Handhabung & Technik Elektrozünder

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von lufus, 23. Juli 2008.

  1. Wieso verstehst Du das nicht?

    Rufe einfach mal einen Beamten Deines Vertrauens der Gewerbeaufsicht an und gib ihm den Link zu eBxx mit der Bitte um Klärung bzw. mach ne Anzeige. Innerhalb von wenigen Tagen werden diese illegalen Angebote nicht mehr vorhanden sein. Bisher hat es noch jeden dieser "Händler" zerrissen. Wenn man zudem bei Anzündern ins Angebot schreibt, dass es sich um keinen explosionsgefährlichen Gegenstand handelt ist das zudem vorsätzlich. So wenig Ahnung kann keiner haben.

    Leider sind die GAAs dermaßen überlastet, dass sie nicht selbstständig solche Vergehen ahnden. Wenn allerdings jemand Anzeige erstattet, kommt keiner aus (incl. der beim Händler registrierten ehemaligen Kunden).

    Also viel Spass beim Einkauf pyrotechnischer Gegenstände auf eBxx. Die Rechnung kommt meist erst viel später... und fällt etwas höher wie erwartet aus.
     
  2. Ich würde sagen, JA, da es sich um keinen Feuerwerkskörper der Cat. IV handelt, sondern eben um einen Anzünder aus der Klasse P I (wenn wir gleich nach dem neuen Recht gehen).
     
  3. Also ist es doch verboten sowas bei eb** zu verkaufen / kaufen. Diese Angebote sind schon seit Jahren im Umlauf und ohne das sie mal von eb** wegen Verbot vorzeitig beendet wurden.

    Günstig ist es schon, aber ich gehe dann lieber aus legale weiße zum Offiziellen Verkäufer.


    Danke für deine Aufklärung.
    Gruß
    Dominik
     
  4. Seufz...

    Am Bahnhof werden auch Drogen verkauft und keiner geht dagegen vor. Na ja, ab und zu eben doch :D
    Das heißt eben nicht, dass es erlaubt ist. Aber es ist ein großes Geschäft für den Dealer.

    Wenn es also "billig" sein soll, bestell es gleich in China (siehe weiter oben). Die Ware ist genauso verboten wie ein nicht zugelassener Gegenstand über ebxx. Die Probleme, die man bekommen kann, sind auch die selben.

    Also wenn, dann beim Händler kaufen und, viel wichtiger, in der ungeöffneten ORIGINALVERPACKUNG mit aufgedruckter BAM-ZULASSUNGSNUMMER . Denn viele ebxx Händler haben auch ein Geschäft, wo die selbe Ware angeboten wird. Auf ebxx habe ich noch kein einziges Bild einer Umverpackung der verkauften Anzünder gesehen. Warum wohl... vielleicht macht das ja mal einer. Bei dem würde dann sogar ich etwas bestellen (wenn das gegen die eBxx Richtlinien verstößt ist das was anderes. Hier in diesem Thread geht es ausschließlich um den Verstoß gegen das deutsche SprengG)
     
  5. Ich habe mal nachgefragt und mir wurde gesagt, das die gelben 1m A-Anzünder die Nummer: BAM-ZZE-0024 haben.
    Laut Bam-Liste sind das Pyro-Art Anzünder.

    Ich habe keine von diesen Anzündern bestellt, nur nachgefragt.

    Die Auktion bzw. den Anbieter will(oder darf??) ich hier nicht nennen.
     
  6. Na das klingt doch schon mal gut. Wenn dann auch in der Originalverpackung mit BAM Nr. geliefert wird, ist alles in Ordnung.
    Ich sag ja auch nicht, dass 100% der eBxx Anbieter schwarze Schafe sind.

    Ohne Verpackung: Keine Zulassung! Denn erzählen kann man einem ja viel, wenn die Nächte lang sind.

    Also immer auf die Verpackung bestehen. Sonst hat man rückwirkend ein Problem.
     
  7. Auf dem Artikelfoto liegen die Anzünder in einer geöffneten grauen Kartonschachtel.
    Ich würde behaupten, bei dem Anbieter, den ich kontaktiert habe, geht alles mit rechten Dingen zu.
     
  8. Bis auf das er gegen die eb** Richtlinien verstößt.
     
  9. Richtig, so isses.

    In Anbetracht der Rechtslage aber das kleinste Übel.
     
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