Handhabung & Technik Feuerwerk bestellen unter dem Jahr, Rechtslage

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von RocketTotal, 22. Januar 2013.

  1. Ich wollte mich mal infomieren wie es aussieht und was ich da alles brauche.
    Und wenn ich die Sondergenemigung hab bis zu welchem Betrag darf ich bestellen und was ist wenn ich an diesem Abend nichts Zünde? Da wir ein großes Grundstück weit ab von Zivilisation zuverfügung haben, gibt dass keine weiteren Probleme damit. Leider hab ich mich dieses Jahr ein bisschen verkalkuliert und leider nicht mehr viel übrig. Und was gibt die Gemeinde vor? Wer kennt sich denn damit aus?
    Vielen dank im Vorraus.
     
  2. Die Ausnahmegenehmigung brauchst du und dann kannst du im Shop deiner Wahl so viel kaufen, wie du willst.
    Naja Sondergenehmigungen werden ja nicht verschenkt. Deswegen wird wohl so gut wie niemand nur eine Genehmigung beantragen, um Feuerwerk ordern zu dürfen. :dontthinkso:
    Gemeinde kann vorgeben, was sie will. Sie können einschränken, wie sie wollen und was sie wollen. Sie können dir die Ausnahmegenehmigung auch generell verwehren oder z.B. reine Knallkörper untersagen.
     
  3. Wir würde zu zweit bestellen. Betrag so um die 600€ - 900€.
    Und ich denke dafür würde es sich Lohnen eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
    Da wir ja nichts mit BAM freiem Feuerwerk zutun haben wollen, muss man zu solchen Mitteln greifen.
     
  4. Du kannst soviel kaufen wie du möchtest (eben so viel wie du lagern darfst). Ich denke du willst versuchen etwas vorzutäuschen um Pyro einkaufen zu können. Dies ist nach Strafgesetzbuch strafbar. Immerhin schließt du ja mit der AG einen Vertrag ab. Aber: Du kannst das umgehen! - Du legst schließlich fest wie viel du zünden willst und wie lange das Feuerwerk laut AG gehen soll. Z. B. Kannst du angeben das das Feuerwerk 1 Minute gehen soll. - Zündest du halt nen Vulkan oder etwas in der Art.

    Allerdings glaube ich wird das deinem Ordnungsamt relativ egal sein ob du überhaupt was zündest oder nicht, die haben schließlich ihr Geld kassiert. Ich sehe da kein Problem. Andere Möglichkeit wäre, wenn du einen Verwandten hast der einen Gewerbeschein hat, der könnte dann für dich einkaufen ohne AG.

    ;)
     
  5. Ich hatte erlich gesagt nicht vor etwas zu spielen, ich meine als Begründung reicht ja schon irgendein Geburtstag oder Hochzeit. So einen Bekannten hab ich leider nicht aber von was für einem Gewerbe muss der Schein sein? Ja, von mir aus tut's auch nen' Aligator, aber glaube auch dass denen egal ist ob ich was zünde oder nicht.
     
  6. Naja, irgendein Geburtstag reicht eigentlich nicht aus. Natürlich wird nichts passieren wenn du nichts zündest.. ;) Ich mein ja nur, so könnte man das ganze so gestalten, dass du in jedem Falle im Recht wärst.
     
  7. Ihr habt Probleme. Macht doch nicht so eine große Sache daraus. Ausnahmegenehmigung beantragen, Gebühr bezahlen, Feuerwerk bestellen.
    Kann dir halt nur passieren, dass das abgelehnt wird. Der Geburtstag vom Dackel dürfte nicht ausreichen.

    Habe nur den Grund nicht ganz verstanden. Willst du wirklich ein Feuerwerk machen oder nur was bunkern ???
     
  8. Wohl nur was Bunkern, und ja, so leicht ist es.
     
  9. Im Regelfall schränken die Gemeinden die Genehmigung auf Leucht- und Höhenfeuerwerk ein. Kaufen kannst du dann nen ganzen LKW voll, wenn du den gesetzlichen Lagerplatz dafür hast. Auch wird oft die Zeit des Feuerwerks vorgegeben, bzw. eingeschränkt. Soll heissen: An Tag X bist du berechtigt an Stelle X von 21 bis 22:30 Uhr Höhen- und Leuchtfeuerwerk abzubrennen. Alles andere wäre strafbar. Wenn du weitab jeglicher Zivilisation auf einem Gutshof etc wohnst, und genug Platz ohne gefährdetes Umfeld (Bäume, Gebäude, etc) hast wird sich wohl kaum jemand daran stören, wenn du da Klasse 2 Feuerwerk abbrennst , wo kein Kläger, da kein Richter. Legal ist das trotzdem nicht. Sollte dich jemand anzeigen, und wenn es ein Jäger, Spaziergänger, Förster, Streifenpolizist...etc , der einfach nur gerne der deutschen Recht und Ordnung angetan ist, dann bekommst du ernsthafte Probleme. Geldstrafen bis in den 5-stelligen Bereich... Je nach Umfang des Vergehens, und Laune des Richters... Du kannst auf deinem weit abgelegenem Privatgrundstück eine Mafia Mottoparty feiern, und in kollektiv versammelter Mannschaft abtertausende Schuss Platzpatronen und Pyromunition verschiessen - Aber Klasse 2 Feuerwerk ist tabu. Wenn du einfach nur was einbunkern willst, dann frag einen Verwandten, Bekannten, etc, der ein Gewerbe hat. Da reicht ne Imbissbude, oder ein Bauernhof.... Die können als Wiederverkäufer alles bestellen - ohne Genehmigung.
     
  10. mit Gewerbeschein scheint es auch nicht mehr so einfach zu sein. wie ist da eure Erfahrung?

    Auszug aus nem Online-Shop:

    Was sind die Voraussetzungen um mit einem Gewerbeschein schon vor Silvester, also während des gesamten Jahres, bestellen zu dürfen?

    Die Abgabe von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 / Klasse II (Silvesterfeuerwerk) an Gewerbetreibende, ist außerhalb Silvester nur dann möglich, wenn auch der Handel mit Feuerwerkskörpern in der Gewerbeanmeldung eingetragen ist. Für die Verwendung außerhalb Silvester benötigen aber auch diese Gewerbetreibende eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Kommune.

    Dazu ist es notwendig, den Handel von Feuerwerk im Gewerbeschein mit aufzunehmen. Die Formulierung könnte wie folgt lauten: "Handel mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 und T1."
    Damit ist anschließend der Handel mit Pyrotechnik möglich.
     
  11. In deiner Einstufung gibst Du an: "Pyrotechniker". Und dann kommst Du mit solchen Fragen???
    Vielleich solltest Du mal die Suchfunktion bemühen.
     
    Chrissi14 gefällt das.
  12. Da fragt beim Selgros niemand nach, wenn Anfang Dezember das Zeug verhökert wird.
     
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