Besucher Feuerwerk auf (privat)Parkplätzen?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von inter, 9. November 2020.

  1. stimmt so nicht , ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, einige Schreiben explizit von zünden im „öffentlichen Raum „ verboten
     
    KracherFan gefällt das.
  2. Um dort hinzugelangen, muss man wohl zwangsläufig die eigenen vier Wände verlassen. Und auf eine leidige Diskussion mit den Gesetzeshütern würde ich eher keinen Wert legen. Außerdem könntest du dir, wenn es blöd läuft, noch eine Anzeige des Eigentümers wegen Hausfriedensbruch einhandeln, sofern er es zuvor nicht ausdrücklich gestattet hat. Ob es das wert ist, muss jeder selbst entscheiden.
     
  3. #28 Blackadder, 22. Dezember 2020
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Dezember 2020
    nicht in jedem Bundesland gibt es zu Silvester eine Ausgangssperre !
    in Berlin ist es z.B noch bis 2 Uhr erlaubt

    Hausfriedensbruch an einem öffentlichem erreichbaren Ort ? ( unbefriedetes besitztum )
    es gibt zwar einige Parkplätze wo steht das nach ladenschluss der Parkplatz nicht mehr betreten werden darf , das sind aber ganz wenige
     
  4. Ich zünde seit 10 Jahren (!!) auf einem Discounter-Parkplatz.
    Warum geht das jedes Jahr gut??
    Ganz einfach: weil wir stets am 1. Januar mit Müllsäcken und Besen anrücken und alles tip top sauber machen!
    Für mich / uns eine völlige Selbstverständlichkeit!!!
     
    Unicorn27 und mfxmfx gefällt das.
  5. @Blackadder
    Nur weil ein Ort/Platz öffentlich zugänglich ist, weil nicht eingefriedet und auch kein Schild auf ein Betretungsverbot hinweist, heißt das trotzdem noch lange nicht, dass man diesen einfach betreten darf.
     
  6. #31 Golfbaer, 22. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2020
    Stimme Dir grundsätzlich zu, aber für den "Hausfriedensbruch" müssen schon gewisse Kriterien erfüllt sein. Unter anderem wird der Tatsachbestand Hausfriedensbruch - so mein Verständnis - nur dann verfolgt, wenn er vom Berechtigten aktiv zur Anzeige gebracht wird.
    Berechtigt ist der Inhaber des Hausrechtes, in dessen "befriedeten Besitztum" man eingedrungen ist oder man darin verweilte und sich auf Aufforderung nicht entfernte.
    Das Hausrecht hat nur der, der die Befugnis über seinem befriedeten Besitztum hat. Dies ist meiner Meinung nach nicht zwangläufig der "Eigentümer" sondern der "Besitzer". So kann ich als Pächter oder Mieter Kraft Vertrages "Besitz" über einen Raum haben, muss für diesen deshalb aber nicht automatisch auch als "Eigentümer" im Grundbuch eingetragen sein. Man stelle sich vor, der Eigentümer würde jemandem das Einverständnis über das Abrennen von Feuerwerk oder sonstigen Veranstaltungen geben, wenn das betreffende Grundstück verpachtet oder vermietet wäre und ohne mich als Pächter oder Mieter zu involvieren. Dann könnte also jemand in meinen Miet- oder Pachtgarten oder sonstiges gepachtetes oder vermietetes (Kraft Vertrages in meiner aktuellen Verfügungsgewalt befindliches) Grundstück kommen und dort machen was er / sie will (ggf. gegen meinen Willen?). Das wäre absurd!

    Ich denke, dass ich als "Besitzer" (hier Mieter oder Pächter) das Hausrecht innehabe und mir die Verantwortung und Haftung obliegt, für die mir überlassene Sache. Bitte korrigiert mich, wenn das falsch ist - ich bin kein Jurist.

    "Befriedetes Besitztum" ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist.
    Ein Parkplatz ist in Regel nicht befriedet, also durch z.B. Zäune, Mauern oder Hecken erkennbar abgegrenzt. Damit sollte hier in der Regel kein Hausfriedensbruch möglich sein. Allerdings könnte man mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden (wenn Schaden tatsächlich entsteht oder entsstand) und man kann des Grundstückes verwiesen werden.

    Meine Ansicht.
     
  7. Ist nicht in Berlin komplett Ausgangsperre und nur Brandenburg 2uhr?
     
  8. #33 Silvester-Freak, 22. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2020
    @Golfbaer
    Natürlich wird das nicht von Amts wegen verfolgt.
    Und ein Parkplatz muss auch nicht unbedingt umfriedet sein, damit der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt ist. Bei einem Supermarkt oder Möbelhaus gehört dieser, ebenso beispielsweise Einkaufspassagen, zu den sogenannten "offenen Zubehörflächen", die räumlich an die Geschäftsräume angebunden sind.
     
  9. Quelle ?
     
  10. Ok, das wird aber schon recht fachspezifisch, aber interessant! Kannte ich noch nicht.
    Ich selbst hätte jedoch Zweifel dass offene Zubehörflächen und damit das Hausrecht den gesamten Parkplatz umfassen. Das wird sicher nur fallbezogen maßgeblich gemacht, wenn jemand unbedingt den Hausfriedensbruch nachverfolgen lassen wollte, oder?
     
  11. bottzi und Lexxx gefällt das.
  12. Wenn es dem Pächter oder Eigentümer nicht gefällt, könnte das durchaus passieren. Aber wie gesagt, jeder ist selbst für sein Handeln verantwortlich.
     
  13. Sehe da auch nicht durch kann man nun offiziell einfach raus gehen ne
    Runde Böller zünden oder muss man sich einen Garten suchen.
     
  14. Ja , nein . Außer Verbotszonen .
     
    Lexxx gefällt das.
  15. Jogginganzug an und FW zünden
     
    Lexxx und nobs2007 gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden