Indoor- und SFX [Fachdiskussion] Ghost Mines

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von yangdragon, 15. Juli 2011.

  1. #1 yangdragon, 15. Juli 2011
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juli 2011
    Hallo Leute,

    nach dem ich das hier gesehen habe

    http://www.youtube.com/watch?v=IQ9rAjB6MVg

    was ist eine Ghost Mine?

    Die Frage ist schlecht formuliert, nach diesen Bildern wollt ich eher was zu den nötigen Sicherheitsabständen und rechtlichen Voraussetzungen bei einem solchen Effekt wissen .

    Schade hab,s ja selbst nicht sehen können.

    Danke
     
  2. Moin,

    eine Ghostmine ist normalerweise ein mit brennbarer Flüssigkeit gefüllter Stahlmörser. Meist sind diese Flüssigeiten auf Alkoholbasis und lassen sich mit Metallsalzen einfärben. Zerstäubt und gezündet wird die Flüssigkeit meist durch eine simple Schwarzpulverladung.

    Benzin/Diesel wird eher im SFX-Bereich eingesetzt, wo es wirklich auf den Flammeneffekt ankommt, Ghostmines sind eher im Großfeuerwerksbereich anzutreffen.

    Genaueres auch: http://www.feuerwerk.net/wiki/Ghostmine

    Gruß,
    Fietje
     
  3. Ich denke, diese Teile dürfen wegen fehlender QS bei Großfeuerwerken nicht eingesetzt werden und sind wohl eher in der Bastelabteilung zu finden. Zumindest kenne ich keinen seiösen Anbieter, der soetwas im Programm führt. Treffender ist wohl der Paragraph: Unerlaubte Herbeiführung einer Explosion...
    So etwas würde ich mir vorher vom GA abnehmen lassen und eben da einsetzen, wo es hingehört:
    Film- und Spezialeffekte ohne Publikum. So stehen dem Pyrotechniker ja ausreichend sichere Effekte bei öffentlichen Veranstaltungen zur Verfügung: Lycopodium, NC-Flammsäule (T2) und Gasbrenner (incl. Zulassung).
     
  4. Moin,

    das sehe ich nicht so. Ghostmines sind zwar im Allgemeinen als Brandsätze und somit auch als USBV einzustufen, allerdings gibt es für befähigte Personen dazu eine Ausnahmegenehmigung des BKA, dass diese gezündet werden dürfen. Meiner Meinung nach ist zu unterscheiden zwischen Ghostmines und einem Spezialeffekt (z.B. mit Diesel o.Ä.), auch wenn wir uns auf eine Gratwanderung befinden.

    Das Verladen in einen Stahlmörser mit einer Ausstoßladung ist auch nicht mehr "Gebastel" als einen Feuertopf aus Verladeartikeln zusammenzustellen (beides sehe ich als relativ unkritisch). Auch das es keine Anbieter gibt kann ich so nicht sagen, die Firma Bavaria (ehemals Wagner) bietet Ghostmines auf Methanolbasis an und es gab m.E. sogar mal ein Lehrvideo wie diese zu verladen sind.

    Edit: Video von Bavaria http://www.bavariafireworks.com/index.php?id=4

    Natürlich sollte man sich im klaren sein, dass nie die gesamte Menge an Flüssigkeit verbrennt, sondern auch ein Teil zu Boden regnen kann, der dann auch dort weiterbrennt. Dies sollte in der Abschätzung der Sicherheitsabstände berücksichtigt werden.

    Gruß,
    Fietje
     
  5. Wo wäre denn rechtlich der Unterschied zwischen Lycopodium (keine Zulassung irgendeiner Art, einfach nur eine brennbare Substanz) und Methanol (keine Zulassung irgendeiner Art, einfach nur eine brennbare Substanz) zu suchen?

    Ich will damit nicht behaupten, dass es gefahrlos ist einfach mal Mörser mit Benzin oder Methanol zu füllen und mit einer Ausstoßladung zu versehen, man sollte schon wissen, was man da tut - aber rechtlich sehe ich da keinen Unterschied zu dem Ausstoß von Lyco über einem Bühnenfunkenblitz... Rein praktisch umfasst die "schriftliche Freigabe" des BKA:

    http://www.feuerwerk-forum.de/showpost.php?p=229534&postcount=1

    doch eben explizit derartige USBVs für Pyrotechniker.

