Zusammenfassung [FAQ] Wann darf an Silvester Feuerwerk abgebrannt werden ?

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von In Flames, 20. Nov. 2009.

  1. Genau so sieht es aus letztes Jahr haben mich
    Die cops angehalten und gefragt warum ich am 31.12
    Um 12 Uhr schon Böller hatte nur ein paar tk Max gezündet
    Sie sagten das es erst ab 18 Uhr losgeht aber ich bin
    Ja vorbereitet von der Gemeinde schrieb ausgedruckt
    Da steht alles schwarz auf weiß. Das wusste der Liebe
    Beamte nicht er hatte dann bei der Gemeinde angerufen
    Die haben das bestätigt dann sagte er nur naja dann viel Spaß
    Aber nicht so doll
     
  2. Die waren am 31. um 12 Uhr noch im Büro?
    Aber schon interessant das der Herr Beamte nicht mal dem Schreiben seiner eigenen Gemeinde glaubt, oder wollte er Dich neben Lärmbelästigung auch noch wegen Urkundenfälschung drankriegen? Hatte wohl noch nicht genug Fleiss-Sternchen aufm Schlüsselbein! :rolleyes:
     
  3. Habe heute diese E-Mail bekommen....

    Habe auf Nachfrage von mir heute diese Email bekommen:

    Heißt das ich darf am 31.12 Aufstehen und meine Nachbarn mit lautem geknall wecken, und am 01.01 immer noch den ganzen Tag knallen?
    Ist etwas kompliziert geschrieben....
     
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  4. Ja, ganztägig am 31. und 01. Januar.
     
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  5. Zu deiner Frage re13:

    Am 31.12. gilt auch die Nacht- und Ruhezeiten bis 6 Uhr morgens, danach kannst du theoretisch bis zum 01.01. um 22 Uhr durchfeuern, danach gilt die Nacht- und Ruhezeit. Aber auch hier empfehle ich, es nicht unbedingt zu übertreiben. ;)
     
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  6. Ich kann überhaupt nichts verkehrtes daran finden ab 1:00 Uhr eine Nachtruhe auch an Silvester einzuhalten / zu fordern. Ich persönlich fühle mich auch eher gestört, wenn um 3.00 Uhr noch wild geballert wird, als wenn um 6:00 schon wieder jemand ballert.
    Irgendwann will man halt auch an Silvester einfach schalfen (jedenfalls die Mehrheit), um 6 Uhr ist die Nachtruhe vorbei, ab da muss man sich ohnehin mit Unruhe abfinden...

    Wenn man von 6:00 bis 1:00 und dann wieder von 6:00 bis 22:00 ballern kann, dann sollte man doch die Pause respektieren können, um anderen ihren Schlaf zu gönnen! Auch sollte man nicht vergessen, das das Lärmen nach 22:00 schon ein Zugeständnis ist, wonach man dann auch ruhig selbst Entgegenkommen zeigen darf.

    In dem Sinne kann gerne die Option auf Einschränkung der Knallkörper wegfallen, sprich klares, rechtssicheres, uneingeschränktes Geballer 6:00-1:00 und 6:00-22:00 überall, im Tausch gegen eine klare, geregelte Waffenruhe in der Nacht.

    Es sind genau die, die mit maßlosem Überziehen der Freiheiten dafür sorgen, das diese über kurz oder lang noch weiter eingeschränkt werden. Dann wird es eine Rechtssicherheit geben, die noch viel weniger gefällt.

    Was Gesetzte und Rechtsprechung angeht, gibt es übrigens nicht nur den Wortlaut des Gesetztes, der hier immer wieder gerne auf die Goldwaage gelegt wird, um diesen maximal zu eigenen Gunsten auszulegen.
    Es gibt auch den Sinn den Gesetzte in sich tragen, da dürft ihr mal raten, welchen Sinn es wohl haben kann Knallwirkung einzuschränken... von wegen FB ist ein Leuchtartikel. Da kann es ganz schnell eng werden, wenn sich mal ein Gericht an die Auslegung dessen macht. (Das gehört übrigens zu deren Aufgaben, Gesetztestexte auszulegen.)

