Zusammenfassung [FAQ] Wann darf an Silvester Feuerwerk abgebrannt werden ?

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von In Flames, 20. Nov. 2009.

  1. Da ich jetzt das 3. Jahr in folge noch immer unsicher war, was das abrennen von Feuerwerk in Lübeck angeht, da ich bisher immer nur telefonisch nachgefragt habe, habe ich mich dieses Jahr entschlossen eine Schriftliche Anfrage zu stellen.

    Antwort war folgendermaßen:

    Sehr geehrter Herr XXXXX,
    *
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am 31. 12. und 01.01. eines jeden Jahres in Lübeck keiner zeitlichen Beschränkung unterliegt.
    .
    *
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    *
    XXXX XXXXXX
    Hansestadt Lübeck
    Melde- und Gewerbeangelegenheiten
    Tel.: 0451 1221251
    FAX: 0451 1224536
    [email protected]


    Noch mal dem Verständnis wegen: Zeitliche Einschränkungen die erlassen werden, beziehen sich nur auf reines Knallfeuerwerk wie Böller, Kanonenschläge, Knallraketen, etc. aber nicht auf Leuchtfeuerwerk wie Raketen, Batterien, Vulkane, etc. Korrekt?

    Das abbrennen am 31.12. Und 01.01. Wird lediglich durch das Lärmschutzgesetzt eingeschränkt. Effektiv heißt es also Feuer frei in der Zeit vom 31.12. 6 Uhr bis 01.01. 22 Uhr.
    Die Beschränkung des Lärmschutzgesetzes gilt aber für alle Feuerwerksartikel, die "laut" sind.

    Ist das soweit richtig?
     
  2. So ähnlich wurde es mir von der Abteilung Ordnug u. Sicherheit von unserer Gemeinde auch mitgeteilt:

    An Silvester und Neujahr ist es in Deutschland Personen ab 18 Jahren erlaubt, Feuerwerkskörper der Klasse II abzubrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
    Eine zeitliche Einschränkung ergibt sich aus § 12 der "Ordnungsbehördlichen Verordnung" der Gemeinde Lotte. Danach werden Betätigungen, die geeignet sind die Nachtruhe (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr)zu stören, für die Nacht vom 31. Dez. auf den 1. Jan. bis 2.00 Uhr zugelassen.

    Daraus schließe ich,das es Tagsüber bei uns keine Zeitliche Einschränkung gibt,sondern diese nur für die Nachtruhe gilt.Theoretisch könnte ich also am 31.12 um 6.00 Uhr schon mit der Zündelei anfangen:D.
    Sowas macht man aber nicht,allein aus Rücksicht und Respekt seinen Nachbarn gegenüber.Und an die allgemeine Mittagsruhe werde ich mich auch halten.
     
  3. Fällt eine Jorge Imagine 750 Schuss oder CWC eigentlich unters Batteriefeuerwerk oder auch unter "Knallartikel"?
     
  4. Hi

    Die frage beantwortet sich ja schon von alleine;).
    Ganz klar Batteriefeuerwerk.

    mfg andi
     
  5. also ich habe vor 2 wochen ans ordnungsamt geschrieben bis jetzt noch keine nachricht...
    also baller ich den ganzen tag so einfach^^
     
  6. Klar, EIGENTLICH schon. Aber soweit ich mich jetzt entsinnen kann ist ne Salutbatterie ja auch kein Batteriefeuerwerk in der Hinsicht. Und das obwohls ne Batterie ist.

    Ich merk schon, unsere Gesetzesauslegung ist da wieder etwas schwammig. Kann man sich hindrehen, wies einem am besten in den Kram passt :rolleyes::D
     
  7. Hallo

    hmm gut, aber in allen shops wird es ja auch unter Verwund bzw. Batteriefeuerwerk verkauft und nicht mit bei Böllern.

    mfg andi
     
  8. Würdest du damit im Ernstfall wirklich argumentieren wollen? :D
     
  9. Hallo

    nöö, aber wenn ich jetzt behaupte das die bei der BAM auf der Liste als Batteriefeuerwerk steht, kommt nur hääää.

    mfg andi
     
  10. Ihr habt alle Sorgen...
     

  11. Ich denke unsere Sorgen sind bei weitem sinnvoller als deine Sorge, dass wir Sorgen haben.
     
  12. Es spielt keine Rolle, ob sie zu Batteriefeuerwerk zählt, oder nicht.

    Entscheidend ist, ob es sich um reines Knallfeuerwerk handelt (also keine anderen Effekte außer Knall), egal ob Batterie, Rakete oder Böller.

    Eine Salutbatterie oder eine Knallrakete kann man also getrost zu reinem Knallfeuerwerk dazu zählen.
     