    (OT: Abgesehen davon ist so eine wirklich rein gefärbte Flamme ein echt schöner Effekt, gerade grün und blau auf Methanolbasis sehen doch traumhaft aus)
     
  6. Sofern der Artikel von einem Hersteller mit QS ist, gebe ich dir natürlich recht. Dieser bestimmt dann auch in der Gebrauchsanweisung den Sicherheitsabstand und die Effekthöhe. Passiert trotzdem etwas, dann ist der Hersteller mit in der Haftung.

    Allerdings ohne QS bleibt es eine Bastelarbeit, denn ohne QS (Bestimmung des Gefährdungspotentials) und ausreichende Vorabversuche mit schriftlicher Dokumentation geht das überhaupt nicht. Nicht dass es zu Verwechslungen führt: Ich rede ausschließlich von Feuerwerk mit Zuschauern, nicht von Film- und Spezialeffekten ohne Zuschauer.
    Bei jedem Verladeartikel von Zink liegen diese Daten vor, einschließlich der Vorgabe von Rohrdurchmesser, Länge und Auswurfladung. Wer hier gegen die Anweisung extrem mehr einfüllt bzw. etwas anderes einfüllt, handelt ja auch grob fahrlässig und hat keine QS mehr. Irgendwo ja auch logisch. Wäre es nicht so, dann wären diese Verladeartikel schneller vom Markt verschwunden (verboten), wie sie gekommen sind.

    Was mich in diesem Fall interessiert, ob die Versicherung den Schaden begleicht. Sind die Teile von Bavaria mit QS, könnte es noch gehen.
    Wurde das selbst zusammengerührt, würde ich als Versicherung nichts zahlen, da keine erlaubten (bzw. zugelassene und geprüfte) Gegenstände eingesetzt wurden. Selbst wenn der Anwender einen Kurs für Filmeffekte und einen Sprengkurs besucht hat. Gerade dann sollte man ja auch wissen, dass man eine QS für Klasse IV Effekte braucht.
    Selbst die zerstörungsfreie Prüfung für Einzeleffekte schreibt vor, dass alles dokumentiert ist. Ohne diese Unterlagen keine QS und somit keine Verwendung möglich.

    Lyco ist wirklich extrem harmlos. Aber auch hier machen 1kg, 10kg oder 1t Lyco einen Unterschied ! Also nur geprüfte Mengen verwenden und an Herstellerangaben halten.
    Wenn einer jedoch Metallpulver zerstäubt und dann zündet wird es richtig übel. Auch Benzin ist nicht ohne und zerstäubt extrem gefährlich. Aber lassen wir uns überraschen, wie das Amt entscheidet. Ich bin eher übervorsichtig und 101% gesetzkonform, was aber meist nicht schadet. Rechtlich haben wir immer dann ein Problem, wenn ein Explosivstoff zum Auswurf verwendet wird. Im Prinzip wird immer ein neuer pyrotechnischer Gegenstand gebaut, der von zertifizierter Stelle geprüft werden muss. Da bleibt wohl nur die Druckluftzerstäubung.

    Nur dumm, dass DIESE Frage noch keiner wirklich beantworten konnte. Das kann wohl sicher nur ein zugelassener Hersteller dieser "Geister-Töpfe" mit QS Zertifizierung :p
     
  7. Ghost Mine

    Ich denk für so einen Effekt wird es kein QS geben, denn jeder Feuerwerker füllt die Mörser nach eigenen Erfahrungen mit Treibladung und Flüssigkeit. Je nachdem wie groß
    die Show werden soll.

    Die hier war definitiv zu viel !

    Jedoch eine Regelung über einen Sicherheitsabstand muss es doch geben -- Hallo wo sind die SFX-ler !!!

