Handhabung & Technik F3 an Silvester

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von .:Mirco:., 31. Jan. 2019.

  1. Jup aber hätte gedacht das man mir versucht Steine in den Weg zu legen , da ich vor 3-4 Jahren versucht hatte eine Ausnahmegenehmigung für den 18 Geburtstag meiner Freundin zu erhalten. Grund der Ablehnung , der Antrag wäre 1 Tag zu spät eingegangen :rolleyes:
     
  2. Weiß nicht wie es mit Ausnahmegenehmigung aussieht! Hatte aber es auch schon das mit das Abrennen versagt wurde weil ich vergessen haben die 14 tage frist einzuhalten :) war aber meine eigene schuld.
     
  3. Zeige seit Jahren immer 17-01 Uhr an
     
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  4. Hab ich auch so gemacht :)
     
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  5. Ich gebe jetzt nur wieder was mir von meiner BezReg in längeren Gesprächen nachdrücklich nahegelegt wurde, ohne dass ich diese Aussagen von einem Rechtsexperten habe prüfen lassen, noch prüfen lassen werde.

    Sobald du für das Ausrichten des Feuerwerks irgendeine Gegenleistung erhältst, und sei es nur eine Bockwurst (O-Ton), könnte man von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen. Erstrecht wenn einem Auslagen wie Pyrotechnik, Verbrauchsmaterial etc. erstattet werden.
    Im Besonderen aber auch wenn das Feuerwerk nicht im direkten verwandtschaftlichem Umfeld stattfindet.

    Als Hintergrund wurde mir der massive steuerliche Betrug vieler 27er die den 27er für den gewerblichen Bereich nutzen, sowie auch das besondere Schutzbedürfnis der gewerblichen Pyrotechniker genannt.

    Also liegt es durchaus im Bereich des Möglichen, wenn man auf den richtigen SB trifft, ein Steuerstrafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit am Hals zu haben.

    Für mich nachvollziehbar und deshalb lasse ich solche Sachen einfach.
     
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  6. Hier der Mailverkehr:

    Wie gesagt wenn jetzt nen Kumpel sagt "kannste nen feuerwerk schießen ich bezahl das auch alles" dann mache ich mir gerne den aufwand
    Lösch das lieber, das ist Schwarzarbeit

    Das ist keine Schwarzarbeit! Ich lasse mich dafür nicht bezahlen! Ich schieße lediglich das feuerwerk und zeige es an. Damit ist es nicht gewerblich und auch vom Ordnungsamt genehmigt
    Wenn Du dir dessen so sicher bist, können wir das auch gern öffentlich im Forum diskutieren.

    Ne Jemand hat Akute langweile^^ und wollte es Umbedint öffentlich diskutieren!
    Ich hatte keine akute Langeweile und bin auch kein Klugscheisser. Wollte Dir auch keine Schwarzarbeit unterstellen.
    Hätte ich gewusst, dass Du ein derart umfassendes, juristisches Fachwissen bezüglich des §27 hast, hätte ich Dir keine PN geschrieben. Habe Dich einfach mit deiner Erfahrung und deiner Kompetenz unterschätzt :rolleyes:.
     
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  7. Ich war’s nicht!

    Dennoch kurz meine 2 Pfennig dazu:
    Ich muss @TIE Fighter da zustimmen. Nicht nur die BRs betonen das deutlich, auch die Lehrgangsträger machen unmissverständlich klar: Nichts, aber auch gar nichts darf dem 27er für sein Feuerwerk gegeben werden. Er hat das Material selber zu zahlen, die Anzeigegebühren, Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial und sonstiges.
     
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  8. Genau mit Unterstellst du es mir in direkt weil du bezug auf etwas nimmst das ich getan habe!

    Wie dem auch sei. Für mich ist die Sache gegessen wenn jemand meint er müsste mich anzeigen so solle er das machen! Das ist dann die Konzequenz die ich für 2 mal im jahr wenn überhaupt wo ich über den 27ger ein feuerwerk anzeige dann tragen muss. Das kann man dann ausführlich vorgericht klären, dann habe ich es hinterher auch schwarz auf weiß fürs Forum, mir soll es Recht sein.

