Bestimmung F3 vom Zoll beschlagnahmt

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Fettnapf, 15. Dezember 2021.

  1. Guten Tag,

    ich habe vor einer Woche ein paar Feuerwerksachen über eine Tschechische Seite bestellt. Warenwert ca. 70 Euro.
    Nun wurde das Paket vom Zoll kontrolliert laut DPD und es wurde eine F3 Batterie für ca. 30 Euro gefunden. Ich habe natürlich gar nicht richtig geschaut was ich bestellte und nun habe ich den Ärger.
    Ich warte nun voller Sorge auf den Brief vom Zoll. Was kommt nun alles auf mich zu? Wie hoch wird die Geldstrafe und bekomme ich eine Strafanzeige?
    Ich habe in meinem Leben noch nie was mit Gerichten oder Anwälten zu tun gehabt und werde natürlich gleich zum Anwalt mit dem Zoll Brief gehen.
    Aja bin 34 Jahre alt.
     
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  2. Weiß nicht kann man nicht einfach Sagen hab ich nicht bestellt?
     
  3. Du bekommst für die Wahl deines Namens von mir auf jeden Fall schonmal ein :good:
     
  4. Moin also das ist schlecht im Ausland bestelle ….da die nicht mit Gefahrgut versenden.
    Dein Glück F3 ist eine Ordnungswidrigkeit und dann kein Gefahrgut Versand.
    Wenn du glück hast bekommst kleine Geld Strafe aber es könnte auch passieren das die bei dir nochmal eine Hausdurchsuchung machen …
     
  5. Pack schonmal die Tasche und denk dran - beim duschen nie nach der Seife bücken!
     
  6. Soll nicht unhöflich klingen, aber wie soll dir das Forum hier helfen? Was willst du hören? Die Strafe hängt von vielen Faktoren ab auch wie die Behörde reagiert, es kann auch noch zur Hausdurchsuchung kommen vllt. aber auch nicht?

    Am besten du machst so schnell wie möglich einen Termin bei einem Anwalt, alle Fakten auf dem Tisch bei ihm oder wartest zumindest eine Vorladung ab um Akteneinsicht zu bekommen. Günstig wird das nicht, aber ich bin der Meinung, dass ist die sinnvollste Lösung. Besser als dich jetzt die ganze Zeit verrrückt zu machen. Das Kind ist eh in den Brunnen gefallen.
     
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  7. Du wirst 3 Tage an den Pranger gestellt, dann bekommst du 100 Petschenhiebe. Anschließend wirst du als vogelfrei erklärt, verlierst die deutsche Staatsbürgerschaft und wirst von Haus und Hof verjagd.

    Man kauft eben als Patriot NICHT im Ausland!
     
  8. @Fettnapf hat Sorgen und wird über Eure Witze sicher nicht lachen können.
    Einordnungen wie von @Blizzzard und @SebiCO sind da deutlich hilfreicher.
     
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  9. Am wichtigsten ist "Ruhe bewahren"! Und im Fall der Fälle die Wahrheit zu sagen, sachlich, höflich und respektvoll! Damit fährt man immer am besten! Ich hoffe das Beste für dich!
    Lass dich von solchen Dingen wie Gefängnisstrafe nicht verunsichern! Klar, nichts ist unmöglich, aber in Relation gesehen ist das in deinem Fall hoffentlich denk ich nicht angebracht!
     
  10. #10 sui, 15. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2021
    Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz .. das ist eine Straftat.

    Wenn du Glück hast wird dein Verfahren gegen Auflagen eingestellt, ansonsten Gerichtsverhandlung und dann bist du vorbestraft.

    Ansonsten so schnell wie möglich einen Anwalt konsultieren (drohende Hausdurchsuchung) und vorher auf gar keinen Fall irgendwo was aussagen oder unterschreiben.

    Und noch was wenn ihr nicht 100% sicher seid was ihr tut lasst es. Es bringt euch wirklich in "Teufels Küche" ein Strafverfahren ist kein Spaß.
     
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  11. Mach es doch so ähnliche wie ein Kunde kürzlich bei mir. Behaupte einfach, daß beim Bestellen F2 dabei stand .... Und nein, ich verkaufe kein Feuerwerk.
     
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  12. Nein nicht in dem Fall die Wahrheit sagen. Hör Mal: Das Feuerwerkforum kennt sich mit Feuerwerk aus. Du brauchst keinen Pyrotechniker sondern einen Anwalt. Du machst keine Aussage solange das der Anwalt nicht möchte, du gehst nicht zur Vorladung, solange das der Anwalt nicht möchte. Im schlimmsten Fall könnte eine Hausdurchsuchung kommen. Ist aber sehr unwahrscheinlich. Kannst ja Mal aufräumen. Ansonsten einfach wenn der Brief kommt und du Beschuldigter einer Straftat bist einen Anwalt suchen. Kosten sind hier von bis.
     
