Bestimmung Fachwerk, Reet und Willkür

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Berserker FW, 25. Februar 2010.

  1. Ich komme gerade vom Ordnungsamt und bin entsetzt, das ein Feuerwerk mit Bezug auf die neue Regelung (§ 23 1. SprengV), speziell Fachwerk, untersagt wurde.
    Was es an dem vorgesehenen Abbrenner allerdings NICHT gibt, sind Fachwerkhäuser und Reetdächer.
    Die Mitarbeiterin des OA meinte: "Da sind alte Scheunen in der Nähe".
    Pfff... jo ... in 100m Entfernung gibt es alte Werkhallen und eine alte Scheune, festes Ziegeldach KEIN Fachwerk.
    Da ich, bei willkürlichen Entscheidungen, notfalls immer bis zum Papst rennen, wollte ich es heute nicht eskalieren lassen. Allerdings habe ich gerne beim Gang zur übergeordneten Behörde gute Argumente. Daher meine Frage:

    Gibt es mitlerweile irgendeine Verwaltungsvorschrift die z.B. Fachwerk weiter ausdehnt bzw. den Begriff "unmittelbare Nähe" definiert?

    Ich kann da leider auch nach einer Googelorgie nichts finden.
    Ich bin auch für gute Tips sehr dankbar!

    Danke!
     
  2. Schau doch einfach mal was der Gesetzgeber vorschreibt über den geforderten Sicherheitsabstand, wenn die Gebäude ausserhalb dieser Grenzen stehen sollte man die Leute dahingehend belehren. Denn unmittelbar läst sich auslegen wie man gerade will.

    Man kann 100 meter, 10 meter, oder 1000 meter als unmittelbar ansehen, jedoch werden im Gesetz die geforderten Sicherheitsabstände genaustens in Meter angegeben. Wenn wirklich Reeddächer in der nähe stehen dann sind die immer alle sehr vorsichtig weil die Teile wirklich sehr Brandgefährdet sind.


    Gruß vom
    Pulversack
     
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  3. Das beste ist ja, dass an Silvester sich keine Sau mehr schert was wie wo steht... nur unter dem Jahr ist es ein riesen Hickhack..
     
  4. Hihi, dann geh mal nach Kampen auf Sylt und zündel' da an Silvester mit Raketen und Batts rum. Spätestens wenn die 2 Millonen-Euro-Bude mit Reetdach eines Artzehepaars aus München am Lodern ist, wirds ziemlich ungemütlich! :D ;)

    Zum Thema: Eine alte Scheune mit Ziegeldach ohne Fachwerk scheint mir auf den ersten Blick kaum als Grund für eine Ablehnung eines Feuerwerks ausreichend zu sein, es sei denn, das Gebäude ist denkmalgeschützt, dann greifen soweit ich weiß besondere Schutzregeln. Hier kann auch ein Anruf beim örtlichen Denkmalpfleger Klarheit bringen, ansonsten kannst du ja nochmal wie Pulversack schreibt mit dem Pyrogesetz und seinen Sicherheitsabständen im Amt aufllaufen und versuchen, die Leutchen zu überzeugen.

    Wünsche dir jedenfalls viel Glück dabei.
     
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  5. § 23
    (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.

    als unmittelbare Nähe wird hier üblicherweise ein Abstand bis 200m definiert.

    Gruß
     
  6. Erst mal; vielen Dank für die Antworten!

    Die Idee den Sicherheitsabstand als Maß zu nehmen finde ich schon mal recht nützlich.
    Bei Kat. 2 wären das mind. 8 m lt. BAM (Ich habe 25m geplant (Zuschauer stehen noch weiter)). Größere Kaliber gehen sowieso nicht.
    Allerdings entdecke ich auch um Umkreis von 200m kein Gebäude welches auch nur ansatzweise nach Fachwerk ausschaut.

    Das irrwitzige an der Sache ist, dass an genau der gleichen Stelle in den vergangenen Jahren hunderte Feuerwerke geschossen wurden (nie was passiert).
    Aber nach der Gemeindegebietsreform ist jetzt ein anderes Amt zuständig.
    Vermutlich war es nur den Anwohnern zu viel und jetzt hat man einen vermeintlichen Grund für ein Verbot gefunden! *narf*

    edit @Rippenbruch

    als unmittelbare Nähe wird hier üblicherweise ein Abstand bis 200m definiert.

    Was meinst Du mit HIER? Weist Du wo es steht?
     
  7. @BerserkerFW
    Schau bitte einmal in der SprengVwV nach: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/4_1.pdf
    Ich kann mich auch noch an das Thema im Lehrgang erinnern und hier wurde als "unmittelbare Nähe" 200m, also der Schutzabstand für Raketen zugrunde gelegt.
    Ich weiß natürlich nicht, ob Du eine Erlaubnis nach SprengG besitzt und somit "nur" der Anzeigepflicht unterstehst, oder ob Du eine * Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs1 der 1. SprengV benötigst, hier wird es natürlich schwieriger. Aber im allgemeinen lohnt sich ein Streit mit Behörden nicht! Dann kommen Sie mit Immission, alle Eichhörnchen könnten tot vom Baum fallen oder sämtliche Vögel stellen für immer das Brüten ein und sterben aus.....
     
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  8. @berserker

    ist das Feuerwerk von Dir privat oder von einem Feuerwerker mit §7 angemeldet?

    Oft hilft die Anmeldung über den Feuerwerker Deines Vertrauens, den dem würde man ja ein Berufsverbot aussprechen und das machen dann wenige. Immer vorausgesetzt die Sicherheitsabstände passen, was aber bei KlI eigentlich kein Problem sein sollte wie Du schreibst.

    Ohne hier wieder eine Diskussion lostreten zu wollen.


    Gruß
    Yang Dragon
     
  9. Hallo

    wenn sich am Abbrennplatz im Umkreis von 200m Brandgefährdete Objekte befinden kann die Behörde das Feuerwerk verbieten bzw. bei Scheininhabern Auflagen erteilen (zB.: Feuerwehr usw).


    LG
     
  10. "Unmittelbare Nähe" ist nicht näher definiert. Die SprengVwV bezieht sich auf das Abbrennen von Großfeuerwerken (bzw. als solche deklarierten Kleinfeuerwerken).
     
  11. Zunächst noch mal ein herzliches Danke für die guten Tipps! :thumbup:

    Um die Frage zu beantworten: Ich habe eine Erlaubnis nach SprengG, bin also "nur" Anzeigepflichtig.

    Wie bereits beschrieben, gibt es um Umkreis von 200m und darüber hinaus, kein Fachwerk!

    Mir wird also nichts anderes übrig bleiben, als sachlich, bei den übergeordneten Behörden meinen Standpunkt zu vertreten.
    Bis Dato hat das immer geklappt. Nur ist mir dabei wichtig, optimal vorbereitet zu sein!
     
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  13. Also ich würde es nicht auf die "harte Tour" versuchen.
    1) kein schriftlicher Bescheid - kein Verwaltungsakt (bisher)
    2) könnte ja sein, dass der "gebietsreformierte" Sachbearbeiter schlicht bzgl. dem SprengG überfordert /übervorsichtig unsicher, da "neu" ist
    3) Gefahrenabwehr greift leicht, aber jedoch immer unter dem Grundsatz der Verhältmäßigkeit.
    Da es hier beim "Fachwerkargument" um Feuergefahr/ Feuerbekämpfung geht, sollte z.B. ein Wehrleiter für Aufklärung sorgen können. Rede doch mal mit diesem Fachbereich, erkläre die Art der Effekte, verweise auf die jeweiligen Sicherheitsabstände zu Gebäuden und Personen, die eigenen (vorgeschriebenen) Brandbekämpfungsmöglichkeiten ... Wenn dieser Fachmann dann "zufällig" mal mit dem Sachbearbeiter telefoniert - sprich man den beiden mal vorschlägt, sich kurzzuschließen - um die "unmittelbare Nähe" zu definieren ?

