Handhabung & Technik Elektrische Zündung

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von rocketlauncher, 11. November 2002.

  1. Nun, ganz synchron ist das natürlich nicht, aber es gibt zum Beispiel in Raketebabschusständern die Möglichkeiten, durch die aufsteigenden Raketen oder sogar die brennende Lunte die nächststehende zu zünden. Ansonsten hat man:bad: ja immer die Möglichkeit sich Helfer zu holen. Ich finde, das ist eindeutig besser so, denn wie gesagt, Böller mit der 6fachen Sprengkraft sind mir nicht willkommen...
     
  2. Also ich habe jetzt nochmal nachgefragt - bei einem Händler und da sind wird schnelnn noch in das Geschäft marschiert und haben uns den Vulkan von WECO nochmal angeschaut.

    Habe mich mit dem Gewicht deutlich geirrt - insgesamt - wir haben nachgewogen eta 0,7KG - ALLERDINGS wird der artikel EXPLIZIT als KLASSE 2 in ÖSterreich ausgewiesen. Also ist ist es sehr wahrscheinlich, dass dies seine Richtigkeit hat. Immerhin ist Weco doch eine Seriöse Firma - oder?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Firma Falschangaben auf der Verpackung ausweist.

    Allerdings kann es durchaus sein, dass diese Firma spezielle Anwälte hat, welche Gesetzestexte auf eventuelle Lücken überprüft - somit wäre es durchaus denkbar, dass - da im gesetz schwammig vormuliert ein zusammengesetzter satz als 3 einzelteile gilt, da jeder einen eigenen Anfeuerungs, Treib und Effektsatz aufweist - wie gesagt - zu schwammig definiert. Deswegen ist es auch gang und Gäbe - zB bei Raketen mit 200Gramm Bruttogewicht etwa 20-50 Gramm für den Motor und etwa 50Gramm für die Effekte mit Knall zu verwenden - da eben diese beiden Teile 2 eigenständige Pyrotechnische Dinge sind - juristisch betrachtet. So kommt man auf ziemlich genau die hälfte - also ~80-90Gramm Leitstab und dann noch 20-30 Gramm Kartonage und Kleber - der Rest ist ziemlch explosiv und dennoch teilweise schon seit Jahren als Klasse 2 ausgewiesen.

    Und Händler sind DURCHAUS BERECHTIG als Klasse 2 ausgewiesene Pyrotechnische Gegenstände zu handeln - sie sind nicht verpflichtet diese Angaben zu überprüfen - da dies dann ein verändern des pyrotechnischen gegenstandes wäre und somit illegal wäre (zerlegen und nachwiegen)

    Da ist eben prinzipiell ein Problem in der GEsetzgebung da - aber keinesfall beim Händler, welche alles ordnungsgemäß verkauft.

    Ach ja - es gibt durchaus klasse 2 Feuerwerksbatterien, welche über 50 Gramm Gesamtsatzgewicht haben - nur haben die halt zB 100 schuss aber jeder schuss nur etwa 20 Gramm Explosivstoffmasse - wären in AT Klasse 2 - wegen eben dieser Lücke - und warum sollte ein Hersteller nicht genau in diese Lücke produzieren, wenn er damit mehr Geld macht? Der Gesetzgeber sprich die Regierung wird das Pyrotechnikgesetz erst abändern, wenn genug passiert ist - nur sind die Unfälle mit Feuerwerkskörpern in den letzten Jahren rückläufig - das liegt unter anderem daran, dass 70% der Unfälle früher Gehörschäden waren und der GEsetzgeber den §4 bs 2 entsprechen von 0,4gr MKS oder 7gr SCHWP auf 120dB im Abstand von 8m änderte...

    Scheinbar gehen die Menschen auch verantwortungsvoller mit PYrotechnischen Gegenständen um...
     
  3. Wir haben auch Batterien wie Joker, Rainbow Fire, Bolero etc. von NICO auf denen nicht ausdrücklich ausgewiesen ist, dass die in Österreich Kl.III sind. Wir dürfen allerdings jede einzelne Batterie mit einem Kleber mit dem notwendingen Hinweis versehen!

    Das ganze hat mit den Herstellern nicht viel zu tun. Wenn ein österreichischer Händler in Deutschland bestellt, so hat der österreichische Händler darauf zu achten, dass nur die erlaubten Satzmengen verkauft werden. Nur auf die Beschreibung des Artikels zu schauen ist ein wenig dürftig!