    Aber hey dann sollte man anderen gegenüber genau so Konzequent gegenüber stehen besonders derer die 50 Hochzeits und geburstags feuerwerke geschossen haben und davon massig videos auf ihren youtube kanälen haben. ABER HEY NATÜRLICH HAT DER 27ger inhaber das immer alles selbst gelöhnt (das ich nicht lache) Naja genung davon für mich ist es gegessen.
     
  9. #34 ViSa, 21. Nov. 2022
    Zuletzt bearbeitet: 21. Nov. 2022
    Das ist wie mit dem zu schnell fahren, so lange du nicht erwischt wirst..

    Ich denke Dobi hat es sehr gut erklärt, für mich gibt es da keine weiteren Fragen.
    Wenn dir jemand für Material Geld geben möchte ist das sicher nett gemeint und menschlich durchaus verständlich.
    Aber eben nicht zulässig. WENN das jemand spitz bekommt und dir evtl. nicht wohlgesonnen ist und das möglicherweise auch noch nachweisen kann, wars das für dich.
    Ob das überhaupt jemals der Fall sein wird, keine Ahnung, denke mal nicht - aber möglich ist es.
    Es ist deine Entscheidung und dein Risiko.
     
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  10. Die Frage an dem ganzen ist jedoch weshalb das unter „Schwarzarbeit“ fallen soll.

    wenn ich schwarz arbeiten gehe dann bekomme ich für meine Arbeit Geld die ich nicht versteuern lasse.

    hier ist’s aber so , das ein Feuerwerk für jemanden anders ausgeführt wird und dieser die Kosten dafür trägt. Wenn ich dadurch also keinen einzigen Cent „Gewinn“ mache , dann ist das keine Schwarzarbeit.

    das sollte man dann also mal in den Griff bekommen , das ordnungsgemäß gesetzlich zu ändern.
     
  11. Im Bezuge des 27er geht es denke ich in erster Linie auch gar nicht um eine "Schwarzarbeit".
    Es geht um die Gewerblichkeit. Es gab mal einen Forianer der das sehr akkurat und plausibel mit einschlägigen Rechtsverodnungen dargelegt hat. Leider weiß ich nicht mehr wer und wann das war.

    Im Ende ist es jedem selbst überlassen, welches Risiko er eingeht. (Und das Risiko existiert aus meiner Sicht)
    Wie aber ein Gericht letztendes darüber befindet, ab welcher "Schwelle" nun tatsächlich eine Art Gewerbsmäßigkeit vorliegt kann denke ich keiner sagen.

    Für mich ist "die Bockwurst" (ich mag dieses beispiel, weil es unsere Bürokratie wunderbar wiederspiegelt) keine Gewerbsmäßigkeit. Mit einem findigen Sachbearbeiter kann ich mir vorstellen, dass das kein vergnügen sein wird, das nachzuweisen.
    Aber das ist meine eigene Interpretation.
    Wäre tatsächlich mal interessant das juristisch prüfen zu lassen.

    Ich habe ein Beispiel:
    Zur Hochzeit meines Brunders schenke ich ihm ein Feuerwerk. Soweit sollten alle mitgehen.
    Jetzt bin ich (natürlich) auf der Hochzeit als Gast eingeladen.
    Es sollte allen klar sein, dass die "Bewirtung" nichts mit dem Feuerwerk zu tun hat.
    Für einen außenstehenden ist es aber nicht ersichtlich, ob ich nun nur Gast bin, oder für das Feuerwerk eingeladen werden...

    Ich persönlich finde das Thema spannend, knifflig und es wird aus meiner Sicht immer eine Einzelfallentscheidung sein.
     
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  12. Ich glaube nicht, dass dich einer aus dem Forum anzeigen will.

    Zu bedenken gib es aber dennoch:

    Bei angezeigten Feuerwerken kommt es gerne mal zu einer Kontrolle durch die Ämter. Wenn das Amt dann zu dem Schluss kommt, dass das Feuerwerk als gewerblich zu bewerten sei, wird der Fall auf jeden Fall gerichtlich geklärt. Auch ohne Anklage privater Personen. Ob es dabei dann um Schwarzarbeit und/oder Steuerhinterziehung geht, wird sich auch klären.

