Großfeuerwerk Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Xclusive, 3. Januar 2021.

  1. Einen wunderschönen guten Abend allerseits,

    ich interessiere mich seit langem für diesen 27er Schein da ich ein leidenschaftlicher Pyromane bin.

    Ich komme aus der Stadt Bochum und habe mir das ganze mal angeschaut ( Beantragung Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz. )

    Link: Sprengstoffschein | Stadt Bochum

    Nur geht dort nicht hervor welchen Lehrgang ich für diesen 27er Schein nachweisen muss bzw. wie dieser Lehrgang heißen soll, den ich benötige.

    Ich würde es begrüßen, wenn es jemanden gibt der mir bei der Beantragung helfen kann.
     
  2. Extremfireworks96 und TinOnFire gefällt das.
  3. Ich zitire aus der PDF Von Röder die ich ebend schon ein einen anderen Beitrag gepostet habe

    "Für Feuerwerkskörper der Kategorie F3 wird vom Gesetzgeber ausdrücklich keine Fachkunde benötigt (wenn auch grundsätzlich im SprengG §8 gefordert), siehe 1. SprengV §4.Entsprechend existieren auch weder Kurse, noch Prüfungen für eine Fachkunde ausschließlich bis KAT 3.Ein Bedürfnis für den Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F2/F3 ist nach §27 Abs 3nicht erforderlich. Dies ist lediglich für Böllerschützen und andere Wiederlader notwendig."

    Als kleinen wink mit dem Zaunpfahl oder als schlag mit dem kanntholz :D um diese PDF zu finden brauchte ich bei Google nur "27er schein" eingeben das war direkt der erste link
     
  4. Für F3 brauchst du keinen Lehrgang. Dies wird unter anderem erst bei F4 benötigt.
     
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