Bestimmung Entwurf EU-Richtlinie zur einheitlichen Zulassung von pyrotechnischen Gegenständen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Feuer, 26. März 2006.

  1. Hallo allerseits,

    ich habe kürzlich den folgenden Entwurf "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse" (datiert vom 11.10.2005) erhalten, bei dem es darum geht, für alle pyrotechnischen Gegenstände - auch für Gegenstände der Klasse IV - ein einheitliches, europäisches Zulassungsverfahren einzuführen. Das vorgeschlagene Zulassungsverfahren und die Klassifizierung orientieren sich dabei stark am deutschen System.

    Deutsche Version:
    http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0773_2D05,property=Dokument.pdf

    Englische Version:
    http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/en/com/2005/com2005_0457en01.pdf

    Ein allgemeiner Aufschrei ist wohl zu erwarten. Ich bin für meinen Teil aber zu dem Schluss gekommen, dass ein solches Verfahren auch für Klasse-IV-Pyrotechnik sinnvoll sein würde, zumal ich nicht unbedingt den Eindruck habe, dass sich die durch die Produzenten bzw. Importeure durchgeführte Qualitätssicherung für Pyrotechnik der Klasse IV bewährt hat.

    Viele Grüße

    Feuer
     
    Kobold und unkrautEx gefällt das.
  2. Hallo feuer,

    den Aufschrei würde ich so nicht sehen.... Wenn man sich den text mal wrklich genau durchsieht....business as usual...jedem Land soll gestattet sein, gemäß den eigenen Gepflogenheiten zu agieren...ok...eine Harmonisierung wäre ja schon mal grundsätzlich nicht schlecht. Auch für die Nicht-Profis.....


    Aber das bisher genutzte QS System ist nun mal für die Katz. warum? Weil es keinen Schuß Pulver taugt.

    Durch Stichproben werden die Klasse IV Artikel getestet. Da kein Hersteller einen Karton nur von einer Person herstellen lässt, findet sich in einem Karton vielleicht Bomben von 6 Arbeitern. Wenn nur einer gepfuscht hat, nützt eine Prüfung einer Bombe dieses Kartons (die vielleicht korrekt gebaut wurde) wenig.

    Und Bomben sind nun mal Handarbeit, die lässt sich nicht in einen prüffähigen stoischen Ablauf pressen....

    Aber die lieben Politiker rennen halt auch maschinengesteuert in die Mittagspause....wieso soll das dann in China nicht funktionieren?

    Skyflower
     
  3. Qs

    Hallo Feuer,
    auch ich halte von dem deutschen QS System überhaupt nichts.Alles was dies gebracht hat sind viel höhere Preise,genau im Gegensatz zur Aussage der politisch verantwortlichen Ministerialreferenten vor der Einführung.Jeder klardenkende Mensch wußte damals schon das diese Aussage eine Lüge ist.QS kostet nun mal Geld.Die Preise in Deutschland haben sich seitdem bei vielen Artikeln verdoppelt.Statt der Förderung von einheimischer Qualitätsware hat u.a. das QS-System durch fast unbezahlbare bürokratische Hürden hochwertige individuelle pyrotechnische Fertigung fast in den Boden gestampft. Nach dem Motto "Geiz ist Geil"ist die gleiche minderwertige Ware immer noch auf dem Markt,denn das Q in QS sagt nichts über Qualität aus.Die einseitige Abschottung vom freien EU-Markt wirkt natürlich als Marktschutz für deutsche Importeure,durchs politische Hintertürchen.Eine 100% QS wird es nie geben.Selbst viele der mit Milliarden von Dollar entwickelten US Raketen und Bomben,mit allerteuerster QS,sind daneben gegangen und haben tausende von Frauen und Kindern zerfetzt.Nach deutscher QS hätten diese nicht eingesetzt werden dürfen.
    In Valencia habe ich mit meinem englischen Kollegen Tom hierüber gesprochen.Er sagt das diese Richtlinie keinerlei Rückhalt in England hat,selbst bei Beteiligten am CHAFF Programm.
    Was gebraucht wird sind mehr Eigenverantwortung der Feuewerker,weniger Bürokratie,ein Umdenken von Politikern,Firmen,Auftraggebern und Verbrauchern,weg von diesem unsäglichen "Geiz ist Geil" hin zu "Proudly made in the EU".
     
  4. endlich konkrete Info´s ...

    :shocked: Da ist sie endlich, die Richtlinie :cool:

    Danke, Feuer für das $$-Futter :D , gleich mal ausdrucken und reinbohren :blintzel:
    Erster Eindruck:
    Sieht ja prächtig aus, für die Klasse III in D ... das Ende der BAM -XY * naht !

