Pyrotechniker Ex II / Ex III Fahrzeuge

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von RA Wübbe, 19. Apr. 2001.

  1. Hallo Ihr Illuminatoren des nächtlichen Himmels!

    Ein paar Fragen zu Fahrzeugen:
    Wenn man die magische "1000" aus ADR Rn. 10011 überschreitet muß man als Transporteur meines Wissen den ADR-Schein Kl. 1 & § 20-Schein haben, Fahrzeug kennzeichnen etc. und vor allem ein Ex II/III Fahrzeug benutzen.

    1) Da man ein "echtes" Großfeuerwerk wohl kaum nur mit der Kleinmengenregelung bestreiten kann, benötigt man dafür ja wohl ein Ex-Fahrzeug. Kommt Ihr mit einem ExII-Fahrzeug aus, oder habt Ihr ein ExIII?

    2) Was für ein Fahrzeug habt Ihr überhaupt? Einen Sprinter? Einen 7,5t-er? Oder vielleicht nur einen Ex-zugelassenen Anhänger?

    3) Vermutlich ist der Gebrauchtwagenmarkt für Ex-Fahrzeuge sehr dünn, sprich gleich null. Was kostet es Eurer Erfahrung nach (ungefähr) ein Fahrzeug entsprechend auszurüsten? Bauen überhaupt alle Fahrzeughersteller sowas, oder gibt es dafür nur Spezialdienstleister?

    4) Die Bescheinigung der Zulassung zur Beförderung gefährlicher Güter (B3-Bescheinigung) muß ja bekanntermaßen jährlich erneuert werden. Wie aufwendig ist sowas (z.B. wie HU 1 Tag) und was kostet es (ungefähr)?

    5) Spielen die Zusammenlandeverbote nach den Verträglichkeitsgruppen in der Pyrotechnik eine Rolle? Wie sieht da die Praxis aus?

    6) Zusatzfrage für die Leute die auch importieren:
    Holt Ihr Eure Container in Rotterdam selbst ab, beauftragt man dafür eine entsprechende Spedition, oder wie fuktioniert sowas? Wenn man einen ganzen Überseecontainer voll Pyromaterial hat, kann ich mir vorstellen, daß man dabei auch die 1000 kg Nettoexplosivstoffmasse überschreiten kann, oder? Falls ja, wie sieht es mit der Fahrwegsbestimmung aus? Braucht man die, gibt es Ausnahmen? Wie sieht hier die Praxis aus? Wird sich daran gehalten, oder einfach drauflosgefahren?

    Auf die Antworten gespannt,
    Morat

    [Editted by Morat on 19.04.01 13:48]
     
  2. Zu1
    In der Regel stimmt dies, ab 20Kg Nettoexmasse. Es gibt jedoch einen Trick, nämlich eine spezielle Transportkiste mit 1Kubikmeter Rauminhalt, die als Transportmittel verwendet werden kann und in normale Fahrzeuge oder Mietwagen eingebaut wird. Eine entsprechende Zulassung liegt vor. Info gibt's bei HUMMIG Effects, Kosten etwa 3000.-.
    Ich kenne die Kiste nur vom Hörensagen von Kollegen, die aber recht glücklich damit sind. Die Kiste reicht für etwa 200Kg brutto, das Fahrzeug wird mit Magnettafeln ausgeschildert. Etwas anderes sind Zarges-Transportkisten (gibt es auch geprüft), hier läuft gerade ein Antrag auf eine Ausnahmezulassung eines anderen Kollegen, der bei Benutzung dieser Kiste UND Originalkarton ebenfalls kein EXII-Fahrzeug nötig macht.
    ExIII ist nicht nötig, solche Mengen werden von Feuerwerkern normalerweise nicht transportiert.


    Zu 2

    Jeder Mercedes Sprinter oder VW-Transporter mit geschlossenem (gedecktem) Aufbau ohne Scheiben und Trennwand ist vom Typ her ein EXII Fahrzeug. Das hängt sehr vom TÜV ab, der die Bewertung vornimmt.

    Zu 3

    Wie gesagt, ein MB208 geschlossen ist vom Typ her EXII. Umbau: Batteriekappe, Innenbeleuchtung deaktivieren. That's it! Der TÜV kostet ca. 200.-

    Zu 4
    Je nach TÜV verschieden. Einfache Sichtprüfung reicht. Kosten von 60.- bis 200.-.

    Zu 5

    Nein. Das meiste is eh' Verträglichkeitsgruppe G, D oder S. Wer 1.1G oder D fährt, hat sowieso nach 1.1 auszuschildern. Ausnahme: Sprengmeisterkiste mit losem Schwarzpulver.

    Zu 6

    Das Importieren aus China sollte man den professionellen Importeuren überlassen, die eine entsprechende Einfuhr-Lizenz und viel viel Erfahrung besitzen. Hier ist auf soviel zu achten, daß sprengt den Rahmen...

    Chris
     
  3. Re: Re: Ex II / Ex III Fahrzeuge

    Die HUMMIG-Kiste gibt es wohl auch größer und ist überhaupt kein Schwachsinn!
    Wir haben auch überlegt uns welche anzuschaffen (bzw. nachzubauen).
    Gerade für kleinere Betriebe oder Hobbyfeuerwerker, die sich kein eigenes Fahrzeug leisten können, ideal.
    Nicht nur wir haben alle unsere Fahrzeuge übrigens nur mit Magnettafeln ausgestattet, so lange das Fahrzeug mit dieser Ausstattung vom TÜV zugelassen ist, kann keine Behörde der Welt dies monieren (wichtig bei Leasingfahrzeugen).
    Chris
     
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