jemand von euch ob es in ÖSTERREICH erlaubt ist als Privatperson Feuerwerk der Klasse II zu Silvester elektrisch zu zünden?

    Danke im Vorraus, und viele Grüße,
    Gunpowder.
     
  12. Hi !

    Meines wissens ist es in allen EU Ländern den
    Scheininhabern vorbehalten elektrisch zu zünden.
    Bin mir aber nicht ganz sicher...

    Gruss

    Dr.Pyro
     
  13. Danke für die Antwort, werde mich noch genauer erkundigen.

    Grüße,
    Gunpowder
     
  14. Österreich

    Die elektrische Zündung von FWK ist lt. Pyrotechnikgesetz von 1974 auch in Österreich Befugten vorbehalten.

    Grüsse
    Bernd
     
  15. Re: Österreich

    Quelle? Welcher §, welcher Absatz?

    Meines Wissens - und ich bin gestern ds ganye Pyrotechnikgesetzt nochmal durgegangen - ist eine elektrische Zündung von Feuerwerk rechtlich gleichzusetzen einer Handzündung.

    Es darf lediglich keine veränderung am Feuerwerkkörüer vorgenommen werden. Aber wenn du einen Klasse 2 Artikel findest, welcher bereits einen elektrishcen Zünder eingbaut hast, dann müsste es selbst ein 'Laie' dürfen - wobei in den Elektrozünder eine Zündverzögerung eingebaut sein müsste, um die vom ÖSterreichischen Gesetz vorgeschriebenen Mindestverzögerung bei Kl2 artikeln zu gewährleisten - also minmal 3 Sekunden, maximal 6 Sekunden.

    Aber du hast insofern recht, als dass man keine E-Zünder an Zündschnüre anbringen darf, da dies eine gemeinsame Zündung von Klass 2 oder Klass1 Artikeln wäre und dies ist untersagt.


    Was aber meiner Meinung nach interesant wäre, das ist, wie es sich für lose Pyrotechnische Sätze für technischen Anwendungen verhält, wie zB Raketenmotoren für den Modellbau. hier müssen rein theoretisch jene Zündmechanismen verwendet werden, mit denen der Motor ausgeliefert wird - also sprich ist eine Zündschnur vorhanden, MUSS eine Zündschnur verwendet werden, da es sich sonst um ein verändern des pyrotechnischen satzen handelt - vice versa für Motoren, die mit E-zündern geliefert werden.

    Ich bin schon auf die Antworten gespannt :)
     
  16. Hallo RaVeN,

    Bitte poste hier doch mal welche Kl. II Artikel Du kennst die vom Hersteller mit el. Zündern, statt mit Zündschnüren ausgeliefert werden. Also ich kenne keine.

    SprengG. / Anlage zur ersten SprengV. § 22:

    "Pyrotechnische Gegenstände der Kl. II müssen mit anzündbaren oder anreibbaren Verzögerungssätzen von min 3 Sek. bis max. 8 Sek. ausgestattet sein...."

    Gruß, Andreas
     
  17. Ich hab ja auch nur auf seine Frage geantwortet

    Und Meine Antwort war dann wie folgt

    Ich schrieb ja, dass er es darf, wenn er einen Kl2 Artikel nach österreichischem Recht findet (er kommt ja aus Wien) welcher bereits werksmäßig mit e-zündern ausgestattet ist und eine 3-6 sekündige zeitverzögerung beinhaltet, dann darf er diese auch zünden - ob diese kommerziell verfügbar sind ist zweitrangig - es ging um eine rechtliche Frage

    Das Deutsche Pyrotechnikgesetz interessiert mich in diesem Zusammenhang nicht, da die Antwort an einen Österreicher gerichtet war und deshalb das Österrreichische Pyrotechnikgesetz vm 3.Mai 1974 Anwendung findet.

