Besucher Feuerwerk einführen seit 2005 straftat

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von kyzyl, 13. Okt. 2019.

  1. Ich habe eine frage. Auf Feuerwerk – Wikipedia steht:

    Das Verbringen von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland durch Privatpersonen ist, mit Ausnahme von Kategorie F1- und F2-Artikeln mit gültiger CE-Nummer, in Deutschland seit 2005 eine Straftat.

    Seit 2005. Das bedeutet das es zuvor erlaubt war, auch größeres feuerwerk als Kategorie F1 und F2 ein zu führen? Zum Beispiel großfeuerwerk aus Polen, Tsjechien ober Belgien?

    Oder es war damals nicht erlaubt für Privatpersonen Groß feuerwerk im Deutsche Laden zu kaufen?

    Merkwürdige regel. Warum ist es seit 2005 geändert?

    Herzliche Grüße,

    Kyzyl
     
  2. #2 Farben im Himmel, 13. Okt. 2019
    Zuletzt bearbeitet: 13. Okt. 2019
    Natürlich war das auch vorher nicht erlaubt.
    Nur war es vorher vlt keine Straftat, sondern höchstwahrscheinlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Was ein massiver Unterschied ist.
     
  3. F3 und F4 wurden schlicht nicht erwähnt, da diese in Deutschland nur Erlaubnisscheininhabern vorbehalten sind.
    am 15.06.2005 wurde die 2.SprengV geändert, daher ab 2005.

    Beste Grüße
     
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