Firmen & Shops Erste bestellung mit Gewerbeschein!

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von PyroAdi, 21. Oktober 2015.

  1. Hallo Pyros, ich möchte dieses mit Gewerbeschein bestellen und habe doch noch etwas BAMmel! (Spaß bei Seite :D) Zwar ist alles rechtliche Abgeschlossen, wie z.B. mit dem Gewerbe zum Finanzamt, was auch schon vor Jahren passiert ist, sprich mein Vater hat den Schein schon lange, er gibt auch jedes Jahr bei seiner Steuererklärung keine Verdienst durch das Gewerbe an(was auch stimmt), da er in einer Firma arbeitet. Mein Vater braucht ihn eig. nicht, er hatte ihn damals nach seiner Meisterlehre nur so zum möglicherweisen Nebenverdienst beantragt. Ich wollte also jetzt sehr bald bei Röder bestellen und wie ihr vielleicht wisst; muss man neben der Kopie des Scheins noch so ein kleines Formular ausfüllen, wo drin steht man müsste es auch noch beim einem Amt vorzeigen, aber im guten Internet steht das man das nicht machen soll wenn man es selbst zünden will und das, dass eine Lücke im Rechtssystem ist und das es auch nicht zurück verfolgt wird. Meine Frage lautet, soll ich es einfach bestellen und es nicht melden das ich mit Gewerbe bestellt hab oder könnt ihr mir vielleicht verraten wie ihr das machst? Hoffe auf eine Antwort Lg: Adi
     
  2. Hä?

    Gewerbeschein = ganz einfach bestellen und fertig ist?!
     
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  3. Man könnte auch noch dazuschreiben , das der junge Mann sich den Effekt des früheren Besitzes erhofft , bzw. vorstellt.
    Theoretisch ne super Sache , NUR müssen die gewünschten Artikel auch DANN erstmal verfügbar sein , wenn man mit Gewerbeschein bestellt.....
    Das Gleiche machen die Erlaubnisinhaber auch jedes Jahr mit.
    Man könnte schon früher abholen und rennt dann doch wieder Wochenlang dem Zeug hinterher :rolleyes:

    Mit Versand sieht s u.U. noch übler aus , wenn manche Artikel erst eine Woche vor Silvester ankommen und alle Versandkunden dann natürlich in die Röhre schauen .
    Gibt s jedes Jahr und durch die steigende Vielfalt wird s auch nicht mehr besser werden....
     
    PyronautGruzi und ZAANDI PYRO gefällt das.

  4. Wie er sagt.

    Da gibt's keine Lücke im Rechtssystem. Feuerwerk darf vor der "Silvesterzeit" nicht an Verbraucher überlassen werden; wenn du mit Gewerbeschein einkaufst, bist du per Definition kein Verbraucher sondern Unternehmer.

    Noch als Tipp: Nicht vergessen, sich über die angemessene Lagerung Gedanken zu machen, wenn man den Kram so früh liefern lässt.
     
  5. @PyroAdi

    Moin!

    Wenn Du gewerblich einkaufst, mußt Du definitiv nicht zum Amt latschen und denen das mitteilen. Die würden sich auch bedanken, haben nämlich besseres zu tun als zu gucken, was Du Dir bestellt hast...:D
    Bei z.B. der Metro gibt es Feuerwerk ab dem 1.12. für jeden mit Gewerbeschein zu erwerben. Denke mal das ist z.B. für Gastwirte, die ihren Gästen ein Feuerwerk zaubern wollen, um nicht unter Zeitdruck die 3 Tage vor Silvester zum Einkauf nutzen zu müssen...Einkaufen kannst Du als Gewerbetreibender jedenfalls ganzjährig. :)
    Welches Formular von Röder meinst Du denn genau?
    Etwa die Zweckbestätigung für T1 Feuerwerk? Das müßtest Du in der Tat bei der Behörde anmelden. Allerdings auch nicht den Erwerb, sondern das Verwenden...:)
    Das hängt aber auch nicht mit Feuerwerk und Gewerbe zusammen, sondern mit der Kategorie T1...

