Firmen & Shops Erfahrungen mit Feuerwerkszauber Hamm/Bergkamen

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Pyro, 18. August 2013.

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  1. Es gibt doch den Online-Shop Bewertungsthread, einfach mal die Forensuche befragen.
     
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  2. @ scorpi:

    Wie sich das bei Kunden aus Österreich darstellt dazu kann ich leider nichts sagen. Das gilt auch für die Frage, ob jetzt österreichisches oder deutsches Recht zum Zuge kommt.

    Meine empfohlene Vorgehensweise bezog sich auf Kunden aus Deutschland, die deutschem Recht unterliegen.

    Ich habe das damals nach kurzer Rücksprache mit einem befreundeten Anwalt so wie beschrieben in Eigenregie durchexerziert. Hat mich wenigstens nur noch die zusätzlichen Kosten für das Einschreiben/Rückschein und den Aufwand für die Anzeige auf der Polizeidienststelle "gekostet".

    Zu einer Rückzahlung ist es dann trotzdem nicht mehr gekommen, weil AIRFIRE alsbald danach Insolvenz anmeldete. Es gab zwar noch einen öffentlichen Aufruf des Insolvenzverwalters, wo man per Onlineverfahren seine Forderungen hatte anmelden können bis zu einer bestimmten Frist, aber dann hatte ich irgendwie mein Passwort verlegt....

    Kurze Zeit darauf ist dann auch die angeblich Verantwortliche Frau Wegemund verstorben. Falls sie das Geld wirklich jemals hatte, hat sie sich trotzdem offenbar nicht allzu lange daran erfreuen können.....

    Werner
     
  3. So, ich habe einfach mal eine Rückforderung per Mail abgeschickt. Ich hatte meinen Ausweis per Mail zugeschickt und dürfte somit zu denen gehören, die zuerst bearbeitet werden. Morgen/Übermorgen kann ich dann melden ob zurücküberwiesen wurde.
     
  4. Ich für meinen Teil werde das vom Kersten jetzt auf's neue veranstaltete Theater (Rückzahlung) nicht mitmachen. Der gute Mann weiß ganz genau, daß er seine Bestellkunden nicht beliefert hat. Willentlich und gewollt.

    Hätte er noch einen Funken Anstand im Leib, würde er die Beträge ganz automatisch zurücküberweisen, die jeweiligen Bankverbindungen liegen ihm ja vor.

    Auf gut Deutsch gesagt: verar***en kann er sich selbst.

    Mein Kontakt zu ihm wird über Mahnverfahren und Polizei hergestellt.
     
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  5. werner, klar, es ist immer fraglich, was dabei rumkommt. imo ist es bei uns ausreichend eine rückzahlung zu verlangen (bereits erfolgt) fristsetzung schadet vielleicht nicht, ändert jedoch nichts an der pflicht des anderen, den schaden so schnell als möglich zu beheben.
    @clef die unterteilung auszahlung mit ausweis/ohne ausweis ist meiner meinung nach haltlos und zielt nur darauf ab, zeit zu gewinnen. ich hoffe mal, du bekommst was. ich werde mich auf keine weiteren spielchen und vertrösten einlassen...
     
  6. hmmm er wird das sicherlich auch wissen, und bei dem was nun hier geschrieben und wurde bei facebook wird er sicherlich wissen was auf ihn zu kommt...den diesmal sieht alles nach schwedischen gardienen aus...dennoch hast du recht, er verfügt über sämtliche rechnunge und auch bankverbindungen...er brauch nur die rechnungen nehmen und zurück überweisen...ne mail habe ich ihm auch geschrieben...werde allerdings noch einen brief hinter schicken...
     
  7. Lieber dritter oktober,

    du nimmst Die Sache mit dem "Feuerwerkszauber" sehr emotional und persönlich auf. Das ehrt Dich.

    Aber mal ganz deutlich: Der Kersten (oder wer auch sonst immer dahinter steckt) hat Dich, mich und alle anderen Besteller hier bewußt und gewollt verschaukelt. Er ist zu feige, sich hier zu äußern und setzt sein "Spiel" weiter fort.

    Evtl. überweißt er sogar einigen wenigen wieder den Kaufbetrag zurück, welche sich dann -ganz in seinem Sinne- hier positiv über ihn äußern. Der große Teil allerdings wird dennoch leer ausgehen.

    Nimm die Sache nicht so persönlich und sieh in ihm, was er ist: jemand, der seine Zusagen nach Lust und Laune bricht.

    So jemand hat nicht einen Funken Verständnis oder gar Mitleid verdient.
     
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  8. Nochmals der Hinweis:

    Leute, seid vorsichtig mit Äußerungen.
     
  9. Vorsichtig sein?

    Die Fakten sind klar:

    Fakt 1: Niemand muß ihm per Mail oder auf seinem Kontaktformular irgendwelche Ansprüche mitteilen. Das hätte er lediglich gerne.