    LG
    Thomas
     
  5. Hallo Martin,

    ich kann Deinen Aussagen nur zustimmen. Und letztlich ist auch der Markt, d.h. wir als Konsumenten (zumindest in unserer überwiegenden Mehrheit) selbst Schuld, wenn wir selbst pyrotechnische Gegenstände nur noch unter der "Geiz-ist-geil"-Prämisse kaufen. Das ist natürlich eine etwas verkürzte Darstellung, bei der wir den großen Konkurrenzdruck am Markt außen vor lassen, trifft aber den Kern des Problems. Und dass eine Qualitätssicherung durch die Produzenten bzw. Importeure, die nicht oder zumindest kaum kontrolliert und sanktioniert wird, nicht zu Verbesserungen führt, sondern nur zu steigenden Preisen, ist auch klar. Normalerweise wird eine solche Qualitätssicherung eben von den Kunden eines Produktes durchgeführt, die damit ihren Lieferanten prüfen (der natürlich vor Auslieferung selbst auch prüft, damit seine Kunden nach Möglichkeit keine böse Überraschung erleben, weil er will sie ja - zumindest im Normalfall - behalten). Das wesentliche Element bei Produzenten wäre ein Qualitätsmanagementsystem, das den gesamten Produktionsprozess umfasst und eine einheitliche Qualität der Produktion gewährleisten sollte. Insofern hat Skyflower mit seiner etwas überspitzt formulierten Kritik von den Produkten mehrerer Arbeiter in einer Kiste recht: Wenn es keine einheitlich (qualitäts-)gemanagte Produktion gibt, kommt in der ausgelieferten Kiste eben eine bunte Mischung zustande, die man prüfen kann, soviel man will, ohne dass sich dadurch die Qualität verbessert. Zumal wohl kaum jemand Ware, die nicht den Standards entspricht, zurück schicken oder vernichten wird. Ich habe zumindest nicht den Eindruck bei dem, was so an Ware ausgeliefert wird.

    Der Entwurf der Richtlinie sieht ein integriertes Konzept aus Qualitätsmanagement mit Qualitätsprüfung und Zulassungsverfahren für alle pyrotechnischen Gegenstände vor, so dass diese Probleme wohl behoben werden würden. Das wiederum würde natürlich zu Lasten der Vielfalt der auf dem Markt angebotenen Gegenstände gehen, da es nicht mehr rentabel wäre, kleine Mengen pyrotechnischer Gegenstände zu importieren, zuzulassen und regelmäßig auf Einhaltung der Standards zu prüfen. Andererseits würde es wohl eine einheitliche Zulassung geben, die nach Prüfung in einem Mitgliedsstaat der EU in allen anderen Gültigkeit für die entsprechende, einheitlich gülitige Klasse hätte. Dies würde dem o.g. Effekt wiederum entgegen wirken, weil pyrotechnische Gegenstände aller Klassen in der EU frei handelbar wären. Der gegenwärtige deutsche "Marktschutz" durch das politische Hintertürchen des QS, den Du so richtig kritisierst, wäre damit passé. Gleichzeitig bliebe den einzelnen Mitgliedsstaaten natürlich die Möglichkeit, die Nutzung von pyrotechnischen Gegenständen zeitlich einzuschränken und auch auf bestimmte Nutzergruppen mit bestimmten Qualifikationsanforderungen zu begrenzen.

    Warten wir die Ergebnisse von CHAF und die Diskussion um die - erst im Entwurf vorliegende - Richtlinie ab. Auch wenn letztere derzeit nicht viel Unterstützung erfährt, so ändert sich dieses auf dem politischen Parkett doch recht häufig und schnell. Vielleicht wendet sich dadurch doch noch etwas zum Positiven und wir sehen wieder mehr europäische Produkte am Himmel. Denn wenn die Kosten für die Prüfung deutlich steigen und zudem der Import aufgrund von Einstufungen in höhere Gefahrenklassen exorbitant teuer oder unmöglich wird, könnte doch möglicherweise die Produktion im guten alten Europa eine Renaissance erleben. Das alles dann natürlich zum Preis einer erheblichen Marktbereinigung bei einem generell höheren Preisniveau als heute, wobeizahlreiche kleine Unternehmen aufgeben müssten. Aber im Augenblick ist das Gedränge auf dem Markt ja auch zu stark, man betrachte nur die auch hier immer wieder geäusserten Klagen über Preisdumping durch Kollegen - womit wir wieder beim Thema "Geiz-ist-geil" wären.

    Ein Wort noch zur Bemerkung von unkrautEx: Ich weiß ja nicht, was Du mit "BAM-XY*" und deren Ende meinst, aber ich glaube eher, dass die BAM - und ein paar Schwesterorganisationen in anderen EU-Ländern - bei Verabschiedung der Richtlinie in der jetzt vorliegenden Form eine erhebliche Aufwertung erfahren würden, weil dann (Artikel 4, Absatz 3 lit. a in Kombination mit Artikel 9 und Anhang III) genau diese Organisationen die Prüfung und Zulassung aller pyrotechnischen Gegenstände vornehmen würden. Bei derzeitigen Stand der Dinge und den Erfahrungen mit der Umsetzung der QS durch die Importeure selbst oder beauftragte Dritte wäre das m.E. keine schlechte Alternative, was die Sicherheit und damit auch den Spaß beim Umgang mit Pyrotechnik angeht. Und auch die goldenen Zeiten für die Klasse III sehe ich mit dem Entwurf der Richtlinie noch nicht kommen (s.o. zu den möglichen Einschränkungen der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände durch die Mitgliedsstaaten).

    Soweit meine Gedanken dazu.

    Viele Grüße

    Feuer (der jetzt für ein paar Tage von der Bild(schirm)fläche verschwindet...)
     