    Hier würde ich mir an Eurer Stelle mal eher Gedanken machen. Wenn Ihr ein Gewerbe habt, erwartet das Finanzamt eine Gewinnabsicht, bzw. irgendwann auch Gewinne.
    Sonst heißt es, wenns doof läuft zumindest, "Spaßgewerbe/Liebhaberei" und der Gewerbeschein ist u.U. wieder weg! :eek:
    Hängt aber auch davon ab, wie Euer Finanzamt so drauf ist...:D

    Besten Gruß
    Quinzy
     
  6. @Quinzy

    Mein Vater gibt jedes Jahr in seine Steuererklärung an das er kein Verdienst macht, was auch stimmt! :) Mir geht eigendlich nur darum früher zu bestellen, da ich ab 29.12 nich daheim bin und deswegen nicht normal bestellen kann, die einzige ''Angst'' , die ich habe ist das es das Finanzamt irgendwie herrausfinden und uns ne fette Geldstrafe reindrückt.

    PS: Im Anhang ist das Formular, was man bei Röder ausfüllen muss, wenn man mit Schein bestellt.

    Und vielen Dank für die schnellen Antworten!:D:D
     

    Anhänge:

  7. @PyroAdi

    Dann ist da eh alles i.O., man muß halt nur aufpassen, wenn man ewig übers Gewerbe Kram absetzt und dabei keine Einnahmen generiert, dann werden die Jungens vom FA irgendwann etwas ungehalten...:D

    Du, dem Finanzamt ist das ziemlich egal, die interessiert eh nur die steuerliche Seite...:D
    Soweit ich da informiert bin (das ist aber ohne Gewähr, da ich kein Rechtsanwalt bin!):
    Du darfst über Gewerbeschein das Zeug ganzjährig erwerben, sprich Umgang damit haben. Mittels Ausnahmegenehmigung unterm Jahr und an Silvester darfst Du von den Artikeln für Eigenbedarf selbstverständlich auch selber welche verknallen. In dem Moment, wo Du das Zeug Dritten überläßt, sprich verkaufst, mußt Du das Deiner Behörde, i.d.R. Gewerbeaufsichtsamt, mitteilen.
    Regelungen (NEM, Löschmittel, usw...) zur Aufbewahrung/Lagerung stehen im SprengG, guck mal unter LR410 nach, das interessiert das FA nicht.
    Übel würde es für Dich, wenn Du Dir beim Finanzamt die komplette Vorsteuer (besser bekannt als Mehrwertsteuer) wiederholst (da gewerblich gekauft) und dann auf der anderen Seite die Artikel selber verballerst! Dann dürften die etwas unbegeistert drauf reagieren...:D
    (Das ist hier nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet und müßte soweit passen, wenn es ein Forenuser sicher besser weiß, bitte um Korrektur! :p)

    Röder gibt im Zweifelsfall nur den Zonk weiter, sprich die sichern sich für den (unwahrscheinlichen) Fall der Fälle ab. Mehr steckt hinter dem Formular definitiv nicht hinter...:)

    Besten Gruß
    Quinzy
     
  8. Ja, danke für die Infos, ich werde jetzt demnächst bestellen!

    Super Community!
     
  9. Dauert etwa 5+- Jahre, dann könnte man eine Anfrage bekommen wie lange es noch dauert, bis man einen Gewinn ausweist.
    Falls das FA darauf keine befriedigende Antwort bekommt, könnte der Gewerbeschein aberkannt werden.
    Den Shops ist es meines Wissens egal, Hauptsache sie bekommen irgendeine Kopie des GS, nachgeprüft wird da nix.
    Da kann das Formular auch noch so alt sein.;)
     
  10. Moin zusammen,

    Versteh das alles nicht so recht, warum darf zum Beispiel ein Friseur das ganze Jahr über Ptg kaufen.
    Außerdem darf er mehr transportien und zuhause lagern wie eine normale Privatperson.

    Kann das einer erklären??

    Danke schonmal
     
  11. Also ich habe gelesen, dass eigentlich das Feuerwerk auch nur an Gewerbe aus dem Handel abgegeben werden sollte (muss?). Aber es hält sich eben nur keiner dran. ZB. kannst du in der Metro ja auch schon viel früher Feuerwerk kaufen und da guckt auch niemand, was für ein Gewerbe du hast.
     
