Pyrotechniker Entwurf Pyrotechnikgesetz 2010 und Stellungsnahmen

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Eistee, 19. Okt. 2009.

  1. viscum, wickinger und Pyromaner gefällt das.
  2. gleich vorauseilend: sollte ich mit meinem Wissensstand nicht ganz aktuell sein, ersuche ich um Aufklärung.

    Wenn ich mir die Liste der zur Stellungnahme aufgeforderten Institutionen, Kammern und Behörden durchlese, erfasst mich die Wehmut nach einer "Pyrotechnikerkammer".

    Da wird - ohne die erwähnten Stellen abwerten zu wollen - die Dentistenkammer und die österr. Bischofskonferenz um Stellungnahme zum neuen Pyrotechnikgesetz gebeten, und ich als direkt Betroffener mit meinem zugegeben noch im Wachsen begriffenen Betrieb, kann im wesentlichen nur zur Kenntnis nehmen, was dann als Gesetz beschlossen wird.

    Da hab ich mich doch am Kopf kratzen müssen ....:shocked:
     
  3. Als ob die Grünen je irgendwo ernst zu nehmen wären ...
    Natürlich sind nur die extra-lauten Blitzknaller an der Feinstaub Belastung schuld! Und die armen Tiere, ach herrje, bitte denkt doch mal einer an die Tiere ...:crash:

    Es wird sich nicht viel ändern, Gott sei Dank!
     

  4. :narr: Auch Zahnärtze und Bischöfe wollen Böllern !
     
  5. Pyrotechnikerkammer? Wer vertritt tatsächlich die Pyrotechnikbranche in Ö.?
    Na die Bundeswirtschaftskammer (WKO) und deren Ableger in den Bundesländern.

    Die haben sich sicher mit den Pyrotechnikfirmen (also ihren zahlenden Mitgliedern) in Verbindung gesetzt und deren Anregungen, Wünsche, Probleme usw. erfragt. Das werden doch alle Pyro-Unternehmer hier im Forum bestätigen können, oder?
    Die WKO hat sicher zeitgerecht einen kleinen billigen Serienbrief an alle Pyro-Unternehmer ausgesandt und um Vorschläge, Anregungen usw. bei so einer einschneidenden / richtungsweisenden Gesetzesänderung (für die nächsten Jahrzehnte) ersucht. Immerhin ist es seit dem Frühjahr in der WKO bekannt, dass das neue Gesetz heuer noch kommen wird.
     
  6. Wer und warum ????? hat meinen Beitrag gelöscht ???
    Es wäre nett wenn man das irgendwie erfahren könnte und vor Allem auch den Grund.

    Meine Frage war doch nur welche Stellungnahme man erwartet, dass Pyrotechniker kein Beruf im Sinne von eigener Kammervertretung ist und deshalb auch keine Kammer hat weil er zum chem. Gewerbe zählt und scherzweise die Feststellung, dass Pyrotechniker kein Beruf sondern eine Krankheit ist.
     
  7. Im übrigen sollte mal jemand den Grünen flüstern dass deren wichtigste Wählergruppe am meisten Blödsinn mit Böllern treibt, wobei wir selbst in Großstädten noch lange keine Berliner Verhältnisse haben.

    Die werden es gar nicht schätzen wenn ihnen ihre Partei ihr Lieblingsspielzeug untersagt...
     
  8. Pyromaner und unkrautEx gefällt das.

  9. aus der Regierungsvorlage herauszulesen ist jetzt der

    § 34 neu dazugekommen:
    Knallkörper mit Blitzknallsätzen
    § 34. Besitz, Verwendung, Überlassung und Inverkehrbringen von zur Knallerzeugung bestimmten
    pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, die als Knallsatz einen Blitzknallsatz enthalten, sind
    verboten.
     
  10. autsch ...
    ok dann gibts halt ab nächstes Jahr keine Schweizer Kracher mehr ...

