Bestimmung Erlaubnis Kat. 3 mit 27 SprengG - Antrag und Pflichten

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Kabuuff, 30. Dezember 2018.

  1. Naja, aber was willst Du denn damit? Sorry, Du bis F2/F3-Feuerwerker, da hälst Du Dich an die Kleinmengenregel und fertig.
    Zündhütchen sind irrelevant, Schwarzpulver -> Dito.
    Sorry, ich will ja auch nicht wissen wie man Plutonium sicher aufbewahrt, da ich das überhaupt nicht besitzen darf.

    Das Problem mit solchen Fragen ist, es führt nur zur Verwirrung.
    Nimm doch einfach was da ist. Kleinmengenregel, so und so viel 1.3G, so und so viel 1.4G, je nach Art der Lagerungsmöglichkeit. FERTIG.

    Mich interessiert loses Schwarzpulver nicht, da ich es nicht kaufe. Wenn ich jetzt 30 Fragen dazu stelle, was bringt das? Richtig, nix. Da kann ich verstehen dass die Leute mit Ahnung keine Antworten mehr geben wollen.

    Ist doch ganz einfach.
    Es gibt Gesetze.
    An die hälst Du Dich.
    Wenn Du was aufbewahrst - dann gelten die Gesetze.
    Idealerweise bewahrst Du nichts auf, wie beschrieben verbringst Du max. 1000 Punkte (was ne Menge ist)... fertig. Das Material verschießt Du - > Problem gelöst.
    Sämtliche "ich will nur etwas im Gartenhaus meiner Großnichtentantenonkelschwippschwager aufbewahren"-Fragen sind dabei sinnfrei. So ein Lager will abgenommen werden - viel Spass damit.
    Tust Du das nicht sondern nimmst an dass X oder Y "passt" und es fliegt in die Luft, hab ganz viel Spass mit Deiner Versicherung.

    Daher der gutgemeinte Rat. Nimm die geringste Menge, nutze diese als "Kleinmenge" und ansonsten such Dir nen Bunkerbesitzer bei dem Du überzähliges Material (sofern vorhanden) EINLAGERN darfst. Soll heissen, Kiste mit genauer Aufschlüsselung was drinnen ist, zugeklebt (versiegelt) unterstellen. Jahresende verbringst Du diese wieder (1000-Punkte-Regel) zum Abbrennplatz. FERTIG.
     
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  2. Oder nicht Und.
    Du darfst entweder 3kg 1.3 oder 10kg 1.4 Aufbewahren. Sobald auch nur einer deiner Artikel 1.3 ist, sinkt die Aufbewahrungsmenge auf 3kg.
     
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  3. Danke für den Hinweis, aber wusste ich schon. :)
    Das war als Aufzählung gemeint.
    Screenshot_2019-02-07-22-15-59.jpg
    Meine Frage war eigentlich auch nur zur Anwendung der Fundstellenübersicht in der Richtlinie, damit ich nicht die Regelungen für Schwarpulver etc. anwende, sondern nur die mich betreffenden Stellen.
    Wieviel ich aufbewahren darf weiß ich, generell steht ja das Relevante in der 2.SprengV (Anlage 7 und Nr.4 des Anhangs zu Parag. 2).
    In der Richtlinie ist dann z.B. geregelt, wie ein Aufbewahrungsschrank beschaffen sein muss. Und hier war mir nicht ganz klar welche Teile der Richtlinie jeweils für die versch. PtG gelten.

    Aber danke nochmal für eure Hilfe :good:
    Im ADR etc. muss ich mich noch einlesen.
     
  4. Was ist denn die Frage zur Fundstellenübersicht?

    Es gibt da
    N1, 1.1
    N6, 1.2 Kat 3 - gibt glaube ich nicht wirklich was was in 1.2 ist
    N8, 1.3 / 1.4 Kat 3
    N11 1.4 Kat 2, Kat 1
    N10 Kat 2 alles was nicht N1 oder N10 ist
     
  5. Also du meinst Nr.8 gilt für Kat. 3 unabhängig der LGZ?

    Nr.11 für Kat. 2 mit 1.4?