  13. Daran sieht man auch, dass die Möglichkeit, reines Knallfeuerwerk einzuschränken, etwas angestaubt ist, bzw. an der Realität des heutigen Feuerwerkangebots vorbeigeht. In Deinem Beispiel könnte ich eine Thunder Kong XXL um 16:00 Uhr ruhigen Gewissens zünden (hat ja auch Feuertöpfe, also kein reines Knallfeuerwerk :p), einen Pyrocracker hingegen nicht. :dontthinkso:
     
  14. Hallo

    also ich habe dies bekommen, sau geil:D.

    Sehr geehrter Herr XXXXX

    es ist richtig, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 am
    31.12. und 01.01. von Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet
    haben, abgebrannt werden dürfen.

    Berücksichtigt werden muss hier jedoch auch das
    Landes-Immissionsschutzgesetz. Üblicherweise werden die pyrotechnischen
    Gegenstände der Kategorie 2 zum Jahreswechsel um Mitternacht
    abgebrannt. Durch ordnungsbehördliche Verordnung wurde hierfür die
    Nachtruhezeit außer Kraft gesetzt.

    Auch tagsüber dürfen einzelne pyrotechnische Gegenstände abgebrannt
    werden, alles darüber hinaus stellt jedoch eine erhebliche Belästigung
    dar und ist verboten. In der Nähe von schutzwürdigen Gebäuden
    (Krankenhäusern, Altenheimen etc.) ist dies grundsätzlich verboten.

    Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen



    XXXXXXXXXX
    Stadt Bochum
    -Umwelt- und Grünflächenamt-
     
  15. Die KnockOut XXL, als Beispiel, fällt ja nun generell auch unter Salutbatterie. Hat aber Feuertöpfe. Ab wann geht denn etwas als "Leuchteffekt" durch?

    Wo steht sowas niedergeschrieben? Das interessiert mich wirklich.

    Meiner Meinung nach ist die Gesetzeslage da nicht sonderlich konkret und viel Spielraum für "ist eben Auslegungssache".

    Ein Titanböller ist und bleibt ein Böller. Hat aber auch nen Leuchteffekt.
     
  16. Völlig richtig. Fragt ggf beim Amt nach und alles was laut ist brennt ihr nur in den angegebenen Zeiten ab und gut ist. Ein wenig normalen Menschenverstand und Rücksicht auf andere ist ja wohl vorrauszusetzen. Oder wollt ihr jetzt hier jeden Artikel einzeln durch kauen ?


    *** Using Tapatalk ***
     
    Der Ultimative gefällt das.
  17. nur zu doof dass das amt bei mir anscheinend nicht nötig hat zu antworten:dontthinkso:
     
  18. Und das die Ämter teilweise maßlos überfordert sind mit Anfragen dieser Art. Sofern sie denn überhaupt wissen welcher Zweig für dafür zuständig ist.

    Letztes Jahr wurde ich an die Polizei, von denen an das Bürgermeisterbüro verwiesen und von da...

    Das könnte ich noch etwas weiter führen. So einfach wie sich das mancher hier vorstellt ist das eben nicht. Wenn ihr euch darüber keine Gedanken macht - Toll. Für euch. Einige möchten das eben etwas ausführlicher erörtern. So wie ich. Gerne mache ich dafür einen gesonderten Thread auf.

    Bitte verschont mich aber mit euren geistigen Ergüssen, wenn euch das ganze sowieso nicht interessiert und ihr nichts produktives beizusteuern habt.

    In der Beziehung seid ihr nämlich dann nicht nützlicher als eine Flasche Wasser beim Waldbrand.

    Edit: Alles was laut ist brennt ihr nur in den angegebenen Zeiten ab. Möchtest du die Aussage vielleicht mit noch etwas mehr Spielraum ausstatten? Dann können wir Fussball drauf spielen.
     
  19. bei unserem kleinen ort kann doch doch keine 1-2 monate dauern.
     
  20. 2 Tage Feuer Frei.löl:D

    Sehr geehrter Herr XXXX,

    bezugnehmend auf Ihre gestrige eMail, möchte ich Ihnen wie folgt antworten; gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 am 31.12. und 01.01. auch für Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine zeitliche Beschränkung ist hier nicht aufgeführt.

    Für das Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel, ausgenommen der Stadt Wolfenbüttel, wurde von hieraus für den 31.12.2012 bis zum 01.01.2013 keine Allgemeinverfügung nach § 24 1. SprengV erlassen, die eine zeitliche Beschränkung beinhaltet. Ob von der Stadt Wolfenbüttel zeitliche Beschränkungen verfügt wurden, kann von hieraus nicht gesagt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Stadtverwaltung.

    Schließend möchte ich darauf hinweisen, dass nach § 23 Abs. 1 1. SprengV das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.