    Wenn man mal seine Interessen und Emotionen beiseite läßt und nüchtern und logisch darüber nachdenkt, muss man eigentlich froh sein, das noch nicht alles was X dB übersteigt mit unter "Knallwirkung" einsortiert wird...


    Ups! Da habe ich mich ein wenig mitreißen lassen!
    Wir sollten aber bedenken, das wir hier abschweifen,
    der Thread dreht sich ja um Informationen, wann und wo...!
    Und nicht um unsere Meinungen und Diskussionen dazu wie uns das gefällt.
     
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  7. Du meinst sicher Neujahr. ;)

    Ich sehe das anders. Silvesterpartys gegen doch auch meistens bis tief in die Nacht. Mich zieht es an Silvester schon lange nicht mehr auf größere Partys, trotzdem gehe ich nicht vor den frühen Morgenstunden (meist zwischen 4 und 5 Uhr) ins Bett. Ich würde es viel eher als störend empfinden, wenn jemand Neujahr um kurz nach 6 Uhr etwas lautes zündet als wenn es jemand um 2 Uhr macht. Nachtruhe (bzw. die Sperrstunde - sagt man das heute noch?) ist in der Nacht von Silvester auf Neujahr aufgehoben! Ich kann auch nichts machen, wenn die Nachbarn um 5 Uhr noch laute Musik anhaben und rumgröhlen (außer freundlich zu bitten, etwas leiser zu sein).

    Ich hätte schon wesentlich mehr Verständnis dafür, wenn Silvester und Neujahr Feuerwerk nicht so früh abgebrannt werden darf. Silvester ist sowas wie ein halber Werktag, die Geschäfte sind offen - mittlerweile sogar teils bis spätnachmittags - und viele Passanten, inklusive Kinder, auf den Straßen. Ich halte mich dann immer sehr zurück weiche, wenn ich überhaupt dazu komme, am frühen nachmittag rauszugehen, an Stellen aus, die ziemlich abseits liegen. Dagegen, dass Feuerwerk Silvester generell erst um 16:00 Uhr oder auch um 18:00 Uhr abgebrannt werden darf, hätte ich nicht so viel einzuwenden, zumal wenn es bundesweit einheitlich und klar geregelt wäre und es nicht jedes Jahr dieses Verwirrspiel (auch in den Medien) gäbe. Ähnlich Neujahr, wo viele ausschlafen wollen (und sowieso ein Feiertag ist). Wobei man Neujahr eigentlich keine Regelung braucht (ich bin auch dagegen, dass immer alles bis ins kleinste reguliert wird), Früh am Morgen hört man selbst hier mitten in der Großstadt so gut wie nichts. Feuerwerk hört und sieht man oft erst bei Einbruch der Dunkelheit - und dann viel weniger als Silvester -, vorher ab mittags nur ab und zu vereinzelt Böller.

    Mit Deiner übrigen Ausführungen - Flashbang oder laute (Salut-) Baterien zünden - nach dem Motto: hat ja nicht ausschließlich Knallwirkung, stimme ich überein. Hatten wir aber neulich schon mal in einem anderen Thread. :)
     
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  8. Das hätte doch aber dann in der Mail stehen müssen! Von daher gilt ab 0:01 kann er loslegen!
    Is bei mir genau so :) natürlich sollte man es nicht Übertreiben!
     
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  9. Wieso?

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Dazu müsste die Stadt auch für die Nacht vom 30. auf den 31. die Nachtruhe gem. ImmissionsschutzG (hier in NRW ist sie jedenfalls dadurch geregelt) aufheben.

    Wer aufgrund eines solchen Ratschlags zu einer Mail am 31.12. ab 0:01 etwas lautes im Wohngebiet zündet, muss damit rechnen, dass er wegen einer Ordnungswidrigkeit (Störung der Nachtruhe) belangt wird.
     