    Oder wenn es während des Abbrandes zu Unfällen oder Sachbeschädigungen kommt. Alles schon dagewesen. Auch dann steht der Rettungsdienst, die Feuerwehr und/oder Polizei mit den passenden Fragen auf dem Abbrenner.

    Jeder muss sich selbst hinterfragen, wie risikofreudig man ist.
    Aber sein eigenes Vorhaben mit den (eventuellen?) Fehltritten anderer zu rechtfertigen ist dünnes Eis und führt zu nichts.
     
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  13. Ich wäre auch vorsichtig mit dem "für andere schießen". Mir wäre es die Konsequenzen, die durch blöde Zufälle entstehen könnten, einfach nicht wert, da ich regelmäßig als Helfer bei anderen Feuerwerken bin.

    Die Zuverlässigkeit (Und damit der Schein) ist auf jeden Fall weg, wenn man eine gewerbliche Tätigkeit nachgewiesen bekommt. Da man auch gewerblich handelt, wenn man keinen Gewinn macht, kann das schnell gehen. Ist ja schließlich keine Vorschrift eines Gewerbes Gewinn machen zu müssen, was aber natürlich zweifelsohne der Sinn eines Gewerbes ist. Durch das Abbrennen der Pyrotechnik ist man nämlich Dienstleister, da andere einen Mehrwert haben, nämlich das sie ein Feuerwerk sehen können.

    Streitbar ist es nur wenn man wirklich garnichts dafür bekommt. Keine Bockwurst (Passt wirklich zu unserer Bürokratie) keine Aufwandentschädigung und kein Geld für Material. Hier wird es darauf ankommen, für wen das Feuerwerk abgebrannt wurde. Ob für Familie ersten Grades, weiter enfernte Verwandte oder "nur" Freunde.

    Ich hab auch schon was für dritte geschossen, nämlich ein kleines Hochzeitsfeuerwerk für meine Eltern zur Silberhochzeit.

    Ich würde jedenfalls nichts für dritte mehr machen. Dafür liebe ich mein Hobby zu sehr um auf meinen 27er zu verzichten.

    Beste Grüße
     
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  14. #39 ViSa, 22. Nov. 2022
    Zuletzt bearbeitet: 23. Nov. 2022
    Versuche es mal von der anderen Seite zu sehen.
    Angenommen du hättest keinen Schein, aber zu dem Ereignis (Hochzeit, Geburtstag, etc.) soll ein Feuerwerk stattfinden, was hätte man dann gemacht?
    Entweder eine AG beantragt und selber gezündet oder einen Pyrotechniker beauftragt.
    Letzterer bekommt nun keinen Auftrag weil - böswillig betrachtet - du dem PT einen möglichen Auftrag weggeschnappt hast.

    Als 27er bist du da mindestens in einer Grauzone, wie hier schon mehrfach geschrieben du dürftest dafür nicht mal ne Bockwurst bekommen.

    Was du schlussendlich tust ist allein deine Sache.

    Solche Alteingesessenen Leute wie Dobi oder andere sind seit vielen Jahren aktiv in dem Thema drin, und wollen dir sicher nichts böses.

    Ich persönlich werte seine Aussage eher als wertvollen Tip der dir möglicherweise viel Ärger und Kosten ersparen kann..
     
  15. Alles Anwälte hier wieder^^ einfach nachplappern was iwer mal behauptet hat…
    Im Endeffekt, wie bei P1: alles hier nur Meinungen bzw. Interpretationen - ein Richter klärt das. So eindeutig uneindeutig das ist, zeigt das es um die Einzelfallbetrachtung geht.
    Fazit: gib das doch konkret so an, wem wessen Hochzeit etc. Bei der Hochzeit deines Bruders ein Stück Hochzeitskuchen als Beleg für ein gewerbliches Handeln zu bezeichnen^^ goldig
     
    AlexBu01 gefällt das.
  16. Leben und leben lassen. Ist doch Wurst was hier wer privat macht.
     
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