    Die Änderung, bzw. Ergänzung mit dem Fachwerk würde ja eingeführt, um einer Brandgefährdung leichter und konkreter begegnen zu können. Der Begriff der unmittelbaren Nähe ist dabei nicht als bösartiger Gummibegriff als Werkzeug zur Durchsetzung anderer, sonst nicht haltbarer "Ausreden" gegen Feuerwerk nach freiem Ermessen aufzufassen, sondern grade dazu geeignet, dass man sich im Zweifel Gedanken drüber macht, wie es zu konkretisieren ist.
    Wenn man die Verordnung "zum erstem Mal" liest, und den Begriff der unmittelbaren Nähe wegdenkt, dann könnte man vermuten, dass hier eine Positivliste von absoluten Verboten aufgeführt wäre - grade das ist aber nicht so : das "unmittelbar" schränkt das Verbot ein:
    Weder ein Kindergarten, noch ein Krankenhaus, noch die Feuerwehr müssen "wohl oder übel da durch", wenn neben dem Klettergerüst/ dem Schockraum/ immitten der schwer zugänglichen Fachwerkaltstadt ein Feuerwerk angezeigt (und abgebrannt) wird - sie haben ein Recht auf Gehör und Wahrung ihrer besonders berechtigten Interessen.
    Ist der Sachbearbeiter "ganz locker" - (aus Sicht des Feuerwerkers) haben die besonders Schützenswürdigen (Kinder, Kranke und besorgte Feuerwehr'ler) einen Hebel zukünftig Ihre Ansprüche/ Aufgaben durchzusetzen (... und der SB die Kritik und schlimmstenfalls den Schaden an der Backe), ist der SB eher streng, müssen sie halt vorher befragt werden.

    In so fern imho kein Grund zur Aufregung - spannend wird es erst, wenn man sich nicht einigen kann, weil die Standpunkte unvereinbar weit auseinanderliegen ...


    LG
    Thomas
     
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  14. Hier sollte man vielleicht mal grundsätzlich die Gefährdungslage klären, denn Scheune ist nicht gleich Scheune.

    Weiterhin gibts ja immer die Möglichkeit, die Artikelwahl fürs Feuerwerk so anzupassen, daß eine (auch theoretische) Gefährdung div. Bauten praktisch ausgeschlossen ist. 65er Bomben, große Römer und natürlich Frontstücke aller Art wären da sicherlich auch bei 100m Abstand zum nächsten Gebäude drin, also besser als nix.
     
  15. "Allzuviel zerreyst den Sack" (altdeutsche Spruchweisheit)

    Vielleicht liegt hier eine der Ursachen, warum man etwas"bockig" ist auf dem Amt?
    meint Raini
     
  16. Es ist aber doch wirklich schwachsinn wenn es an Silvester niemanden interessiert... warum soll das dann auf einmal ein Problem sein... Deutsche Bürokratie...
     
  17. Hier: www.buzer.de/gesetz/5386/al22250-0.htm

    steht es doch genau drin:

    ...3. Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes, ...

    Nach deiner Angabe ist im Umkreis von 200 Metern nix Brandempfindliches, also!
     
  18. Dank Eurer ganzen guten Ratschläge bin ich gestern, bis an die Zähne bewaffnet mit Gesetzen und Verordnungen, nochmals beim Amt gewesen. Termin mit der Chefin!
    Was soll ich sagen? Sehr kompetente junge Dame.
    Mein Anliegen muss wohl im Vorfeld schon Thema gewesen sein, denn die Dame war im Bilde.
    Also das Konzept erläutert, die Sicherheitsmaßnahmen erklärt und Bingo. Keine Rede mehr von Reet und Fachwerk, das Feuerwerk kann von mir, als Erlaubnisinhaber, gezündet werden. :good:
    Das gilt, für die Lokation, jetzt generell.
    Was soll man da sagen? Wenns Probleme gibt, sprich mit dem Chef und nicht mit dem Vertreter, sei vorbereitet und freundlich! Tataaa ...
    Verboten bleiben dort aber weiterhin Feuerwerke von Privat nach § 24 1. SprengV. Mir soll das Recht sein. (Das wird ja so langsam sowieso gängige Praxis).

    Ach so: Der entscheidende Tipp waren die Sicherheitsabstände für Kategorie 2 und mein Vorschlag diese noch um den Faktor 4 zu vergrößern.

    Also viiiiiiielen Dank nochmals für die guten Ratschläge!!!
     
  19. Na sowas liest man gern!:thumbup:

    Ich wünsche viel Erfolg mitm FW.
     
  20. @ Berserker FW

    na Super!!!! und gutes Gelingen

    Danke für das feedback!!!

    Gibt es eigentlich schon eine "Sammelecke" für solche Erfahrungsberichte?

    Gruß

    Yang Dragon
     
  21. Und wo steckt die Logik dahinter ? :rolleyes:

    In ein paar Jahren wird Feuerwerk vermutlich sowieso total verboten... dann gibt's keine Probleme mehr...
     