    Theoretisch könnte dann eine Herstellerfirma auch Kugelbomben liefern. Druckt man eben die Bezeichnung Kl.II rauf und jeder darfs dann schießen. So einfach ist das ganze schon nicht.

    Es geht eben nur daran, bis mal was passiert und dann dürfen diejenigen Händler, die sich sowieso schon an die Richtlinien halten wieder ins Gras beissen, da dementsprechend wieder schärfere Auflagen kommen. Diejenigen die sich jetzt nicht dran halten, werden es auch danach nicht tun. Aber das ganze ist sowieso nur eine Frage der Zeit und der Markt wird sich von selbst regulieren.

    NEIN, FALSCH!!!!

    Pyrotechnikgesetz, §4.(1) Zur Klasse II gehören pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht (Anfeuerungs-, Treib- und Effektsatz) von mehr als 3 g bis 50g)

    Fast alle Batterien von WECO, NICO, Keller, etc. die auf dem deutschen Markt sind sind Verbundfeuerwerk (<=200gr) und somit in Ö Kl.III, da wir keine Regelung bzgl. dem Verbundfeuerwerk im Gesetz haben wie in Deutschland

    Beste Grüße
    Michael
     
  4. #29 RaVeN, 9. Januar 2003
    Zuletzt bearbeitet: 9. Januar 2003
    Was du kennst die Klasse 2 Kugelbomben nicht ;)
    Ob du es glaubst oder nicht - aber es gibt Klasse 2 Kugelbomben - du bietest sogar welche auf deinem Online Shop an...

    https://riener-feuerwerk.com/silves...id=206052dc5&cp_tpl=5504&cp_pid=326&cp_cat=89

    Aber wer im Glashaus sitzt soll ja nicht mit Steinen werfen... Ich meine ja nur, dass eben auch in eurem Feuerwerksshop rtikel im Silvestershop zu finden sind, welche etwa ein halbes Kilo Bruttogewicht haben - laut Hersteller und so viel Verpackung kann da nit sein, dass die Nettofüllmenge unter 50Gramm ist...

    beispiel:
    https://riener-feuerwerk.com/silves...id=206052dc5&cp_tpl=5504&cp_pid=360&cp_cat=88


    Wobei ich sagen muss, dass ich persönlich von den Klasse 2 Bomben enttäuscht war - da bekommt man mit Klasse 2 Kugelraketen oder Klasse 2 'Großraketen' die größeren und schöneren Effekte her.

    [​IMG]

    Ich hatte die mal vor zwei Jahren und es stand für Österreich dezidiert Klasse 2 oben...

    Die meisten Verbundfgeuerwerke, die ich kenne sind dezidiert in Österreich als Klasse 2 ausgewiesen

    Von dem her ist entweder der Staat ohnmächtig gegen die Hersteller oder die Hersteller halten sich strikt an das Gesetz und nur wir interpretieren es nur falsch. Wobei es ja gerade beim Pyrotechnikgesetz das Problem ist, dass es etwas zu lasch ist - man kann auch als Hersteller viel zu viel hineininterpretieren.
     
  5. ach ja - habe ich ja schon fast vergessen...

    Sicher dürft Ihr das - als Importeur. WEnn aber ein FWK Händler in Österreich Ware kauft, dann Muss dieses bereits geschehen sein und es sind aber - dem Gesetz konform die nötigen Hinweise und Klassenzugehörigkeit vorhanden - wo als ist dein Problem? Wenn FWK Firmen Artikel wie Batterien haben, und dies für Österreich genehmigen haben lassen und den entsprechenden Hinweis angebracht haben, dann werden diese schon eine rechtliche Prüfung mit Fachanwälten und Sachverständigern gemacht haben - denn die Strafen wären in gewisser Weise horrend...

     
  6. Richtig.......habe dieses Jahr auch noch 2 Stück der Tanz der Vampiere hier in ÖSterreich bei einem Händler am 31.12. gekauft. Es stand klar und deutlich(im ORIGINAL!!!) von Weco aufgedruckt:
    in D und A Klasse II. Kann mir nicht vorstellen, dass da weniger als 50g Satzgewicht drinnen sind. Oder?

    Finde die Stufung Kl.III ohnehin etwas eigenartig. ABer das ist eine andere Geschichte.....;)

    lg

    Wolfi
     
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