    Grüße

    Yangdragon
     
  8. #8 fire, 17. Juli 2011
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2011
    Genau hier liegt das Problem und genau deshalb hat so etwas bei einem Feuerwerk nichts zu suchen.
    Wenn jeder nach gutdünken Pulver und Benzin reinschütten kann, dann widerspricht das jeglicher Rechtslage und technischer Vernunft.

    Lücken soll es ja geben, aber diese sind umgehend zu stopfen. Feuerwerker mit Erfahrung werden so was ganz sicher nicht verwenden, da nicht kalkulierbar. Tja, und ohne QS sind wir wieder im Bastelmodus.
    Selbst Hand-Böller und Böllerkanonen werden vom Beschussamt mit der maximalen Pulvermenge geprüft. Mehr darf nicht rein.
    Wo fängt man an, wo hört man auf? Welches Amt prüft Geistertöpfe?:rolleyes: Der nächste nimmt Schwarzpulver mit Terpentin, der andere Schwarzpulver und Mg-Staub, der andere Blitzsatz als Auswurf und Nägel als Effekt (bei SFX alles möglich). Sollte eigentlich jeder normal denkender Mensch merken, dass so etwas bei Großfeuerwerk nicht geht. Darauf berufen, dass es explizit in dieser Form nicht verboten ist geht sicher nicht. Aber man kann argumentieren, dass die Eigenherstellung solcher ungeprüfter Gegenstände außerhalb der zugelassenen Fertigungs- und Prüfstelle verboten ist. Geht übrigens auch mit Herstellerschein ohne QS und ohne Abnahmeprüfung nicht.

    SFX ist etwas völlig anderes. Da gibt es keine unbeteiligten Zuschauer. Selbst die Sicherheitsabstände zu den Akteuren sind marginal, da ja jeder weiß, in welche Gefahr er sich bei einem Stunt begibt.
    Wenn nun jemand SFX und Großfeuerwerk verwechselt, dann ist bei dessen Ausbildung etwas schief gelaufen.
    Und im Theaterbereich sind wir wieder bei der zugelassenen Bühnenpyrotechnik.

    Im Gegensatz dazu macht Bavaria, welche auch das Fluid vertreiben, exakte Angaben über SP Menge, Fluidmenge und Mörserabmessungen. D.h. der Effekt ist erprobt und hat auch eine QS. Sollte dennoch bei richtiger Anwendung etwas unvorhergesehenes passieren, haftet B. bei einem groben Verschulden mit (wobei ich hier wirklich kein Problem sehe). Sicherheitsabstand wohl 30 m (bei 30 m Steighöhe).

    Hoffen wir, dass die Anwender sich auch alle an die Anweisung halten. Sonst ist der Effekt schnell wieder Vergangenheit.
     