    Und Nr.10 für Kat. 2 mit 1.3m

    An die Zuordnung habe ich so noch gar nicht gedacht. Bei Nr.10 und Nr.11 war ich derselben Meinung, aber bei der Nummer 8 war ich mir nicht sicher für welche Lagergruppen das gilt bzw. dachte ich, dass die LGZ in der Übersicht vllt. für jeweils mehrere Zeilen gilt.
    Also die ersten Nummern alle 1.1, dann die nächsten Nummern alle 1.2. Deshalb war ich etwas verwirrt.
    Danke @schmitzrocket :D
     
  6. IMG_20190705_142819.jpg IMG_20190705_143656.jpg IMG_20190705_143811.jpg IMG_20190705_143026.jpg Nach ca. 7 Monaten ist mein Schein nun mit einer Rechnung i.H.v. 112 Euro angekommen :D

    Was sagt ihr zum Inhalt, ih finde im großen und ganzen hat der Sachbearbeiter das schon sehr gut gemacht :good:
     
  7. Screenshot_2019-07-05-15-08-01.jpg
    Hier Anlage 1 Nr.1, macht Sinn denke ich und wäre eh Einzuhalten gewesen, daher nur als Hinweis anzusehen.
     
  8. Es wäre wirklich sinnvoll, wenn sich mal ein Arbeitskreis aus Beamten und Sachkundigen zusammenfinden würde, um klare Handlungsanweisungen und Formulierungen für Behördenmitarbeiter zu erstellen, damit in offiziellen Dokumenten offensichtlicher Unsinn vermieden wird. Die gezeigte Erlaubnis ist dafür wieder ein Paradebeispiel: Erst werden die F2-Artikel aus §20 (4) der 1. SprengV gleich zweimal ausdrücklich in die Erlaubnis eingeschlossen, anschließend dann aber teilweise durch den drolligen "Polenböller"-Absatz wieder ausgeschlossen, durch den der Mitarbeiter offenbar sein Gewissen beruhigen wollte. Was soll das SprenG sein? Die Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl Feuerwerke pro Jahr halte ich auch für Quatsch.
     
  9. Tja, Volltrottel. Außerdem wird der Erwerb vom Umgang ausgeschlossen. Damit ist doch das ganze Konstrukt vollkommen nutzlos?
     
  10. D.h alle PtG (aus)/auch in! PL mit BKS sind tabu, sowie alle anderen PtG (von) und ausserhalb PL mit BKS ebenfalls((bei vollumfassender Befolgung der Einschränkung))oder wie? :D


    Die Deklarationsfee und der Interpretationskobold kommen wieder voll in Fahrt.
     
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  11. Das er den Erwerb auf der nächsten Seite vergessen hat ist mir gar nicht aufgefallen :unsure:

    Das sollte man aber geändert kriegen, scheint ja ein Versehen zu sein.

    Das mit den Polenböllern stört mich per se nicht so sehr, falls damit nur gemeint ist keine Blitzknallsatzböller. Die Zinkraketen bis 75g sind ja trotzdem mit drin.

    Nur die Formulierung ist ein bisschen seltsam, als ob man keine Batterien mit Blitzknallsatz kaufen darf.
     
  12. Das würde auch bedeuten das der Scheininhaber oben keine P1 PTGs (mit BKS - z.Bsp. DBE Cobra P1) erwerben darf, wenn ich mich nicht täusche?
    Entschuldigung - dann bleibe ich lieber nicht 27er. :D
     
    ViSa, Mofafreund und Pyro tha dragon gefällt das.
  13. Ich denke ich schreibe ihm eine Mail mit der Bitte um:

    - Korrektur der offens. Unrichtigkeit mit dem Erwerb

    - Konkretisierung des Blitzknallabsatzes auf P. 20 (4) Nr. 1 1. SprengV Knallkörper mit Blitzknallsatz

    i.V.m. Anlage 1.1 SprengVwV Nr.1.1 (s.o.) Kat. F3 muss dem P. 20 SprengV entsprechen.