    Ich will jetzt keinesfalls unsympathisch wirken oder dergleichen aber ich bin halt auf die Frage von Gunpowder eingegangen ;)

    Aber du kannst ja mal das Österreichische Pyrotechnikgesetz einsehen:

    http://www.bmi.gv.at/downloadarea/kunsttexte/Pyrotechnikgesetz.pdf

    Eine Frage hätte ich aber noch - gibt es in Deutschland auch ein eigenes Pyrotechnikgesetz oder ist es im SprengG inkludiert?
     
  18. Antwort

    @Raven

    Ich bin ganz Deiner Meinung, habe mich aber nur falsch ausgedrückt! Die Zündung ist bei uns eigenlich nur in §15 geregelt (Gemeinsame Zündung)

    § 15. Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II dürfen nicht
    anders als einzeln gezündet werden; dieses Verbot gilt nicht
    hinsichtlich pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II, die auf Grund
    einer Bewilligung nach § 5 Abs. 2 verwendet werden.

    (§ 5(2) bezieht sich schon auf Klasse III).

    Ich hoffe Ihr hattet ein nettes Silvester ;)))
    Prosit 2003

    Uli
    www.rentable.at
     
  19. Jetzt frage ich mich was mit einzeln gezündet werden gemeint ist. Ich denke, dass damit gemeint ist, dass man folgendes NICHT darf: Einmal anzünden und dann 2 oder mehr pyrotechnische gegenstände dadurch angezündet werden - sprich mit einer zündschnur versehen , welche dann alle anderen sachen anzündet.

    Aber ich denke, dass es durchaus erlaubt wäre elektrozünder zum anzünder herzunehmen - denn es besteht eigentlich kein unterschied zwischen einem e-zünder und einem streichholz streichhölzer sind klasse 1 (zumindest die sturmstreichhölzer) und damit dürfte man dann keine pyrotechnischen gegstände der kl1 und 2 anzünden - seeeeeeeehr seltsam - also muss es erlaubt sein einen gegenstand der kl1 oder 2 als klasse 2 elektrisch zu zünden

    auf der anderens eite könnte dies dann auch so interpretiert werden, dass man etwas anzündet, wartet, bis dies ausgebrannt ist und dann erst das nächste zündet - wobei zündung ja das anfeuern definiert - somit darf man zeitversetzt klasse 1 und 2 artikel auch anzünden, wenn diese noch nicht fertig ausgebrannt sind.

    dieser Paragraf ist meiner Meinung nach zu lasch definiert. Wie so vieles im Österreichischen Pyrotechnikgesetz...

    Ich bin schon auf andere Meinungen gespannt :)
     
  20. RaVen....
    ich versteh diese Geschichte im Pyrotechnikgesetz eigentlich nicht wirklich. Was soll denn daran soooo gefährlich sein zb. 3 Batterien der Kl. II mit Zündschnur zu verleiten und zu zünden? Weiß schon dass du nicht das Gesetz bist, aber kennt sich da wer aus? Wäre über eine sachliche Erklärung sehr froh. Das will einfach nicht in meinen Kopf gehen.

    zb.: ich klebe jedes Jahr 4-5 gleiche Batterien auf eine Pressspannplatte um sie dann zeitgleich zu zünden. Wo liegt jetzt der Gefahrenunterschied wenn ich diese Batterien mit Bengalfeuer zünde(nahezu Zeitgleich) oder verleitet mit einem mal? :( ??? :( ??? Kapier ich nicht.

    lg

    Wolfi
     
  21. Also die sache ist ja die, dass das Bündeln von Feuerwerkskörpern ausschließlich Pyrotechnikern der Klasse3 und 4 vorbehalten ist. Ich denke, dass man parallel mit dem Feuerzeug oder Bengalfeuer so viel anzünden darf wie man mag - nur denk ich, dass das verleiten mit zündschnur oder parallele zündung mit e-zündern damit gemeint ist - wahrscheinlich ist dies deswegen im gesetz verankert, um mögliche ungewollte, gefährliche, unvorhersehbare kettenreaktionen zu verhindern.