  6. Richtlinie ist nicht gleich gesetz

    und laut der richtlinie können die einzelnen staaten altersbestimmungen, etc. entsprechend den bisherigen regelungen anpassen
     
  7. Hallo RaVeN,

    natürlich ist eine EU-Richtlinie, zumal der noch zu diskutierende Entwurf, um den es hier geht, kein Gesetz. Das hat hier nach meinem Verständnis auch noch niemand behauptet. Nichtsdestotrotz sind EU-Richtlinien nach ihrer Verabschiedung durch die Mitgliedsstaaten innerhalb einer Frist in nationales Recht umzusetzen. In den eins zu eins umzusetzenden Inhalten wirken die Richtlinien durch Implementierung in nationales Recht mittelfristig daher wie nationale Gesetze. In Teilbereichen haben die Mitgliedsstaaten aber i.d.R. gestalterische Freiräume, um kulturellen und sonstigen Besonderheiten Rechnung tragen zu können. Im vorliegenden Fall der Pyrotechnik beträfe dies wie oben bereits angemerkt z.B. Beschränkungen des Verkaufs und der Verwendung (zeitliche Beschränkungen, Altersbeschränkungen, Qualifikationsanforderungen, etc.).

    Viele Grüße

    Feuer
     
  8. Hi Feuer,

    das war keine überspitzt formulierte Kritik. Es ist Realität!! Ich habe es bei meinen Besuchen in China mehr als einmal miterlebt.

    Da wird eine Charge Bomben (z.B. 3700 Stück rote Peonie, Kal. 75) produziert. Im Beispiel sind das 50 Kartons + Testbomben. An dieser Charge arbeiten z.B. 15 Arbeiterinnen (99% sind halt Frauen) Jede etwas anders und jede hat, das ist menschlich, unterschiedliche Tagesverfassungen. Es kann also u.U. sein, dass eine Arbeiterin (vielleicht neu angelernt oder krank) eine Schicht nur absoluten Bockmist produziert. Die Bomben werden im Freien getrocknet und dann verpackt. Eine Zuordnung ist danach u.U. nur durch die anhängenden Namensschilder möglich. Und das können hier in Deutschland die wenigsten lesen. Mir sind also nur 2 Pyrotechniker bekannt, die chinesisch können.

    Die Ware kommt nun (sagen wir 15 Kartons) zu einem deutschen Importeur. Der lässt die vorgeschriebene QS durchführen. Dabei werden von den 1080 Bomben (15 x 72) wahllos 20 Stück geprüft. Die sind auch alle in Ordnung. Also bekommt der Importeur eine Bescheinigung, seine Ware hat die QS Prüfung bestanden und zahlt dafür nicht gerade wenig Geld. Real gesehen, sind in seinen 1080 Bomben aber vielleicht 100 Bomben, die reine Rohrkrepierer sind. Importeur und Käufer wiegen sich aber ob der bestandenen QS in Sicherheit...... Resultat...u.U. fatal

    Warum ich das so schreibe....Ich habe festgestellt, dass viele Ämter und Jungpyros wegen der QS etwas lockerer an die Sache herangehen. Und das kann ins Auge gehen. Ohne QS war es den Leuten irgendwie bewusster, dass die Bomben auch mal bei Steighöhe 0 ihre Effekte präsentieren.

    Skyflower
     
  9. Qs

    Ein typisch deutscher Fehler?
    Wieso sollte der Explosivstoff in einem Klasse IV Gegenstand seine Gefährlichkeit verlieren nur weil sich ein "Stempel" darauf befindet?

    Gruß motte
     
  10. Das Problem ist, dass dort nicht wirklich steht, was denn nun Klasse 3 ist.

    • Zur Klasse II sollen Feuerwerkskörper gehören, die eine geringe Gefahr darstellen und in beängten Verhältnissen eingesetzt werden können.
    • Zur Klasse III Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, und nur in einem weit offen bereich eingesetzt werden können.

    Das ist aber nun mehr als unpräzise. Zum Beispiel würde ich jetzige Klasse zwei Batterien nicht an Stellen einsetzen, die ich mit beängten Verhältnissen beschreiben würde. Werden Batterien damit etwa Klasse III ? Bei dem Einsatz in beängten Verhältnissen denke ich spontan eher an Bodenfeuerwerk.

    Und was heißen geringe Gefahr, mittelgroße Gefahr... Da haut auch jeder seine eigenen Vorstellungen.

    Über Kaliber, Nettoexplosivmassen und erlaubte/verbotene Sätze wird hingegen nichts gesagt.

    Als Luxemburger stehe ich pyrotechnischen Harmonisierungen sowiso eher skeptisch gegenüber, den wir sind wohl eher die Verlierer als die Gewinner.
     
  11. Ich bin der Meinung das das nur ein Vorteil sein kann, denn dann hätte spanische, italienische, maltesische Ware in Deutschland eine Zulassung ohne lange und kostenintensive Rumprüferei.
    Eine Harmonisierung würde den Handel zwischen den Ländern mal wieder möglich machen.
    Kann man nur hoffen das sich das nicht gleich wieder im Preis niederschlägt, da wurde ja schon einmal wieder falscher Tatsachen verkündet. Auch schade das aufgrund der QS viele gute Effekte verschwunden sind die über Jahre hinweg einwandfrei funktioniert haben.
    Kann man nur hoffen das dies zu einer Effekt vielfalt führt und nicht wieder Kontraproduktiv ausgeht.

    Donnerknall
     
  12. Was die beengten Verhältnisse und die Gefahr angeht - klingt irgendwie nach Schweiz. Dort wird doch so ähnlich eingeteilt. Aber CH ist nicht EU... Ob da jemand von der Schweiz gelernt hat ;) ?
     
