Bestimmung F3 vom Zoll beschlagnahmt

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Fettnapf, 15. Dezember 2021.

  1. Nun, viele bestellen ja gerne bei diesen "Seriösen" Händlern und wissen i.d.R. auch was sich darin befindet. Und wenn dann auf YouTube die ganzen Videos kommen mit "Polenböller-Unboxing XXL" etc. ist auch meist erkennbar wie die Pakete verpackt sind. Der Zoll braucht ja nur die Sendung von außen sehen und weiß was da wohl drin ist. In meinen Augen disqualifizieren sich die meisten Individuen von selbst.

    Zum Threadersteller, sehe es als Erfahrung an (ob schuldig oder unschuldig) und lerne daraus. Unwissenheit schützt vor Strafe eben nicht. Leider hat es Dich erwischt und nun musst dafür eben grade stehen, nehme es wie ein "Mann" :good:
    Für die Zukunft solltest eben vorher etwas genauer schauen oder ggf. um Rat fragen. Jetzt ist der drops soweit gelutscht. Mit gaaanz viel Glück wird das fallen gelassen und Du hast eben etwas Brustschmerzen und ein komischen Gefühl im Magen gehabt.
    Es wird sich einfach zeigen. Ich persönlich hätte anhand des Warenwertes und der Kat. gesagt das es fallen gelassen wird bzw. minimale Geldstrafe wird.
     
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  2. Lass dich mal hier nicht zusätzlich verunsichern. Du wirst wie einige bereits geäußert haben einen Brief bekommen mit der Aufforderung dich zu äußern ob du dies tust ohne einen Anwalt bleibt dir überlassen. Selbst wenn du alles zugeben würdest also das du in purer Unwissenheit ein F3 Artikel bestellt hast. Richtig du hast niemanden überfahren oder bist nackt, tagsüber, durch die Ortschaft gebrannt. Du hast EINEN F3 Artikel bestellt. Du hast keinerlei Vorstrafen o.ä wie du selbst geschrieben hast. Ich bitte dich, Sie legalisieren jetzt sogar Cannabis! Sogar in Bayern! Wenn den zuständigen Beamten nicht der Teufel reitet kommst du aus der Sache mit einer kleinen Geldbuße raus da es wie andere Wissende hier bereits geschrieben haben geht es um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat. Ich hoffe du kennst den Unterschied, wenn nicht bitte nachlesen zu deiner eigenen Beruhigung.

    Was viel wichtiger ist, lass dir DAVON jetzt nicht dein Silvester versauen! Ich zünd eine Rakete für dich mit sei dir sicher und Kauf dir einfach noch bisschen F1 im Discounter damit sich die ganze Aktion nicht so schlecht anfühlt und sie auch nicht so in Erinnerung bleibt. :friendsdrink:
     
  3. @Fettnapf mein Rat ist einfach nun erstmal gar nichts mehr zu machen und abzuwarten. Du wirst wenn es soweit ist Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, erst dann musst du dich weiter kümmern, oder eben auch nicht. Du wirst dich relativ sicher nicht mehr dieses Jahr mit Anwälten etc. ärgern müssen, wenn sie schnell sind werden sie von dir eine Stellungsnahme einfordern danach dauert es erfahrungsgemäß eine ganze Weile bis weiteres folgt. Da du das Paket bislang weder in der Hand hattest, noch gesehen hast fallen wichtige Anklagepunkte (Umgang mit Feuerwerk der Klasse 3, Lagerung von Feuerwerk) schonmal weg. Ich drücke dir die Daumen, dass nicht viel bei rauskommt, da du wie beschrieben nicht vorbestraft bist wird denke ich nicht viel nachkommen. Nun mache dir erstmal einen Tee, entspann dich und warte auf die Dinge die da kommen, ich denke es wird milde ausgehen
     
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  4. @Dexter

    Tut mir leid , wenn ich das Thema hier missbrauche.
    Habe letztens gelesen, du kommst aus der Ecke Regensburg würde mich gerne über z.b das GaA Rgb unterhalten, kann dir aber keine Nachricht schreiben.
     
  5. #56 Dexter, 15. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2021
    Musst mal schauen ob meine PN angekommen ist.

    @Raketenwahnsinniger
     
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  7. #58 MMHAL13, 15. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2021
    Hi. Ich habe bei weiten nicht den ganzen Thread gelesen, aber wenn ich Aussagen lese wie Wahrheit sagen usw wird mir schlecht.

