Zusammenfassung [FAQ] Wann darf an Silvester Feuerwerk abgebrannt werden ?

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von In Flames, 20. Nov. 2009.

  1. Hamburg

    Folgende Regelung gilt für Hamburg :

    Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit vom 31. Dezember
    0.00 Uhr bis zum 1. Januar 24.00 Uhr ohne Erlaubnis abgebrannt werden.
    Darüber hinaus dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2
    mit ausschließlicher Knallwirkung im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis 1. Januar 01.00 Uhr abgebrannt werden

    Quelle:
    http://www.hamburg.de/Dibis/BeFi-Links/Merkblatt Verkauf pyro_12 2012.pdf
     
  2. #427 PyroGandalf, 23. Dez. 2014
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dez. 2014

    Wen hast du kontaktiert?
    Ich bin grad richtig angepisst. Der werte Herr Beamte will mir einfach keine E-Mail senden.
    Ich könnte echt ausflippen. So ein %$(&. Sagt er mir tatsächlich, dass die Nachbarn ihn ja anrufen können, falls die mir nicht glauben. Silvester sitzt der bestimmt auch im Büro. Ach ja, angeblich stellen die Herrschaften so ein Schreiben in keinem Fall aus.:argue2::argue2::argue2::argue2::argue2: :argue2::argue2::argue2::argue2::argue2::argue2: :argue2::argue2::argue2::boom:
     
  3. Dies gilt für die Stadt Wiesbaden ,

    Sehr geehrter Herr .......,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für diesen Bereich bei den Berufsfeuerwehren der Landeshauptstadt Wiesbaden. Aus ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten sind jedoch folgende Punkte zu beachten:

    Es dürfen nur zugelassene und geprüfte Feuerwerksartikel verwendet werden. Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die Identifikationsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), die im vergangenen Jahr noch verpflichtend in der Gebrauchsanweisung angegeben werden musste und somit Bestandteil der Kennzeichnung war, ist nun nicht mehr erforderlich. Die Hersteller entscheiden, ob sie die BAM-Identifikationsnummer aufdrucken oder nicht. Feuerwerkskörper, die alle Prüfkriterien erfüllen, erhalten eine Registriernummer. In Europa wird Feuerwerk durch benannte Stellen geprüft. Das sind neutrale, unabhängige und kompetente Organisationen, die von der EU-Kommission benannt werden. Derzeit gibt es 16 benannten Stellen in Europa. Bei Unklarheit kann man die aufgedruckte Nummer auf www.bam.de überprüfen. Dort sind sämtliche in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikel aufgeführt.

    Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (also Feuerwerkskörper) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten, vgl. § 23 Abs. 1 Erste SprengV.

    Gemäß § 23 Abs. 2 Erste SprengV dürfen Feuerwerkskörper nur an zwei Tagen im Jahr von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nämlich am 31. Dezember und 1. Januar.

    Ich wünsche Ihnen frohe und gesegnete Weihnachten sowie einen guten Start ins neue Jahr.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
     
  4. Na, das ist doch mal gut informiert, und obendrein noch nett!
    Viel Spaß!
    :)
     
    Fireblader gefällt das.
  5. Soso, in Wiesbaden hockt also ein Pyro im OA :D
    Solche Sätze KÖNNEN nur von einem kommen, der selbst begeistert davon ist :blintzel:
    Na? Wer von euch ist es? :D
     
  6. #431 Fireblader, 23. Dez. 2014
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dez. 2014

    Hatte vor Tagen schon ein nettes Gespräch mit dem Verantwortlichen für AGs und die Anzeigen der Pyrotechniker.
    Leider konnte er mir nichts schriftliches geben.
     


  7. Also machen wir aus allen Böllern einen Verbund mit einer Kat. 1 Fontäne drin und schon ist es den ganzen Tag legal. YES!!!
     
  8. Blöd nur das man die Blätter nicht ausdrucken kann oder gibt es dort einen speziellen Trick?! :blintzel:
     
  9. Schreib Deinem Ordnungsamt einfach eine Mail. Die Antwort kannst Du dann ausdrucken und Silvester/Neujahr mit dir führen. :) (sofern sie nicht vollkommen daneben ist, wie bei mir einmal).
     
  10. Ich habe es mir einfacher gemacht. Ich habe einen Screenshot von dem Blatt erstellt und ausgedruckt :)
     
    Bilsom gefällt das.
  11. Hm. Das dürfte so nicht gültig sein, aber als Hinweis reichen.
     
  12. Ist doch ne pdf, speichern und dann kann man die normal ausdrucken.
    Einfach dem Drucker sagen Seite x-y und dann sollte der los drucken.
     
  13. Es sei denn, dass die Funktion im PDF gesperrt ist. Kann man ja beim Erstellen des PDF in den Sicherheitseinstellungen einstellen.
     