  13. Hi!
    Ich gehe davon aus das die Harmonisierung (jedenfalls für Deutschland) nur positives bringen würde. Mal im Ernst: Angesichts des deutschen Aleinganges bei den QS-Gesetzen kann es für uns ja nicht mehr viel schlimmer kommen - was anderes als jetzt schon bei uns praktiziert wird kommt da sowieso nicht bei raus. Und wenn demnächst auch (z.B.) Italien und Spanien das QS-Verfahren durchführen müssen, stehen uns Effekte von Herstellern aus diesen Ländern die bis jetzt das teure QS-Verfahren gescheut haben wieder zur Verfügung. Außerdem werden auch Importeure anderer EU-Länder das QS-Verfahren für ihre Nicht-EU-Ware durchführen müssen, was für mehr Angebot und damit einen stärkeren Wettbewerb auf dem europäischen Markt sorgt. Für die deutschen Kollegen kanns also nur besser werden - das hoffe ich jedenfalls.

    - Tobi
     
  14. Hallo,
    ich hoffe, ich komme mit meiner Frage nicht zu dumm daher....
    Ich hab mir alles durchgelesen, aber festgestellt, dass diese Diskussion sich nur auf Kl.4 bezieht.
    Gilt diese Harmonisierung auch für Kl.1+2+(3)? Da sollte nämlich auch was in Gang gesetzt werden, habe aber davon leider noch nicht so viel mitbekommen.
    Vielleich könnte man das Thema dann auch spliten, ein Diskussions-Thread für Kl.4 und einer für die anderen Klassen!?
    Ich denke mal, dass eine Harmonisierung in den anderen Klassen für die meisten Benutzer des Forums interessant sein würde (wenn nicht sogar alle ;) ).

    MfG Sascha
     
  15. Der Verlinkte Text im Eröffnungsthema behandelt Feuerwerkskörper von "Kategorie 1" bis "Kategorie 4". Dabei enspricht die Kategorie 1 wohl der bisherigen Klasse I (da auch ab 12) und die Kategorie 4 der bisherigen Klasse IV(auch hur für Scheininhaber). Die Kategorien 2 und 3 sind aber nur sehr wage definiert, was ich ja auch in meinem vorherigen Beitrag bemängelt habe. Irgendwo in diesen beiden Kategorien sind die jetzigen Klasse II Feuerwerkskörper anzusiedeln.
     
  16. #16 unkrautEx, 28. März 2006
    Zuletzt bearbeitet: 28. März 2006
    Nun, so wie es aussieht, haben alle die selbe Info: Das pdf-Dokument ...
    Ist recht "einfach" zu lesen, da noch nicht viel "intern verlinkt" ist, d.h. es gibt fast keine Querverweise, wo man hin und her blättern muß, um den Inhalt eines Satzes zu verstehen.
    Ich gebe mal mein Verständnis bezgl. der Frage zum Besten; nicht um die Lesefaulheit anderer zu unterstützen :blintzel: :p :joh: , sondern eher, um mein Verständnis der Prüfung anderer auszusetzen.

    Es wird wohl "Kategorien" geben, die überall "eu-weit" gleich sind.
    Das betrifft die jetzigen dt.-Klassen I, II, III, IV, T1 und T2 ("sonstige"), alle Anzündmittel (dt. Klasse "Z"), nicht aber pm I und II, oder sonstige Munition.

    Allen betroffenen Kategorien ist eine gemeinsame Zulassung bei einem beliebigen, nationalen Institut mit eu-weiter Zulassung nach gemeinsamen Kriterien (welche erst noch definiert werden müssen) verpflichtend, die dann auch "eu-weit" für die jeweilige Kategorie gilt.
    Völlig neu ist das bei der dt. Kl. IV.
    Die zukünftigen Zulassungsnummern (eben nicht mehr BAM-XY) sind eu-weit gültig und zentral abrufbar (und somit auch zentral und schnell zu widerrufen).

    Etwas ähnliches, wie mit den Baby-Raketen (D<->Ö) wird es dann nicht mehr geben:

    Ist ein Gegenstand z. B. Kat. II eingeordnet, dann gilt das überall, innerhalb der EU.

    Was aber weiterhin passieren kann:

    In einem Staat darf man Kat. II ganzjährig ohne Erlaubnis verwenden, in einem anderen Staat gar nicht, oder nur mit Erlaubnis ("Schein"); oder -- hier mit 16, woanders erst mit 46 beim 2ten Vollmond nach Wallpurgis.

    Es bleibt den Einzelstaaten überlassen, wieviel strenger sie die Abgabe/ Verwendung der einzelnen Klassen regeln, sie können "frei" weitere Auflagen hinzufügen, allerdings dürfen sie die Mindestanforderungen der Richtlinie nur sehr begrenzt und begründet unterschreiten.

    Das dt. T2-Äquvivalent und KL. IV müssen überall "Erlaubnisinhabern" (Personen mit Fachkentnissen) vorbehalten bleiben.

    Und es wird sicher keine Kat. II-Gegenstände für Personen unter 16 Jahren geben. Ein höheres Alter (oder andere Auflagen) ist aber als weiterführende Auflage für den nationalen Gesetzgeber kein Problem.

    Neu ist auch die Verpflichtung zur Angabe von Sicherheitsabständen.

    In so weit sind die konkreten Neuerungen, die den Kl. II-Zündler betreffen, auch schon erschöpfend behandelt (meine ich jedenfalls); Details kommen erst (frühstens), wenn man sich über eine "harmonisierte Norm" geeinigt hat, was nun in jeder Kategorie an- oder abgesagt ist ... dann nachzulesen "
    Amtsblatt der Europäischen Union".