    Damit sollte er kein Problem haben und ich auch nicht :whistling:

    Oder hat jemand noch was, das man reinnehmen sollte?
     
  14. #39 Blitzcracker, 5. Juli 2019
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2019
    Ich würde mal fragen, ob der Begriff "Polenböller" Bestandteil eines amtlichen Verwaltungsaktes sein soll, und was ggf. die dem Verfasser vorgesetzte Stelle davon hält.
     
    TOMQX, Kooikerfreund und Pyro tha dragon gefällt das.
  15. Da dies in Klammern gesetzt wurde, der richtige Begriff dazu wurde zwar nicht verwendet (Was sind bitte Blitzknallsätze?) aber dem Sinn nach ist dies einfach die Einschränkung dass der Scheininhaber KEINE Blitzsatzböller erwerben oder verwenden darf. Punkt.
    Aus meiner Sicht eine klare Überschreitung rechtlicher Regeln -> ich würde daher klagen. Auch die Reduktion auf 5 Feuerwerke im Jahr wäre bei mir direkt ne Klage wert. Es gibt KEINE EInschränkungen im Gesetz, bin ich Graf Koks von Kohlehausen und melde jede Woche ein Feuerwerk an, dann darf ich das. Rechtlich. Ob es so passiert - irrelevant. Aber irgendeine Knallcharge auf dem Amt darf mir das nicht einschränken.

    Das mit dem Vernichten sehe ich als kritisch an. Zum Vernichten von ptG sollte man schon mehr drauf haben als "ich beantrage einen Schein" (ohne den Kommentator damit anzugreifen)...

    Aber wieso BKS-Böller in F2 (mit max. 0,5g NEM) untersagt sind, dass Vernichten von ptG (also Blindgängern) aber nicht - dass soll mir einer mal erklären.
     
    Kooikerfreund gefällt das.
  16. Ob in Klammern oder nicht, eine solche Begrifflichkeit hat grundsätzlich in solchen Dokumenten nichts zu suchen.
    Oder soll diese Vorgehensweise jetzt salonfähig werden? Ich würde das Ding unter Verweis auf den Urheber mal nach Berlin schicken, am besten öffentlichkeitswirksam.
     
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  17. Was soll der Blitzknall-Unsinn denn? Entwedder setzt Er vorraus, dass man die genaue Zusammensetzung den NEM jedes einzelnen Artikels kennt, vorrausgesetzt die Chinesen haben richtig befüllt:whistling: (30g lift, 220g sterne, 20g Zerleger) und aus welchen Elementen die einzelnen Sätze bestehen (Welcher Oxidator, welches Reduktionmittel, wurde ein Hilfsstoff verwendet, wenn ja welcher...)

    Chemie-Einser-Schüler aus:nerd::rofl:

    Die Zerleger in Batterien sind oftmals weniger brisante Blitzknallsätze, somit für den Scheini auch verboten:rofl::haehae:

    oder der Sachbearbeiter meinte Blitzknallkörper und wusste sich nicht adäquat zu artikulieren.:ignore:

    Dass das Wort "Polenböller" (Gott, ich hasse diese Wort) in einem Dokument/Urkunde nichts zu suchen hat, steht ja wohl außer Frage!:mad:

    Und eine Begrenzung an Feuerwerken finde ich einfach nur frech und nicht zulässig. Wenn ich jetzt der Sohn russischen Oligarchen wäre und mir nichts schöneres vorstellen könnte als jedes Wochenende den Kölner Lichter zu zeigen wo der Frosch die Locken hat, dann darf ich das auch...

