Bestimmung Feuerwerk aus Tschechien "Eigenbedarf"

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Knallkirschen auf Discord, 11. Dez. 2017.

  1. Nee, daran hab ich garnicht gedacht. Korrekt.
    Eine Verpackungseinheit (Vulgo Karton) hat immer die niedrigste Nummer bzw. höchste Gefahrgutbewertung, ergo, 1000x 1.4G im Karton und 1x 1.3G dann alles 1.3G, auch die gesamte NEM-Menge IN dem Karton.
    Danke...

    Das Problem ist m.E. nach für Privatpersonen aber eher die Menge... da wird der Zoll eher an gewerbliche Absichten glauben.
     
  2. Ich merke.. ich habe in ein Wespennest gestrochen.
    Ich lasse euch mal noch etwas debattieren und komme Morgen wieder.
    Dann gibt es sicher nochmal 5 Fragen^^
    Tut mir jetzt schon leid :x
     
    Christoph gefällt das.

  3. Alles gut, dafür sind wir doch eine Gemeinschaft ;)
     
  4. Nix zu danken Adnan :) Ich muss gestehen ich war mir auch nicht mehr zu 100 Prozent sicher, Meine aber aus dem Lehrgang noch zu wissen dass es so war... Es sei denn es war gestern doch zu viel Feuerzangenbowle im Spiel :cool::rolleyes:;)
     
  5.  
  6. Sorry, mein Fehler. habe an den gewerblichen Transport gedacht.
     
  7. Hehe... man ist immer so alt wie man sich fühlt.

    Das ADR-Thema tu ich mir nicht an, das macht der befreundete Berufsfeuerwerker... mir reichen die 20kg NEM zu Silvester, da ich kaum noch Batterien schiessen tue. Da mein Freund auch Feuerwerker ist sind es dann schon mühelose 40kg NEM. Für 2 Hanseln mit Spass am Zündeln reicht das komplett aus, wären so 400 Virus 4 :) pro Auto!

    Die Feuerlöscherthematik sehe ich so (kein Muss)
    2 Löscher kaufen - die gibt es oft günstig. Kann man später - wenn auch abgelaufen - an strategischen Stellen im Haus aufstellen - sofern es ein Einfamilienhaus ist. Im Auto ist so ein Löscher mal schnell leer, hat man da einen zweiten kann das den Unterschied zwischen ausgebranntem Fahrzeug und "nur überhitzter Bremse" machen. Daher die Empfehlung 2 6kg Löscher mitzunehmen.

    Bin aber froh dass wir es jetzt zusammen haben.
    Dank Dir!
     
  8. So wie Adnan die Berechnung angestellt hat, ist sie korrekt.
    Trotzdem wird immer noch davon ausgegangen, dass man selbst bei nur einem Artikel einer höheren Gefahrenklasse, alle auch darunter liegenden Artikel mit dem Umrechnungsfaktor der höheren GGk addieren muss.
     
  9. Also, Zusammenfassung für den Fragestellenden:

    Verschlossene Kartons, Artikel von 1.4G und 1.3G (oder höher) sollten NICHT gemischt werden
    Eine vollständige Materialliste, mit Aufstellung der jeweiligen Stückzahlen und NEM-Mengen (hilft bei der Kontrolle)
    1000 Punkte-Regel in dem Sinne: 1.4G = 3 Punkte je KG NEM, 1.3G oder höher, 50 Punkte je KG NEM
    1 Feuerlöscher mit 3kg ist Pflicht - empfohlen 1-2 Feuerlöscher mit 6kg.
    Nur für den Privatgebrauch, hier gibt es eine undefinierte Grauzone. Abhilfe schafft, wenn man mit mehreren Personen im PKW sitzt, jeder hat seine "Materialliste" dabei.

    Anmeldung beim Zoll - das hilft enorm bzw. laut der verlinkten Information ist dies für Privatleute sogar Pflicht.

    Wichtig - man VERBRINGT Feuerwerk!
    Jeder verbrachte Artikel ist in Deutschland der richtigen Klasse zugeordnet.