    Aber bzgl. Satzmengenbestimmung hab ich noch immer nix gefunden ... Lagerbestimmungen wurden auch nicht überarbeitet?
     
  11. F2 !!!! d.H. keine BKS böller für Kids ab 16!
    Ab 18 sind sie dann wieder erlaubt so wie ich das sehe!

    EDIT: OK, fachkunde braucht es ja auch noch ;o)
     
  12. auch nur nach dem Nachweis der Sachkunde
    § 17. (1) Für Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F3 ist der
    Nachweis von Sachkunde erforderlich.

    und
    Besitz und Verwendung
    Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze
    § 28. (1) Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze der Kategorien F3, F4, T2
    und S2 sind nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.
     
  13. ich glaube ich kauf mir noch mal ein paar Cobra 1 solange sie noch klasse II sind....
     
  14. :D:D:D die ersten Hamsterkauf-Überlegungen ^^
     
  15. aus den angeführten Erläuterungnen: Zu § 11:
    Z 1: In die Kategorie F1 fallende pyrotechnische Erzeugnisse können aus polizeilicher Sicht als
    verhältnismäßig harmlos bezeichnet werden. Hiezu werden beispielsweise Wunderkerzen, Bengalhölzer
    oder -zünder, Knallbonbons, Scherzzündhölzer, Schlangen, Knallziehbänder, Partyknaller,
    Tischfeuerwerke und Knallerbsen gehören; dies allerdings nur insoweit, als diese eine sehr geringe
    Gefahr darstellen.
    Z 2: Unter die Kategorie F2 werden vor allem verschiedene Arten von Knallkörpern sowie eine Vielzahl
    von Raketentypen zu subsumieren sein. Das sind zB Doppelschläge, Blitzknallkörper, Pyrodrifter,
    Knallfrösche, Sprungräder, Baby-Raketen, Vulkan-Fontänen und steigende Wirbel, wenn sie ihrer Art
    nach als geringgefährlich einzustufen sind. Als „abgegrenzte Bereiche im Freien“ kommen beispielsweise
    (Innen-) Höfe in Betracht, bei denen – im Unterschied zu den in Z 3 genannten „offenen Bereichen im
    Freien“ – auf eine verstärkte Schallwirkung Rücksicht genommen werden muss.
    Z 3: Von der Kategorie F3 sind pyrotechnische Gegenstände umfasst, die in der Regel nur von
    Einzelpersonen zur Veranstaltung privater Feuerwerke aus konkreten festlichen Anlässen gebraucht
    werden und deren Verwendung im Allgemeinen bestimmte Vorrichtungen und Geräte (zB
    Abschussvorrichtungen) erfordert. Dies wird ua. auf (Feuer-) Räder (Steigende Kronen), Knallkörper,
    Batterien und Kombinationen, wirkungsstarke Raketen und Römische Lichter zutreffen, die einer
    mittleren Gefährlichkeitsstufe angehören und daher nur von Personen mit entsprechender Sachkunde
    verwendet werden dürfen.
    Z 4: Der Kategorie F4 zuzuordnen sind vor allem solche pyrotechnischen Gegenstände, die im Regelfall
    bei größeren Veranstaltungen und naturgemäß vorrangig durch fachlich besonders qualifizierte Personen
    verwendet werden. Hievon werden insbesondere Feuerwerksbomben, Römische Lichter (Bombenrohre),
    Wasser-Feuerwerke, Fächersonnen, Fontänen, Vertikalräder und Feuertöpfe umfasst sein, die eine große
    Gefahr darstellen und folglich Personen mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.
     
  16. sehe ich da einen leichten Widerspruch im Gesetz? ^^
     
  17. @ vash
    Objektiv fallen die Blitzknallkörper wahrscheinlich in F2 (es werden sicher viele solcher pG in Europa in F2 konformitätsbewertet werden). Trotzdem werden sie - auch wenn konformitätsbewertet - in Ö. offensichtlich verboten sein.
    Ich glaub nicht, dass da ein Widerspruch ist; vielleicht sind die Anmerkungen blöd formuliert.
     