    sobald etwas mit zündschnur verleitet wird, ist es klasse 3 und man braucht dafür eine bewilligung - sorry ich hab das gesetz nicht gemacht und wenn man damit erwischt wird, dann hat man alle eventuelle Hoffnung auf einen Pyrotechnikerschein verloren, da man dann nicht merh als zuverlässig eingestuft wird :(

    Aber ich würde mich auf eine Diskussion freuen :)
     
  22. Hallo zusammen,

    das Problem mit der pyrotechnischen Verleitung, aber auch gemeinsamen elektrischen Zündung von pyrotechnischen Artikeln ist, dass durch die Kombination derer, das Gesamtsatzgewicht der einzelnen Artikel aufaddiert wird und somit ein komplett neuer pyrotechnischer Satz entsteht, welcher nicht mehr Kl.II sondern schon Kl.III oder gar IV ist.

    Das Gesetz verbietet die Verleitung deshalb, da es zu unerwünschten Kettenreaktionen kommen könnte. Man kann leider nicht davon ausgehen, dass alle, die Silvesterfeuerwerk zünden, auch fachgerecht damit umgehen.

    Man stelle sich nun vor, dass es ein Raketengestell umhaut wo 10 Raketen pyrotechnisch untereinander verleitet sind. Mehr brauche ich nicht dazu sagen oder?

    Im Profibereich auch möglich - ABER: Der geschulte Pyrotechniker hat sich an Sicherheitsabstände bzw. behördliche Auflagen zu halten, da ein Großfeuerwerk ja genehmigt werden muss!!!

    Dasselbe kann bei simultaner E-Zündung auch passieren. Ich glaube, es gehört einfach etwas mehr dazu mit E-Zündung fachgerecht umzugehen, als nur einmal am Silvester. Ich will das niemanden absprechen, aber alle die daran interessiert sind können ja die Kl.III od. IV Pyrotechnikerausbildung machen. Somit steht einer gemeinsamen Zündung nichts im Wege!

    Beste Grüße
    Michael

    P.S.: Zum Pyrotechnikgesetz selbst - DRINGENDE ABÄNDERUNGEN VON NÖTEN!!!
     
  23. Ich denke allerdings, dass das Verleiten aus gutem Grund verboten ist. Denn wenn das Bündeln (Verleiten) einfach legal ist, werden alle Leute dann die nächste Stufe machen, und Veränderungen an den Feuerwerkskörpern vornehmen... Denn meiner Meinung nach ist das schon fast ein Anreitz zum Basteln. Und mit "normalen" Böllern können viele Leute schon genug Ärger machen, ich will nicht wissen, was passiert, wenn an Silvester selbstgebaute Knallerketten herumfliegen.

    Ansonsten gibt es ja auch Möglichkeiten synchron zu zünden, ohne zu bündeln...
     
  24. welche möglichkeiten gibt es denn synchron zu zünden ohne zu bündeln und welche davon sind dann noch legal?

    das ist so nicht ganz richtig. In der Tat gibt es Zb Klasse 2 Vulkane in Österreich, welches ein Gesamtsatzgewewicht von 140 Gramm haben - dies wäre laut Gesetz Klasse 3 - doch werden 3 Vulkane mit je etwa 47Gramm verwendet aber eben gebündelt. Doch ist durch einen eigenen Mechanismus sichergestellt, dass die anderen Röhren nicht gleichzeitig zünden (3 Stufen Vulkan) zB Pina Colada
     
  25. NOCH EINMAL: Sämtliche Vulkane, etc, die miteinander verleitet sind und über 50gr haben sind Kl.III!!! Alle Batterien (Verbundfeuerwerk) über 50 gr Nettoexplosivstoffmasse ebenfalls!

    Wer diese in Österreich verkauft, handelt illegal.

    Wenn ein Artikel vom Hersteller bereits aus verleiteten Effekten besteht, so ist dies als GESAMTER Pyrotechnischer Satz anzusehen. Das Verleiten ist aber nur dem Hersteller bzw. dem geprüften Pyrotechniker erlaubt.

    Beste Grüße
    Michael
     
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