    Freundliche Grüße
    Im Auftrag
    Carsten Schulze
    Landkreis Wolfenbüttel / Der Landrat
    Amt für Ordnung und Verbraucherschutz
    Abt. Ordnungs-, Rettungs- und Feuerwehrwesen 321
    Bahnhofstraße 11
    38300 Wolfenbüttel
    Tel. 0 53 31 / 84-4 06 / Fax 0 53 31 / 84-3 66
    E-Mail: [email protected]
    Internet: www.lk-wolfenbuettel.de


    :praise::applause::five::strike:
     
  21. Im Bereich der Stadt Wiesbaden sieht es so aus;

    Sehr geehrter Herr ............ ,

    Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.

    Feuerwerk der Kategorie II ist freiverkäuflich und daher gibt es so weit keine Beschränkungen.

    Lediglich ist das Abbrennen von Feuerwerk vom 02. Januar - 30. Dezember nicht gestattet. Auch gibt es Beschränkungen bezüglich des Abrennen von Feuerwerk im Freien: z.B. in der Nähe von Kindergärten, Schule, Krankenhäusern…. Hierzu wird es voraussichtlich noch eine Pressemitteilung geben.

    Für fragen stehe ich gerne zur Verfügung

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Dirk Reidel
    Landeshauptstadt Wiesbaden
    Ordnungsamt - 310212
    Waffenrecht - Sprengstoffrecht
    Untere Jagdbehörde - Untere Fischereibehörde
    Alcide- de- Gasperi- Straße 2 / Gebäude: 10003
    65197 Wiesbaden
    Tel: 0611 / 31-2125
    Fax: 0611 / 31-4970
    E-Mail: [email protected]
    Internet: www.wiesbaden.de
     
  22. Das Problem mit "reiner Knallwirkung" ist aus meiner Sicht einfach zu klären.
    Handelt es sich um einen Artikel der "nur" knallt, also bspw. ein Chinaböller, eine reine Salutbatterie, eine Knallrakete, dann ist es nicht erlaubt (wenn es Einschränkungen gibt)

    Ein Flashbang ist eine grün-rote Leuchtkugel, die oben zerplatzt. Ergo keine reine Knallwirkung.
    Eine Batterie, die oben laut knallt, aber eben auch Schweifaufstiege oder rot-grüne Sterne hat, ist auch kein reiner Knallartikel.

    Die Bezeichnung spielt auch eine Rolle. Wenn die Batterie "Salutbatterie" heisst, würde ich sie weglassen... ist sie nur sehr laut, aber auch bunt, dann nicht.

    Schiefgehen kann immer irgendwas, die Frage ist halt auch, ob man im Grenzbereich agiert oder nicht.
     
  23. Wenn die Salutbox silberne Funken, einen Feuertopf oder leuchtenden Aufstieg hat, ist es keine reine Salut Batterie, dem zu Folge gibt es keine reine Salut Batterie in Klasse / Kat 2
     
  24. Nachtrag..... Um so mehr man das ganze ausreizt um so mehr Unmut gibt es bei den Nachbarn.. Ich finde es selber sehr provokant morgens um 6 Silvester mit einer Flashbang oder so, dass Silvester einzuleuten. Dann lieber abends die Sau raus lassen, so hat jeder etwas seinen Willen bekommen.... und Friede Freude Eierkuchen.
     
  25. Du sagst es. Die gesetzlichen Vorgaben sind das eine, aber letztlich entscheidet auch die Einstellung bzw. die Stimmung in der jeweiligen Wohngegend bzw. dem jeweiligen Wohnort immer ein Stück weit darüber, in wieweit sich die gesetzlichen Vorgaben nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis wirklich ausreizen lassen.

    Aus Erfahrung kann ich sagen, dass ich mich beim Feuerwerk zünden immer am wohlsten fühle, wenn um mich herum bzw. in den umliegenden Straßen/Gebieten auch Feuerwerk gemacht wird. Wenn es in der SIlvesternacht dann so auf die 4 bzw. 5 Uhr Marke zugeht, und es in der Gegend immer und immer ruhiger wird, dann wird es mir auch zwangsläufig mit jeder Minute unangenehmer, als einziger noch rumzuballern, Gesetze hin oder her. Zum Glück bin ich in der Regel eh spätestens um 4 fertig und hab dann auch keine Lust mehr.
    Auf die Idee, am Morgen des 31.12 hier um 7 Uhr oder so erstmal eine große Ballerrei zu starten, würde ich auch im Traum nicht kommen (ok, im Traum vielleicht schon, denn am 31.12 schlafe ich zu der Zeit ich in der Regel noch :D ). Auch wenn es gesetzlich problemlos möglich wäre.
     
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