    Würde ich nun zum Spekulieren gezwungen, würde ich behaupten, dass mittelfristig kaum noch neue BAM-Neuzulassungen, nach rein dt. Recht erfolgen werden; dafür aber mit Rechtskraft der nationalen Durchführungsbestimmungen die Auswahl an Artikeln aller Kategorien massiv vergrößert wird. (-> "dt." Kat. III :cool: )


    LG
    Thomas
     
  17. So, jetzt habe ich auch Zeit, das mal durchzulesen (deutsche Version).

    In der Bestandsaufnahme wird zwischen Feuerwerkskörpern und Bühneneffekten unterschieden. Interessant.

    In 1.2 ist wohl eine Art Aufklärungspflicht angedacht, die Formulierung lässt aber auch Raum für eine Verbraucherinformation durch Regierung, Verbände oder das Fernsehen (Telekolleg Pyrotechnik ;) ):
    Interessant wird es im eigentlichen Richtlinienentwurf: Artikel 2 - Begriffsdefinitionen - spricht von Unterhaltungsfeuerwerk und von Kfz-Pyrotechnik:

    In Artikel 3 betreffend Kategorisierung gibt es nur zwei Punkte. 'a' Feuerwerkskörper und 'b' sonstige pyrotechnische Erzeugnisse. Letzteres ist wohl eher Klase T mit ihren Unterklassen T1 und T2. Wo ist jetzt das Bühnenfeuerwerk?

    Artikel 7 wird die Kiddies freuen: Einzelstaaten könne das Mindestalter bei vorliegen weiterer Voraussetzungen (Ausbildung) herabsetzen. Klasse II in D mit Schein ab 16, ohne ab 18 ;) (bitte nicht in diesem Fred diskutieren, Suchfunktion 'kleiner Pyroschein').

    Anhang I

    ROTFL!!!! Dicke B(r)ummer und B(r)ummkreisel :D
    Das Ende der Heuler - Anh. I, (4) A:
    Ach ja: Anzündmittel werden nur in Verbindung mit technischen Anforderungen an selbige genannt.

    Ein paar Kleinigkeiten müssen wohl noch geklärt werden (bspw. in der Kategorieüberschrift Art. 2 Nr.4 Pyros 'für den Kraftfahrzeugsektor' durch 'sonstige' Pyros ersetzen).

    Die Entwicklung wird spannend. Wir sollten uns hier nicht in die Haare geraten, sondern eine tragfähige, pragmatische Lösung finden, damit die deutsche Gesetzgebung nicht in eine für uns (verantwortungsvolle und sicherheitsbewußte Nutzer) nachteilige Richtung geht.
     
  18. Informationen und Diskussionen über die EU-Richtlinie über pyrotechnische Gegenstände

    Ein wichtiges Thema neben den Ergebnissen des CHAF-Projektes im Rahmen des Symposiums war die im Entwurf vorliegende EU-Richtlinie über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände.

    Aus Gründen der Übersichtlichkeit unterteile ich die Erkenntnisse wie folgt in mehrere zusammenfassende Beiträge und ein Fazit:



    • Vortrag von Martin Guest über die Richtlinie aus Sicht der (britischen) pyrotechnischen Industrie
    • Kritik und Forderungen des italienischen Pirico-Konsoriums bezüglich der Richtlinie
    • Informations- und Diskussionsveranstaltung der European Fireworks Association
    • Fazit
    Der derzeitige Stand ist, dass es im Europaparlament eine erste gemeinsame Anhörung interessierter Parteien durch das Parlament und die Kommission gegeben hat. Im Frühsommer soll dann die erste Lesung des Richtlinienentwurfs im Europaparlament erfolgen. Danach geht der Entwurf mit den Änderungsvorschlägen des Parlamentes und (soweit diese berücksichtigt wurden) der interessierten Parteien zurück an die Kommission. Dort wird sie erneut beraten und anschließend mit oder ohne weitere Änderungen erneut zu einer zweiten Anhörung und Lesung in das Parlament eingebracht. Wie oft dieser Zyklus bis zur Verabschiedung durchlaufen wird, ist unbestimmt und hängt von der inhaltlichen Auseinandersetzung ab.
     
  19. Vortrag von Martin Guest über die Richtlinie aus Sicht der (britischen) pyrotechnisch

    Martin Guest von Black Cat Fireworks Ltd. (UK) stellte als Mitglied der "CBI Explosives Industry Group" und der EUFIAS (s.u.) seine (massive) Kritik an dem vorliegenden Richtlinienentwurf vor. Gleichzeitig gestand er ausdrücklich zu, dass es gute Gründe gebe, die für eine europäische Richtlinie über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände sprächen. Namentlich handle es sich dabei um die Sicherheit von Konsumenten pyrotechnischer Gegenstände und die öffentliche Sicherheit bei der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. Bei der entworfenen Richtlinie handelt es sich um eine Richtlinie für den freien Markt, die den europaweiten Absatz pyrotechnischer Gegenstände, die nach einheitlichen Standards hergestellt, zugelassen und geprüft werden, ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit der Verbraucher gewährleisten soll.