  12. Du kannst ja auch als Friseur in deinem Salon Feuerwerk verkaufen, spricht nichts dagegen...:D
     
  13. Oder als Feuerwerksverkäufer :D
     
  14. Darf ich als Pyro mit Gewerbeschein auch Haare scheiden? ???
     
    Pyro_One und poison gefällt das.
  15. Servus. Aus aktuellem Anlass hole ich das Thema mal wieder raus.
    Darf man mit Gewerbeschein ganzjährig kaufen ? Gibt es was zu beachten ? Der Beitrag ist ja schon fünf Jahre alt.
    Gruß 90er
     
    Mr.Matthew gefällt das.
  16. Ja, um es zu verkaufen...
     
  17. Eine Frage:
    Darf ich als Privatperson, über den Gewerbeschein eines andern(natürlich mit dessen Erlaubnis), anlässlich der aktuellen Situation, F2 zu Silvester oder unterm Jahr bestellen?
    Muss ich da irgendwas spezielles beachten oder muss die Person dem der Gewerbeschein gehört irgendwas beachten?
    Oder kann ich einfach eine Kopie des Gewerbescheins an den Händler schicken?
    Ich frage weil ich für ein paar Leute Feuerwerk bestellt habe(einschließlich dem Gewerbescheinbesitzer).
     
  18. Du als Privatperson nicht. Die Firma kann und alle Details sind dutzendfach geklärt. Benutz bitte die Suche. Die dreimillionste Anfrage zu dem Thema macht auch nichts besser.
     
  19. Hallo,

    1. In Niedersachsen verkaufen momentan Händler weiterhin an Scheininhaber auf Grund des Urteils des OVG Lüneburg. In anderen Bundesländern ist es glaube ich so das vor dem 16.12 bezahlt werden musste. Steige bei den ganzen Einzelregelungen selber nicht durch.
    Die neue SprengV regelt ja nur das Überlassen an VERBRAUCHER. Theoretisch dürfte man als Gewerbetreibender also in jedem Bundesland erwerben können.
    Nur überlässt du als Gewerbe ja auch an dich als Privatperson, was dann auch nicht rechtens ist. Da muss jeder für sich selbst entscheiden.
    Gehört der Gewerbeschein nicht dir brauchst du eine Kopie und die schriftliche Vollmacht des Inhabers.
    Für 2021 ist das natürlich irrelevant.

    2. Es spielt momentan absolut keine Rolle um was für ein Gewerbe es sich handelt. Das soll wohl aber in den nächsten Jahren geändert werden, also Augen auf.

    3. Beachte dazu aber bitte die 2. SprengV Anlage 7. Dort ist geregelt wo du wie viel NEM als Privatperson aufbewahren darfst, da du ja sicherlich kein gewerbliches Lager dafür haben wirst. Falls du planst es das ganze Jahr über aufzubewahren.
    Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  20. Warum nur? ...
     
  21. Ja du kannst mit einem Gewerbeschein noch unter dem Jahr Feuerwerk kaufen/bestellen. Der Gewerbetreibende muss jediglich eine Gewerbevollmacht austellen auf deinen Namen oder dem jeweiligen Besteller.Aber eigentlich gehört dann dem Gewerbetreibenden das Feuerwerk und es darf dann auch nur zur gewerblichen Zwecken benutzt werden, z.B. als "Firemnfeuerwerk" der halt für den Weiterverkauf (der aber dieses Jahr verboten ist). Wenn er dir jetzt das Feuerwerk überlässt, ist es eigentlich auch nicht erlaubt (wegen dem Verkaufsverbot). Und falls der Gewerbetreibende mal, durch eine Kontrolle, wiederlegen muss wo das Feuerwerk ist und es nicht mehr da ist, könnte ihm der Gewerbeschein entzogen werden.
     
  22. Der Kauf von Feuerwerk mit Gewerbeschein zum Eigenverbrauch und ohne die Absicht des gewerblichen Verkaufs ist genau einer der Punkte, die die Argumente der Feuerwerksgegner stärkt.
    Denkt mal drüber nach!
     
  23. Ja, die Person mit dem Gewerbeschein muss beachten das sie dir die bestellten Artikel NICHT überlässt.
     
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