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  10. Also ein Uhr in der Silvesternacht ist schon hart. Zu dieser Zeit werden natürlich auch noch viele laute Partys gefeiert. Ich persönlich bin mit zünden meistens gegen zwei Uhr durch, damit könnte ich mich noch arrangieren, zumindest, wenn dann an Neujahr noch gezündet werden darf. Und dafür genügen mir auch zwei bis drei Stunden, über den Tag/Abend verteilt.
     
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  11. Klingt gut in der Theorie, ist aber letztlich wahrscheinlich in den meisten Gegenden wenig praxistauglich. Ich spreche da aus Erfahrung.
    An allen Orten, an denen ich bisher Silvester verbracht habe, gab es keinerlei weitere Einschränkungen der Vorgaben aus der SprengV. Und ich hatte nie Probleme mit Beschwerden von Anwohnern, weder am Silvesternachmittag, noch in der Silvesternacht, auch nicht um 3 Uhr morgens. Ok, eine Ausnahme gab es: Vor längerer Zeit kam einmal, als ich um ca. 2:30 nach Hause kam, und noch ein paar Bombenraketen zündete, eine junge Mutter zu mir an, und ich sagte in sehr freundlichem und höflichem Ton: "Hör mal, ich weiß, es ist Silvester, aber mein kleines Kind liegt im Bett und hat Angst, könntest du die Straße ein Stück runter gehen ?" Selbstverständlich bin ich der Bitte nachgekommen, und habe meine restlichen Raketen (viele waren es eh nicht mehr) ein gutes Stück weiter weg gezündet. Ansonsten wie gesagt keinerlei Beschwerden. Ein oder zwei Jahre später musste ich dann allerdings eine andere Erfahrung machen. Um Mitternacht war derart starker Tiefnebel (Sichtweite 10 Meter, wenn überhaupt), dass ein Zünden meiner schönen Batterien reinste Geldverschwenung gewesen wäre. Auch später wurde das Wetter nicht merklich besser. Aber macht ja nichts, es gibt ja noch den Nachmittag des 1. Januar, und die Anwohner in meiner Straße sind ja locker drauf.... dachte ich zumindest. Ich bin dann am 1.1. um 17:30, also zu einer wirklich "humanen" Zeit raus, und habe meine Batterien gezündet (paar Freunde waren auch dabei, zum Zugucken). Es hat nicht allzu lange gedauert, da kamen auch schon die ersten Anwohner raus, und ich bekam dann in recht schroffem Ton Dinge zu hören wie: "Muss das wirklich sein ?" oder "Silvester war Gestern. Wenn Sie nicht aufhören mit der Ballerrei, hole ich die Polizei". Ich wusste ja, dass ich im Recht bin, und habe dann einfach meine restlichen Batterien gezündet (ist auch nichts weiter mehr passiert). Richtig Spaß gemacht hat das aber irgendwie nicht mehr, nach den Beschwerden. Und dabei hatten die Leute quasi fast die ganze Nacht ihre Ruhe, denn wegen dem Wetter habe nicht nur ich, sondern auch viele andere Leute nicht mehr sonderlich lange Feuerwerk gemacht. Aber es ist ja eigentlich auch kein Wunder, dass sie sich aufgeregt haben. Es ist schließlich seit Jahrzehnten Gewohnheit, dass in der Silvesternacht "geballert" wird, und nicht noch am Nachmittag/Abend des 1. Januars.

    Deinen Vorschlag finde ich an und für sich klasse. In der Silvesternacht hören alle um 1 Uhr auf, und am nächsten Tag wird dafür dann eine Art zweites kleines Silvester abgehalten. Nur, damit das von den Bürgern auch allgemein akzeptiert wird, müsste dies halt auch erstmal zur Gewohnheit werden, und dem ist aktuelll eher nicht so (hier ist zumindest am 1.1. so gut wie nichts mehr los). Daher besteht diese Möglichkeit defakto nur auf dem Papier (oder außerorts), möchte man sich nicht den Unmut sämtlicher Anwohner zuziehen. Eine allgemeine Akzeptanz für "Feuerwerk auch am 1.1." würde man nur erreichen, wenn so eine neue, bundesweite Regel (z.B. Silvester 15 - 1 Uhr und Neujahr 15 - 22 Uhr) dann auch wirklich massiv in den Medien verbreitet werden würde. Dass dies tatsächlich so verbreitet werden würde, bezweifle ich allerdings mal sehr sehr stark. Schließlich werden die Regelungen auch jetzt schon vielfach nicht korrekt wiedergegeben, und das nicht ganz ohne Hintergedanken (siehe Post 7 bis 10 in diesem Thread).