    Zunächst kritisierte Martin Guest, dass die Richtlinie nur eingeschränkt einen europaweiten Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen und Feuerwerkskörpern zulassen wird, sollte sie in der vorliegenden Form verabschiedet werden. Dies begründete er damit, dass die Richtlinie den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnen würde, entsprechend den nationalen Gepflogenheiten eigene, zusätzliche Beschränkungen für pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper) der Klassen 2 und 3 einzuführen, obwohl gerade diese das größte Marktsegment darstellten. Eine vollständige, europaweite Marktöffnung werde es damit nur für die Klassen 1 (entsprechend dem heutigen deutschen Kleinfeuerwerk) und 4 (entsprechend dem heutigen deutschen Großfeuerwerk) geben. Diese seien aber vergleichsweise kleine Marktsegmente. Aufgrund des hohen Aufwandes für die Prüfung und Zulassung der pyrotechnischen Gegenstände könne hier eine Marktöffnung damit nur mit hohem finanziellen und organisatorischen Aufwand für die Unternehmen erreicht werden.

    Weiter kritisierte Martin Guest, dass der Richtlinienentwurf die mittlerweile fast vollständigen Standards für pyrotechnische Gegenstände der Serie EN 14035, die für die Klassen 1, 2 und 3 entwickelt wurden (Klasse 4 wurde ausdrücklich ausgenommen) nicht berücksichtigt und teilweise weitergehende bzw. widersprüchliche Anforderungen aufstellt. Daraus folgt, dass die Normen der Serie EN 14035, deren Entwicklung rund 15 Jahre in Anspruch genommen hat, überarbeitet werden muss, was innerhalb der in der Richtlinie vorgesehenen Umsetzungsfristen als unmöglich angesehen wird. Da die Klasse 4 in den Normen nicht berücksichtigt wurde, müsste diese für die Klasse 4 komplett neu entwickelt werden, was aber als nicht sinnvoll angesehen wird. Statt dessen wurde von Martin Guest vorgeschlagen, die Hersteller zur Mitlieferung von sicherheitsrelevanten Informationen mit pyrotechnischen Gegenständen / Feuerwerkskörpern der Klasse 4 zu verpflichten, die es einer qualifizierten Person (d.h. einem ausgebildeten Pyrotechniker) ermöglichen, sicherheitsrelevante Entscheidungen sachgerecht zu treffen.

    Insbesondere das Prüfungs- und Zulassungsverfahren bei benannten Stellen der einzelnen Staaten, das in etwa dem derzeitigen Zulassungsverfahren der Klasse 2 in Deutschland entsprechen würde und dann auf alle pyrotechnischen Gegenstände anzuwenden wäre, wurde scharf kritisiert. Dabei führte Martin Guest an, dass es allein in Großbritannien rund 80.000 (!) unterschiedliche pyrotechnische Artikel auf dem Markt gebe, wobei jedes Jahr hunderte neuen hinzu kämen. Sowohl aus Sicht der Umsetzbarkeit durch die benannten Stellen als auch aus Sicht des administrativen und finanziellen Aufwandes in der pyrotechnischen Industrie sei diese Forderung der Richtlinie unrealistisch.

    Weiter wurde kritisiert, dass für den Richtlinienentwurf bislang keine ausführliche Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt wurde, wie sie normalerweise für Richtlinienentwürfe erfolgt. Es wurde gefordert, diese umgehend und ausführlich nachzuholen.

    Zur Verbesserung der Richtlinie, deren Notwendigkeit grundsätzlich anerkannt wurde, wurden folgende Forderungen aufgestellt:



    • Grundsätzliche Anerkennung von Konformitätsnachweisen nach harmonisierten Standards, Produktklassifizierungen und Sachverständigen innerhalb der gesamten EU und ohne Ausnahmen
    • Die Mitgliedsstaaten sollten die Möglichkeit erhalten, das Alter und die Verkaufszeiträume von pyrotechnischen Gegenständen bzw. Feuerwerkskörpern zu beschränken.
    • Die Sicherheitsanforderungen der Richtlinie sollten denen der bestehenden Standards der Serie EN 14035 angepasst werden und nicht umgekehrt.
    • Statt der aufwändigen Prüfung und Zulassung durch benannte (staatliche) Stellen sollte ein einheitliche Produktionskontrolle eingeführt werden und den Konformitätsnachweis ergänzen. So könne bei deutlicher Reduzierung des administrativen und finanziellen Aufwands ein gleichbleibend hoher Sicherheitsstandard gewährleistet werden.
    • Sofern die Forderungen bezüglich der Übernahme der Standards der EN 14035 nicht entsprochen wird, sollten der Zeitplan für die Implementierung der Richtlinie und die Übergangsfristen entsprechend angepasst (d.h. deutlich verlängert) werden.
    • Die Klasse 4 sollte von der Richtlinie weiter ausgenommen werden und nicht einem Prüfungs- und Zulassungsverfahren unterliegen. Statt dessen wurde ein Prüfverfahren durch die Hersteller bzw. Importeure vorgeschlagen, das dem derzeitigen deutschen QS-Verfahren entsprechen bzw. in Teilen darüber hinaus gehen würde. Alle sicherheitsrelevanten Informationen würden danach auf dem Gegenstand und der Verpackungseinheit dokumentiert werden (u.a. Effekt, Nettoexplosivstoffmasse, Prüfinstitut und Prüfnummer, Hersteller/Importeur, Steighöhe, Brenndauer der Anzündung, Steigzeit, Effektdauer, Effektdurchmesser, Rückfallhöhe, etc.).
     