  9. Ghostmines

    Diese farbigen Flammenwolkeneffekte werden seit vielen Jahren in den USA bei Feuerwerksveranstaltungen mit Publikum eingesetzt und sind eigentlich eine Weiterntwicklung der dort schon seit über 20 Jahren eingesetzten gelben Flammenwolkeneffekten die aus mit Schwarzpulver zerstäubten und gezündeten Staubwolken aus Kaffeeweißer, Parkettschleifstaub und ähnlichen Materialien gemacht werden. Wie bei jedem pyrotechnischen Effekt sollte dieser vorher genauestens erprobt werden, denn nur auf einen QS Zettel kann man sich nicht verlassen. Die Verantwortung liegt letztendlich immer beim ausführenden Pyrotechniker. Als ich vor über 17 Jahren meinen Bühnenschein machte, fuhren wir zu den Karl Mai Festspielen in Elspe. Dort zeigte uns der mittlerweile schon verstorbene Hauspyrotechniker den Aufbau seines Flammenwolkeneffektes. Etwa 7m vom Bühnenrand war ein Stahlrohr im Boden eingelassen. Dies wurde mit einem Artillerieabschußsimulator( ich glaube die Bezeichnung ist DM 54) als Ausstoß-, Zerstäuber- und Zündladung am Boden geladen und darauf dann eine PE-Tüte mit 5l Benzin/Diesel Gemisch. Bei einem späteren Besuch saß ich mit meiner Frau in der 1. Reihe, etwa 8m entfernt von dem Effekt. Einfach gigantisch. Man spürt die Hitzewelle die einem ins Gesicht schlägt. Auch vor etwa 17Jahren wollte der BKA Pyrotechnikertrupp, der damals bei Nico beim Aufbau mithalf bei Rhein in Flammen in Bonn einen Spezialeffekt zünden den ich 1992 bei der PGI Convention in Idaho Falls schon erlebt hatte. Etwa 20 m vor dem Publikum war ein etwa 20m langes 100er PVC Rohr das der Länge nach oben einen ausgefrästen Schlitz hatte bündig mit dem Boden verlegt. Dies wurde mit Sprit gefüllt und hatte als Ausstoß-und Zündladung eine Sprengschnur über die ganze Länge laufen. Der Effekt war eine gelb-orangene Flammenwand. Dies war Tom de Willes persönliche Konstruktion den ich bei diesem Projekt zum ersten Mal traf und dessen Firma damals ja den weltweiten Bühnenpyrotechnik Handel fast völlig beherrschte. Das GAA in Bonn damals hat diesen Effekt den BKA Pyros glaube ich nicht genehmigt obwohl der geplante Effekt kleiner als in Idaho Falls war und der Sicherheitsabstand über den kleinen See weit größer war. Andere Länder, andere Gesetze. Dies heist aber nicht, das dies keine Feuerwerkseffekte sind. Seit Jahren ist die Entwicklung der farbigen Alkoholeffekte aber immer weiter fortgeschritten. Seit Jahren schon werden diverse Druckbehältergrößen mit Soleonidventilen versehen angeboten die digital ansteuerbar sind. So kann man nun farbige Flammenjets auf Tastendruck, wie auf dem Klavier gespielt, in den Himmel schießen.
     
    oGGo, PTU, Pyro und 2 anderen gefällt das.
  10. Ok, schön, aber das war vor 20 Jahren. Da ging noch einiges und alles ohne Zulassung war Klasse IV.

    Wie schaut es aber nach der letzten Änderung des SprengG aus?
    Jetzt braucht (leider) alles eine QS, wohl auch solche Effekte. Andernfalls gibt es sicher einen Passus im SprengG, den ich übersehen habe.

    Genau darauf wollte ich ja hinaus. Es geht einzig um die aktuelle Rechtslage. Dass der Effekt bekannt und uralt list (hat schon Lancester erwähnt), ist klar.
    Aber letzterer hat auch weißen Phosphor in Raketenköpfe gefüllt, was aktuell sicher nicht mehr geht.

    Werde wohl doch mal im GAA anrufen müssen :D
    Das einzige, was zählt.
     
  11. Tja
    Ist aber eher schon länger gewesen,
    meint Gipsi;)
     
  12. Max. 10 Jahre, mit Übergangsregelung. Vor 20 Jahren war die Welt noch in Ordnung.
     
  13. Ghostmine

    Mein obiger Beitrag ist völlig losgelöst von dem was zur Zeit in D gesetzmäßig ist und war eher als Antwort auf die oben vertretenen Meinungen "was ist Feuerwerk oder nicht", gedacht. Auf der Weltkugel betrachtet ist Deutschland nur ein unscheinbarer Punkt und ich maße mir nicht an meinen Kollegen in der weiten Welt zu sagen das wir in D das einzig wahre und richtige Feuerwerk machen und das ihre Feuerwerkseffekte keine sind. Mein Freund Michael dessen Lieblingseffekt "Lampare" Bomben mit Gaskartschen sind, die vielen begeisterten Pyros vom St. Michaels Band Club in Lija deren Spezalität über Jahre farbige Rauchknall Tagesbomben waren deren Zerlegerladung aus Bergbausprengstoff bestand, den Feuerwerkern in Süditalien mit ihren hammerharten Rauchknalltagesbomben, den Pyros in den USA mit ihren Sprit gefüllten Lampara Bomben. Diese Liste ließe sich unendlich fortführen. Keiner dieser schönen Feuerwerkseffekte würde in D eine Zulassung bekommen. Aber Deutschland ist eben nur ein sehr kleines Stückchen Land auf dieser großen Erde.
     
    oGGo gefällt das.
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