Bestimmung F3 vom Zoll beschlagnahmt

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Fettnapf, 15. Dez. 2021.

  1. Hast recht, hab´s berichtigt.
     

  2. Ich stelle mal den betreffenden § rein.

    Das ist aber schon die harte Version für Pyrotechniker.

    § 40 PyroTG 2010 Verwaltungsübertretungen
    PyroTG 2010 - Pyrotechnikgesetz 2010


    Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.12.2021
    (1) Sofern ein Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung, wer diesem Bundesgesetz, aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen oder Bescheiden zuwiderhandelt. Er ist im Falle der Missachtung

    1.

    der Bestimmungen des 2. Hauptstückes mit Geldstrafe bis zu 10 000 € oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen,

    2.

    des Verwendungsverbotes nach § 39 Abs. 2 mit Geldstrafe bis zu 4 360 € oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen,

    3.

    sonstiger Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu 3 600 € oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen

    zu bestrafen.

    (2) Der Versuch ist strafbar.




    Strafrechtlich verfolgt wird erst, wenn damit z.B. ein Unfall mit Verletzungen vorliegt.
     
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  3. Ich glaub der Threadersteller lebt nicht in Österreich.
     
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  4. Weis ich. Habe auch immer bei meinen Antworten angeführt,dass diese sich auf öst. Recht beziehen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass man in Deutschland als Verbrecher abgeurteilt wird, während es in Österreich für das gleiche Vergehen eine Verwaltungsstrafe gibt.
     
  5. Ein kleine Aktualisierung von meinem Vorfall.
    Der Tschechische Verkäufer hat sich bei mir gemeldet und sich entschuldigt das das bestellte Feuerwerk beim Zoll hängen geblieben ist. Der hat wohl auch eine Nachricht von DPD bekommen.
    Ich habe den vollen bezahlten Betrag zuzüglich Versandkosten erstattet bekommen.
    Ich bin sehr überrascht, weil den Betrag habe ich schon eigentlich abgeschrieben..
    Vom Zoll habe ich noch nichts gehört und warte immer noch mit Sorge auf den Brief.
    Halte euch auf dem Laufenden.
     
    schnix gefällt das.
  6. Vielleicht wird die Sache ja auch wegen Geringfügigkeit eingestellt und du hörst gar nichts mehr davon.
    Dann wärst du ohne Schaden raus.
     
    Mrpyrofreak99 und reyzix gefällt das.
  7. Die Gerichte sind voller wie noch nie, also wenn überhaupt wirst du ne kleine Summe zahlen müssen, kann aber auch gut sein das es eingestellt wird
     
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  8. Zoll und DPD scheinen die kleinsten Probleme zu sein. Wenn das so kommuniziert wird, würde ich das Kinderzimmer klar machen.
     
  9. Ein Kumpel von mir hat mal vor ein paar Jahren in Österreich Feuerwerk gekauft, weil er dort Grenznah gefeiert hat. Leider hat er sich Reibkopfknaller mitgenommen mit BKS und wurde in der Silvesternacht von Polizeibeamten kontrolliert. Natürlich sind die in Deutschland nicht für Ottonormal zugelassen und es gab eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und eine Geldstrafe.

    Ich gehe mal davon aus, das es bei dir auch auf sowas hinauslaufen wird.

    Obwohl es schon Jahre zurückliegt, jammert er rum, weil ein Eintrag wegen dem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz bei einer Polizeikontrolle immer zum Gesprächthema wird und die Beamten dann immer „blöd“ schauen, wenn er sagt, das er sich paar Reibkopfknaller aus Österreich hatte. Die sind da sprachlos und schütteln den Kopf, die denken da wahrscheinlich immer an was anderes und schlimmeres und nicht an eine Packung Piraten für 99 Cent für 100 Stück..
     
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  10. Also hier hab ich ne Übersicht von der Polizei und F3 zählt als Straftat und nicht als Ordnungswiedrigkeit.
    Ist nur alt weiß nicht ob sich da was am Gesetz bisher wieder geändert hat aber denke mal nicht bei F3.
     

    Anhänge:

  11. Es gilt aber immer noch das was im Gesetz steht nicht in Flugblättern der GdP.
    Da sind noch mehr Fehler drin, z.B. das man für F4 eine Erlaubnis und einen Befähigungsschein braucht,
    oder dass man zum Führen von Munition einen kleinen Waffenschein braucht.
     
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  12. Ja das ist mir schon bewusst aber da wird ja auf Paragraf 40 (1) Nr.3 Sprengstoffgesetz verwiesen.
    Der verweist auf Paragraf 27 Absatz 1. Wer dagegen verstösst begeht Straftat.
    In dem Paragrafen geht es um die Sachkunde die jeder kennt.
    Weiß nicht wo ihr das findet das es sich nur auf F4 und nicht auf F3 bezieht.
     