    1. Ganz wichtig! Alles was du zuhause hast was du nicht haben solltest bringste erstmal weg, auch wenn eine Durchsuchung nachträglich unwahrscheinlich erscheint sonst hätte man dich nicht über das gefundene Paket informiert.

    (Sinngemäß heißt das so, eine vorherige Vernehmung des Beschuldigten unterbleibt da das den Ermittlungszweck gefährden würden)

    2. Du machst prinzipiell KEINE Angaben und du besuchst auch keine Vorladung. Du machst von deinem Schweigerecht Gebrauch (Nur wenn der Staatsanwaltschaft dich einlädt MUSST du hin, aber auch dort wirst du von deinem Schweigerecht Gebrauch machen.)

    3. Abwarten und Tee trinken. Wenn was kommt, egal was - dann meldest du dich wieder hier und wir sondieren die Lage neu.

    Die müssen dir prinzipiell beweisen das du zum einen Bestellt hast, wo du bestellt hast usw usw usw. Nur weil dein Name auf dem Paket steht beweist das überhaupt gar nichts.

    Warum sag ich das:

    Vor einigen Jahren wurden mit U-Shop, PyroFans..., PsychoEff..., BoSho... sämtliche bekannte Shops hochgenommen. Ich hatte ein Verfahren wegen einem dieser Shops am Hals, neben mir noch hunderte andere. Bei meiner HD wurde nichts gefunden, kein Zahlvorgang, keine Ware einfach gar nichts. Allein mein Schweigen führte zur Einstellung.

    Ich empfehle zwingend keine Kommunikation!

    Solange du deren Besteck nicht kennst sagst du ohnehin schon gleich gar nichts, also hol dir beim Anwalt des Vertrauens noch die Akte.

    Ich sage dir die haben gar nichts außer ein Paket was an dich adressiert war sowie die komische Batterie.

    Lehn dich zurück, die müssen dir die Straftat Nachweisen! Achso, und an den der hier was von OWIG schrieb, bullshit - das ist ein klarer Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. ;)
     
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  8. 1. Du solltest hier nicht zu Straftaten/Gesetzesverstößen aufrufen ("wegbringen was Du hast"). Das ist hier ein vernünftiges Forum, kein Sammelbecken für Vollidioten.
    2. Schweigerecht? Keine Kommunikation? Pfff.....das hättest Du ihm sagen sollen bevor er hier ausbreitet was alles bereits passiert ist und was weiß ich noch.
    Mitdenken Leute ! Ich schreib doch nicht öffentlich ein Schuldeingeständnis!? Und warum soll er sich hier melden wenn noch was kommt? Was sind wir? Anwälte? Nein. Er meldet sich gefälligst erst wieder hier wenn entweder ein Urteil gesprochen wurde und dieses rechtskräftig ist oder das Verfahren eingestellt ist und bis dahin hält er schön brav komplett in alle Richtungen seine Klappe.
     
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  9. Dann hast du wohl entweder mit Bitcoins bezahlt oder das Gericht hat keine Anordnung verfügt deine Kontoauszüge einzusehen - bzw. wenn du die daheim gehabt hättest und sie die gefunden hätten wäre das auch ein Kaufbeleg.
    Wenn die Sendungsverfolgung noch existiert hätte und du das Paket angenommen, jedoch nicht bei der Polizei abgegeben hast, hättest du auch mit dem Besitz von Ptgs verklagt werden können.
     
  10. Was du alles Straftat/ oder als Gesetzesverstöße siehst. Irre! Er hat nach Tipps gefragt und das ist das beste was man machen kann und sollte er im Ansatz irgendwie was haben was er nicht haben solite oder darf dann ist es natürlich wichtig heme erstmal aufzuräumen. ;)

    Und der Zoll wird ganz bestimmt nicht im Feuerwerk Forum gucken und jetzt schauen was User Fettnapf schreibt und zu welchem gefundenen DPD Paket das alles passt und dann ermitteln wer er ist. Mit großer Sicherheit nicht.

    Was sind wir? Sicher keine Anwälte aber zwei meiner besten Freunde sind es die genau diese Verfahrensweise empfehlen. ;)
     
  11. Die hatten alles, Sendungsdaten vom Versanddiensleister, Bestelliste sowie den Zahlvorgang der Überweisung. (Standard Auslandsüberweisung) sowie die Annahme. Ja, auch nach Kontoauszügen hat man gesucht, aber nicht gefunden.

    Und... Trotzdem eingestellt! Natürlich hab ich das ganze ja eh nicht bestellt, aber soweit das ich dass sagen musste kam es ja gar nicht erst.
     