  13. Seit wann werden innerhalb der EU Pakete durchleuchtet bzw. geöffnet? Normalerweise sollte das nicht so sein.
     
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  14. @BVPK Das sind genau die Sachverhalte, welche durch das sinnlose Verkaufsverbot entstehen - kann man da nicht eine win win Situation draus machen? Ihr helft ihm bzgl. Anwalt, er wird interviewt, warum er genau auf diese grandiose Idee gekommen ist oder ähnliches? Vielleicht auch Blödsinn, diese Idee schoß mir nur grad durch die Rübe.
    @Fettnapf erst mal nichts sagen oder unterschreiben und bereits jetzt rechtlichen Beistand suchen. Respekt für den Nicknamen! ;)
     
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  15. Postgesetz ist novelliert bereits. Außerdem war das bei Verdacht schon immer so.
     
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  16. Mach auf jeden Fall ein paar Screenshots vom Shop, insbesondere natürlich vom Angebot der Batterie. Wenn das mit F3 nicht gleich sichtbar ist, kann man das evtl. mildernd gelten lassen, zu viel darauf bauen würde ich aber nicht.
    Grundsätzlich erstmal abwarten und (evtl. mit dem Anwalt) Tee trinken , da du nicht allzu viel bestellt hast kann es gut sein dass es nicht allzu dicke kommt.
     
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  17. @Fettnapf ich gehe mal davon aus, dass dein zimmer, deine wohnung oder whatever sauber ist.
    nix, was bei einem möglichen besuch als beifang aufmerksamkeit erregt.
     
  18. Korrekt! Fresse halten. Erst sprechen, wenn Dein Anwalt "Jetzt sprechen!" gesagt hat.
     
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  19. Ich verdeutliche auch nochmal: Spreche niemals selber mit einem Polizisten, Richter oder Zollbeamten außer "Hallo, mein Anwalt wird sich melden". Die drehen dir sonst das Wort im Mund um. Leider.
     
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  20. ein gedanke; versand ist ein ding; das bestellen ein anderes.
    wer nen f3 cake ohne erlaubnis, befähigung, schein oder was weiss ich im ausland bestellt, sollte die konsequenzen seines handelns spüren.
    geht immer über die geldbörse. und das ist mmn richtig.
     
  21. Kommt scheinbar öfter vor als man glauben möchte. Ist nicht die Regel, aber damit rechnen muss man trotzdem immer.
    Es wurden auch schon Postsendungen mit verbotenem Inhalt aus Holland abgefangen, weil sich Besteller in Sicherheit wähnten.
    Und selbst wenn in CZ oder Polen auch hier erlaubte ptG bestellt werden, besteht ja theoretisch immer noch das Restrisiko, dass eventuell mal beim Verpacken der Sendung versehentlich etwas ins Paket gelangt, das bei uns illegal ist. Am besten lässt man von vornherein ganz die Finger davon. Hilft nun dem TE natürlich nicht mehr. Ich würde erstmal das Schreiben vom Zoll abwarten, anstatt jetzt schon alle Pferde scheu zu machen.
    Entsprechend reagieren kann er dann immer noch. Eventuell werden die Anwaltskosten bei nicht vorhandener Rechtsschutzversicherung auch in keinem Verhältnis zur zu erwartenden Strafe stehen.
    Von daher erstmal ruhig bleiben und abwarten.
     
  22. #22 Fettnapf, 15. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2021
    Vielen Dank für die guten und vielen Antworten.
    Ich habe schon einen Fehler glaube ich gemacht, weil ich auf die Mail von DPD geantwortet habe, das die die ganzen Feuerwerksachen bei denen im Lager entsorgen/vernichten können.
    Dann habe ich geschrieben das laut Verkäufer der Kauf der Sachen erlaubt war.
    Also ich hoffe das der Richter etwas Gnade zeigt, weil meine Polizeiakte komplett leer ist und das erweiterte Führungszeugnis auch leer ist.
    Ich hoffe das es zu keiner Hausdurchsuchung kommt.
    Ich ärgere mich schon sehr. Das Jahr 2022 wird wohl komplett dem Anwalt und Staatsanwalt gehören. :unsure::(
     
  23. Beantrage doch einfach ne 27er Erlaubnis und hol das Paket damit beim Zoll ab.
     
  24. Leute bleibt jetzt mal alle ruhig es ist F3 und das bedeutet Ordnungswidrigkeit !
    Solange kein F4 dabei ist es es nicht ganz so schlimm warte wirklich erstmal ab!
    Vllt hast du Glück und bekommst Post 150 Euro und das Ding ist durch !
     
  25. Mein Gott Walter ! Der hat übrigens seinen 70er.

    Was soll da bitte hilfreicher sein als schwarzer Humor? Was wird denn den schon erwarten?

    Wenn er sonst keinen Dreck am Stecken hat vielleicht ´ne Ermahnung mit € 50.--
     
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