  13. Sorry, aber mach dir besser keine zu großen Hoffnungen auf Einstellung des Verfahrens. Beim SprenG kennt der Gesetztgeber leider auch bei scheinbar kleinen Verstößen kein Pardon.
    Von "Einstellung wegen Geringfügigkeit" ist mir lediglich ein Fall bekannt, da ging es allerdings um nur einen einzelnen F3-Böller, der bei einer Kontrolle gefunden wurde.
     
  14. Musst nur §40 Zuende lesen, steht auch weiter vorne im Thread Post 32.
    Buchstabe d ist F4.
     
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  15. meine Einschätzung ist ehr, dass die keine Ahnung von dem Thema haben. Die wissen nicht wirklich was „Geringfügigkeit“ ist.
    Meist haben die Gerichte auch keine Lust wirklich hart gegen irgendwelche Silvester-Typen vorzugehen.
    Da wird man ehr versuchen gegen Geld das Verfahren zu beenden.
     
  16. Kleines Update:
    Habe heute nun den Brief vom Hauptzollamt bekommen. Strafverfahren wurde wegen des Verstoßes gegen das SprengG und der Abgabenordnung eingeleitet und ich muss meine Persönlichen Daten eintragen und mich zur Situation erklären.
    Habe schon einen Termin beim Anwalt vereinbart. Werde wohl alles von ihm machen lassen.
    Halte euch auf dem Laufenden. o_O
     
  17. Kopf hoch! Du schaffst das!
    Ich drücke Dir die Daumen!
     
  18. Ah wenn man bedenkt was dieser "Berliner Knallkopf". Oder wie sie ihn nannten in 2 Keller gelagert hatte. War seine Strafe ziemlich milde, wegen einen Artikel. Wird man nicht einmal vorbestraft da unten 90 Tagessätze. Teurer würde es z.b bei PM2 werden, da es unter das Waffengesetz fehlt. Da ist der ganze Aufwand teurer als der EK des Artikels.
     
  19. Anwalt meinte, ich solle mich möglichst ehrlich dem Zollamt erklären und die Situation schildern wie die war. Das bei der Bestellung es keinen Hinweis gab das es sich um verbotenes Feuerwerk gehandelt hat und das mir das nicht bewusst war.
    Der tschechische Verkäufer hat sich ja dann auch entschuldigt und mir den Kaufpreis zurück erstattet. Somit übernimmt der Verkäufer ja indirekt die Schuld auf sich?
    Ansonsten meinte der Anwalt das der Staatanwalt schlimmstenfalls bis 4.000 Euro Geldstrafe verhängen kann. Man muss dann schauen in wie weit es sinnvoll ist dagegen Einspruch zu erheben.
    In Bayern wird das Gesetz halt etwas strenger umgesetzt..
     
  20. Ist das denn auch so, dass in dem Shop indem du bestellt hast es keine Kennzeichnung zu F3 oder sonstiges, wie, das man als Käufer die Gesetze in seinem Land beachten muss?

    Bin kein Anwalt, aber „das war mir nicht bewusst“ sagt doch irgendwie jeder…:oops:

    „Unwissenheit, schützt vor Strafe nicht“

    Finde der Anwalt war bis jetzt keine große Hilfe..​
     
    Kaffeeklatscher, saschaoofc und KLONK gefällt das.
  21. Warum sollte er eine Teilschuld bekommen? Im Ausland darf dies jeder 21 Jähriger ohne Berechtigung erwerben. Die Schuld liegt bei dir so gesehen.

    Interessant wäre mal die Seite des Händlers, da steht bestimmt dabei das es F3 ist.
     
    Kaffeeklatscher gefällt das.
  22. Es stand in der Beschreibung "Cat 3" und "ab 21 Jahren".
    Ich habe auf dieses Cat3 nicht geachtet und ansonsten standen keine weiteren Hinweise das man was beachten muss. Von Genehmigung oder Erlaubnis stand auch nichts.‍♂️
     
  23. Nun ja, Genehmigung und Erlaubnis für "Cat3" oder bei uns entsprechend F3, braucht man auch nur in Deutschland.. :dontthinkso:
     
  24. Na ja dann passt doch alles, im Ausland bekommst auch Blaue Pillen. Und diese bekommt man hier nur auf Rezept (legal). Aber die Strafe bei einem Artikel wird nicht hoch ausfallen.
     
  25. Also ich kenne mich nicht damit aus, aber wenn Feuerwerk von einem Namenhaften Hersteller offiziell als F3 geprüft wurde wie z.b. die Funke Bombenraketen oder Nico Sound Rockets müsste man doch ausschließlich eine Anzeige bekommen weil man die erforderlichen Papiere zum Besitz nicht hat.
    Es ist ja geprüft worden und wahrscheinlich auch irgendwo schriftlich als solches eingetragen, also keine ungeprüfte und somit illegale Ostware.
     
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