    Hab ich noch was vergessen?
     
  10. Ich danke dir für die perfekte Zusammenfassung Adnan und Dobi fürs richtigstellen. Ich habe gerade nochmal im Lehrbuch nachgeschlagen weil ich mich so geärgert habe dass ich es einfach nicht mehr genau wusste xD
    Again what learned würde ich mal sagen... ;)
     
  11. #36 Knallkirschen auf Discord, 12. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dez. 2017
    Gut dann versuche ich es nochmal in meinen einfachen Worten wieder zu geben und eine kleine Zusammenfassung daraus zu mache, die ich dann auch in den ersten Beitrag tun werde wenn sie komplett ist.

    Nach Deutschland verbringen darf man:
    1.4G = 3 Punkte je kg NEM, 1.3G oder höher 50 Punkte je kg NEM.
    Maximal (zusammen) 1000 Punkte.
    Die Artikel dürfen gemischt im Auto transportiert werden, wenn sie in getrennten, verschlossenen Kartons aufbewahrt werden.

    Wenn der Zoll fragt, sollte man, auch wenn es keine Pflicht ist, das "Verbringen" anmelden.
    Eine Voranmeldung ist nicht nötig.

    Mitnehmen muss man:
    Ein Fahrzeug was allen Ansprüchen der StVO genügt (Warnweste, Verbandskasten ect. muss vorhanden sein)
    Gefahrgutkartons mit entsprechender Kennzeichnung
    Gefahrgutaufkleber für die Kartons
    Feuerlöscher entsprechend dem Fahrzeug

    • bis 3,5t ein Löscher mit 2kg
    • bis 7,5t zwei Löscher mit zusammen 8kg
    • über 7,5t zwei Löscher mit je 6kg

    Mitnehmen sollte man:
    Klebeband
    Materialliste (wie die Aussehen sollte könnte noch jemand sagen)

    Optional mitnehmen kann man:
    Mitfahrer (bei großen Mengen NEM aufteilen damit privater Gebrauch plausibler klingt)
    Warnweste für jeden Mitfahrer (macht einen guten Eindruck falls man angehalten wird)
    Taschenlampe (weil es früh dunkel wird)
    Feuerlöscher die über dem Minimum liegen (z.B. 2x2kg oder auch 1x6kg bis 3,5t, 2x6kg bis 7,5t, ect.)

    Das Ganze gilt nur FÜR DEN EIGENBEDARF!


    Noch etwas?
    Oder soll ich noch etwas verbessern?
    Und wie ist es mit Gefahrgutklassenaufklebern für die Kartons?
    Braucht man die oder sind die optional?
    Wie gesagt, würde ich die Liste dann in meinen ersten Beitrag packen damit, falls jemand die selben Fragen hat, eine schnelle Übersicht da ist.
    Ich sage auf jeden Fall schon mal danke für all eure Antworten.
     
  12. In einem anderen Thread habe ich bzgl. Kartons folgendes gelesen - vllt. kann dazu nochmal jmd. etwas sagen:
    "Befördert man nach der 1000-Punkte-Regel ist laut ADR eine geprüfte, verschlossene Gefahrgutverpackung für mindestens die Verpackungsgruppe II nötig. Da steht dann eine Zahlenfolge wie "4G/Y30/S/15/D/BAM 4573" drauf. 4G bedeutet Pappschachtel, Y signalisiert, dass Verpackungsgruppe II und III aufgenommen werden dürfen, 30 die zulässige Bruttomasse des Packstücks in kg, S die Art des Inhalts (Feststoff) und der Rest Herstellungsjahr, -land und Prüfstelle."
     
  13. Hallo,

    bezüglich Transport korrekt. Aber ich meine mal aufgegriffen zu haben, dass man bis 50kg Brutto Privat sämtliche ADR Vorschriften wie Löscher und Kartons nicht einzuhalten braucht.