    Das Hobby Feuerwerk wird einem oft eh schon madig gemacht, wo es nur geht. Die Leute haben 364 Tage im Jahr Nachtruhe, und solange der 1.1. kein "echter" Feuerwerkstag ist, solange finde ich es völlig in Ordnung, wenigstens auf die legale Möglichkeit zu pochen, Feuerwerk mit "Leuchteffekt" in der Silvesternacht auch bis 3 oder 4 Uhr morgens noch zünden zu können. Natürlich mit einer gewissen Rücksichtnahme, soweit möglich. Ich habe den Eindruck, dass dies von den meisten viel eher akzeptiert wird (weil es halt "schon immer so war", und weil zumdem wie schon vor mir erwähnt auch viele noch bis tief in die Nacht Party feiern)), als "Krachmacherrei" am Neujahrstag.
     
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  12. Wohl war, die mangelnde Aufklärung, die schon heute ein Problem ist, müsste dann sicher stark verbessert werden...

    Bei meinem Post ging es im Kern um die Freunde der Eskalation ("dann zünde ich halt nach 1:00 die dicken Pötte und Flashbangs") die mit dieser Haltung sicher nicht zur Akzeptanz beitragen...

    Ich bin da eher ein Freund der Kompromisse, wie z.B. mit der Mutter in deinem Beispiel...

    Daher würde ich es (unter oben genannten Bedingungen) vorziehen, man einigt sich auf eine offizielle "eingeschränkte Nachtruhe" dafür fällt der sonstige Quatsch mit zeitlicher Einschränkung weg - dann gibt es ein klare Regelung und hat jeder genug Zeit zum Böllern und muss sich nicht mehr zum "Gegenschlag" genötigt fühlen...

    Im übrigen habe ich mal kurz nach Nachtruhe + Silvester gegoogelt, ganz so klar scheint das Thema doch nicht, man liest öfter von einer "erweiterten Toeranzgrenze" ???, aber lasst uns das jetzt nicht vertiefen...

    Übrigens bin ich im letzten Jahr selbst ermahnt worden:cool:: Ein Freund feiert immer in seinen Geburtstag (31.12.) hinein. Da in einer Gartenanlage (in einer rechten Wohngegend würde ich das nicht tun) gibt's dann auch ein wenig Feuerwerk. Da mahnte der eine (mehr waren nicht da) Nachbar: "Silvester ist erst Morgen", dabei waren das agressivste Blinkfackeln und ein Vulkan mit platzenden Funken oder Crackling (gut die können recht laut werden), die Ringraketen zum Finale habe ich dann nicht mehr gezündet, es kam zu keiner Eskalation - dieses Jahr wird es noch ruhiger....
     
  13. Keine Einschränkungen in Leipzig 2014-15

    [font=&quot]Sehr geehrter Herr Fiebelkorn,

    wie ist Silvester 2014-15 der Abbrennzeitraum für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in Leipzig geregelt ?
    Von wann bis wann dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden?
    Gibt es örtliche oder zeitliche Einschränkungen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Herr Meier[/font]

    [font=&quot]Antwort am 17.12.2014[/font]


    [font=&quot]Sehr geehrter Herr Meier,

    nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetzes dürfen Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2
    am 31. Dezember ab 0:00 Uhr und 1. Januar bis 24:00 Uhr von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr
    vollendet haben. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern,
    Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Fiebelkorn
    Sachbearbeiter
    _____________________________________
    Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
    Ordnungsamt
    Sicherheitsbehörde, Sachgebiet - Gefahrenabwehrrecht
    Postanschrift: 04317 Leipzig
    Hausanschrift: Prager Straße 118-136

