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Erlaubnis §27 SprengG
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<p>[QUOTE="PiroLion22, post: 998680, member: 39232"]Du meinst wegen Punkt 11., dass ich keine Angaben machen muss? Wird den meisten denke ich nicht gefallen, stimmt schon. Dann belasse ich es bei dem "kann".</p><p><br /></p><p>Und wieso 21 Jahre? Für F3 muss man 18. Jahre alt sein. F4 kann man sowieso erst nach absolvieren der Großfeuerwerker Scheins beantragen. Im 27er steht doch je nach Zweck bzw. angegebene Tätigkeit die entsprechende Befugnis drin, sprich F3 und alles darunter (F1 und F2)?</p><p><br /></p><p>Hier steht nämlich was anderes:</p><p>"[...] für den Umgang und Erwerb von Explosivstoffen und pyrtechnischen Gegenständen der Kategorie F4, T2 und P2 mindestens 21 Jahre alt sind. Für den Umgang und Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Katgegorie F3 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein."</p><p><br /></p><p><i>Quelle: <a href="https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Erlaubnis+zum+nicht+gewerbsmaessigen+Erwerb+und+Umgang+mit+explosionsgefaehrlichen+Stoffen+beantragen-970-leistung-0" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Erlaubnis+zum+nicht+gewerbsmaessigen+Erwerb+und+Umgang+mit+explosionsgefaehrlichen+Stoffen+beantragen-970-leistung-0" rel="nofollow">Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg</a></i></p><p><br /></p><p> Und ich hab mich mal mit einem Profi kurzgeschlossen, der meinte auch, dass ich den 27er Schein für F3 mit 18 Jahren beantragen kann. Ich bin wohl bemerkt 20 <img src="styles/default/xenforo/clear.png" class="mceSmilieSprite mceSmilie8" alt=":D" unselectable="on" unselectable="on" />[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="PiroLion22, post: 998680, member: 39232"]Du meinst wegen Punkt 11., dass ich keine Angaben machen muss? Wird den meisten denke ich nicht gefallen, stimmt schon. Dann belasse ich es bei dem "kann". Und wieso 21 Jahre? Für F3 muss man 18. Jahre alt sein. F4 kann man sowieso erst nach absolvieren der Großfeuerwerker Scheins beantragen. Im 27er steht doch je nach Zweck bzw. angegebene Tätigkeit die entsprechende Befugnis drin, sprich F3 und alles darunter (F1 und F2)? Hier steht nämlich was anderes: "[...] für den Umgang und Erwerb von Explosivstoffen und pyrtechnischen Gegenständen der Kategorie F4, T2 und P2 mindestens 21 Jahre alt sind. Für den Umgang und Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Katgegorie F3 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein." [I]Quelle: [URL='https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Erlaubnis+zum+nicht+gewerbsmaessigen+Erwerb+und+Umgang+mit+explosionsgefaehrlichen+Stoffen+beantragen-970-leistung-0']Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg[/URL][/I] Und ich hab mich mal mit einem Profi kurzgeschlossen, der meinte auch, dass ich den 27er Schein für F3 mit 18 Jahren beantragen kann. Ich bin wohl bemerkt 20 :D[/QUOTE]
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