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  12. Moment, wenn eine Zahlung von deiner Kontonummer auf dem Konto des Shops eingegangen ist, ist das doch ein eindeutiger Beleg, da nur du über dein Konto verfügst.
     
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  13. Und nur weil ich von meinem Konto was überwiesen hab beweist das genau was? Ach ja, gar nichts außer das ich Summe X zu Konto Y überwiesen habe.

    Soll ich dir morgen die Akte jetzt raussuchen oder denkst du ich erzähle hier schei**e? Hab ich sicher nicht nötig. ;)
     
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  14. Ich zweifle nicht an deine Worten, aber am Rechtsstaat.
    Gibt es eine Bestellbestätigung auf den Namen X mit Betrag Y und dem Verwendungszweck und Betrag Z und eine Überweisung mit X, Y, Z ist die Sache doch eindeutig, da der Geldbetrag mit Verwendungszweck eindeutig einer Bestellung zugeordnet werden kann, anschließend nachweislich verschickt und angenommen wurde.
    Sollen da noch Fingerabdrücke genommen werden, dass es zu einer Verurteilung kommt.
    Sorry aber du kannst mir nicht erzählen dort nie bestellt zu haben und dann zufällig Betrag X mit einem zufällig deckungsgleichen Verwendungzweck als Schenkung an diesen Shop gesendet zu haben.

    Bei diversen Darknetmarkets kam es zur Verurteilung allein aufgrund des Kaufes, nicht mal Ware wurde verschickt, weil der Markt schon von den Behörden übernommen war.
    Es gab schon Hausdurchsuchungen weil jemand Blumentöpfe in einem Growshop bestellt hat.
    Was total lächerlich ist. (Ich habe schon total oft Blumenerde, Dünger und Töpfe bei diversen Händlern bestellt, wenn ich da ne HD bekommen würde, würden die wohl noch mein Kletterchalk als Kokain mitnehmen)
    Da haben die Behörden bei dir mMn. ganz klar versagt.
     
  15. Jedem seine Meinung. Ich bin der Meinung das der Rechtsstaat hier super funktionierte da hier keine konkreten Beweise vorlagen. ;)

    Ich seh das im übrigen ganz gelassen und natürlich hab ich da nichts bestellt. Gehört sich ja auch nicht sowas.
     
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  16. #67 Chemiculus, 15. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2021
    Was siehst du denn als konkreten Beweis?
    Ein Selfie von dir und dem Paket?
    Ich hab keine Ahnung was du bestellt hast, vermutlich aber keine Handgranaten.
    Aber sich mit dem Argument zu rechtfertigen „Pech gehabt, wenn die das nur zu 99% beweisen können und sie wissen dass du es bestellt hast“ ist das kein gutes Argument für unseren Rechtsstaat.
    Wenn jemand Kinderpornographie verbreitet und besitzt, aber eine verschlüsselte Festplatte hat und noch die Oma mit den Internetanschluss nutzt oder jemand Vergewaltigt wurde und dann aufgrund kleiner Nichtigkeiten es nicht zu einer Verurteilung kommt ist das schon höchst besorgniserregend.
    Klar kann man eventuell bei gewissen Dingen über die Sinnhaftigkeit reden, wenn sich da ein halber Meter Stoppine in ein Paket verirrt ist das objektiv keine Bedrohung und der Umgang wird der Person dann wohl auch vertraut sein, aber vor dem Gesetz muss so etwas erstmal nachgegangen werden.

    Mal davon abgesehen, dass es viel Spaß macht als Helfer Helferscheine zu sammeln und dann den 27er für F4 und T2 zu beantragen.
    Wenn ich mit F4 rumbasteln will helfe ich einfach irgendwo mit und spare dazu noch einen Haufen Geld und sorge.
     
  17. ich kann auch mit Sicherheit sagen dass der Warenwert einer Sache keinen Einfluss darauf hat ob ein Durchsuchungsbeschluss erlassen wird oder nicht!

    Eine Durchsuchung ist halt nur eine von vielen Maßnahmen um Erkenntnisse zum Sachverhalt zu gewinnen.

    Wenn beispielsweise zu vermuten ist dass das gesuchte Gut oder eine Person an einem bestimmten Ort zu finden ist wird gerne mal durchsucht…

    Durchsuchungen sind für Polizei bzw. Staatsanwaltschaft letztlich immer mit hohem Aufwand verbunden. Bevor es soweit kommt wird ja bereits ausgiebig im Umfeld ermittelt.

    bei einem Sachverhalt wie dargestellt glaube ich eher nicht dass es soweit kommt, zumal Fettnapf nach eigenem Bekunden bislang noch nicht Strafrecht in Erscheinung getreten ist.