    Tel.: 0341/123 8684
    Fax: 0341/123 8955
    E-Mail: [email protected]
    Internet: [/font][font=&quot]http://www.leipzig.de[/font][font=&quot]
    [/font]
    [font=&quot]Markieren,Kopieren, Einfügen, Ausdrucken,Mitführen - Feuer Frei:fwk:
    [/font]
     
  14. Hab für dieses Jahr nochmal die offizielle Aussage vom OA Dortmund.
    31.12. ab 6 Uhr morgens bis 01.01. 22 Uhr abends.

    Wer die komplette Mail haben möchte kann sich per PN melden.
     
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  15. Sehr geehrter Herr XXXXXX,

    Ihre Angaben sind in Aachen gültig.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    XXXXXXXX
    Stadt Aachen
    Fachbereich Sicherheit und Ordnung
    Lagerhausstr. 20 / Zi. 153
    52058 Aachen
    Tel. 0241/432 3314
    Fax 0241/432 3204
    eMail: XXXXXXX


    >>> "XXXXXX" <XXXXXXX> 25.11.2014 03:58 >>>
    Guten Morgen,

    ich wollte wissen, wie dieses Jahr die Abbrennzeiten zu Silvester für Aachen geregelt sind.
    Laut SprengG, § 23, Abs.2 ist ein Abbrennverbot vom 2.1.bis 30.12 vorgesehen. Wie ist das für Aachen geregelt? Welche
    Zeiten gelten an Silvester und am Neujahrstag? Prinzipiell darf man ja schon mit Beachtung der Ruhezeiten am 31.12.14 ab 00:01Uhr bis zum 01.01.15 um 23:59Uhr Feuerwerkskörpfer der Kat 2 mit Leuchteffekten abbrennen (Römischelicher, Fontänen etc.). Feuerwerkskörpfer mit Knallwirkung dürfen dann nur in der Zeit, in der keine Ruhezeiten herschen abgebrannt werden und in der Nacht vom 31.12. auf den 01.01., da in diese Nacht die Ruhezeit außerkraft gesetzt wird?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichem Gruß,
    XXXXXXXX
     
    SilvesterFlo96 gefällt das.

  16. Dann sind die Ordnungsamt-Mitarbeiter mittlerweile fitter als vor ein paar Jahren, als sie mir eine vollkommen wirre Antwort geschickt haben.
     
  17. Hier in Mannheim wurde im letzten Jahr auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht wie die Zeiten sind sah dann so aus.

    Silvester: Stadt ruft zu Rücksicht auf

    Am 31. Dezember ist es wieder so weit: Der Jahreswechsel steht an – und mit ihm ein buntes Feuerwerk und jede Menge Knallkörper. Der Startschuss für den Verkauf fällt in diesem Jahr am Samstag, 28. Dezember. Bis einschließlich Montag, 31. Dezember, dürfen Feuerwerksartikel – so genannte Kleinfeuerwerke der Klasse II – erworben werden. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur innerhalb geschlossener Verkaufsräume und nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden.

    Abgebrannt werden dürfen Raketen, Böller und Co. ab 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr.
    Um Schäden und Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Auch in der Nähe von Fachwerkhäusern und Gebäuden mit Reetdach dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden.
    Feuerwerke sind explosionsgefährdete Stoffe und potenziell gefährlich. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb darum, folgende Hinweise zu beachten:
    • Bitte vor dem Abbrennen der Feuerwerkskörper sorgfältig die Gebrauchsanweisung lesen. Die meisten pyrotechnischen Erzeugnisse dürfen nur im Freien gezündet werden.
    • Feuerwerkskörper niemals selbst basteln und im Handel erworbene Artikel nicht verändern.
    • Bitte keine Feuerwerkskörper der Klasse II an Kinder oder Jugendliche weitergeben.
    • „Blindgänger“ nicht aufheben oder erneut zünden.
    • Als „Abschussrampen“ für Raketen eignen sich mit Wasser oder Sand gefüllte Flaschen mit engem Hals.
    • Geschlossene Fenster und Türen (auch Kellerfenster, Balkontüren und Dachfenster) schützen vor brandgefährlichen „Querschlägern“.
    • Keine Wunderkerzen in den Weihnachtsbaum hängen. Der trockene Baum kann explosionsartig abbrennen.