  20. Kritik der italienischen Unternehmen

    Kritik und Forderungen des italienischen Pirico-Konsortiums (Konsortium von süditalienischen Feuerwerksunternehmen) und des ANISP (Verband der italienischen Feuerwerksunternehmen)

    Das Pirico-Konsortium übte im Rahmen der Anhörung Ende März vor allem folgende Kritik (hauptsächlich bezogen auf Großfeuerwerk bzw. pyrotechnische Gegenstände der Klasse 4):


    • Die Richtlinie berücksichtige nicht die sehr unterschiedliche Feuerwerkskultur in den europäischen Nationen, die z.B. in Italien sehr stark als künstlerisches Handwerk ausgeprägt sei.
    • Die Richtlinie berücksichtige nicht, dass die meisten Firmen sehr klein seien. So hätten weniger als sechs italienische Feuerwerksfirmen mehr als vier bis fünf Vollzeitbeschäftigte, die das ganze Jahr über beschäftigt würden.
    • Die Richtlinie würde bei einer Umsetzung in der vorliegenden Form aufgrund der hohen Kosten für die Zulassung zu einer Verdrängung kleiner Firmen vom Markt führen, da diese die Kosten für die Zulassung pyrotechnischer Gegenstände nicht tragen könnten. Man schätzt, dass die Zulassung je Gegenstand 2.500,- bis 3.000,- € kosten würde. Die jährlichen Kosten je pyrotechnischem Gegenstand (kontinuierliche(s) Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement) würden sich auf zusätzlich 300,- bis 400,- € belaufen. Damit würde auch die italienische Feuerwerkstradition, die stark auf Familienbetrieben und der Weitergabe von Wissen innerhalb von Familien beruhe, zerstört werden.
    • Die Zeit von mindestens sieben bis acht Monaten, die für eine Zulassung von pyrotechnischen Gegenständen benötigt werden würde, sei nicht mit Kreativität und der Herstellung von spektakulären Einzeleffekten, die für die italienische Feuerwerkerei typisch seien, kompatibel.
    • Die Umsetzung der Richtlinie würde dazu führen, dass nur wenige Betriebe überleben würden und die Produktion von handwerklicher Fertigung auf industrielle Produktion werden umstellen müssen. Damit würde eine sehr lange Tradition und Kultur der italienischen Feuerwerkerei verloren gehen.
    Das Pirico-Konsortium hat daher bei der Anhörung von Europaparlament und Kommission gefordert:
    • Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen durch den Hersteller im Rahmen von eigenen Feuerwerken oder Produktvorführungen sollte nicht als Inverkehrbringen gewertet werden.
    • Ebenfalls sollte die Weitergabe von Halbprodukten von Hersteller zu Hersteller nicht als Inverkehrbringen bewertet werden.
    • Die Zulassung von einzelnen pyrotechnischen Gegenständen sollte auch für Gruppierungen derselben gelten und für letztere (z.B. fertig mit oder ohne verleitete Bomben) keine erneute Zulassung erfordern.
    • Die Zulassung von Toleranzen für pyrotechnische Gegenstände (5 % Toleranz bezogen auf die Abmessungen und 10 - 15 % Toleranz bezogen auf das Gewicht), da diese Abweichungen in der traditionellen, handwerklichen Fertigung geradezu typisch sind.
    • Es sollten Ausnahmen für die Vorführung von pyrotechnischen Gegenständen bei Vorschießen, Messen und internationalen Wettbewerben zugelassen werden. Dazu könnten die pyrotechnischen Gegenstände für den Einzelfall spezifisch gekennzeichnet bzw. beschriftet werden.
    • Es sollte ein fester Zeitraum in der Richtlinie festgelegt werden, innerhalb dessen die zuständigen Behörden bzw. Institute nach Eingang eines Antrages auf Zulassung die Prüfverfahren abschließen müssen.
    • Es sollte sichergestellt werden, dass außereuropäische Hersteller bzw. Importeure von pyrotechnischen Gegenständen die gleichen Bedingungen erfüllen müssen wie europäische Hersteller. Dies gelte insbesondere für Haftungsfragen.
    • Bereits im Rahmen von nationalen Prüf- oder Zulassungsverfahren durchgeführte Tests sollten für die Zulassung nach der Richtlinie anerkannt werden.
     
  21. Informations- und Diskussionveranstaltung der European Fireworks Association "EUFIAS"

    Die EUFIAS wurde von Franz Arntz, einem niederländischen Kollegen, gegründet. Die EUFIAS ist ein Zusammenschluss von Berufsfeuerwerkern und nationalen Verbänden der Pyrotechniker bzw. der pyrotechnischen Industrie. EUFIAS hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessen der europäischen Feuerwerksindustrie gegenüber der EU zu vertreten, wobei das Hauptaugenmerk derzeit auf der im Entwurf vorliegenden EU-Richtlinie über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände liegt (s.o.). Die EUFIAS hat auf diesem Weg einen ersten Achtungserfolg erzielt und wurde Ende März als Interessenvertreter der pyrotechnischen Industrie akzeptiert und zur Anhörung des Parlamentes eingeladen, wo der Standpunkt der EUFIAS vorgetragen wurde.

    Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens im Europaparlament gibt es bei den großen Fraktionen, namentlich den Sozialisten und den Konservativen (Europäische Volkspartei EVP) je eine:bad: Berichterstatter(in). Es ist dem Einsatz von EUFIAS zu verdanken, dass die zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter der Berichterstatter beim Symposium zu Gast waren, die Woche über das Gespräch mit den anwesenden Vertretern der Industrie gesucht und nach eigenen Angaben viele neue Informationen und Eindrücke, die in das Verfahren einfließen werden, gewinnen konnten. Insbesondere gaben beide zu, die Größe und Struktur der pyrotechnischen Industrie in Europa, die hauptsächlich aus sehr kleinen Unternehmen besteht, bislang völlig falsch eingeschätzt zu haben, was die Anforderungen der Richtlinie in anderem Licht erscheinen lasse. Beide riefen im Rahmen der Informations- und Diskussionsveranstaltung der EUFIAS die anwesenden Vertreter der pyrotechnischen Industrie und der Feuerwerksunternehmen dazu auf, ihre Bedenken schriftlich zu formulieren und bis Mitte Juni an die zuständigen Berichterstatter beim Europaparlament zu senden, damit diese im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden können.

    Im Rahmen der Veranstaltung kritisierte ein schwedischer Teilnehmer, der bislang für die zuständige schwedische Behörde gearbeitet hat und nun die Fronten zur Industrie gewechselt hat, in scharfer Form vor allem die Eile, mit der die Richtlinie durch die Gremien "gepeitscht" wird und zog den Vergleich zur früheren Normen über pyrotechnische Gegenstände (Serie EN 14035), die für ihr Entstehen 15 Jahre bis zu einer konsensfähigen und ausgereiften Version benötigt hat.

    Insgesamt wird Kritik in den europäischen Gremien in erster Linie wohl von britischen Vertretern und, weniger stark, von schwedischen Vertretern geübt. Weitere Kritiker soll es nicht geben. Insbesondere Spanien und Italien sowie Deutschland sollen in der EU zu den Befürwortern der Richtlinie gehören.

    Weiter stellte Frans Arntz die Forderungen der EUFIAS bezüglich der Richtlinie vor, die im Rahmen der Anhörung im geltend gemacht wurden (analog Vortrag von Martin Guest, siehe auch www.eufias.org).


    Auf der Website www.eufias.org wird kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen bezüglich der Richtlinie informiert. Die Mitgliedschaft in der EUFIAS ist (derzeit) kostenlos, aber auf professionelle Feuerwerker und Feuerwerksfirmen beschränkt.
     
  22. Fazit

    Zusammenfassung und Fazit zu derzeitigen Stand der Richtlinie über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände

    • Die Richtlinie wird nach Ansicht aller Beteiligten definitiv kommen.
    • Möglicherweise kommt die Richtlinie sehr schnell, d.h. bis Mitte 2007.
    • Die pyrotechnische Industrie hat gerade erst angefangen, sich an der Gestaltung der Richtlinie zu beteiligen. Spät, aber nicht zu spät!
    • Durch massive Lobbyarbeit und Vertretung gemeinsamer (europäischer) Positionen hat die pyrotechnische Industrie noch die Möglichkeit, gestaltend in den Prozess einzugreifen und wichtige Änderungen herbei zu führen.
    • Die Richtlinie wird mit sehr langen Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren versehen sein.
    Soweit der Bericht zum aktuellen Stand der kommenden EU-Richtlinie. Viel Text, ich hoffe nicht zu viel Text...

    Viele Grüße

    Feuer
     
  23. Hallo,
    hab mich mal gewzungen alles durchzulesen ;)
    Sehr interessant!
    Gibt es schon gewisse Vorstellungen für die Harmonisierung?
    Z.B. Satzmengen etc.?

    MfG Sascha
     
  24. gute Arbeit!

    Hallo Feuer,

    erst einmal viel Lob für die erschöpfende Zusammenfassung.
    Etwas ist mir aber noch nicht ganz klar geworden. Bei den vielen Kritikern
    muß es aber auch jemanden geben der diesen Entwurf eingebracht hat bzw.
    ihn vorantreibt. Wem nützt die neue Regelung wenn sie so umgesetzt werden sollte?
    Gewinner währen auf alle Fälle die Prüfbehörden, die bekämen eine Menge zu tun.
    Wenn man sich Entwicklungen in anderen Bereichen anschaut, kann man absehen das
    Prüfungen auf sogenannte "Notified Bodies" übergehen die es europaweit bzw. weltweit gibt.
    Diese müssen von den jeweiligen Staaten gegenseitig anerkannt werden.
    Da stellt sich wirklich die Frage, wer Initiator dieses Entwurfes ist?

    Gruß Abo
     
  25. Initiatoren der Richtlinie

    Hallo Abo,

    zunächst Danke für das Lob. Die Antwort auf Deine Frage hast Du Dir im Prinzip selbst schon gegeben: der Richtlinienentwurf geht letztlich auf die nationalen Behörden wie z.B. die BAM in Deutschland oder die Innenministerien von einzelnen EU-Staaten zurück. Der Entwurf der Richtlinie trägt auch eindeutig die Handschrift des deutschen Klassifizierungssystems für pyrotechnische Gegenstände.
    Ansonsten wurde die Grundlage für die neue Richtlinie bereits in der "Richtlinie 93/15/EWG zur Harmonisierung der Bestimmungen über das in
    Verkehr bringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke" von 1993 gelegt, in der die Pyrotechnik ausdrücklich ausgenommen und für diese bereits zum damaligen Zeitpunkt eine eigene Richtlinie vorgesehen wurde.

    Viele Grüße

    Feuer
     
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