    Das man das Verbringen beim Zoll anzeigen muss wusste ich selber nicht. Gilt das auch für Fachkundige 20er Inhaber? Mal unabhängig davon ob es sich lohnt oder nicht :)
     
  14. Was die Beförderung nach 1000-Punkte-Regel angeht, gibt es HIER eine recht gute Zusammenfassung. Das Zusammenladungsverbot mit Gefahrgütern anderer Gefahrstoffklassen ist beispielsweise noch erwähnenswert (Benzinkanister, Scheibenklar, ...). Und ja, beim Verbringen nach 1000-Punkte-Regel sind Gefahrgutkartons mit entsprechender Kennzeichnung verpflichtend.

    Was oft durcheinandergebracht wird, sind das Verbringen nach 1000-Punkte-Regel und die Aufbewahrung nach der sog. Kleinmengenregelung. Beim Aufbewahren ist es so, dass alles unter die höchste Gefahrstoffklasse fällt, was im selben Raum liegt, d.h. sobald ein 1.3G-Artikel neben lauter 1.4G-Sachen schlummert, wird alles wie 1.3G behandelt. Beim Verbringen hingegen berechnet man getrennt mal 50 bzw. mal 3, sofern sich 1.3G und 1.4G in unterschiedlichen Packstücken befinden.
     
  15. Liest sich für mich hier auch anders:

    "Beim Verbringen von Feuerwerkskörpern aus Mitgliedstaaten der EU gelten die Bestimmungen zu Reisen aus sogenannten Drittländern - mit Ausnahme der o.a. Anmeldepflicht ...."

    Quelle:
    Zoll online - Feuerwerkskörper
     
  16. #41 Knallkirschen auf Discord, 12. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dez. 2017
    Also müssen die Kartons noch in "muss man mitnehmen" Bereich und es müssen aus den Kartons "Gefahrgutkartons mit entsprechender Kennzeichnung" werden. Ändere ich sofort :)

    So ich habe es im Beitrag oben geändert.
    Besser?
    Oder verschlimmbessert?
    Und danke nochmal für eure Geduld...
    Ist leider ein Thema wo ich nicht so ganz durchsteige^^
     
  17. Richtig! Im der Regel bekommst du die Kartons aber auch beim Händler und sogar auf den Märkten....
     
  18. Ähm dazu kann ich kurz sagen: Der User um den es geht möchte im Lidl einkaufen.
    Ich bin da nicht so sicher ob die Kartons abgeben.
    Darum schreibe ich es lieber dazu :)
     
  19. Druck dir am besten diesen Thread aus und nehm ihn mit, du bist ja hier von Spezialisten beraten worden die zu ihren Aussagen stehen und dir im Ernstfall wertvolle Unterstützer zur Verteidigung sein werden falls nötig.
     
  20. Na da würde sich der Zoll dann sicher freuen wenn sie das alles lesen dürfen :confused:o_O
     
  21. Das ist definiv falsch!

    Das verwechselst Du sicherlich für das Aufbewahren, bzw. Lagern.
     
  22. Ja das hat sich schon geklärt :)
    Siehe oben.. das von mir in rot geschriebene ist was ich bisher so hier raus gelesen habe in Zusammenfassung :)
     
  23. Ich muss das hier nochmal aufwärmen. Ein Kumpel und ich wollen für uns in Tschechien wirklich normale Batterien kaufen, die man z.B: in DE auch kriegen würde, nix illegales o.ä.

    Nun dachte ich mir, wäre es schlauer, wenn man es vorab beim Zoll anmelden würde, allerdings hab ich nirgends gefunden wie das richtig funktioniert!? Wir wissen ja im vornherein auch nicht, was man wo genau kaufen kann...!? Hat da jemand von euch schon Erfahrungen gesammelt?
     
  24. Also auch hier wieder:
    Es gibt da so ne Seite im Internetz, wo es ausschließlich um die Beantwortung solcher Fragen geht.
    Ich komme nur im Moment ums verrecken nicht auf den Name der Seite. Irgendwas mit Feuerwerk... War - glaube ich - ein Forum...

    :rolleyes:
     
    KLONK gefällt das.
  25. Hm, aber ich bin doch schon hier im Feuerwerk FOrum, oder?
     
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