    Wenn überhaupt maximal Einstellung nach Paragraph 153a, also mit Auflagen!

    Da es hier ein Offizialdelikt handelt wird da in jedem Fall was kommen, zu 99% eine Vorladung.

    Gibt zwei Wege - Anwalt konsultieren und Erklärung abgeben, dieser beantragt Akteneinsicht. Zu Beschuldigtenvernehmung musst Du nicht erscheinen!

    der andere Weg - proaktiv handeln und Reue zeigen.

    niemand ist dran interessiert Dir hier einen Riesen Klopps ans Bein zu nähen, da ist dein Vergehen viel zu geringfügig in der Relation.

    Dank COVID ist der ganze Apparat ohnehin total überlastet!

    nur Mut!
     
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  18. wenn das Paket sehr auffällig ist also nicht unbedingt der Norm entspricht kann der Zoll Stichproben vornehmen, sicherlich war es mit einer farbigen Plastiktüte umwickelt und sah aus wie ein Feuermelder
     
  19. Jetzt mal ganz dumm gefragt, welche Owi im SprengG soll hier überhaupt vorliegen?
    Er hat das Paket ja nicht bekommen, also hatte er auch keinen Umgang/Verkehr mit der F3 Batterie.

    Was da höchstens in Frage kommt ist Bannbruch oder?
     
  20. #71 anton, 16. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2021
    Ich würde meinen, dass es schön langsam reicht. Der Arme wird doch nur verunsichert Stichwort: Staatsanwalt.....Hausdurchsuchung etc. muß von einem Richter angeordnet werden, der Staatsanwalt muß diese beantragen, wenn der gerchtfertigte Versacht einer Straftat besteht und die sind bei einer Verwaltungsübertretung da gar nicht beteiligt. Wir leben doch nicht in einer Diktatur!

    Das fällt mit Sicherheit nur unter eine Verwaltungsübertretung und wird von einnem Sachbearbeiter vom Verwaltungsrecht behandelt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwischen"Ö" und "D" da es daso große Unterschiede gibt. Bei uns würde das von einer Bezirksverwaltungsbehörde geahndet, so wie z.B. eine Führerscheinangelegenheit oder eine polizeiliche Anzeige wegen Schnellfahrens.
    Der hat doch keinen Sprengstoff oder gar Kriegswaffen importieren wollen.
    Das war auch einzig der Grund, warum ich das mit "Pranger und Peitschenhiebe"..ins Lächerliche gezogen habe.
    Jetzt kommt´s nur mehr drauf an, wie der Sachbearbeiter zu Feuerwerk steht. Hat er Verständnis oder will er ein Exempel statuieren.

    Wenn Dem jetzt noch Einer hier schreiben würde:

    Wegen Typen so wie du einer ist, der im Ausland bestellt, muß WECO zusperren, der ist massiv Suizid gefährdet.

    Also scheisss drauf, das Leben geht weiter.
     
  21. Hausdurchsuchungen müssen von Richtern angeordnet werden.
     
  22. Doch die Staatsanwaltschaft ist beteiligt, nachdem er den Anhörungsbogen zurück geschickt hat, wird es an den Staatsanwalt übergeben. Der stellt dann das Verfahren ein oder nicht.
     
  23. Also Herstellung von Naturkosmetik? Was mittlerweile alles illegal ist - faszinierend! Soll ich meine Mutter anrufen und ihr zur Vernichtung ihrer Zierkakteen raten..hmm. Besser ist das wohl.

    Zum Thema:

    Genau. Du bist jetzt natürlich panisch..aber eine F3 Batterie? Ne du...

    Und der Grund warum sowas abgefangen wird ist, dass die Stichproben nehmen und natürlich auch wissen, wie verdächtige Packete aussehen. Würde mich nicht wundern wenn die schon mit machine learning scannen um Muster zu erkennen aber ich weiss es nicht. Jedenfalls bin ich mir sicher, dass gerade zur jetzigen Zeit unfassbare Mengen illegal per Post verschickt wird. Dass da mal welche gefangen werden ist klar.
     
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  24. Ach ist doch nix da eine f3 cake, dafür Würfe ich mir gar kein Anwalt nehmen wird wahrscheinlich eh fallen gelassen oder gibt ne klein Geldbuße. Bei mir wurde auch mal f4 f3 und so gefunden wurde vernichtet und wurde damit eingestellt, war allerdings erst 19
     
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