Bestimmung Erwerbserlaubnis "Pyro-Starenschreck"

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von TheMessiah, 2. Jan. 2012.

  1. Hallo,
    ich habe eine Frage bzgl. dieser sogenannten Pyro-Starenschrecks. Im Internet habe ich bisher herausfinden können, dass es sich um Klasse IV Feuerwerk handelt. Desweiteren habe ich gelesen, dass ein Böllerlehrgang zum Erwerb berechtigt. Da ich unter einen Böllerlschein in erster Linie das Schießen mit Hand- oder Standböllern verbinde, wollte ich nochmal hier im Expertenforum nachfragen, ob ein Böllerlehrgang zum Erwerb genügt oder ob man Großfeuerwerker sein muss?

    (mit Pyro-Starenschreck meine nicht Vogelschreck, sondern diese etwas lautere Variante von Zink, die man in ein Rohr am Boden steckt, verschraubt und anzündet)

    Danke für die Hilfe!
    Gruß Max
     
  2. Erwerbserlaubnis Starenschreck

    Hallo Max,

    nun da gibt es zwei Aspekte bei dem Thema.

    1. Der Grundlehrgang zum Böllerschießen mit Hand, Schaft und Standböllern beinhaltet in der Regel nicht das Verwenden von Starenschreckmunition, zumindest nicht das es mir bekannt wäre.

    2. Der Lehrgang selbst hilft erst mal nicht viel ! Ohne Erlaubnis nach §7 SprengG, und Befähigungsschein nach §20 SprengG läuft nix, alternativ eine Erlaubnis nach 27 SprengG. Hierbei entfällt der Befähigungsschein.

    Jetzt kommt der Haken.... §7 SprengG ist eine gewerblich Erlaubnis, hier wird als Bedürfnis die Gewinnerzielungsabsicht vorrausgesetzt. Die Erlaubnis nach §27 ist eine private Erlaubnis, wie sie der normale Böller oder Sportschütze hat. Da die Erlaubnis nur zu privaten Zwecken den Umgang (Verwenden) erlaubt (es darf kein Geld damit verdient werden), wird hier das Bedürfnis durch den Schützenvorstand mit dem Vermerk "Brauchtumspflege" ausgestellt. Ohne dieses Bedürfnis stellt die Behörde keinen Schein aus ... ach da fehlt noch was ;-) ... Versicherung muss natürlich auch noch sein, egal für welchen Schein !

    Auch ein Großfeuerwerker kann nicht ohne weiteres Starenschreck oder Pyrotechnische Munition einsetzen ! Wenn sie als Kategorie 3 oder 4 angegeben ist ja wenn PM1 oder PM2 draufsteht fällt das für den Großfeuerwerker aus ! Für PM-2 bedarf es immer einens Munitionserwerbsscheins nach WaffG!

    Hoffe mal, das ich Dir etwas weiterhelfen konnte

    Gruß
    Felix
     
  3. Moin,

    er bezieht sich ja auf die Variante von Zink, die mit einer speziellen Abschussvorrichtung, die ebenfalls bei Zink erhältlich ist verschossen wird. Diese Variante ist definitiv der Kategorie 4 zuzuordnen und somit für den Großfeuerwerker zu erwerben und auch zu verwenden.

    Geführt wird das ganze unter der Nr. 727 "Pyro-Starenschreck, Luftsignalböller Kl. IV für spez. Abschussgerät". Das zugehörige Abschussgerät hat die Nr. 305, ist aus Edelstahl Kal. 24mm und weist einen Bajonettverschluss auf. Desweiteren ist ein 20cm Erdspieß dabei.

    Inwiefern eine Erlaubnis nach §27 für Böllerschützen dafür ausreicht wird sich wohl nur in einem netten Gespräch mit deinen zuständigen Beamten für sprengstoffrechtliche Erlaubnisse klären lassen. Diese müssen Dir nämlich dann den Erwerb und die Verwendung einer solchen Vorrichtung in deine Erlaubnis eintragen. Normalerweise wird ja auf die Erlaubnis Pulver gekauft, welches dann in einem zugelassenen Stand- oder Handböller mit Beschusszertifikat verwendet wird.