    Der verantwortungsbewusste Umgang mit Feuerwerkskörpern sichert allen einen gefahrlosen Start ins neue Jahr.

    Bin mal gespannt ob Sie es dieses Jahr wieder tun.
     
  18. Naja...
    :)

    Aber man gibt sich Mühe, und 48 Stunden feuer frei ist auch nicht schlecht.
    Thema Alkohol hätten sie noch erwähnen sollen.
     
  19. Also dürfen wir Berliner auch den "ganzen" 31. und 1. zünden, wenn es denn nicht nur knallt? Sprich Böller etc..?
    Und zwischen 18 Uhr und 7 Uhr gibt es keine Einschränkungen? :)

    ;)
     

  20. Ja genau, die Aussage gilt für ganz Berlin.
     
    Young Pyro Kosir gefällt das.
  21. Siegen

    Also,
    so wie ich das nun verstanden habe, gibt es in Siegen Ruhezeiten, die von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr gelten.
    Also Rein Theoretisch dürfte ich schon am 31.12.2014 um 00:01 Uhr loslegen. Aber wegen der Ruhezeiten eben nicht. Aber ich darf von 06:00 Uhr bis "Theoretisch" 22:00 Uhr Feuerwerk der Klasse 2 abbrennen. Aber da die Ruhezeiten aufgehoben werden, eben bis 01:00 Uhr am 1.1.2015. Nun darf ich erst wieder ab 06:00 Uhr am 1.1.2015 weiteres Feuerwerk abbrennen. Bis 22:00 Uhr. Dann ist Ende.

    Also heißt das zusammen gefasst:
    31.12.2014 Von 06:00 Uhr bis 01.01.2015 um 01:00 Uhr.
    01.01.2015 Weiter von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
     
  22. Hier findet man für Berlin die Amtsblätter, in denen die Arten der Feuerwerkskörper und Abbrennzeiten derselben, entgegen 1. SprengV § 23 Absatz (2), für den jeweiligen Jahreswechsel eingeschränkt werden.

    Die 3 letzten Amtsblätter kann man sich hier runterladen und gegebenenfalls Ausdrucken!
    In diesem Jahr steht die Einschränkung im Amtsblatt Nr. 50/14, Seite 2243.:joh:

    Also schön die Seite 2243 Ausdrucken und mit einer Kopie der 1. SprengV § 23, beim mehr als 47 stündigen Silvesterfeuerwerken dabei haben!;)
     
    Lexxx und Young Pyro Kosir gefällt das.
  23. Verstehe ich das richtig, dass das dann ein entweder / oder Satz ist?
    Also dass das Abrennen am 31 und 1. nicht eingeschränkt ist aber sonst verboten ist?

    ;)
     
  24. Ich verstehe das so, dass Du vom 31.12.2014 0:01Uhr - bist 01.01.2015 23:59Uhr Feuerwerkskörper der Kategorie Kat.2/F2 grundlegend abbrennen darfst. Für Feuerwerkskörper Kat.2/F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (also eigentlich nur Böller, aber z.B. Flashbang wäre sicherlich ein Grenzfall) hast Du eine zeitliche Einschränkung. Die darfst Du nur vom 31.12.2014 18:00Uhr bis 01.01.2015 7:00Uhr abbrennen. So verstehe ich das jedenfalls.
     
  25. Screenshot_2014-12-21-08-13-57.png

    Das gilt für Rostock in diesem Jahr! Gruß Homer:D

    Screenshot_2014-12-21-08-13-57.png
     
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