Batterien & Rohre Fehlende BAM Nummer

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Neversummer, 5. Januar 2017.

  1. Hallo zusammen,

    ich plane zur Hochzeit meines Bruders ein Feuerwerk auszurichten. Für die Genehmigung verlangt die Stadt die Liste der BAM Nummern aller Feuerwerkskörper die gezündet werden sollen. Für den Feuerwerkskörper "Geisha - Golden Illusion (1170-F2-01490)" finde ich jedoch keine BAM Nummer. Der Artikel wurde jedoch zu Silvester in Deutschland verkauft und scheint auch vom BAM erfasst worden zu sein, da ich die Artikelnummer in folgendem Bescheid gefunden habe: www.tes.bam.de/de/mitteilungen/sprengstoffrecht/pyro/pt-listen/anlagen-tl/2200_14.pdf.

    Muss es dann nicht auch eine BAM Nummer geben? Wie finde ich BAM Nummer?
     
  2. Hallo, eine Bam Nummer ist nicht mehr notwendig. CE +f2 reicht. Deine Stadt ist wohl nicht auf dem neusten Stand
     
    MegaSkylighter gefällt das.
  3. Oh super, dann werde ich sie mal darauf hinweisen. Hast du ggf. einen Link (Gesetz, EU Richtlinie o.ä.), den ich weitergeben kann?
     
  4. Information zum Verfahren der Anzeige nach § 6 Absatz 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

    Mit dem Urteil des EuGH vom 27. Oktober 2016 (C-220/15) im Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände im deutschen Sprengstoffrecht (Pyrotechnik-RL) wurde festgestellt, dass das Verfahren der Anzeige nach § 6 Abs. 4 der 1. SprengV (ID Verfahren) nicht mit der Pyrotechnik-RL 2007/23/EG vereinbar ist.

    Auf Weisung des Bundesministeriums des Innern (BMI) wird die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) mit Wirkung vom 10. November 2016 das o.g. Verfahren außer Vollzug setzen und alle bis zu diesem Zeitpunkt noch anhängigen Anzeigeverfahren, die pyrotechnische Gegenstände im Sinne der Pyrotechnik-Richtlinie betreffen, nicht mehr gemäß § 6 Abs. 4 der 1. SprengV abschließen, sondern einstellen.

    Neue Anzeigen gemäß § 6 Abs. 4 der 1. SprengV für pyrotechnische Gegenstände im Sinne der Pyrotechnik-Richtlinie werden ab diesem Datum nicht mehr entgegengenommen.


    Quelle. https://www.bam.de/Content/DE/Standa...62AE2AA7E250B5

    Bitte.:)
     
    Mathau, SKOAL und 666 gefällt das.
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