  18. Servus,

    siehe unter Übergangsbestimmungen im Gesetzesentwurf:

    (6) Pyrotechnische Gegenstände, die unter die Bestimmung des § 34 fallen, dürfen bis 4. Juli 2013
    besessen, verwendet, überlassen und in Verkehr gebracht werden. Ab dem 4. Juli 2013 dürfen sie
    besessen und verwendet, jedoch nicht mehr überlassen oder in Verkehr gebracht werden. Ab dem 4. Juli
    2017 dürfen sie nicht mehr besessen und verwendet werden.

    Beste Grüße nach Austria,
    Michael
     
  19. Ich find die Grünen mal wieder zu geil. Gerade den Umweltaspekt gegen den Einsatz von BKS-Böllern zu verwenden, grenzt schon an Geistesgestörtheit! :doing::narr:

    Wenn man sich mal anschaut wie da 1000 Corsairs und 1000 unserer Tonschleudern China Böller D oder Super II daherkommen. Wenn ich mir da die Dreck- und Papiermassen von 12,5 Schinken der Chinaböller D/Super II anschaue und dann dann 10 Schachteln der kleinen, stiftgroßen Corsairs daneben stelle, dann kann sich wohl auch ein Blinder mit Krückstock ausmalen, was eine größere Belastung für die Umwelt darstellt... :drool:
    Ich find eigentlich, dass gerade der Umweltgedanke für BKS spricht. :whistling:

    Oh Mann, mein Beileid, dass Ihr wie es aussieht genau so besch*ssene Gesetze bekommt wie wir. :banned:
     
  20. Ihr Österreicher habt mein aufrichtiges Mitgefühl. :(

    Die Sache ist 'ne glatte Schande, anders kann ichs nicht sagen.
     
    Pyromaner gefällt das.
  21. Glück im Unglück ist ja noch die avisierte "Galgenfrist" bis Juli 2013 im Verkauf und Juli 2017 im (End-) Verbrauch.

    Dass ausgerechnet Österreich unsere weltfremden restriktiven Bestimmungen einfach so eins zu eins kopiert und umsetzen will, hätte ich im Leben nicht gedacht.
    Von einer relativ einheitlichen "liberalisierten" EU bleibt mittelfristig offenkundig nicht mehr viel übrig.

    Ach ja, ich sehe schon latent visionär die künftige Preisgestaltung in Austria:

    "Ein halber Schinken Chinaböller D ; macht 99,95 EUR bitte...".
     
  22. Jau, sicher wird das Verbot nicht von jetzt auf gleich kommen, aber die Sache an sich stinkt trotzdem zum Himmel, und zwar vom Kopf (sprich, von Brüssel) weg. Ich stimme dir zu, von der einst so bejubelten EU-Harmonisierung bleibt für uns Kleinzündler wohl nicht allzu viel Gutes übrig. Diese zwanghafte Verbotstour läuft nun schon die letzten zwanzig Jahre so, aber ich gewöhne mich einfach nicht daran, weils so widersinnig, kontraproduktiv, ein Armutszeugnis und überhaupt so hammerhart voll Banane ist, daß es wehtut.
     
    agent1 gefällt das.
  23. Das hast Du nun sehr beschönigend formuliert, meine etwaige Wortwahl würde wahrscheinlich eine lebenslange Internet-Sperrung nach sich ziehen :blintzel:.

    Ich bin mal gespannt, ob meine Nachbarn (Fichtelgebirge versus Tschechien) diesen Unfug auch noch (auf politischen Druck) mitmachen müssen/werden.
     
  24. das ist so unglaublich Schade :(
    Also die Piraten hätten die euch ja wenigstens lassen können.

    Bin mal gespannt wie das dann in anderen Ländern aussehen wird, China Verpuffer überall das wäre krass.
     
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