    Fakt 2: Er hat seine Bestellkunden trotz Vorabzahlung nicht beliefert. Er ist in der Pflicht. Überweist er die Vorabzahlungen nicht selbständig zurück (oder liefert noch), hilft nur eine Fristsetzung und ein gerichtliches Mahnverfahren weiter. Ob es zum finanziellen Erfolg führt, sei dahingestellt.

    Fakt 3: Alle Bestellkunden nicht beliefern und gleichzeitig im Laden Ware zu verkaufen, riecht förmlich nach Betrug. Also Anzeige erstatten.

    Er hat die Möglichkeit, dies alles hier im Forum plausibel zu widerlegen. Das muß er freilich nicht, wäre aber auf jedem Fall in seinem Interesse. Warum rührt er sich nicht?

    Mehr muß man dazu wohl nicht sagen.
     
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  12. Mein Beileid an alle betroffenen, ich hatte Glück und hatte schon vor Monaten mein Geld wiederbekommen.
     
  13. Alles dreht sich um unser kleines Städtchen mit um die 200.000 Einwohnern. Irgendwie schon komisch..

    Aber bitte Leute: - Ihr braucht mir wirklich keine PNs schicken. Ich kenne Thomas zwar etwas und war dort auch mehrmals einkaufen. Aber ein engeres Verhältnis oder mehr Infos habe ich auch nicht.

    Gruß, Lukas :)
     
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  15. und diese haben verdammt viele bestellt (inklusive mir)...
    mit speck fängt man mäuse....


    mir wurde es im sommer aber bereits zu heiß mit dem hammel,daher habe ich als erster meine bestellung storniert...
    und nach ein paar märchen,lügen usw hatte ich nach 2 monaten mein geld zurück...


    er hat mir ja durch die blume immer vorgeworfen das ICH schuld an den stornierungen bin und ihm ein schaden dadurch enstanden ist.haha...
    er sprach ja auch davon das die stornierenden leute ein brief von seinem anwalt bekommen um herauszufinden wer schuld an den ganzen stornierungen ist....


    habe von ihm noch ne nette erklärung gefunden.. (ja,ich habe teilweise die freds von damals archiviert,falls er es tatsächlich wagen würde mir an die karre zu pissen :D )

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  16. So ich habe jetzt auch mal eine E-Mail geschrieben, mal schauen ob er es schafft mir den Betrag zurück zu überweisen. Und bevor jetzt irgendwelche Schwachmaten ankommen und mir vorwerfen wie naiv ich bin und warum ich noch glaube, dass ich mein Geld wiedersehe, können sich diese Ihr Kommentar sonstwo hinstecken. Ich versuche es solange wie möglich aussergerichtlich zu lösen, wobei die Sache schon bei meinem Anwalt auf dem Tisch liegt.
     
  17. Warum sollte Dir jemand etwas vorwerfen???
    Eine aussergerichtliche Einigung ist noch immer der beste (und sauberste) Weg für die Beteiligten.
     
  18. nun den ich habe probiert auf den handy anzurufen...da wurde ich weg gedrückt...auf den festnetz habe ich es auch probiert...nochmal ne mail geschrieben...ich habe noch einen chatauszug das er meine daten geprüft hätte wegen altersnachweiss..die kopie des chats mit angeheftet ...desweiteren bis zum 9.1.13 zeit gegeben das geld auf mein bankkonto zu überweisen, auf seine erfüllungspflicht hingewiesen...nun hat er dir zeit...werde nebenher aber schon alle andere schritte vorbereiten...sollte das geld kommen,teile ich diese gerne euch mit,damit wäre die sache dann für mich gegessen als kunde und menschlich sowieso...
     
  19. @ Werner
    bei mir hat es bis jetzt immer gereicht die Mahnung per Email zu verschicken und nach der frist von 14 Tagen Anzeige zu erstatten.

    Ich kann jedem nur Raten Anzeige zu erstatten sollte das Geldnicht kommen, und vielleicht kommen wir in den kostenlosen Genuss einer Städtereise nach Hamm (Zeugenaussage)

    Ich gehöre auch zu den betroffen habe in etwa 100 Euro ausgegeben aber per Paypal bezahlt,da es bequemer war , weiss jemand ob sich nach so langer Zeit (Hatte im August bezahlt) sich das Geld noch zurück holen lässt?

    Ohne Rechtschutzversicherung kann eine Zivilklage ziemlich teuer werden da verdienen meist nur die Anwälte hatte so einen fall hatte einen Vollstreckungstitel und auch ein paar mal den Gerrichtsvollzieher hingeschickt es gab aber anscheinend nichts zu Pfänden. Irgend wann war dann der Schuldner verstorben wie auch immer und ich hatte dann noch ca 700 Euro Anwaltskosten usw selbst zu Zahlen.
     