  22. In unserer Stadt ist es genauso - grundsätzlich werden keine privaten Kleinfeuerwerke ohne Pyrotechniker genehmigt.

    Ich habe mich in dieser Beziehung in der letzten Zeit mal bei eingen Rechtspraktikern umgehört und bin zur Erkenntnis gelangt, daß die rechtliche Grundlage dafür durchaus vorhanden ist, auch wenn sie etwas schwammig ist. Der feine Unterschied liegt darin, daß hier Kleinfeuerwerke ja nicht -grundsätzlich verboten-, sondern -grundsätzlich nicht genehmigt- werden... ja, auch ich hab den Rechtsanwalt, den ich darüber ausfragte, auf diese Aussage hin etwas komisch angesehen, aber zwischen diesen beiden Punkten gibt es juristische Unterschiede. Das läuft quasi unter der Prämisse "Gemeinwohl vor dem Wohl des Einzelnen".

    Einen anderen Aspekt muß man auch bedenken: Teile der Bevölkerung sind auf Feuerwerk nicht gerade gut zu sprechen. Würde denen jedes Wochenende ein schepperndes Kleinfeuerwerk zugemutet werden, weil wieder jemand in der Nachbarschaft 'ne Party steigen läßt, könnte daraus ein ständiger Streitpunkt erwachsen, der den kleinen wie großen Pyros langfristig eher schaden würde. Da ist es gerade in den Ballungszentren besser, sich in dieser Hinsicht etwas zurückzunehmen, um den Feuerwerksgegnern nicht noch mehr Argumente zu liefern, unser Hobby oder auch Beruf mit noch mehr Einschränkungen zu überziehen.
     
  23. Mal ganz ehrlich... gibt es wirklich gegenden in denen "regelmässig" Feuerwerk stattfinden würde wenn es genehmigt würde ???

    Rein statistisch müsste erst mal an einer bestimmten Stelle immer wieder eine Hochzeit oder ein Jubiläum stattfinden, und dann müsste da auch jedes mal ein Antrag auf Feuerwerk gestellt werden.

    Dass man das in Städten im Zentrum untersagt, mag ich noch nachvollziehen aber sonst ?

    Wie lange dauert denn ein Feuerwerk schon ? Die 5 Minuten Lichter im Himmel sind auch nicht schlimmer wie ein Paar Prolls die mit ihren Motorrädern um 1 Uhr Nachts durch die Strassen Röhren...

    Alles wird verboten... wir verbieten ja auch Kindergärten weil Kinder zu viel Lärm verursachen...

    Von mir aus soll doch die Behörde eine Tabelle haben wo steht nur ein Feuerwerk alle 3 monate and bestimmten stellen. Von mir aus. Dann hätten wir immer noch mehr Feuerwerk wie momentan der Fall. Es stört doch im Prinzip niemanden. Menschen die gegen Feuerwerk sind haben ein Problem mit Geldverschwendung oder dem Lärm aber es kann mir doch keiner sagen dass ihn die Lichter am Himmel stören oder gar hässlich sind.

    Lärm haben wir dauernd um uns rum, da wird man doch 5 min knallen mal aushalten. Noch dazu zwischen 8 und 10 ...

    Versteh's wer will... uns Deutschen täte es gut wenn wir allgemein toleranter und relaxter reagieren würden. Wir regen uns ja auch auf wenn der Nachbar am Sonntag Rasen mäht.. :rolleyes:
     
  24. @AJack: wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, kann ich die Position "bei uns gibts dauernd Feuerwerke, es reicht uns" durchaus verstehen. Du siehst die gern und kannst davon nicht genung kriegen, aber andere sehen das halt anders, das ist zu respektieren.
    So typische Hochzeitsschlösschen sind z.B. Kandidaten für jedes WE Feuerwerk. Das hat nichts mit "ich versteh die Geldverschwendung nicht" zu tun, sondern einfach mit genervt sein.
    In Berlin werden z.b. auch keine AGs mehr ausgestellt, und zwar einfach, weil es in so einer grossen Stadt immer irgendwer Feuerwerk machen will. Und manche Gegenden sind, rein aufgrund der Örtlichkeiten, dafür prädestiniert, dass das dann da statt findet.
    Also bitte hör auf mit dem "hier wird doch alles Verboten".
    Private Kleinfeuerwerke brauchen auch gar nicht verboten werden, sie sind grundsätzlich nicht erlaubt, ausser eben mit AG. Das ist auch noch ein kleiner juristischer Unterschied. Du musst einen wichtigen Grund haben um eine AG zu erlangen. Und ein Geburtstag ist kein wichtiger Grund...irgendwer hat halt immer Bday.

    Gruß
    Fabian
     
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