    Da lobe ich mir meinen Sachbearbeiter, der hat bis auf den "Anlage 6 für privat" auf der letzten Seite keine Fehler gemacht. Wobei das auch nicht sein Fehler war, sondern ein Fehler der in allen vordrucken drin steht...

    Beste Grüße
     
  18. Bei mir hieß es damals "Wir haben alles so eingetragen wie sie es wollten" :D.
     
  19. @Kabuuff Moin, sag mal du hast geschrieben du ziehst oder bist nach Göttingen gezogen. Ich Hänge aktuell über meinem antrag auf Verlängerung. Nun wollen sie von mir Fackkunde und Bedürfniss nachgewiesen haben, hattest du das problem auch?
     
  20. Guten Morgen.
    An alle Moderatoren:
    Folgendes Szenario,das immer wieder passiert.
    Ich bin 21 und Feuerwerksinfiziert und möchte den 27er beantragen.Ich gehe in dieses Forum und suche,und suche und suche.
    Und bekomme einen Schock fürs Leben-100e von Seiten mit verschiedenen Meinungen.Bringt mich das weiter?Nein.
    Auch fehlt mir die Zeit/Lust,alles zu lesen.Und eine gewisse Verunsicherung ist auch da.
    Nun meine sensationelle Idee:
    Es gibt hier den Bereich Klein- und Profifeuerwerk.Wie wäre es mit einer Zwischenabteilung "§27-hier findest du alles".Eine Art Tabelle/Zusammenstellung , ohne eventuellen Gesetzestexten und Paragraphen,die die meisten wahrscheinlich eh nicht verstehen.
    Also eine reine Informationsseite ohne Diskussionsmöglichkeit.
     
  21. @Zelfi Moin, ich habe meinen Schein ja noch in SH bekommen und nicht hier, und musste ihn bisher noch nicht verlängern.
    Ich würde aber wie bein normalen Antrag so begründen:
    Paragraph 27 (3) S. 2 SprengG
    -> Da steht, dass kein Bedürfnis bei der Erlaubnis für pyrot. notwendig ist.
    Paragraph 27(3) Nr.1 SprengG i.v.m. P. 4(4) SprengV
    -> Da steht, dass beim 27er für F3 eine Versagung der Erlaubnis aufgrund von mangelnder Fachkunde nicht erlaubt ist.

    Warum es das Problem aber wieder bei der Verlängerung gibt weiß ich nicht, wahrscheinlich ein anderer Sachbearbeiter?
     
  22. Folgendes Problem: F3 ist gefährlich. Besonders wenn man unvorsichtig damit umgeht. Eine 200 Gramm Rakete die am Boden hochgeht ist noch mal ein ganz anderes Kaliber als eine mit 20 Gramm. Deswegen sieht der Gesetzgeber auch gewisse Hürden vor, also 15+ Meter Sicherheitsabstand, Absperrung, vorherige Anzeige bei der Stadt. Wer sich ernsthaft und verantwortungsvoll mit Feuerwerk beschäftigt, für den wird es selbstverständlich sein alles was er schießt vorher anzuzeigen, sowie auf jene Sicherheitsabstände zu achten. Bei vielen scheitert es jedoch schon an dem Kreis von mind. 30m Durchmesser an Privatgelände, ohne den es schonmal quasi unmöglich ist F3 "ordnungsgemäß" zu schießen. (Natürlich kann man auch bei einem Bauern anfragen ob man das Feld/die Wiese nutzen darf, diese sind jedoch Erfahrungsgemäß wenig davon begeistert)
    Zurück zum Thema: Jede einzelne Anzeige ist bereits bürokratischer Aufwand. Wer sich nicht mal die Zeit nehmen möchte (ohne es böse zu meinen) den F3 Thread durchzulesen, bei dem ist wohl auch die Gefahr von nicht ordnungsgemäßem Abbrand gegeben.
    !!!
    !!!
    Wenn jemand in dieses Forum kommt und so eine Einstellung hat, aber trotzdem F3 schießen will, der wird sich da bin ich mir fast sicher nicht an die Auflagen halten.
    Da ist also der 300 Seiten F3 Thread ein gutes Sieb, um die mit ernsthaftem Interesse von denen zu trennen, die einfach nur mal schnell ein paar große Raketen wollen, um die dann von der Straße aus an Silvester zu schießen.