  20. Wenn ich das hier so lese, wird der strafrechtliche Aspekt dauernd mit dem zivilrechtlichen vermischt.
    Wenn sich das die Leute so gefallen lassen ("wir warten mal vielleicht zahlt er zurück und alles ist gut"), dann geben sie anderen scheinbar gerne einen zinslosen Kredit, mit der Option am Ende vielleicht gar nichts zurück zu bekommen. Und zu diesem Zwecke wurden sie auch noch getäuscht.
    Verschenkt doch Euer Geld gleich......... (kopfschüttel)
     
  21. Probieren geht über Studieren.... Kann ja nicht mehr als schiefgehen. Bei weiteren Beschwerdeführern führt das ja vielleicht zumindest dazu (wenn ohnehin nicht schon geschehen), daß der Dienstleister das Konto erstmal "einfriert", mitsamt dessen, was sich (noch) drauf befindet....:whistling:

    Edit: Käuferschutz greift hier leider nicht mehr laut deren Bestimmungen in Absatz 3.6: "Der Käufer meldet innerhalb von 45 Tagen, nachdem die Zahlung auf der PayPal-Website eingeleitet wurde, den Konflikt und versucht, diesen unter Verwendung der hierfür durch PayPal bereitgestellten Hilfsmittel zu klären...."
     
  22. er kann doch nen fall paypal melden...das müsste problemlos gehen...bei ****käufen gehts doch auch...
     
  23. @Werner:

    Dein Beitrag ist eher kontraproduktiv. Einschreiben mit Rückschein ist vollkommener Nonsens, da der Empfänger die Annahme verweigern kann. Wenn schon Einschreiben, dann ganz normal als Einwurfeinschreiben. Dieses gilt als zugestellt, sobald es der Briefträger in den Briefkasten wirft.
    Im Übrigen würde ich auch von einer Fristsetzung per mail abraten, da diese im Zweifelsfall evtl. nicht anerkannt wird.

    Am besten aber wäre es, wenn sich die "Hobbyjuristen" zurückhalten.

    Aber egal wie, ich hoffe inständig, dass alle ihr Geld zurück bekommen der nette Herr eine gerechte Strafe bekommt. Denn irgendwann hätte er selber erkennen müssen, dass er nicht liefern kann. Hätte er dies publik gemacht, hätten viele noch reagieren und sich anderweitig eindecken können.
     
    Pyrofan1985 und technikmax gefällt das.
  24. Es wäre schön, wenn Du dich mal an deine eigenen Ratschläge halten würdest. :)

    Bevor Du hier solche Nebelkerzen zündest, informiere dich doch bitte erst einmal über die unterschiedlichen Einschreibe-Formen.

    Ein nicht angenommenes Einschreiben (mit Rückschein) ist rechtlich gesehen eine Annahmeverweigerung und wie auch bei Behördenpost gilt das Einschreiben damit als zugestellt.

    Ich habe hier gerade einen "Rückschein" neben mir auf dem Tisch liegen. Darauf dokumentiert der Postmitarbeiter mit Datum und seiner Unterschrift, an wen er das Schreiben ausgehändigt hat. Normalerweise unterschreibt da auch noch der Empfänger mit Datum/Unterschrift und Empfängername in Grossbuchstaben, damit es auch jeder lesen kann wer unterschrieben hat... Bei einer Annahmeverweigerung schreibt der Postmann/frau sicherlich auch gerne "Annahme verweigert" auf die Karte, ob nun mit oder ohne die Unterschrift des Empfängers - weiteres siehe Absatz vorher.

    Anschließend kommt die Karte auf jeden Fall zu mir zurück zur Ablage in den Akten und ggf.späteren Verwendung im entsprechenden Rechtsstreit.

    Bei deinem Einwurf-Einschreiben dokumentiert der Mitarbeiter nur, daß er das Schreiben in den Briefkasten an der angegebenen Adresse eingeworfen hat. Einen schriftlichen Beleg darüber bekomme ich nicht. Ich kann nur in der Sendungsverfolgung von DHL anhand der Sendungsnummer nachsehen, ob die Sendung eingeworfen/zugestellt wurde oder nicht. Nach ein paar Wochen fällt die Sendungsnummer aus dem Tracking-System raus. Wenn ich vorher aus irgendwelchen Umständen vergessen habe, das Ergebnis der Sendungsverfolgung als Datei oder Screenshot zu sichern, habe ich keinen Nachweis mehr über die erfolgte Zustellung, den ich ggf. in einem Zivilverfahren vorlegen kann.

    Aber jeder so wie er mag und es für richtig hält... Wem es auf die 2,15 EUR Unterschied in den Kosten dieser beiden Formen ankommt, der spart wahrscheinlich am falschen Ende....
     
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