    Gruß,
    Klas
     
  4. Genau so ein Abschussgerät samt Munition hat letzte Woche einer im Werksverkauf vor mir gekauft.
    Er hat dafür auch einen Schein vorgelegt (fragt mich jetzt nicht was für einen). In diesen wurde der Kauf von dem Material durch Zink im Büro eingetragen.

    Wenn ichs noch richtig im Kopf hab:
    Kosten für das Abschussgerät: ~38€
    Munition (20 Schuss?) ~45,-€
     
  5. Der Erwerb von Material wird eigentlich nur in die Erlaubnis nach §27 eingetragen, um z.B. die Menge an Pulver die erworben wurde nachzuvollziehen und die eingetragenen Grenzen sicherzustellen. Vermutlich handelte es sich also genau um das, was den Fragesteller hier im Thread interessiert - das würde bedeuten, dass es möglich ist.

    Allerdings ändert sich nichts daran, dass man eine Eintragung dafür braucht, die man erstmal von den zuständigen Beamten bekommen muss. Hier kann es durchaus starke regionale Unterschiede geben.

    Gruß,
    Klas
     
  6. Man muss hier mehrere Themen auseinanderhalten
    1.) Starenschreck (Schadvogelmunition) - wenn PM-II dann nur für Erwerbsberechtigte mit MES und Bedürfnis (bspw. Wengertschützen). Diese Erlaubnis gibt es sehr selten - öfters in Gebieten mit viel Weinanbau - ggf. auch bei grossen Fischzuchten (um Fischreiher zu verschrecken)
    Diese Artikel dürfen Pyrotechniker NICHT verwenden (ausser sie haben auch die entsprechende Erlaubnis)

    2.) Pyrotechnische Munition als "Parasit" bzw. in Bündlen aus 45mm-Rohren geschossen - gerne auch aus grösseren Rohren.... wie das funktioniert? Einfach ein entsprechendes Abschussrohr, Schwarzpulver rein (da gibt es genaue Mengenangaben was ausreichend ist) und oben drauf die Pyro-Munition.
    Diese Artikel sind mit CE-Zeichen und als Kat-IV definiert. Diese Artikel darf der Pyrotechniker verwenden, allerdings NICHT in einer Schreckschusswaffe mit Schieß-Bescher sondern eben in der oben beschriebenen Version

    3.) relativ neu (zumindest taucht es erstmals bei mir im Zink-Katalog 2011 auf) ist bereits beschriebenes Produkt - bei dem man einen speziellen Abschussbecher hat und für die Kat-IV-Munition entsprechend mehr berappen musss - eben weil sie direkt verwendet werden kann - ohne mit SP hantieren zu müssen (fertig vorbereitet).

    Pyrotechniker können 2. und 3. abbrennen

    Jetzt wirds aber knifflig... inwie weit Böllerschützen (die ja auch den 27er machen) mit diesen ptG für Grossfeuerwerker (privat auch der 27er!) umgehen dürfen weiss man nicht so genau. An sich nicht - wenn aber Behörden (entweder in Unkenntnis oder weil sie eben mehr wissen! :)) dies im Schein doch vermerken geht es doch wieder.

    Dann aber müsste es für 2 und 3 gelten - Böllerschützen haben ja wohl die grösste Erfahrung im Umgang mit Schwarzpulver und Vorderladern (was anderes ist ja ein Feuertopf auch nicht (oben offen, erst SP, dann Ladung.... nun dreht man das ganze in die Horizontale und hat ja auch nix anderes als ne Böllerkanone (nein, hat man nicht, es geht mir nur um die Übereinstimmung in der Vorbereitung und den Abschuss)
     
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