  14. Ach ist das bei dem so, ist natürlich doof, aber mit pdf24 creator kann man das umgehen. :blintzel:
     
  15. Keine Ahnung ob das so eingestellt ist, aber die Möglichkeit besteht halt.
     
  16. Also bei mir taucht beim Öffnen der PDF oben rechts im Fenster das Druckersymbol zum Ausdrucken auf :)

    ;)
     
  17. (LKHi 14-02-08) In wenigen Tagen geht das Jahr 2014 zu Ende. Traditionsgemäß werden dann zu Silvester die „bösen Geister“ mit Böllern und Raketen vertrieben. Solche Knallkörper werden im Sprengstoffgesetz den „Pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II“ zugeordnet. Es erlaubt den Handel damit grundsätzlich nur in Verkaufsräumen und auch nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember.
    Die Verkäufer von Feuerwerksgegenständen haben den Verkauf mindestens zwei Wochen vor Aufnahme oder Eröffnung eines Verkaufsbetriebes bei der örtlichen Gemeindeverwaltung anzuzeigen. In der Anzeige müssen die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweitniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Person angegeben werden.

    Es dürfen nur Artikel mit einer Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) vertrieben werden. Der Verkauf an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Unabhängig von der Handelserlaubnis ist das Abbrennen der Knaller der Klasse II nur am Silvester- und Neujahrstag gestattet.

    Der Fachdienst Ordnungsangelegenheiten / Ordnungswidrigkeiten warnt davor, Feuerwerksartikel ohne BAM-Zulassungszeichen zu verwenden. Derartige Gegenstände sind häufig mit unzulässigen Materialien verarbeitet oder unsachgemäß hergestellt. Diese Knallkörper können zu unkontrollierbarer Entzündung und auch zu gefährlicher Splitterung führen.

    Wer solche Artikel dennoch verwendet, handelt nicht nur ordnungswidrig, sondern nimmt auch Verletzungsgefahren für sich und andere in Kauf. Die Ordnungswidrigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz – dazu gehören auch das Knallen vor Silvester – können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

    Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.






    Also heißt das, dass man vom 31-1.1 ohne Einschränkungen Böllern darf ?
     
  18. Im Prinzip ja, bzw. fast, siehe erster Post in diesem Thread.
     

  19. Okay, vielen dank
     
  20. Wer 48 Stunden durchböllert handelt grob fahrlässig!
    Man hört ja immer wieder von schlimmen Unfällen durch Sekundenschlaf am Böller.


    ;)
     
    Svw1899Svw, Bilsom und Fireblader gefällt das.
  21. Ist der aller erste post hier noch gültig oder hat sich da mitlerweile was getan?

    Hatte in einem anderen Fred schonmal gefragt,vielleicht passt das hier besser.Ab wann darf man im Landkreis Leer offiziell Böller zünden? Wo muss ich da nachfragen?Pozilei,Gemeinde oder Stadt?
     
  22. Ich frage jedes Jahr beim Ordnungsamt nach. Eine Einschränkung muss aber entsprechend bekannt gemacht werden, sollte also auch im Bürgerbüro aushängen.
     
  23. berlin!

    Hi,

    das hier habe ich gerade vom ordnungsamt in lichtenberg erhalten!
    Sehr geehrter Herr Matuszewski,

    Pyrotechnik/ Feuerwerk der Kategorie II darf zum Jahreswechsel vom 31.12. 00:00 Uhr bis zum 01.01. 24:00 Uhr abgebrannt werden. Allgemeine Hinweise zum Umgang und Handhabe sind hierbei unbedingt zu beachten.

    Für Berlin bestehen derzeit keine Einschränkung zum Abbrennen der zugelassenen pyrotechnischen Artikel in dem genannten Zeitraum.


    Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Jahreswechsel.



    Freundliche Grüße
    Im Auftrag*
    Olav Troschinski (Ord 133)
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    - Ordnungsamt -
    Zentrale Anlauf- u. Beratungsstelle / Koordinator Allgemeiner Ordnungsdienst
    Große - Leege - Str.*103
    13055 Berlin

    also keine einschränkungen für berlin, so wie ich das sehe. auch keine einschränkung was knallfeuerwerk betrifft oder wisst ihr was anderes?
    ich werde mir die mail mit meinen freunden ausdrucken und spaß haben!
     
  24. Sei froh , der Julius von der Feuerwerksvitrine und andere Kollegen aus Berlin , schrieben , das erst ab 18.00 Uhr am 31.12 reines Knallfeuerwerk verwendet werden darf. Bis wann diese Einschränkung galt , weis ich leider nicht.
     
  25. Heute kam auf dem Radiosender FFN ständig die Meldung. Böller und Raketen der Klasse 2 dürfen nur am 31. von 18 Uhr bis Neujahrsmorgen 7 Uhr abgebrannt werden.

    Was sollen dann solche Falschmeldungen?Hat wer man Bock denen das zu erklären?:mad:
     
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