    Am Ende des Tages hält dich natürlich keiner davon ab so einen "Guide" zu schreiben, mMn. sollte sich aber jeder mit ernsthaftem Interesse die Zeit nehmen und sich die Informationen selbst zusammensuchen. Das hilft auch bei dem Verständnis, dass es auch beim §27er ohne Fachkunde durchaus einiges zu beachten gibt...
     
    Saul.Goodman, Micha87, Shigoa und 6 anderen gefällt das.
  23. @Kabuuff Göttingen ist ne harte Nuss, habe da 10 Monate auf meinen Schein gewartet und musste schon mit Untätigkeit drohen. Der Sachbearbeiter ist anscheinend kein Freund von Feuerwerk.
     
  24. #49 ViSa, 7. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2020
    Zuerst vorweg: Wozu braucht es jetzt einen neuen 27er Thread?

    Zum "Guide":
    Ich weiß das ich mit meiner Aussage Aussage vielen Sauer aufstoßen werde, ist aber letztendlich auch nur meine Meinung.

    Feuerwerk ist etwas was von jemandem eine Verantwortung verlangt. Es spielt für mich in der selben Liga wie das führen eines KFZ. Gerade in den höheren Kategorien.
    Jetzt stelle ich mir das Vergleichsweise mal so vor wie bei der Führerscheinprüfung, in etwa so: "Mach dich mit der StVO und der StZVO vertaut, lies die Bedienungsanleitung von deinem Fz. durch und beantrage den Führerschein."
    Einen Guide stelle ich mir als eine Art Spickzettel vor wo schon alle richtigen Antworten drauf stehen.

    Ist sicherlich Grotesk und weit hergeholt, aber genau so wirkt die aktuelle Situation auf mich.

    Hier ist der GG gefordert ENDLICH mal eine Bundeseinhaltliche Lösung zu finden die den Schein überall gleichermaßen ermöglicht - incl. Schulung und Prüfung. So, damit wäre man erstmal Scheininhaber. So weit, so gut.

    Da es Regional aber viele Unterschiede i.S. Feuerwerk existieren sollte ein einfaches Anzeigen künftig nicht mehr möglich sein, sondern stattdessen grundsätlich eine Genehmigungspflicht und somit kann die Regionale Stelle dann genau festlegen ob, was, wann, wo, wie gezündet werden darf.
    Nach meiner Meinung würde man so gleich Fliegen mit einer Klappe schlagen.
     
  25. Dass man als erwachsene Person seine Zeit effektiver nutzen möchte, ist doch wohl mehr als verständlich. Ich finde es sehr verstörend, dass sowas überhaupt diskutiert werden muss. Mit Arbeit, Kind und den täglichen Verpflichtungen wird die Zeit nunmal zum raren Gut.
    Ich bin in zig Foren angemeldet. Unter Anderem: Musiker/Instrumenten Forum, diverse Foren rund um Motorentechnik und KFZ-Technik, diverse Foren rund um den Schießsport, Wiederladen und Long Range, mehrere Grill und Kochforen, diverse Techforen, Werkzeugforum und diverse Foren rund um Heimwerken/Hausbau/Energie, das ganze teilweise nochmal auf englisch..
    Wenn ich überall hunderte Seiten durchgehen müsste, um mein ernsthaftes Interesse unter Beweis zu stellen, kann ich meine Arbeit aufgeben und ALG2 beantragen.
     
    Eistee gefällt das.
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